Datenskandal bei der Polizei: Offenbar zehntausende Unschuldige gespeichert

Durch die Recherchen rund um die G20-Presseakkreditierungen kommt heraus, dass offenbar zehntausende Menschen in Deutschland ungerechtfertigt in polizeilichen Datenbanken gespeichert werden. Es geht längst nicht mehr nur um ein paar Journalisten.

Von der Demo direkt in die Datenbank. (Symbolbild) CC-BY-NC 2.0 kevin.hackert

Über den Umweg des Skandals um den Entzug von 32 Presseakkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg kommt jetzt heraus, dass offenbar zehntausende Menschen ungerechtfertigt in Datenbanken des Bundeskriminalamtes (BKA), der Länderpolizeien und der Verfassungsschutzämter gespeichert sind. Von den betroffenen Journalisten sind mittlerweile 23 Personen über die Gründe des massiven Eingriffs in die Pressefreiheit informiert worden. Schon jetzt ist klar, dass es beim Entzug der Akkreditierungen zu Fehlern und falschen Bewertungen kam. Neben einer Namensverwechslung waren – teils veraltete – Eintragungen in polizeiliche und geheimdienstliche Datenbanken Grund für die Beschneidung der Pressefreiheit.

Die Fälle von fünf betroffenen Journalisten zeigen, wie problematisch die Datenbanken sind und wie leicht Menschen ins (politische) Visier von Behörden geraten können. Wenn in mindestens fünf von 23 Fällen bei Journalisten solch massive Fehler enthalten sind, dürften bundesweit zehntausende Menschen von einer Stigmatisierung durch polizeiliche Datenbankeinträge betroffen sein.

In der Datenbank, weil er sich über Polizistin beschweren wollte

Weil der Hamburger Verfassungsschutz nach einer Personenkontrolle am Rande einer Demonstration den Reporter und Videojournalisten Frank Bründel einer „gewaltbereiten Bewegung“ zuordnete, wurde er von der Berichterstattung über den G20-Gipfel ausgeschlossen.

tweet aus der BPK
Christoph Proessl‏ berichtet aus der heutigen Bundespressekonferenz, dass das Bundesinnenministerium die fehlerhaften Speicherungen eingeräumt und die Aufarbeitung angeordnet hat, eine neue Architektur für das IT-System soll kommen.

Der Berliner Fotograf Florian Boillot geriet in die Dateien „Gewalttäter Links“ und „politische motivierte Kriminalität“, weil er bei seiner Arbeit von einer Polizistin geschubst wurde – und ihr eine Beschwerde beim Einsatzleiter ankündigte. Daraufhin zeigte die Polizistin ihn wegen Widerstands an. Im Gerichtsverfahren kam heraus, dass der Fotograf sich absolut rechtstreu verhalten hatte: Das Gericht sprach ihn frei. In der Datenbank blieb der Journalist allerdings dennoch, obwohl dies rechtswidrig ist – mit den bekannten Folgen.

Der Spiegel-Fotograf Chris Grodotzki hatte als Jugendlicher an gewaltfreien Aktionen der Umweltorganisation Robin Wood teilgenommen. Er wurde bei einer Aktion im Jahr 2008 wegen Hausfriedensbruch verurteilt und mit dem niedrigst möglichen Strafmaß belegt. Seit 2012 arbeitet Grodotzki als Journalist. Als solcher fotografiert er auch bei politischen Aktionen. Personalienfeststellungen bei seiner Arbeit als Fotograf führten trotz der klärenden Einsendung des Presseausweises zu einem Eintrag in der Datei „Politisch motivierte Kriminalität“.

Als Journalist Polizisten fotografiert – ab in die Datenbank

Der Fotograf Björn Kietzmann hat ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, in politischen Datenbanken ist er aber 18 Mal gelistet: In einem Fall, weil er als Fotograf in der Nähe eines Böllers stand und dann von der Polizei fälschlicherweise beschuldigt wurde. Auch die anderen Einträge zogen nie eine Verurteilung nach sich. Das einzige Gerichtsurteil gegen Kietzmann stammt aus dem Jahr 2003. Wegen der Teilnahme an einem gewaltfreien Studentenprotest wurde er zu 320 Euro Strafe wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt. Eine Bagatelle, die das BKA allerdings bis zum Jahr 2021 weiter speichern will.

Auch der Online-Journalist Alfred Denzinger ist in der Datenbank. Ihn hatte ein Rechtsradikaler wegen Beleidigung angezeigt. Dieser ließ die Anzeige später fallen – in der Datenbank des BKA blieb der Eintrag dennoch bestehen. In einem anderen Fall hatte der Journalist Polizisten fotografiert und wurde deswegen von diesen kontrolliert. Obwohl es nie zur Anklage kam, steht der Vorfall weiter in der Datenbank.

