De Maizières Datenschutzreform: Zeugnis der Verantwortungslosigkeit

Mehr Videoüberwachung, weniger Selbstbestimmung und Aufsicht: Die Bundesregierung hat heute einen Entwurf der umstrittenen Datenschutznovelle beschlossen. Sie verstößt damit gegen europäische Standards, an die das deutsche Recht eigentlich angepasst werden sollte.

Düstere Zeiten für freie Kommunikation: Die Bundesregierung will die informationelle Selbstbestimmung einschränken. Foto: Evgeniy Koryakin unter CC0-Lizenz

Allen Diskussionen um mitgeschnittenes Surfverhalten durch Browser-Erweiterungen, das Manipulationspotenzial von Big Data im Wahlkampf oder die intransparente Datenweitergabe zwischen WhatsApp und Facebook zum Trotz: Die Bundesregierung betreibt weiterhin einen Datenschutzabbau. Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen, hat das Kabinett heute den umstrittenen Entwurf [PDF] für eine Überarbeitung der deutschen Datenschutzgesetzgebung beschlossen.

Datensammlungen und darauf basierende Verhaltensanalysen durch Unternehmen und Behörden sind in der digital vernetzten Gesellschaft allgegenwärtig. Wenn die Bundesregierung nun plant, Auskunfts- und auch Widerspruchsrechte der Verbraucher zu schwächen, ist das ein direkter Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung der Menschen in Deutschland. Darüber hinaus soll das Gesetz einen massiven Ausbau der Videoüberwachung in Kaufhäusern und Gaststätten ermöglichen und die Kontrolle öffentlicher Stellen durch die Datenschutzbehörden einschränken. So sollen die unabhängigen Aufsichtsbehörden Datenschutzverstöße im Bereich von Polizei und Justiz lediglich unverbindlich beanstanden können, statt sie vor Gericht zu bringen. Auch soll eine aktive Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesdatenschutzbeauftragte über Kontrollen beim BND nicht mehr möglich sein.

Die Regierung bleibt damit der von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Innenminister Thomas de Maizière vorgegebenen Linie treu, Datenschutz aus falsch verstandener Wirtschaftsfreundlichkeit und fehlgeleiteter Sicherheitspolitik weiter zu schwächen – auch wenn Deutschland damit gegen EU-Recht verstößt.

Entwurf untergräbt europäische Standards

Notwendig ist das „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU“ (DSAnpUG), weil die ab Mai 2018 anzuwendende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz der EU weitreichende Vorgaben machen. Die nun vorgeschlagenen Änderungen gehen aber weit über den notwendigen Regelungsbedarf hinaus. Selbst da, wo keine oder lediglich restriktive Öffnungsklauseln bestehen, untergräbt der Gesetzentwurf die europäischen Datenschutzziele, auf die man sich nach langen Verhandlungen im Frühjahr 2016 geeinigt hatte.

Das primäre Ziel der DSGVO war es, den Datenschutz in Europa zu vereinheitlichen und Verbrauchern wie Unternehmen so mehr Rechtssicherheit bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu garantieren. Ganz offenbar will das Innenministerium (BMI) den notwendigen Anpassungs- und Umsetzungsvorgang nun nutzen, um den Datenschutz weiter zurückzufahren. Nicht wenige Beobachter haben angemerkt, dass die Bundesregierung den Prozess als Chance betrachtet, konkrete Deregulierungswünsche doch noch durchzudrücken, mit denen sie auf europäischer Ebene gescheitert ist.

Seit Veröffentlichung eines ersten Leaks im September stehen die Pläne des Innenministeriums in der Kritik von Datenschutzbehörden [PDF] und Zivilgesellschaft. Sie würden das deutsche Datenschutzniveau sowohl unter das bisherige als auch unter das durch die DSGVO vorgesehene Maß senken, konstatierte die Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder erst Anfang der Woche in einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org.

