EU-Projekte zur Sprachbiometrie: Forschen für Polizei und Geheimdienst

Mit der Analyse von Sprechproben können unbekannte Personen in abgehörten Telefonaten, Audiochats oder Videodateien identifiziert werden. Das BKA nutzt ein solches automatisiertes Verfahren seit mehreren Jahren. Würde die Technik an Internetknoten eingesetzt, wäre sie besonders für Geheimdienste interessant.

Über Interpol könnte in SIIP phonetisches Spurenmaterial mit dezentral gespeicherten Sprechproben abgeglichen werden. – Alle Rechte vorbehalten SIIP

Das von der Europäischen Union mitfinanzierte Forschungsprojekt SIIP zur polizeilichen Nutzung von Sprachbiometrie hat seinen finalen Test erfolgreich bestanden. Dies teilte die internationale Polizeiorganisation Interpol in einer Pressemitteilung mit. Das „Speaker Identification Integrated Project“ will „Kriminelle und Terroristen“ anhand ihrer Stimme identifizieren und auffinden.

An SIIP nehmen insgesamt 19 Behörden, Firmen und Institute teil, darunter das italienische Verteidigungsministerium, die Universität Groningen oder die Firmen Nuance und Airbus. Die Polizeiorganisation Interpol, bei der 190 Staaten Mitglied sind, ist in dem Projekt als Endnutzer vorgesehen. Weitere Interessierte für die entwickelte Technologie sind die italienische Gendarmerie, das deutsche Bundeskriminalamt (BKA), die portugiesische Kriminalpolizei sowie die britische Metropolitan Police. Offiziell endet das Projekt erst im April 2018. Nach dem Praxistest arbeiten die Beteiligten jetzt am Abschlussbericht.

Analyse von VoIP, SatCom und Internet

SIIP kann abgehörte Gespräche oder Audiodateien aus der Internetbeobachtung verarbeiten. - Alle Rechte vorbehalten SIIP

Die Sprecher-Identifizierung mithilfe von SIIP basiert auf einer Software, die aus einer Sprechprobe Eigenschaften wie Geschlecht, Alter, Sprache oder regionale Herkunft berechnet und mit einer Datenbank vorhandener Proben abgleicht. Zu den Vorteilen der Methode zählt, dass Sprechervergleiche auch in Fremdsprachen möglich sein sollen. Der finale Feldversuch fand vergangene Woche am Hauptsitz von Interpol in Lyon statt. Für den Test hatten die Metropolitan Police und die portugiesische Kriminalpolizei Dateien mit Sprechproben bereitgestellt. Sie wurden dann mit Audioaufnahmen abgehörter Gespräche und mit Internetinhalten verglichen.

SIIP kann zur automatisierten Analyse von VoIP-Telefonaten genutzt werden, damit Gesuchte ins Radar der Überwacher geraten, auch wenn sie wechselnde Identitäten benutzen. Als populäre VoIP-Anbieter nennt die Projektbeschreibung Skype, Viber, Tango, ooVoo und G-Talk. Auch gewöhnliche Satellitentelefonate kann SIIP verarbeiten, um in abgehörten Gesprächen herauszufinden, ob ein und dieselbe Person mit wechselnden SIM-Karten telefoniert. Mit dem Verfahren können auch Audio- und Videodaten im offen zugänglichen Internet durchsucht werden. Dadurch soll es möglich sein, die Sprechprobe der Verdächtigen oder Beschuldigten in anderen Audiodateien oder im Internet aufzuspüren. In SIIP werden hierfür integrierte Data-Mining-Programme genutzt. In einem Video wird dies im Rahmen einer Konferenz als „Finding a fish in the ocean“ beschrieben.

Mit der Sprecher-Identifizierung wollen die Beteiligten in SIIP die gerichtsfeste Sicherung von Beweisen verbessern. In Ermittlungen könnten die Behörden mithilfe von SIIP Netzwerke mit weiteren Verdächtigen ausfindig machen („mapping/tracing the suspect“). Zum internationalen Austausch über die erlangten Erkenntnisse können sich die Polizeien über ein „SIIP Info Sharing Center“ bei Interpol vernetzen und austauschen.

Forschung für Geheimdienste?

Die Teilnehmenden in SIIP. Das Konsortium wird angeführt von Verint. - Alle Rechte vorbehalten SIIP

SIIP steht im Verdacht, dass auch für Geheimdienste geforscht wird. Internetknoten könnten damit auf bestimmte Sprechproben überwacht werden, um in Echtzeit informiert zu sein, wenn eine überwachte Person per VoIP telefoniert, in unverschlüsselten Chats spricht oder in Videos zu hören ist. Die israelische Firma Verint Systems koordiniert das Projekt, ihr werden enge Kontakte zu den Geheimdiensten Mossad und NSA nachgesagt. Zu den Partnern in SIIP gehört auch die österreichische Firma Sail Labs, die für ihre Forschungen von der Europäischen Union eine halbe Million Euro erhielt. Einem Bericht der ZEIT zufolge handelte es sich bei Sail Labs zumindest in den Anfängen um eine Tarnfirma des Bundesnachrichtendienstes (BND). Sie sei um die Jahrtausendwende aus einer früheren Gründung des BND-Agenten Christoph Klonowski hervorgegangen. Medienberichten zufolge hatte der BND zu dieser Zeit weitere Tarnfirmen gegründet oder übernommen.

