EU-Urheberrechtsreform: „Darf dieser Link noch gesetzt werden?“

Wohin entwickelt sich das Urheberrecht in Europa? Mozilla und Wikimedia Deutschland haben eingeladen, um über die wichtigsten Punkte der geplanten EU-Urheberrechtsreform zu diskutieren. Wir fassen die Argumente zusammen.

John Weitzmann von Wikimedia begrüßt Panoramafreiheit auf EU-Ebene.

Die letzte Urheberrechtsform auf europäischer Ebene ist aus dem Jahr 2011 und bedarf einer Überarbeitung hinsichtlich den Entwicklungen des 21. Jahrhunderts. Um die aktuelle Gesetzesvorlage zur EU-Urheberrechtsreform zu diskutieren, haben Wikimedia und Mozilla am Donnerstag zusammen in die Wikimedia-Zentrale in Berlin eingeladen.

Cathleen Berger von Mozilla moderiert die Veranstaltung. Sie stellt eingangs klar, dass Kreativität und Innovation gefördert werden müssen. Die Reform, welche unter EU-Kommissar Günther Oettinger (EVP) erarbeitet wurde, erzeuge jedoch das komplette Gegenteil.

Urheberrecht für alle, insbesondere Konzerne

EU-Parlamentarerin Julia Reda (Grüne/EFA) skizziert zu Anfang die Geschichte des europäischen Urheberrechts. So solle die neue Reform alle 28 nationalen Urheberrechtsgesetzgebungen europaweit vereinen, schränke dabei aber viel mehr Informationsfreiheit ein. Reda sagt, dass die Kommission „eine Welt mit freien Inhalten nicht im Kopf“ gehabt habe.

So sieht die EU-Kommission beispielsweise Upload-Filter als Möglichkeit, Rechtsverletzungen zu verhindern. Bisher müssen Anbieter von Inhalten entweder Lizenzen mit Rechteinhabern abschließen oder Urheberrechtsverstöße proaktiv verhindern. Nun sollen Anbieter gezwungen werden, hochgeladene Medien zu filtern und gegebenenfalls auszusortieren.

Laut Reda sei der bisher entwickelte Gesetzesvorschlag auf ein konkretes Szenario gemünzt: Nutzer laden geschütztes Material auf YouTube hoch und die Musikindustrie verliert Geld. Aber Upload-Filter würden beispielsweise auch auf Software bei Github betreffen. Solche vermeintlichen Verstöße wären schwer zu erkennen und nicht jede Plattform hätte die Kapazitäten dazu. Letztendlich gewinne bei der Einführung nur eine Hand voll kommerzieller Anbieter von Upload-Filtern.

Selbst der kleinste Ausschnitt wird lizenziert

Es gäbe nur einen Grund für das deutsche Leistungsschutzrecht, welches jetzt für die gesamte EU eingeführt werden soll, sagt Till Kreutzer, Jurist bei iRights: „Großkonzerne wie Axel Springer wollen Geld von Google haben“. News-Aggregatoren und Suchmaschinen zahlen so für kurze Auszüge aus Zeitungsartikeln Lizenzgebühren. Die Medienunternehmen beabsichtigen aber weiterhin beispielsweise bei Google indexiert zu werden.

Das deutsche Leistungsschutzrecht sei ein „Paradebeispiel von Klientelpolitik“. Dabei verdiene durch dieses Lizenzrecht niemand „nur einen Cent“, aber es entstehe massive Rechtsunsicherheit. Nach der neuen EU-Reform werden Verlage ihre Inhalte rückwirkend für 20 Jahre und für weitere 20 Jahre in die Zukunft lizenzieren. Dazu gehören selbst die kleinsten Inhalteschnipsel.

Freiheit für die Panoramen

John Weitzmann von Wikimedia Deutschland geht auf ein grundsätzliches Problem des Leistungsschutzrechtes ein: Links beinhalten häufig die Überschrift des geschriebenen Artikels. So stellt er fest, dass in Zukunft die Frage aufkommen wird, ob dieser Link noch gesetzt werden darf? Damit spricht er er die Problematik an, welche die Kampagne SaveTheLink versucht, zu verhindern.

Traditionell verankerte Eigenheiten des deutschen Urheberrechts wie die Panoramafreiheit werfen bei der globalen Verwendung von Medien weitere Fragen auf. So müssen für Aufnahmen urheberrechtlich geschützte Kunstwerke Lizenzen bezahlt werden. Die einzelnen Artikel und eingebetteten Bilder der Wikipedia sind aber aus verschiedenen Ländern abrufbar und Panoramafreiheit wird in jedem Land anders behandelt.

Oettingers Gesetzesvorschlag nimmt von dieser Problematik keine Kenntnis. Panoramafreiheit ist bisher kein Bestandteil der Reform. Nach einer Befragung der Bürgerinnen und Bürger der Union empfahl das Europaparlament den nationalen Regierungen, sich juristisch darum zu kümmern, entzog sich aber jeder Verantwortung.

Fazit

Abschließend fassen die Expertinnen und Experten nach kleinen, individuellen Diskussionsrunden mit dem Publikum die möglichen Handlungsfelder zusammen. Weitzmann stellt fest, dass Kunst bereits vergütet wurde und eine weitere Lizenzierung jedenfalls fragwürdig ist. Reda ruft auf, ein Symbol für die Verhinderung von Upload-Filtern zu finden, wie es bereits der Eiffelturm für die Panoramafreiheit tat. Kreutzer resümiert: „Es gibt kein gutes Leistungsschutzrecht für Presseverleger, sondern nur ein schlechtes für alle“.

Update 9. März: Eine Video-Aufnahme der Vorträge ist nun bei Mozilla.org abrufbar.

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5 Ergänzungen

  1. Da muss schon der NP Praktikant her, um nicht selbst zu lachen ?, dich diese kleine Tierschau abgehalfterter Google Lobbyisten ernsthaft als ‚Expertinnen “ schönzutrinken

    1. Inhalt ?Ernsthaft ? Auf der „hüstel“ Aktivistenveranstaltung… ( schweres husten… ) ? Liest Du auch sonst so gern Marketing Geblubbere der Digital Oligarchen und bezeichnest das als Experten*innen Information ?

  2. Suchmaschinen können Springerverlag nicht mehr kostenfrei indexieren?
    Was für eine schöne Utopie …
    nichts von Wert wird verloren gehen.

  3. Wenn die Berechtigten a la Blöd Filter setzen, kann man die Seiten halt nicht lesen, da gibt es kein Problem. Auch, wenn man einen Link setzt, und es kommt jemand mit einem Werbeblocker vorbei, muss er eben verzichten oder freischalten. Wenn so ein google – Bot solche Blocker ortet, sollte er die Entscheidung weiternutzen, oder vergessen, automatisch treffen. Das sollte machbar sein. Da braucht es kein gesondertes „Recht“. Die Diskussion um so ein Thema scheint fast surreal. Als wenn der Welt dadurch nur eine einzige wichtige Nachricht dadurch verloren ginge.

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