Fast 20.000 Funkzellenabfragen pro Jahr alleine in Niedersachsen

Neue Zahlen zeigen: Niedersachsen nutzt die Funkzellenabfrage deutlich häufiger als benachbarte Bundesländer. Bei der Funkzellenabfrage wird für ein bestimmtes Gebiet und einen bestimmten Zeitpunkt erfasst, welche Handys – und damit Personen – sich darin aufhalten. Die Opposition fordert jetzt eine bessere parlamentarische Kontrolle.

Bei einer Funkzellenabfrage werden sämtliche Handy-Verbindungen innerhalb einer oder mehrerer dieser Funkzellen an die Polizei gegeben. CC-BY 2.0 Zeitblom

Erstmals sind konkrete Zahlen über den Einsatz von nicht-individualisierten Funkzellenabfragen durch die Polizei in Niedersachsen bekannt geworden. Von Januar bis Mitte Dezember 2016 stellten die dortigen Polizeidirektionen 19.020 Funkzellenabfragen, ähnlich viele wie im Jahr zuvor. Die hohe Anzahl zeige, dass die Funkzellenabfrage zu einem Routineinstrument geworden sei, kritisiert der FDP-Politiker Jan-Christoph Oetjen. Der Landtagsabgeordnete erfragte die Zahlen mittels einer Kleinen Anfrage bei der rot-grünen Landesregierung.

Was ist eine Funkzellenabfrage?

Mittels einer nicht-individualisierten Funkzellenabfrage kann die Polizei bei Telekommunikationsunternehmen erfragen, welche Mobiltelefone sich in einem konkreten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle befunden haben. Diese Daten speichern Telekommunikationsunternehmen vor allem zu Abrechnungszwecken. Im Gegensatz dazu wird bei einer individualisierten Verkehrsdatenabfrage ermittelt, in welchen Funkzellen ein bestimmtes Mobiltelefon war.

Jede Anfrage steht unter Richtervorbehalt, muss also von einem Richter genehmigt werden. Ziel einer Funkzellenabfrage ist es, Tatverdächtige zu ermitteln. Oft geraten jedoch jede Menge Unschuldige ins Raster, deren Mobiltelefon zufällig ebenfalls in dieselbe Funkzelle eingewählt ist. Die Betroffenen erfahren davon auch im Nachhinein nichts. Über die Jahre sei die Funkzellenabfrage zu einer Routine-Maßnahme in vielen Ermittlungen geworden, ohne hinreichend die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, kritisieren Datenschützer.

Polizeidirektion Lüneburg ist Spitzenreiter

In Niedersachsen wird die nicht-individualisierte Funkzellenabfrage besonders häufig eingesetzt, zeigt die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage. Im Jahr 2015 stellten die sechs Polizeidirektionen und das Landeskriminalamt insgesamt 20.168 Anfragen. Vom 1. Januar 2016 bis Mitte Dezember 2016 mussten die Telekommunikationsunternehmen in 19.020 Fällen die Daten von Funkzellen herausgeben. Zahlen zu den Jahren davor liegen nicht vor.

Die meisten Funkzellenabfragen stellte im vergangenen Jahr die Polizeidirektion Lüneburg, gefolgt von den Polizeidirektionen Osnabrück und Oldenburg. Die Anfragen aus dem Landeskriminalamt stiegen gar um rund 585 Prozent von 68 im Jahr 2015 auf 464 im Jahr 2016. Die Grafik zeigt die Anzahl der Abfragen der Jahre 2015 und 2016, gegliedert nach den sechs Polizeidirektionen und dem Landeskriminalamt.

Auffallend ist die hohe Anzahl an Funkzellenabfragen in Niedersachsen besonders im Vergleich mit benachbarten Bundesländern wie Schleswig-Holstein (2015: 825) oder Mecklenburg-Vorpommern (2015: 568). Zu beachten ist, dass die Polizei pro Beschluss üblicherweise Anfragen an alle vier Netzbetreiber (Deutsche Telekom, Vodafone, E-Plus und Telefonica) stellt. Die Landesregierung nennt jedoch die Anzahl der Anfragen, nicht der Beschlüsse (wie in anderen Bundesländern) in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage.

FDP fordert sparsameren Einsatz

Antragsteller Jan-Christoph Oetjen findet die hohe Anzahl an Funkzellenabfragen fragwürdig. Sie sei mittlerweile zu einem Standardinstrument der Polizeibehörden geworden, ohne dass ihr Erfolg evaluiert werde, sagte Oetjen gegenüber netzpolitik.org:

Die unglaublich hohe Zahl von Funkzellenabfragen legt den Schluss nahe, dass die niedersächsische Polizei dieses Instrument sehr großzügig anwendet und Grundsätze der Datensparsamkeit nur unzureichend angewandt werden. Wir Freien Demokraten erwarten eine bessere Information, zu welchem Zweck dieses Instrument in dieser Häufigkeit angewandt wurde, sowie einen sparsameren Einsatz der Funkzellenabfrage.

Die Datenschutzbeauftragte für Niedersachsen fordert, endlich eine umfassende Statistik über Funkzellenabfragen zu erstellen: „Dass es auch anders geht, wenn der Grundrechtsschutz der Bürger tatsächlich ernst genommen wird, zeigt das Beispiel aus Schleswig-Holstein“, sagte ein Sprecher gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Jahreslanges Hin und her um Statistiken

In den letzten Jahren hatte die Landesregierung wiederholt verneint, über genaue Zahlen der Nutzung von Funkzellenabfragen zu verfügen – zur Empörung von Oppositionspolitikern und Datenschützern. So beantwortete das Justizministerium Niedersachsen eine mündliche Anfrage nach Statistiken noch im Januar 2014 negativ. Im Protokoll (pdf) heißt es:

Gesonderte Statistiken zur Häufigkeit der Anwendung von Funkzellenabfragen und stillen SMS werden nicht geführt.