Nachbesserungen auf den letzten Metern

Auch das Justiz- und Verbraucherschutzministerium erhob Einspruch gegen die Pläne des Innenministeriums. Mit dem ersten Leak veröffentlichen wir hier auf netzpolitik.org unter anderem eine Stellungnahme des Justizministeriums (BMJV) [PDF], die dem Referentenentwurf des BMI erhebliche Mängel attestierte und weitreichenden Änderungsbedarf anmeldete. Noch Anfang Dezember hatte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber, bei Twitter betont, dass sich an dem da bereits zum ersten Mal überarbeiteten offiziellen Entwurf des Innenministeriums „noch einiges ändern“ müsse.

Immerhin: So konnten einige zentrale Einschränkungen verhindert werden. Nachbesserungen gab es sowohl beim Schutz besonders sensibler Daten, also zum Beispiel Informationen zum Gesundheitszustand oder zur sexuellen Orientierung von Menschen, als auch bei der Zweckbindung erhobener Daten. Dieses auch von der DSGVO vorgeschriebene Grundprinzip des Datenschutzes wird weniger einschränkt. Wenn die Interessen der betroffenen Person überwiegen, dürfen Unternehmen erhobene Daten nun nicht mehr so leicht für andere Zwecke nutzen, wie es das BMI ursprünglich vorgesehen hatte.

Kurzsichtig und verantwortungslos

Dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière das Gesetz auf einer Pressekonferenz als „angemessenen Interessenausgleich“ zwischen Verbrauchern und Wirtschaft sowie als „großen Schritt zur Angleichung der Datenschutzregelungen in Europa und damit zu einem harmonisierten digitalen Binnenmarkt“ vorstellte, muss trotz dieser Zugeständnisse als blanker Hohn gelten.

Deutschland sei das erste Land, das sich an die gesetzliche Umsetzung der europäischen Datenschutzregeln mache, erklärte de Maizière. Doch wenn die anderen Mitglieder der EU nun dem deutschen Vorbild folgen und die ohnehin schon weitreichenden Öffnungsklauseln ebenfalls über das zulässige Maß hinaus nutzen, dürfte das lediglich zu einer Fortsetzung des Flickenteppichs führen, den der europäische Datenschutz derzeit darstellt.

Damit schadet die Bundesregierung auch dem zentralen netzpolitischen Projekt der EU: der Schaffung eines digitalen Binnenmarktes und der Stärkung der Digitalwirtschaft Europa. Nicht nur sind Unternehmen auf das (ohnehin sinkende) Vertrauen der Verbraucher in einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren personenbezogenen Daten angewiesen, damit ihre Produkte und Dienste überhaupt genutzt werden. Darüber hinaus sind einheitliche Regeln auch eine zentrale Voraussetzung für erfolgreich europaweit tätige Unternehmen, die sich nicht mit 27 verschiedenen Datenschutzgesetzen auseinandersetzen wollen.

Alles in allem ist die Datenschutznovelle ein Zeugnis grober politischer Verantwortungslosigkeit – gegenüber Bürgern und Verbrauchern, von denen „digitale Souveränität“ gefordert wird, während ihre informationellen Selbstbestimmungsrechte beschnitten werden; gegenüber einer Digitalwirtschaft, die kurzsichtig von vermeintlichen Hindernissen befreit werden soll und langfristig unter dem Mangel an einheitlichen Regeln in der EU leiden wird; und auch gegenüber der Europäischen Union selbst, deren Gemeinschaftsgedanke offenbar nur zählt, wenn Einigungen den eigenen Zielen dienen.

(Warum der Beschluss eine Glaubwürdigkeitsprobe für den neuen SPD-Hoffnungsträger Martin Schulz ist, schreiben wir in unserem Kommentar zur Entscheidung. Erste Reaktionen haben wir hier zusammengestellt.)

