Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert fehlende Kennzeichnung von Polizisten

Bürger und Polizei im Gespräch beim G20-Gipfel in Hamburg. CC-BY 2.0 Robert Anders

Polizisten müssen im Einsatz identifizierbar sein. Das fordert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Buzzfeed berichtet dazu:

Geklagt hatten zwei Bürger, die am 9. Dezember 2007 bei einem Fußballspiel in München waren. Als es dort zu Ausschreitungen kam, ging die Polizei mit Knüppeln und Pfefferspray vor, auch gegen umstehende Unbeteiligte. Dabei wurden die beiden Kläger verletzt. Da die Polizisten aber weder Namen noch Nummern oder ähnliches trugen, konnten sie nicht weiter identifiziert werden – die Ermittlungen verliefen im Sand.

Das Gericht hat nun einstimmig entschieden, dass die Gewaltanwendung durch die Polizei zulässig war und nicht gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Die Art und Weise, wie die deutschen Ermittlungsbehörden den Fall untersucht haben, allerdings schon:

„Die daraus folgende Unfähigkeit von Augenzeugen und Opfern, Polizisten zu identifizieren […], kann für eine bestimmte Gruppe von Polizisten praktisch zur Straffreiheit führen […].“

Als einfache Lösung für das Problem empfiehlt der Gerichtshof die Kennzeichnung der Polizisten mit individuellen Nummern. Diese Kennzeichnungspflicht wurde aber gerade in Nordrhein-Westfalen von der dortigen CDU/FDP-Regierung zurückgenommen, manche Bundesländer haben sie noch nicht eingeführt. In einem Sondervotum kritisierte ein Richter des Gerichtes zudem die Praxis, dass in Deutschland die Polizei gegen die Polizei ermittelt. Dies ermögliche keine zuverlässige Ermittlungsarbeit.

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4 Ergänzungen

      1. Nicht nur die Polizisten, vor Allem die Demonstranten! Bei Zusammenstößen! Denk doch mal einer an die Demonstranten!

    1. Die Polizeidecke ist so dünn, das sie sich keine Disziplinarmaßnahmen leisten können!
      Würden die Landes-/Bundespolizeien die Gelder für den Personalstand erhalten, damit auch latent kriminelles Verhalten geahndet werden kann.

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