EU-Urheberrecht: Konservative für Verschärfung von Upload-Filtern und Leistungsschutzrecht

In den laufenden Kompromissverhandlungen zur EU-Urheberrechtsreform sehen die Urheberrechtshardliner im EU-Parlament offenbar ihre Felle davonschwimmen. Mit radikalen Vorschlägen zu Upload-Filtern und Leistungsschutzrechten wollen sie die schlechtesten Kommissionsvorschläge jetzt doch noch retten.

CC-BY-SA 4.0 HajjiBaba

Noch am Montag hatten sich 64 Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen der Allianz „Copyright for Creativity“ (C4C) in einem offenen Brief gegen Upload-Filter und die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger ausgesprochen. Heute veröffentlichte die deutsche Piratenabgeordnete Julia Reda neue, gegenläufige Vorschläge von Mitgliedern der konservativen EPP-Fraktion zur EU-Urheberrechtsreform.

Diese Vorgehensweise ist deshalb bemerkenswert, weil damit laufende Kompromissverhandlungen im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments unter Federführung der sozialdemokratischen Abgeordneten Catherine Stihler unterlaufen werden. Diese schienen auf ein Nein zu einem EU-Leistungsschutzrecht und auf einen gangbaren Kompromiss im Bereich von Upload-Filtern hinauszulaufen.

Upload-Filter für alle?

Die vom konservativen Abgeordneten Pascal Arimont verantworteten, als „alternativer Kompromiss“ bezeichneten Entwürfe (PDF 1, PDF 2) wollen hingegen die restriktiven Kommissionsvorschläge zum EU-Urheberrecht noch weiter verschärfen. Während die Kommission eine Pflicht zur Filterung von Inhalten auf Plattformen beschränken möchte, die große Mengen („large amounts“) an urheberrechtlich geschützten Inhalten verarbeiten, möchte Arimont den Anwendungsbereich weiter ausdehnen. Dann beträfe die Pflicht alle Angebote, die relevante Mengen („significant amounts“) an Inhalten verarbeiten. Letztlich sollen nur Startups („micro-enterprises“) ausgenommen werden, die noch nicht länger als fünf Jahre existieren.

Außerdem sollen bestehende Hosting-Privilegien von Plattformen wie YouTube aber auch Wikipedia fallen, die hinkünftig für jegliche Urheberrechtsverletzung ihrer Nutzerinnen und Nutzer haften sollen. Ein Generalangriff auf jegliche Form von nutzergenerierten Inhalten im Netz.

Leistungsschutzrecht auch für Wissenschaftsverlage?

Noch absurder sind die Vorschläge zu einer EU-Version des in Deutschland gescheiterten Leistungsschutzrechts (LSR) für Presseverleger, mit dem Suchmaschinen und Newsaggregatoren für Anreißertexte samt Links zur Kasse gebeten werden sollten. Auf Drängen des damaligen EU-Digitalkommissars Günther Oettinger hatte die Kommission die Einführung eines LSR für Presseverleger auf EU-Ebene vorgeschlagen – eine Idee, die auch bei der ebenfalls konservativen Parlamentsberichterstatterin Therese Comodini Cachia wenig Anklang gefunden hatte.

Ausschnitt vom „Compromise Amendment“ zum EU-Leistungsschutzrecht für Presseverleger

In seinem „alternativen Kompromiss“ möchte Pascal Arimont den Anwendungsbereich des Kommissionsentwurfs sogar noch weiter ausdehnen. Während die Kommission in ihrem Entwurf wissenschaftliche Publikationen explizit vom LSR ausnimmt, schlägt Arimont vor, das entscheidende Wörtchen „not“ zu streichen (siehe auch einen Tweet eines britischen Bibliotheksverbands).

Use scientific abstracts? Interested in #OpenAccess? You should be concerned about #DSM #ancillarycopyright amendments like this. ? pic.twitter.com/qb4mUq8tNk

— LA © A-UK (@UKLACA) 31. Mai 2017

Die Folgen für die Arbeit mit und die Verlinkung von Kurzzusammenfassungen („Abstracts“), die gerade für Wissenschaft und Lehre große Bedeutung haben, wären desaströs, eine weitere Stärkung monopolistischer Großverlage die Folge. Mit anderen Worten: ein Generalangriff auf Zugang zu Forschung im Netz. Dass Arimont die Schutzdauer des Leistungsrechts von den ohnehin schon absurd hohen 20 Jahren im Kommissionsvorschlag auf lachhafte 50 Jahre ausdehnen möchte, überrascht dann kaum noch.