Stigmatisierung aufgrund rechtswidriger Speicherungen

Allein bei den jetzt bekannten Fällen der G20-Journalisten zeigen sich grundlegende Probleme der Datenbanken bei Polizei und Geheimdiensten: Falsche Zuordnung in eine Datenbank (Bründel), rechtswidrige Löschpraxis (Boillot), Speicherung wegen Nichtigkeiten und Bagatellen (Grodotzki, Kietzmann), Speicherung von erwiesenermaßen falschen Vorwürfen (Kietzmann) oder nie verfolgten Anzeigen (Denzinger).

Wir reden hier von Journalisten, denen so etwas passiert. Sie sind die Spitze des Eisberges. Es ist davon auszugehen, dass zehntausende weitere Personen in Deutschland wegen Fehlern, nichtiger Gründe, ohne jede Verurteilung durch ein Gericht oder wegen mangelnder Löschpraxis mit veralteten Einträgen in polizeilichen Datenbanken geführt werden. Die meisten von ihnen dürften nicht einmal davon wissen, da es keine Unterrichtungspflicht gibt, wenn jemand in so eine Datenbank hineingerät.

Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums gegenüber tagesschau.de sind allein in der Datei „Innere Sicherheit“ aktuell 109.625 Personen und 1.153.351 Datensätze zu Delikten gespeichert:

Das ist das 27-fache der 41.549 politisch motivierten Straftaten, die laut Kriminalstatistik im Jahre 2016 insgesamt begangen wurden.

Als der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar im Jahr 2012 die einzelne Datenbank „Politisch motivierte Kriminalität links – Zentralstelle“ näher untersuchte (Bericht als PDF), musste das BKA danach 90 Prozent der Einträge löschen. Von den 3.819 Einträgen blieben nur 331 übrig, die nicht rechtswidrig gespeichert waren. Über die Datenbestände des BKA geben zudem Kleine Anfragen der Linkspartei-Abgeordneten Ulla Jelpke Auskunft: Es liegt eine Anfrage zu den Staatsschutzdateien aus dem Jahr 2015 (PDF) vor sowie eine Anfrage zu den Präventionsdateien aus dem Jahr 2013 (PDF).

Das Problem mit polizeilichen Datenbanken beschränkt sich nicht nur auf den Bereich der politisch motivierten Personen, sondern betrifft beispielsweise auch Fußballfans. In der Datenbank „Gewalttäter Sport“ sind bundesweit etwa 11.000 Menschen erfasst, viele von ihnen wurden niemals für eine Straftat verurteilt.

Dass überhaupt Menschen ohne Verurteilung gespeichert werden dürfen, muss mit einer „Negativprognose“ begründet werden. Diese ist ein Einfallstor für stigmatisierende Speicherungen. Die Untersuchungen der Datenbanken haben aber auch gezeigt, dass die Einträge oftmals ohne eine individuelle Negativprognose bestehen bleiben.

Offenbar zehntausende Gelegenheitskiffer ungerechtfertigt in Datenbanken

Wie tagesschau.de berichtet, sind alleine 700.000 Menschen in der „Fallgruppe Rauschgift“ erfasst. Mehr als die Hälfte der Einträge liegt mehr als zehn Jahre zurück, und die Hälfte aller Einträge geht auf einen Zusammenhang mit Cannabis zurück. Es ist deshalb davon auszugehen, dass allein in dieser Datenbank zehntausende Menschen gespeichert sind, die niemals von einem Gericht verurteilt wurden. Bei kleinen Mengen Haschisch und Gras werden die Verfahren in der Regel eingestellt. Der Eintrag in der Datenbank bleibt hingegen bestehen.

Ein Eintrag in einer solchen Datenbank geht immer auch mit einer Stigmatisierung einher: Je nachdem, um welche Datenbanken es sich handelt, sind mehr und intensivere Personenkontrollen, Drogentests im Straßenverkehr, Durchsuchungen und Platzverweise mögliche Folgen – oder eben der Entzug einer Presseakkreditierung bei einem internationalen Gipfeltreffen.

Die bisherige Speicherpraxis solcher Datenbanken – lieber mehr Personen speichern, lieber länger speichern – ist zudem kontraproduktiv: Sie macht sinnvolle Sicherheitseinschätzungen unmöglich und greift massiv in die Grundrechte der betroffenen Personen ein, die unter solchen Einträgen zu leiden haben.