40 Ergänzungen

  1. Natürlich ist das vollkommen verantwortungslos. Das steht außer Frage. Denn die eingesetzte Technik ist ganz sicher nicht aus dem EU – Raum mit entsprechend selbst aufgesetztem Betriebssystem und gekapseltem Netz ohne Schnittstellen zum kommerziellem Internet. Das wäre auch vollkommen unwirtschaftlich und somit viel zu teuer. In Ausschreibungen geht es doch um die allseits beliebte Wirtschaftlichkeit als größten Bemessungsfaktor, nicht um Sicherheit. Das steht dann erst Anlage E mir keiner sonderlichen Bewertungsquote mit dem BDSG. Es scheint, als sei die innere Sicherheit vollkommen unwichtig. Hauptsache man hat noch mehr Spielzeuge zur Überwachung, auch wenn sich diese gegen Innen richten können und jedwede Souveränität unterwandern. Herzstück dabei ist die Europäische Wirtschaft und diese somit massiv in Gefahr. Es reicht einfach nicht, wenn jeder das Smartphone in der Tasche hat, und alle möglichen Freaks, Tracker, Hacker, Spywareapps, Trojaner, Rootkits, feindliche Regierungen usw. mitlesen. Man braucht dann doch noch dazu die Ganzkörperverwanzung 24/7 mit Siri-Dauersupport. Also schauen wir einfach zu wie sich die EU selbst richtet durch solche dubiosen Entscheidungen. Andere wird es erfreuen und diese werden dann auch entsprechend profitieren. Deutschland ist nur ein Schatten seiner Selbst in dem Spiel.

    1. Ich kann dir leider nicht folgen. In dem Text geht es jedenfalls um eine Entscheidung der Bundesregierung, nicht um eine der EU.

      1. Wird der Datenschutz in Deutschland weiter aufgeweicht betrifft das zunächst auch Deutsche Unternehmen, die mit diversen Unternehmen EU-weit und weltweit Handelsbeziehungen / Vernetzung pflegen. Der Bürger an sich ist somit nicht das eigentliche Hauptproblem bei den Maßnahmen. Es ist unerlässich in der Geschäftswelt diskrete Räume nutzen zu können, sonst profitieren immer andere Parteien / Konkurrenten im Netz, die sich den Zugriff auf Informationen ebenfalls beschaffen können. Sagt die Bundesregierung, wir lockern die Regelungen zum Datenschutz im Netz, ist das gleichzusetzen wir lockern die Regeln in der EU, nur eben nicht direkt bzw. offiziell sondern indirekt durch weitere Spielräume von Überwachungsmaßnahmen, das ist richtig. Hat man aber irgendwann keine großen Möglichkeiten das BDSG zu zitieren, um sich genau gegen diese Form der Wirtschaftsspionage schützen zu können durch Klage, sieht das Ganze sehr übel aus. Die USA haben entsprechend ein Dekret erlassen, dass den Schutz der Daten in den USA vollständig in Frage stellt. Somit kann es passieren, dass die Informationen jederzeit gegen die Deutsche – und somit auch die Europäische Wirtschaft eingesetzt werden können. Das ist auch gar nicht unüblich, doch aktuell definitiv das falsche Zeichen und die eigentliche Gefahrenquelle, da niemand weiß was die USA mit den ganzen Informationen anstellen werden, die sie so täglich gewinnen. Deutschland und Europa sind direkter wirtschaftlicher Konkurrent in seinem Weltbild. Die Bundesregierung müsse dies eigentlich einkalkulieren bei den anvisierten Änderungen der Gesetze, sie macht es aber einfach nicht und baut ständig weitere Lücken in Schutzmechanismen ein.

        1. Du darfst nicht vergessen, das Deutschland seinen Teil des 2.Weltkrieges verloren hat und die USA unsere Heimat als „besiegte Nation“ betrachtet und somit hierzulande ein Mitspracherecht einfordert, das unsere gewählten Politiker irgendwie glauben umsetzen zu müssen!
          Die US Wirtschaft möchte einen Vorteil?
          Kein Problem Präsident Trump, wir (Bundesregierung) ermöglichen ihrer Wirtschaft die Einsicht in unsere Unternehmen, damit ihre Wirtschaft keine Nachteile hat!
          Klingt Strange?
          Ist es auch, passt aber zu den Missetaten eines Herrn De Maizière!