Ausblick

Ob Arimont mit seinem Vorhaben Erfolg haben kann, wird wesentlich davon abhängen, ob es ihm gelingt, Unterstützung von liberalen (ALDE-) und sozialdemokratischen (S&D-)Abgeordneten zu gewinnen. Sehr wahrscheinlich aber ist die Radikalität der Vorschläge ein Versuch, die Entkernung der Kommissionsvorschläge durch das EU-Parlament zu hintertreiben. Mit Hilfe von Maximalforderungen, die wohl als urheberrechts-extremistisch bezeichnet werden müssen, soll der Diskurs in Richtung restriktiver Regelungen verschoben werden.

3 Ergänzungen

  1. Die YouTubes und sonstigen „Schlanle Füße Macher“ dieser Welt hatten 15 Jahre lang Zeit ein funktionierendes Notice und Take( Leave!) down System zu aufzusetzen. Stattdessen wurde das Provider Privileg mißbraucht, um systembewusst mrd.weise Rechte Dritter zu verletzen um damit Mrd Gewinne ( fast ohne Steuern zu bezahlen ) zu machen. Obwohl die Diskussion seit ein paar Jahren dazu schärfer verläuft handelten die Mißbraucher immer weiter in den Glauben, dass Ihre pseudogesellschaftlichen „Armeen “ der Freiheitskämpfer im Internet schon dafür Sorgen würden, eine absurde Umkehrung des Haftungsprinzipes weiterhin aufrecht erhalten zu können. Die Geschädigten, die nichts anders machen, als geltendes Recht einzufordern, als „Extremisten“ zu bezeichnen ist ein weiterer Tiefpunkt der Täter – Opfer umkehrung. HIngegen die Plattform Grauzonentäter, mit Ihren Armeen hochbezahlter Winkel Advokaten,, die ebenso wie bei der Steuervermeidung assozial agieren, als „Wahrer“ von Meinungsfreihiet oder gar „Helden der „Nutzergenerierten“ Inhalte zur Verfügungsteller schönzureden, ist bemerkenswert. Lieder Autor, Sie können sich nutzgeneriert ein Lied ausdenken, dies pfeifen und dies auf YouTube stellen und sich dabei sicher sein, dass dies dort auch bleibt. Wenn Sie aber meine Komposition benutzen und meine Studioarbeit und meinen das recht dazu zu haben, dies auf Youtube hochladen zu können, dann sollten Sie dringend entweder einen Arzt aufsuchen, oder alternativ das ganze zu Ihren Gunsten professionell betreiben.

    1. Sie scheinen, wenn man sich Ihr geistloses argumentum ad hominem so ansieht, den Artikel nicht verstanden zu haben, oder ihn als eine Plattform zu begreifen um hier Ihre Meinung über ein verwandtes, aber nicht identes Problem breitzutreten.
      Es geht eher darum, dass eine Haftbarmachung des Dienstleisters bei Seiten, die eigentlich ausschließlich aus usercontent bestehen, wie Wikipedia, die außerdem noch spendenfinanziert sind, dann schnell die bereits vorhandenen Geldnöte verschärfen kann, wenn bspw. jemand aus unlauteren Motiven urheberrechtlich Geschütztes hochlädt (überraschenderweise sind nicht alle Menschen Freunde des freien Wissens).
      Würde Ihr Vorwurf Youtube gegenüber stimmen, sollte man das sinnvollerweise mit einem Verfahren gegen den Dienst lösen und nicht mit Gesetzesgebung, die ein offenes Internet für alle einen Schritt weiter abbaut. Übrigens geht Youtube massiv (nämlich schon auf Verdacht) gegen User vor, die nach Fair Use legal Teile von geschützten Werken verwenden, löscht auf Bitte geschützten Inhalt sehr gründlich, schnell und fortdauernd (versuchen Sie zB mal das Album „When the Kite String Pops“ von Acid Bath auf Youtube zu finden, Sie werden nicht viel Erfolg, bzw. nicht lange Freude an Ihren Suchergebnissen haben) und hat auf mobilen Geräten dafür gesorgt, dass man den Ton eines Videos nicht mehr im Hintergrund abspielen kann, um die Verwendung der Seite als Musikstream zu verhindern.
      Ich finde es deshalb etwas unwahrscheinlich, dass Youtube besser an der Urheberrechtsverletzung verdient, als an der Werbung.

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