Selbstauskunft beantragen

Die meisten Betroffenen von solchen Datenbankeinträgen wissen nichts von der Speicherung. Dagegen hilft eine Selbstauskunft. Eine solche Selbstauskunft darüber, ob eine Behörde Daten über einen speichert, kann man bei den jeweiligen Behörden stellen. In manchen Fällen benötigt man dafür eine beglaubigte Kopie des Personalausweises. Sinnvoll ist in jedem Fall, die Selbstauskunft beim Bundeskriminalamt und beim jeweiligen Landeskriminalamt am Wohnort zu stellen. Wer in anderen Bundesländern in Personenkontrollen geriet, sollte auch dort die Landeskriminalämter anschreiben.

Als Hilfestellung für die Auskunftsersuchen gibt es unterschiedliche Werkzeuge, unter anderem von Datenschmutz oder von Selbstauskunft.net. Für die Anfrage beim BKA gibt es hier ein Musterschreiben und weitere Informationen. Für Anfragen an Geheimdienste bietet netzwerk recherche das Tool „Frag den Dienst“.

Wir freuen uns als Redaktion über Leserinnen und Leser, die sich mit ihren ungerechtfertigten Datenbankeinträgen bei uns melden. Darüber hinaus sollten diese auch den zuständigen Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis gegeben werden, damit diese aktiv werden können.

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58 Ergänzungen

  1. dass wer nichts zu verbergen hat, nichts zu befürchten habe, ist womöglich gar nicht wahr?

    .~.

    1. wer GLAUBT, dass er nichts zu verbergen hat…

      Die Menschen haben einfach zu wenig Fantasie. Es kommt vielen nicht in den Sinn, dass ihnen Nachteile in einem Rechtsstaat entstehen können, obwohl sie nur ihre Rechte warnehmen.

    1. Mit süffisantem Unterton schaffen Sie es vielleicht in die Reichsbürger-Kartei.

      Das könnte nach einem Regime-Change durchaus von Nutzen sein. MfG.

  2. Wichtiger Artikel, leider mit unseriösem Beigeschmack

    Die Zahlen der unberechtigt gespeicherten sind reine Spekulation aus Hochrechnungen auf Basis der G20-Fehler, was der Artikel aber nur im Hintergrund erwähnt. Auch wenn wir überzeugt sind, dass es sich um zehntausende solch falscher Einträge handelt, darf nicht der Eindruck erweckt werden, es handele sich um belegte Fakten. Genau das aber passiert wiederholt an prominenter Stelle (Überschriften) – daran ändert auch das Schutzwort „offenbar“ nichts.

    „Offenbar zehntausende Unschuldige gespeichert“
    „Zehntausendfache Stigmatisierung aufgrund rechtswidriger Speicherungen“
    „Offenbar zehntausende Gelegenheitskiffer ungerechtfertigt in Datenbanken“

    Das ist unseriös und bringt das Niveau des Artikels dahin, wo Ihr garantiert nicht hinwollt.
    Gerade bei Eurer Arbeit ist Glaubwürdigkeit absolut unabdingbar. Bitte leistet Eurem Ansinnen keinen Barendienst mit solchen Stilmitteln.

    Gruß
    Dirk

    1. Wir sind da noch sehr zurückhaltend. dpa / Spiegel-Online schreibt:
      „Nach Angaben des ARD-Hauptstadtstudios könnte das BKA millionenfach falsche oder rechtswidrige Daten gespeichert haben. „

      1. Richtig, man sollte sich im Journalismus immer am niedrigen Niveau orientieren. Millionen Bildzeitungs-Chefredakteure können nicht irren!

        1. Allerdings war das die ARD, deren Recherche man nachlesen kann und die nicht von niedrigem Niveau ist.

          Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.

          1. Um jetzt nicht speziell in die semantische Debatte einzusteigen, zwischen „Offenbar zehntausende Unschuldige gespeichert“ und „könnte das BKA“ ist immer noch ein bisschen Platz. Und warum das jetzt schlimmer für Unschuldige ist, sollte vielleicht auch erklärt werden, ich dachte Datenschutz und Kontrolle gilt für Alle?

            Vielleicht kurz zwei Gedanken:
            „Das Gegenteil von Gut ist nicht Schlecht, sondern Gut gemeint“
            „Der Zweck heiligt die Mittel“

            Markus Reuter leitet aus einer gewissen Rechtschaffenheit und einem gewissen Sendungsbewustsein ab: Er hat Recht und deshalb kann er sich gewisse Ungenauigkeiten als Journalist leisten. Speziell in den Überschriften.

            Und das nervt.