Klonowski, der in dieser Zeit unter der Tarnidentität „Stephan Bodenkamp“ operierte, nahm selbst an einem EU-Projekt zur Spracherkennung teil und leitete dieses sogar. Unter dem Titel „SENSUS“ ließ die Europäische Kommission für 2,1 Millionen Euro eine Demoversion einer entsprechenden Plattform entwickeln. Klonowski arbeitete damals einer Recherche von Christiane Schulzki-Haddouti zufolge beim BND als Direktor für „maschinelle Übersetzung und künstliche Intelligenz“. Seine Zugehörigkeit zum BND sei der EU-Kommission sogar bekannt gewesen. Die Tarnbehörde habe die Finanzierung durch die Kommission selbst initiiert. Möglicherweise nutzt Sail Labs heute noch Patente für Anwendungen, die für den BND entwickelt wurden.

„Akustische Gegenüberstellung“ seit den 80er Jahren

„Bundeskriminalamt“ in unterschiedlichen phonetisch-akustischen Darstellungsarten. - Alle Rechte vorbehalten BKA

Im vergangenen Jahrzehnt hat das BKA ein automatisiertes „Sprechererkennungssystem“ (SPES) entwickelt. Die dabei gemachten Erfahrungen brachte das Kriminaltechnische Institut des BKA von 2007 bis 2010 auf EU-Ebene ein. Unter dem Titel „Correlation between phonetic-acoustic-auditory and automatic approaches in forensic speaker identification“ sollte das vom BKA geleitete Projekt die automatische Analyse mit der bei vielen europäischen Polizeibehörden ebenfalls angewandten „akustisch-phonetischen“ Methode vergleichen.

Diese „akustisch-phonetische“ Methode basiert auf manuellen Messungen der Tonlage und Resonanzfrequenzen und wird seit den 80er Jahren im BKA genutzt. „Akustisches Spurenmaterial“ wird dabei mithilfe des Gehörs der ErmittlerInnen und durch eine Software unterstützt abgeglichen. Der Phonetik-Wissenschaftler Hermann Künzel, der das Verfahren in den 80er Jahren beim BKA eingeführt hatte, nennt es eine „akustische Gegenüberstellung“. Auf diese Weise will Künzel etwa das RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock als einen der Entführer von Hanns Martin Schleyer identifiziert haben. Als Sprechproben dienten Interviews, welche die RAF mit dem Entführten geführt und aufgezeichnet hatte. Angeblich habe die Sprecher-Identifizierung die Entführung von Jan Philipp Reemtsma, die Erpressung des Lebensmittelkonzerns Nestlé und die Identität des Kaufhauserpressers „Dagobert“ aufgeklärt.

Dubioser Verein für mehr Sprachbiometrie beim BAMF

Inzwischen in Pension gegangen, organisiert sich Hermann Künzel in dem vor einem Jahr gegründeten „DITS.center e. V.“. In einem Verbund mit Informatikern, Signaltechnikern, ehemaligen Militärs und Geheimdienstlern will der Verein unter anderem Sprachtechnologie an Polizei, Zoll und Einwanderungsbehörden vermitteln.

Das „DITS.center e. V.“ finanziert sich unter anderem aus Mitteln von „Pilotkunden“. Mit von der Partie sind Klaus-Ehrenfried-Schmidt, der damals für Europol das SENSUS-Projekt geleitet hatte, und (zumindest eine Zeitlang) ein Christoph Klonowski, bei dem es sich allem Anschein nach um den damaligen BND-Agenten bei SENSUS handelt. Als einen der „Pilotkunden“ hatte sich das  „DITS.center e. V.“ wohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herausgesucht. Zu den von dem Verein beworbenen Anwendungen gehören „Landessprachen-, Dialekterkennung, Sprecheridentifikation, Sprecherverifikation“.

Mittlerweile hat das BAMF die sogenannte automatisierte Dialekterkennung eingeführt. Wie eine Sprecherin des BAMF auf Nachfrage bestätigt, ging Klonowski vom „DITS.center e. V.“ im vergangenen Jahr auf die Behörde zu und schlug eine „Zusammenarbeit im Bereich Stimmbiometrie“ vor. Auch mit Künzel war das BAMF demnach in Kontakt.

