EU-Kommission verdonnert Google zu 2,4 Milliarden Euro Strafe

Laut EU-Kommission hat Google den eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber Konkurrenten bevorzugt und damit gegen das Kartellrecht verstoßen. Während der Konzern erwägt, Berufung einzulegen, laufen noch weitere Verfahren gegen den unangefochtenen Marktführer bei der Internetsuche.

Google hat seine Marktmacht im Suchmaschinengeschäft ausgenutzt, um Fuß bei Preisvergleichsdiensten zu fassen. CC-BY-SA 2.0 Pleuntje

Die EU-Kommission hat dem Suchmaschinenbetreiber Google eine Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro aufgebrummt. Das Unternehmen habe seine Dominanz im Geschäft mit der Internetsuche ausgenutzt, um dem eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“ einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen, lautet das Urteil der kartellrechtlichen Untersuchung.

Die EU-Kommissarin für den Wettbewerb, Margrethe Vestager, sagte in einer Erklärung: „Die Strategie von Google für seinen Preisvergleichsdienst lag nicht nur darin, mit einem besseren Produkt Kunden anzulocken. Stattdessen hat Google seine Marktmacht als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, um seinen Preisvergleichsdienst in den [normalen] Internet-Suchergebnissen hervorzuheben und die der Wettbewerber zurückzustufen.“ Dies sei nach dem europäischen Kartellrecht illegal, erklärte Vestager, und habe konkurrierenden Unternehmen die Chance auf einen fairen Wettbewerb genommen.

Google hat das Geld, kämpft aber um Geschäftsmodell

Google hat nun 90 Tage Zeit, um die Praxis einzustellen. Sollte sich das Unternehmen weigern, drohen zusätzliche Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten täglichen Umsatzes, den der Mutterkonzern Alphabet erwirtschaftet. Das würde etwa 14 Millionen Euro pro Tag entsprechen. Bei einem Jahresumsatz von knapp 80 Milliarden Euro und Wertanlagen von über 150 Milliarden Euro kann sich Alphabet die Strafe leisten.

Unklar bleibt freilich, welche Auswirkungen die von der Kommission verlangte Änderung in der Anzeige der Suchergebnisse haben wird. Ein Analyst erklärte gegenüber BBC, dass ein Einbruch von nur wenigen Prozentpunkten für einen „ganz schön großen finanziellen Absturz“ sorgen könnte. Zieht man Googles Marktanteil auf dem europäischen Internet-Suchmarkt in Betracht, der bei etwa 90 Prozent liegt, dürfte schon einiges zusammenkommen.

Google prüft Berufung

Allerdings steht es Google frei, Einspruch gegen das Urteil einzulegen. In einem Statement erklärte Googles Chefjurist Kent Walker, dass man, „bei allem Respekt“, den heute verkündeten Schlussfolgerungen der EU-Kommission nicht zustimme. „Wir werden die Entscheidung ausführlich prüfen, auch in Erwägung eines Einspruchs gegen die Entscheidung“, sagte Walker. In dem Fall, der als beinahe ausgemacht gilt, dürften noch einige Jahre bis zu einem endgültigen Urteil ins Land ziehen.

Es handelt sich um die bislang höchste Kartellstrafe, die von der EU-Kommission je verhängt wurde. 2009 hatten die EU-Wettbewerbshüter den Chip-Hersteller Intel zu einer Strafzahlung von knapp mehr als einer Milliarde Euro verdonnert. Google hat noch die Möglichkeit, den eigenen Rekord zu brechen: Derzeit untersucht die Kommission weiterhin mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht im Zusammenhang mit Googles mobilem Android-Betriebssystemen sowie dem Werbedienst Adsense.

Der europäische Dachverband der Verbraucherschützer BEUC spricht deshalb nur von einer „Spitze des Eisbergs“ und forderte die EU-Kommission auf, die weiteren Untersuchungen zügig zum Abschluss zu bringen. „Verbraucher können nur dann von der Digitalwirtschaft profitieren, wenn die Märkte innovativ und wettbewerbsfähig bleiben“.

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12 Ergänzungen

  1. Kein „Gegendere“! Danke für den Artikel.

    Zur Sache:
    Endlich machen sich die EU-Funktionäre mal nützlich. Mit so einer hohen Einzelstrafe hätte ich nicht gerechnet.

  2. Selten werden Strafen auch in der Höhe bezahlt, wie sie anfänglich verhängt wurden.

    Die Größenordnung mag hoch erscheinen, doch gemessen an der möglichen Höchststrafe ist sie auch dieses Mal noch mäßig ausgefallen. Die Richtung, in die sich die verhängten Strafen entwickeln ist jedoch ein Anfang in die richtige Richtung.

    1. @Biermaß
      Die 2,4 Milliarden werden sicherlich auf reelle 34,90 Euro heruntergerechnet ,zahlbar in 46 Tranchen.
      Wer glaubt, dass Google diese Summer zahlen wird, der glaubt auch an den Weihnachtsmann,Osterhasen,….

  3. Guten Tag

    Ich verstehe die Rechtswiedrigkeit nicht, und bitte um eine Erklärung. Mir ist nicht klar was Google falsch machen soll. Es muss doch das gute Recht von Google sein jedes beliebige Suchergebnis anzeigen zu können. Das Sie die eigenen Verkaufsseiten bevorzugen kann doch nicht verboten sein!? Ist nicht jedes Unternehmen darauf aus seine eigenen Produkte, die es verkaufen möchte, in den Vordergrund zu stellen? Funktioniert so nicht jede Werbung?

    Um eine Link oder ein paar Erklärende Sätze wäre ich dankbar.

    danke
    oli

    1. Der Markt für „normale“ Internetsuche ist ein gänzlich anderer als der für Preisvergleiche. Google hat nun seine Marktmacht (90 % Marktanteil) in einem Bereich ausgenutzt, um in einem anderen Fuß zu fassen. Dabei wurden (laut EU-Kommission) den Nutzern nicht die relevantesten und besten Ergebnisse angezeigt, sondern der Google-eigene Preisvergleichsdienst bevorzugt behandelt – auf Kosten der Wettbewerber und der Verbraucher. Und das verstößt gegen das Kartellrecht.

      Ich bin schon gespannt, ob zB. ein Kartenanbieter ein ähnliches Verfahren anstrengen wird. Diesen und andere Bereiche hat die Kommission ausgeklammert, wobei es sich um eine ähnliche Problematik handelt.

      1. Ich denke eher, es geht vor allem darum, dass sie diese Suchergebnisse als Suchergebnisse und nicht als Anzeige markiert haben. Sie werden demnächst ihre eigenen Dienste ganz oben gekennzeichnet als Anzeige einblenden und alles ist gut, Umsatz wie gehabt und wettbewerbsrechtlich kaum zu beanstanden. Das kleine Label „Anzeige“ interessiert eh niemand, geklickt wird, das was oben steht. Es ist einfach zu naheliegend und Denken ist anstrengend.

  4. Tipp: Man kann eine Suchmaschine auch benutzen, um nach einer anderen „Suchmaschine“ zu suchen…

    Weitersagen!

  5. Was auch alles erklärt wird ist schön und gut. Ich frage mich nur, ist es damit gerechtfertigt mir das Google Programm 4 Tage lang zu entziehen? Über einen Link würde ich mich sehr freuen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.