          2. herr engstrand, einiges von dem, was sie herrn reuter vorwerfen, scheint mir eine deutung ihrerseits zu sein.

            sie mutmaßen über motive und bewerten diese. das erscheint mir mindestens als ungenauigkeit.

            gut finde ich, dass sie ihre gefühle klar ausdrücken.

            über ihre motive und selbstauffassung denke ich mir meinen teil, werde die aber hier kaum bewerten. wie auch, sind ja nur meine mutmaßungen, nicht wahr?

            .~.

          3. Als intellektuelle Kritik daherkommend,eher aber peripheres Denken, zieht sich wie ein roter Faden durch die Kommentare von Engstrand durch,das verschafft ihm ekstatische Erleichterung.
            Leichtmatrose Engstrand, auf permanenter Nörgelfahrt,die Zierde jedes Blogs und semantisch beschlagen ist er auch noch.

        2. Sie als regelmäßiger Leser sollten doch wissen, dass diese kleinen „Ungenauigkeiten“ immer wieder zu finden sind – oft aus ungenauer Recherche, vermutlich aber auch bewusst um den gewünschten Effekt zu verstärken. So weit so normal heutzutage. Was mich insbesondere in solchen Fällen immer wieder nervt, ist der arrogante Unterton und die überall durchscheinende Galube an die eigene überlegene Moral, die alle falschen oder zumindest ungenauen Informationen wettmachen soll.

          1. @MalSo vom 30. August 2017 um 22:53
            > Was mich insbesondere in solchen Fällen immer wieder nervt,
            > ist der arrogante Unterton und die überall durchscheinende Galube
            > an die eigene überlegene Moral, die alle falschen oder zumindest
            > ungenauen Informationen wettmachen soll.

            Erschließt sich mir so nicht. Kannst Du das ggf. ‚mal näher erläutern?

          2. jaja, vermutlich. der durchscheinende glaube an die eigene überlegene moral, der arrogante unterton.

            ganz furchtbar, diese leute. also die anderen jetzt, nicht sie. verstehen sie mich bitte nicht richtig.

            .~.

      2. Hallo Markus,

        das ehrt Euch zwar, aber reicht es Euch das wirklich, weniger schlimm zu sein als SPON?
        Außerdem besteht dennoch ein Unterschied zwischen SPON-Wischiwaschi wie „Nach Angaben […] könnte […]“ und einer Überschrift wie: „Zehntausendfache Stigmatisierung aufgrund rechtswidriger Speicherungen“ – das ist eine Tatsachenbehauptung, und zwar eine absolut unbelgte/unbelegbare.

        In Zeiten von grassierendem Populismus sollte man auf Feinheiten schon achten.

        Gruß
        Dirk

    2. Hallo Dirk,

      das Wort „offenbar“ steht da, weil wir nur aufgrund von Hochrechnungen operieren in diesem Artikel und tatsächlich noch keine belegbaren Fakten haben. Es weist die Leser/innen darauf hin, dass die Zahlen mit Vorsicht zu genießen sind. Andere Variante der Kennzeichnung wäre eine Überschrift mit Fragezeichen gewesen, so wie die Tagesschau dies gemacht hat.

      Die Basis für die Hochrechnungen sind nicht nur die 5 von 23 betroffenen Journalisten, sondern auch die Prüfung durch den damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, die zu einer Löschung von 90 Prozent der Personen-Datensätze führte. Hinzu kommen Zahlen, welche Tagesschau.de in ihrem Bericht nannte. Weitere Beispiele haben wir von sportbezogenen Polizeidatenbanken aus Bayern, in denen gegen ein Drittel der Betroffenen nie ein Ermittlungsverfahren geführt wurde.

      Selbst bei vorsichtigen Hochrechnungen kommt man so auf „Zehntausende“.

  3. Es steht den Sicherheitsbehörden ja frei, weitere Zahlen offenzulegen, um die Vorwürfe zu entkräften.

    Ob man hier wirklich von Unseriösitäten auf Seiten der Berichterstattung sprechen kann, wird sich noch zeigen, liebe Freunde.

    Soweit ich mich erinnere war im Datenschutzgutachten zur PMK-L-Datei die Anzahl der Betroffenen damals geschwärzt und sollte wohl über die überzogene Speicherpraxis hinwegtäuschen.

    Wird hier nicht mal endlich auf den Tisch gehauen, folgt womöglich in einem nächsten konsequenten Schritt eine Anreicherung solcher „Staatsschutz“-Dateien mit Erkenntnissen aus ganz anderen „Töpfen“.
    Vielleicht sogar automatisiert; die Funkzellenabfrage lässt grüßen.