5 Ergänzungen

  1. >>„Der Erfolg rechtfertigt nicht alle Mittel“ ist
    eine These, die einer Analyse und Auseinandersetzung bedarf.<<

    Dieses Zitat des „DITS.center e. V.“ zum Thema Sicherheit (in der verlinkten Projektübersicht) illustriert recht eindrucksvoll, wie sich die Gesinnung der Beteiligten zusammenfassen liese. Problematisch ist dabei unter anderem auch, dass diesem "gemeinnützigen" Verein mehrere Universitätsprofessoren als Mitglieder angehören.

  2. Big Brother is listening to you. Die „Internetbeobachtung“ wäre der erste Schritt.

    Die Technik böte durchaus auch Potenzial für das Auffinden gesuchter Personen mittels Offline-Tracking dank allgegenwärtiger Smartphone-Mikrofone und IoT-Devices.
    Daraus könnte sich eine wunderschöne Vorratsdatenspeicherung 4.0 ergeben:

    Wer wann und wo mit wem wie lange sich unterhält.

    Die flächendeckende Überwachungsinfrastruktur bauen und leisten wir uns selbst.

    Die Rechtsauffassung der Sicherheitsbehörden dürfte dann lauten:
    Keine akustische Raumüberwachung, da Gesprächsinhalte weder aufgezeichnet noch ausgewertet würden. And we want to live in safety, won’t we?

  3. Frage eines Laien: Können bspw Kriminelle nicht einfach einen Stimmverzerrer benutzten, sobald sie über sensible Informationen sprechen?

  4. Die Vermarktung der Menschen, welche überdurchschnittlich intelligent oder hochbegabt sind, daß deren Gesprächsinhalte Geld wert sind, viel Geld, sollte man auch nicht ausschließlich staatlichen Einrichtungen anvertrauen.
    Damit werden anonyme Geburtseinrichtungen, wie vor hunderten Jahren, zur Innovation des späten 21. Jahrhunderts.

    Erhebe eine Stimme.

  5. Mit Interesse haben wir Ihren Beitrag wahrgenommen. Wir respektieren Ihre Meinungsäußerung, da auch wir erklärtermaßen der Auffassung sind, dass der Erfolg NICHT alle Mittel rechtfertigt. Wir halten Ihren Beitrag aber dennoch zumindest für ergänzungsbedürftig.

    Als unabhängiger und gemeinnütziger Verein beschäftigt sich DITS.center e.V. satzungsgemäß mit Forschung und Wissenschaft zu technischen Lösungen, die im Bereich Innere Sicherheit unterstützend wirken. Auch die Verhinderung von Missbrauch als Teil technischer Lösungen gehört zu diesem Engagement. Wir führen in diesem Zusammenhang die sachliche Diskussion zur Ethik in der Technik, insbesondere zum Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit.

    Aspekte zur Freiheit und Sicherheit können sinnvoll nicht singulär betrachtet werden, was auch in der Philosophie und Literatur bis weit zurück in die Vergangenheit nicht erfolgte.

    Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte „Everyone has the right to life, liberty and security of person“ bringt die anerkannte Forderung auf den Punkt, liefert aber natürlich keinen Hinweis darauf, wie diese umgesetzt werden kann. DITS identifiziert sich uneingeschränkt mit den Menschenrechten. Das Sicherheitsgefühl des Staatsbürgers darf folgerichtig nicht durch Passivität und technologischen Rückstand der staatlichen Organe erodieren.

    Benjamin Franklin äußerte 1755: „Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety“ (Pennsylvania Assembly: Reply to the Governor, Printed in Votes and Proceedings of the House of Representatives, 1755-1756 (Philadelphia, 1756), pp. 19-21. [November 11, 1755]). DITS folgt auch dieser Aussage und anerkennt insbesondere die Differenzierung, ausgedrückt durch die Attribute „essential“ – „little“ und „temporary“, als Hinweis auf die notwendige Abwägung in jedem Einzelfall.

    Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags veröffentlichte im Jahr 2008 zum „Grundrecht auf Sicherheit“ eine umfangreiche Arbeit (WD 3 – 3000 – 180/08). Erwartungsgemäß finden wir auch hierin keine Antwort auf die offenen Fragen. Es wird aber bestätigt, dass der Schutz der Bevölkerung als elementare Staatsaufgabe von der Verfassungsordnung des Grundgesetzes stillschweigend vorausgesetzt wird. Sicherheit sei eine Staatsaufgabe. Die Arbeit schließt mit folgendem Satz: „Es sei Aufgabe des Staates, seine Bürger vor Angriffen auf Leib und Leben zu schützen, der demokratische Staat sei somit sowohl Adressat als auch Garant des Freiheitsbegehrens der Bürger.“

    DITS agiert unabhängig, verantwortungsbewusst und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Wir setzen uns mit ethischen Fragen aktiv und bewusst auseinander (http://www.dits.center/indexspot82_g.html). Wir bitten Sie dies zu berücksichtigen und Hinweise auf unsere Initiative und Mitglieder dementsprechend mit dem angemessenen Maß an wissenschaftlicher und journalistischer Korrektheit zu behandeln.

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