          1. Das ist richtig. Daher muss man diese Haltung nun ändern. So einfach ist das. Denn die USA sind nicht mehr die USA als freundlicher Handelspartner, viel mehr drohen Wirtschaftskriege. Und für Wirtschaftskriege benötigt man heute Daten oder eigene unabhängige Technologien zur Verteidigung, wenn Daten gegen den Erhalt Demokratischer Gesellschaftsformen agieren. Und genau darum geht es aktuell. Jedes Gesetz, dass einen Bürger in diesem Bereich des Umgangs mit seinen Daten weiter schwächt, schlägt sich folglich auch auf Konzernebene,- und letzlich auch auf politischer Ebene durch. Dass das von Personen wie „Kampf den Datenkraken“ nicht verstanden wird, ist nicht verwunderlich. Es ist auch durchaus abstrakt, kompliziert und benötigt die Gabe der Voraussicht sowie im Allgemeinen ein Stück strategisches Denkvermögen. Das kann durchaus zu Verwirrung bei bestimmten Personen führen :-) Da er Klarinetten nicht mag, wie siehts damit aus?

          2. Ah ja. Und hast du irgendwelche Belege für deine Theorie, dass die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft (auf direkte Anordnung von US-Präsidenten) bewusst schwächt, um die US-Wirtschaft zu stärken?

          3. @Ingo Dachwitz, hattet Ihr hier nicht einen Beitrag zum Thema TTIP?
            Im übrigen, direkte Anweisungen vo Präsident Obama gab es ja nie, der gute Mann hat ja seinen Wahlkampf gesponsert bekommen, dieses Sponsoring musste sich ja für die Sponsoren finanziell Lohnen!
            Beim Trump ist es etwas anders, der hat einen Großteil seines Wahlkampfes selber gelöhnt, deswegen kann er ja jetzt fast allen auf der Nase herum springen wie ein Flummi!

          4. Beim Trump ist es etwas anders, der hat einen Großteil seines Wahlkampfes selber gelöhnt, deswegen kann er ja jetzt fast allen auf der Nase herum springen wie ein Flummi!

            Wo hast Du denn dieses Märchen her? Da bist Du wohl auf einen Trick reingefallen. Trump steht / stand in der Kritik, weil er sich als Milliardär den gesamten Wahlkampf hat sponsern lassen und bisher konnten keine Beweise gefunden werden, dass er seinen Wahlkampf auch nur zu kleinen Teilen selbst finanziert habe. Aber kannst gerne Quellen für die Belege Deiner These hier liefern.

          5. Für die etwas weniger Spitzfindigen, Präsident Obama musste das umsetzen, was er mit seinen Sponsoren vor seiner Wahl vereinbart hatte, sonst hätte er ja sein Sponsoring nicht bekommen und nach seiner Wahl, ist es nicht besonders Klug, mächtige Sponsoren zu verprellen, oder?

            Bei Trump sieht das anders aus, der braucht keine Sponsoren zu befriedigen!

          6. Hmm, ich gehe mit dir konform, daß es so scheint, als würde sich Trump selbst befriedigen.
            Die Unterschiede in der Finanzierung (ungleich Vermögen) kann ich nicht erkennen.
            Erstaunlich finde ich höchstens die Konsequenz, mit der Trump seine Ankündigungen/Versprechen wahr macht.
            Hat man bei Obama die Frage gestellt, warum er Guantanamo (eines seiner besonderen Versprechen) nicht dicht macht, kam die Antwort, daß er nicht so könne, wie er wolle.
            Stellt sich die Frage, wo da der Unterschied zwischen den beiden ist.

          7. Horst Kevin, Trump interessiert es z.B. überhaupt nicht, ob Marokko, Afghanistan, Tunesien oder Deutschland die Insassen von Guantanamo haben wollen oder nicht, der Mann lässt sie in eine Gulfstream stecken und in den Herkunftsländern lässt er sie dann wieder „aussteigen“!
            Kurnatz haben sie ja auch so in der Pampa ausgesetzt!