Im Zuge einer Anhörung im Landtag wurde im letzten Herbst bekannt, dass es eine spezielle Abteilung im Landeskriminalamt für die Abwicklung der Funkzellenabfragen gibt. FDP-Politiker Oetjen startete einen erneuten Versuch und fragte unter Nennung der LKA-Abteilung noch einmal nach Zahlen der vergangenen zwei Jahre. Mit Erfolg: Zum ersten Mal legte die Landesregierung nun genaue Zahlen vor.

Nicht bekannt ist jedoch weiterhin, in wie vielen Ermittlungsfällen Funkzellenabfragen gestellt wurden und welchen Deliktsbereichen diese zuzuordnen sind. Ganz zu schweigen von der Erfolgsrate und der Anzahl unschuldig Betroffener. Zumindest eine Statistik über Funkzellenabfragen soll es ab 2018 infolge einer Änderung der Strafprozessordnung geben.

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12 Ergänzungen

  1. „Jede Anfrage steht unter Richtervorbehalt“ – das ist ja mal eine hervorragende Arbeitsleistung der Justiz bei irgendwas um die 50 Funkzellenabfragewünschen pro Tag.

  2. Vielen Dank für den Artikel!
    Für mich ists besonders der letzte Absatz, der die wirklichen Fragen stellt.
    Sind es Abfragen, ob Ede beim Einbruch auch sein Telefon dabei hatte, der Ehefrau des Revierleiters beim Fremdgehen nachgestellt wurde, oder oder oder…?
    Wofür wird das Mittel also tatsächlich benutzt?

    1. Es sind die „Beifunde“, das Stochern im Heuhaufen, um mit Hilfe des Zufalls „Nadeln“ zu finden!
      Die gefundenen „Nadeln“, werden dann als Begründung genommen um die Funkzellenabfragen zu begründen.
      Da in diesem Zusammenhang noch keine Behörde „Heureka, wir haben Terroristen und schwere Verbrecher gefunden!“ aufgeschrieen.
      Also, was machen Behörden in diesem Falle?
      Sie erweitern den Heuhaufen, in dem sie „Nadeln“ zu finden hoffen!

      1. Bei 125 Millionen aktiven Karten => https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Marktbeobachtung/Deutschland/Mobilfunkteilnehmer/Mobilfunkteilnehmer_node.html , wäre es ein großer Heuhaufen!
        Ich stimme dir da zu, da muss es doch das eine oder Gespräch zwischen Terrorzellen geben!
        Klingt irgendwie logisch!
        Allerdings muss man den Lüneburger Polizeien das auch zugestehen, ich finde auch, das in der Heide etwas nicht stimmen kann, die Heide ist scheinbar ein guter Nährboden für den Terror!
        Wenn es in Niedersachsen so viele Terrorverdächtige gibt, wieso werden dann keine Medienwirksam verhaftet bzw. verurteilt?
        Mit den Beifunden, müsste es da doch die eine oder andere Spur ergeben haben!

        Langsam haben diese Leute ein echtes psychologisches Problem, Funkzellenabfrage als Zwangshandlung, wie Desinfizieren oder Hände waschen!

        1. Frau Doktor, ich glaub, ich hab Funkzellenabfrage!?

          Kein Problem! Reden Sie mit Menschen und meiden Sie Polizeigewerkschafter und Innenminister. Baldige Besserung garantiert.

          1. Aber Frau Doktor, mache ich mich dann nicht Konspiration verdächtig?
            Sobald ich mein Telefon abschalte und entgegen meinen Gewohnheiten mit Menschen spreche?

  3. Moin! (Ich bin Niedersachse ;-) ) Ich bin mal zu diesem Thema von netzpolitik.org auf eine Web-Seite gekommen auf der ein Musterschreiben für die Staatsanwaltschaft hinterlegt war; das war praktisch, um zu erfragen, ob das eigene Handy einmal bei einer Abfrage erfasst wurde. Ich würde das gerne mal probieren. Könnte mal bitte jemand einen Link Posten? Danke!

      1. Ne (den kenne ich schon), es ging definitiv um Funkzellenabfragen und eine Liste der verschiedenen Staatsanwalten (Celle, Braunschweig, Oldenburg) wo man nachfragen kann; auch für andere Bundesländer. Tenor war: man muss bei jeder Behörde einzeln nachfragen, da die kein zentrales Register haben. Habe mir leider nicht den Link abgespeichert. Vielleicht finde ich ihn ja noch. Trotzdem Danke.

  4. Genau deshalb ist es der Bundesregierung so wichtig, dass SIM-Karten nur noch nach Identifizierung durch einen Ausweis oder Pass ausgehändigt werden dürfen.
    Dessen Begründung ist lediglich das übliche Geblödel, diesmal mit Terror, Terror, Terror, um etwas, was sich sonst kaum begründen lässt, durchzusetzen und den Medien etwas Laberfutter zu geben. Funktioniert super.

  5. Hallo,

    ich frage mich, woher die Statistik stammt? Haben Sie eine Quelle dafür? Weil im Internet kann man nur viel geringere Daten finden.

    Mit freundlichem Gruß

    1. Woher die Statistik stammt, steht doch im Artikel, nämlich aus einer Antwort der Landesregierung auf die parlamentarische Anfrage.
      Wo „im Internet“ stehen denn viel geringere Daten? (Das ist hier übrigens „im Internet“.)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.