          8. @Markus Beckedahl, ja, die Links waren Böse und insbesondere die Sponsoren von Hillary list sich wie das Whois Who der Rüstungsindustrie und die verdienen am Export von Waffen und deren Munition!

      2. > Ich kann dir leider nicht folgen. In dem Text geht es jedenfalls um eine Entscheidung der Bundesregierung, nicht um eine der EU.
        Dem wirren Klarinettenpfeifer braucht man nicht folgen zu können. Zeitverschwendung!

        Aber dass Du dann schreibst, dass es sich nicht um eine Entscheidung der EU handele, ist ebenso wirr. Treppenwitz, lieber Ingo!

        „Mit der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung machen wir einen großen Schritt zur Angleichung der Datenschutzregelungen in Europa und damit zu einem harmonisierten digitalen Binnenmarkt“, unterstrich dagegen Innenminister de Maizière. „Frühzeitig und als erstes Land in Europa schaffen wir damit Rechtsklarheit.“

        Die Datenschutz-Grundverordnung ist also keine EU-Entscheidung?

        Dass de Maizière vorprescht und die Interpretationshoheit und Richtung über die Auslegung der EU-Datenschutz-Grundverordnung vorgibt ist sicherlich eine Groko-Entscheidung, aber die Verpflichtung zur Umsetzung besteht, und die EU-Verordnung ist grottig!

        Die „Rechtsklarheit“ für de Maizière besteht darin, den deutschen Datenschutz zu schleifen, was sicherlich auch der Einflussnahme von Branchen-Vertretern wie BitKom geschuldet ist. Es gilt den „Rohstoff von morgen“ zu heben – unser aller Daten gib uns heute!

        1. Inhaltlich ist das auch nicht das Gelbe vom Ei, sorry. Hat sich jetzt nicht gelohnt, bissl wirr.

        2. In dem Artikel geht es um eine Entscheidung der Bundesregierung, bestimmte „Spielräume“ auszunutzen und zu überreizen. Zurückliegende Beschlüsse der EU bilden den Rahmen und sind hier im Blog ausführlich behandelt worden.

  2. Thomas de Maizière erwähnte in seiner Pressekonferenz ebenfalls, das Datenschutzniveau erfahre keine Absenkung; Man wolle mehr Datenschutz.
    Ich bin verwirrt. Hat er über ein anderes Gesetz gesprochen? Oder senden ARD, ZDF und Phoenix jetzt auch „Fake-News“?
    Natürlich gab es zum Thema keine kritische Nachfrage seitens der Presse. Die jüngsten Anti-Terrormaßnahmen geiseln zur Zeit die Medien.
    Gutes Timing!

    1. Da ist nichts gegeißelt. Unsere Medien sind eine Synergie mit der Regierung eingegangen und der Fokus liegt auf Trump. Was interessiert es die Medien in Deutschland, welche Rechte diese Regierung schleift. Anscheint sind die nicht alle so helle, dass sie auch direkt davon betroffen sind.

    2. Phoenix hat hier ja lediglich eine Pressekonferenz übertragen und keine eigenen redaktionellen Inhalte. Ich musste angesichts der Aussagen de Maizières allerdings auch mal wieder an die Debatten um Fake News denken. Und ja: Das Desinteresse der Journalisten bei der PK an allem, was nicht mit der Nebelkerze „Fußfessel“ zu tun hatte, hat mich auch erschüttert.

      1. Vielleicht hat die Menschheit es auch nicht anders verdient, wenn wir bevorzugt auf Videos von kleinen süssen Katzenbabies klicken. Oder auf das Video mit dem Affen, der sich selbst in den Mund – Ihr wisst schon.

  3. Was machen die eigentlich beruflich, wenn nicht mal mitbeschlossen europäische Grundverordnungen gelesen werden können? Exzellenzinitiative – myAss…

  4. „Darüber hinaus soll das Gesetz einen massiven Ausbau der Videoüberwachung in Kaufhäusern und Gaststätten ermöglichen…“

    Wie soll man denn unter einem massiven Ausbau verstehen? Die meisten Geschäfte sind doch heute schon mit diesen grundrechtsverachtenden Stasiaugen verseucht.

      1. Einfach solche Lokal meiden. Die müssen dann mit den 60% Gästen auskommen, die Videoüberwachung beführworten.

    1. Ein jeder sollte sich mal den Spaß gönnen, die Kameralinsen zu zählen, die einem am Tag schon jetzt in den Fokus nehmen. Tankstelle, Bahn / Bahnhof, Parkhaus, Arbeit, Kaufhaus, Fitness-Studio. Massive Grundrechtseingriffe für einen fraglichen Nutzen. Was sollte Unternehmen und Behörden daran hindern, diese Daten zu mißbrauchen? Die neue Grundverordnung? *hust*

  5. Was ich, weil mir die Prozeduren völlig unklar sind, nicht herauslesen kann ist, ob der vom Kabinett beschlossene Entwurf nicht durch die Parlamente (Tag und Rat) noch beschlossen werden muss. Und wenn, dann wann?

    1. Stimmt, das habe ich nicht explizit geschrieben. Im Kommentar zur Entscheidung wird es etwas klarer. Das Ding geht jetzt in den Bundestag, auch der Bundesrat muss dann noch zustimmen und kann Einfluss nehmen. Bei der BPB ist das grundsätzliche Verfahren ganz gut erklärt. Zum Zeitplan: Die Bundesregierung möchte, dass das Ding noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.

  6. Ohauerhauerha – wo ist man denn hier gelandet? Datenschutz als oberste Prämisse in der Welt?! Stasiaugen?
    Und Trump-Verschwörungstheoretiker gibt es auch noch obendrein…
    Man kann immer viel fordern, aber das Gebilde aus Wirtschaft und Gesellschaft, national, multinational und international ist nicht auch nur ansatzweise so trivial, wie man sich das wünscht. In der Realität muss man oft mehr Kompromisse eingehen, als man sich das wünscht! Kommt doch alle mal wieder runter und versucht, die andere Seite zu sehen. Sprecht mal mit Polizisten über die Aufgaben und Herausforderungen, mit IT-Fachleuten über den Aufwand, gute Systeme zu bauen… Gehen tut alles, nur nicht alles gleichzeitig!
    Und jetzt viel Spaß beim Draufhauen auf den blinden Bückling, der keine Ahnung hat

  7. Leuts , schaut euch die „Deutsche Mitte“ an . Ich hab kein vertrauen mehr in unseren derzeitigen Politiker. Egal wer……

  8. Leute.. das wirkliche Problem ist das an diesem aufgeblähtem Sicherheitsapparat auch das in dieser Zukunftsbranche auch richtig viel Kohle abgesahnt und verdient wird. Die Lobby muss da unheimlich Fett im Geschäft sein. Ist nur so eine Vermutung..

    1. Das Problem ist doch eher das völlige Fehlen von Datenschutzinteresse bei der Bevölkerung. Dass Smartphones tragbare Wanzen sind, weiß jeder, das hält niemanden davon ab Smartphones zu benutzen.

      Dass diverse Firmen, einschließlich deutscher Privatbanken die Nutzer tracken und gleichzeitig Daten in die USA übertragen, wurde nirgendwo bemängelt. Das bedeutet, Datenschutz steht auf dem Papier. Das interessiert niemanden. Und das verblüfft mich ehrlich gesagt.

      Ob sich mit dem Datenhandel wirklich so viel Geld machen läßt, wie Google & co. in ihren Bilanzen angeben weiß ich nicht. Wenn man die Erträge aller Datenhändler mal zusammenzählt und das mit den Werbeausgaben der Auftraggeber vergleicht, kommen einem Zweifel. Zumal die Konzernergebnisse in den vergangenen Jahren keineswegs überzeugten. Meiner Meinung nach ist da in den Bilanzen irgendwas unstimmig.

      1. Du verallgemeinerst ganz schön. Viele Statistiken und auch unsere Leserzahlen belegen, dass an Deinen Thesen „das völlige Fehlen von Datenschutzinteresse bei der Bevölkerung“ und „Das interessiert niemanden.“ nicht soviel dran ist.

        1. Die Anmerkungen mögen überspitzt klingen, mir ging es um den Kern der Sache. Eure Seiten werden gerade von denen besucht, die es Interessiert. Die Mehrheit ist nicht in der Lage sich zu schützen und wird auch nicht dazu erzogen auf Datenschutz im Privatleben zu achten. Die rennen eben unbefangen mit Smartphones durch die Landschaft, benutzen Bonuskarten und bezahlen mit Plastikgeld. Ihre Wahrheiten verkünden sie in sozialen Medien. Diese Daten zusammengeführt geben die gläsernen Bürger. Von der Wiege bis zur Bahre durchkalkulierbar. Im sonstigen zeigen Bücher, wie „Global Hack“ von Goodman oder „Sie kennen dich! Sie haben dich! Sie steuern dich!“ von Morgenroth und diverse andere Autoren wie es um den Datenschutz wirklich bestellt ist. Das Netz, in dem wir gefangen sind, ist schon recht engmaschig. Es hat sich eine unheilige Allianz aus Regierungen und Unternehmen gebildet, die „Datenschätze“ heben wollen. Dazu auch die Einlassungen von Frau Kanzlerin vergangenes Jahr.

          Natürlich kann sowas Sinn machen. Man stelle sich mal vor, Müller kauft mit seiner Kreditkarte in Hongkong ein, während sein Smartphone in Berlin aktiv ist. Da ist es naheliegend dass die Identität beider geprüft werden sollte. Der Haken besteht darin, dass Müller auch Bargeld benutzen könnte, dann würde das Problem nicht auftreten.

          Bei vielen Dingen werden Datenberge angehäuft, um darin die vermarktbare Stecknadel zu finden. So lassen sich aus wenigen Datenpunkten die zugehörigen Personen zuordnen. Wurde mit einem Vortrag beim 33c3 sehr schön gezeigt. Die Datensammelwut kennt keine Grenzen und wer glaubt im Schwarm anonym untertauchen zu können irrt. Dagegen kann man sich nur aktiv schützen, indem man bestimmte Dienste nicht nutzt und seine Daten wirklich anonymisiert. Damit wird man in der Datenmenge früher oder später zum Weißen Fleck und somit auch identifizierbar. So könnte man zum Beispiel Tarnkappenflugzeuge enttarnen.

  9. Mittlerweile wird die Bundesregierung selbst zur größten Bedrohung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung geworden. Keine Woche ohne neue Gesetzeserzwürfe die mit dem Grundgesetz so nicht in Einklang zu bekommen sind. Gibt es eigentlich Kriterien ab wann ein Staat als totalitär bezeichnet werden kann?
    Die Maßnahmen gehen jedenfalls alle in die selbe Richtung.
    Militarisierung und Ausbau einer Bundespolizei. Schaffung zentraler Überwachungsstrukturen.
    Reglementierung der Meinungsfreiheit. Registrierung von Menschen als „Gefährder“, Ausbau geheimdienstlicher Strukturen und Abbau von Kontrollinstanzen.
    Es wäre an der Zeit, die Gesamtentwicklung zu dokumentieren.

  10. Wenn denn alles gegen das EU-Recht verstoßen soll, so muss das doch juristisch vom Innenministerium geprüft worden sein. Kann mal jemand einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf die Dokumente stellen, die die juristische und verfassungsrechtliche Prüfung dieser Dokumente beinhaltet. Ebenso muss es doch ein Dokument der Regierung geben, dass die Rechtmäßigkeit des Gesetzentwurfes abschließend prüft. Beides muss doch die Regierung nun rausrücken, wenn das Gesetz abgschlossen wurde.

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