    Vor diesem Hintergrund bekommt die politisch vorangetriebene Absenkung des Datenschutzniveaus begleitet von Einschränkungen der Kontrollmöglichkeiten eine neue Qualität.

    Da wünscht man sich ja fast die FDP zurück. Pfui!

  4. Das ist doch ohnehin nur die Spitze des Eisberges.
    Ich weiß das, weil mir meine Fotoausrüstung im Jahr 2005 beschalgnahmt wurde, weil ich auf einem öffentliches Event fotografierte. Die Begründung lautete: Verstoß gegen das Urheberrecht. Urheberrechtsverletzung. Anwaltskosten damals über 600 Euro, nach 3 Tagen wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt: „Keine Straftat“ und ich konnte meinen Kram wieder abholen.

    2009 wurde erneut gegen mich ermittelt, bereits in der Ermittlungsakte wurde auf den Vorfall aus 2005 hingewiesen, dass es da schon einmal Ermittlungen gab. Vermutlich hat das auch die Argumente für einen Durchsuchungsbeschluss im erheblichen gestützt, obwohl 2005 nichts gewesen ist, außer übereifrige Polizisten, die sich mir gegenüber übergriffig und grob rechtswidrig verhalten haben.

    Nach 2 Jahren Ermittlungsarbeit wurde dann auch dieses Verfahren eingestellt, da sich der Tatvorwurf „nicht erhärtet“ hat.

    Im Ergebnis führte das dazu, dass ich jahrelang wegen psychischer Beeinträchtigung in psychotherapeutischer Behandlung war, die Ängste zum Teil bis heute bestehen, da sie auf der realen Annahme basieren, dass so etwas jederzeit wieder passieren kann.

    Die Daten, da bin ich mir sehr sicher, sind lebenslang gespeichert. Ich habe das auch damals mit meiner Rechtsanwältin besprochen. Sie meinte damals schon, man könne zwar gegen diesen Datensatz rechtlich vorgehen, aber das kostet eben entsprechend und am Ende, meinte sie, bekäme ich auch recht. Allerdings meinte sie auch: „Aber sehen Sie das realistisch. Was passiert denn? Die Polizei markiert den Datensatz als gelöscht, in der Datenbank bleibt er aber trotzdem bestehen. Keiner prüft das nach und Konsequenzen hat es auch keine. Sie glauben doch nicht etwa, dass die Polizei Daten erhobene Daten jemals aufgeben wird.“

    Ich habe das damals schon in diversen Foren verbreitet und wurde als „Spinner“ diskreditiert und faktisch ausgelacht.

    Bei solchen Dingen behalte ich ungerne recht, aber das, was da jetzt hochkocht, ist nur die Spitze des Eisberges und wurde nur per Zufall entdeckt, weil es ausgerechnet „hochrangige“ Journalisten erwischt hat. Wäre das irgend ein Käseblattschreiber gewesen, wäre der Vorfall in der Versenkung verschwunden. Nun liegt er auf dem Tisch und ich vermute, auch dieses Mal wird das Thema einschlafen und das Datensammeln munter weitergehen.
    Im Übrigen ist derzeit nur vom Bundeskriminalamt die Rede. Ich will gar nicht wissen, was die zahllosen LKA’s alles so gespeichert haben.

    Und ich will auch nicht wissen, wie viele Strafverfahren aufgrund solcher gespeicherter Daten in Verurteilungen mündeten. Das sind bestimmt nicht wenige. Denn solche Daten werden gerne bei Gerichtsverhandlungen herangezogen, um die Motivation eines „Täters“ zu festigen. „Sehen Sie, der hat ja damals auch schon… bzw. ist damals auch schon auffällig geworden.“ – Und häufig nimmt dann der Anwalt des Angeklagten den Staatsanwalt zur Seite und einigt sich auf einen „Deal“. Der vermeintliche „Täter“ vor Gericht bleibt chancenlos, denn entweder wird er aufgrund der vorliegenden „Indizien“ und dessen „Vergangenheit“ (die, wie hier auffällig wird, in den meisten Fällen gar nicht zutrifft) ohnehin verurteilt, oder er stimmt dem milderen „Deal“ zu, und ist ebenfalls verurteilt.

    Schöne Rechtswelt, in der wir leben.
    Und nach dem Gericht beginnt die Sekundärbestrafung. Selbst bei Bewährungsstrafen sind die meisten Karrieren essig, Familien zerstört, wirtschaftlicher Ruin und lebenslange psychische Belastungsstörungen.

    Ich kenne das.
    Um das zum Abschluß zu bringen: Ich war jahrelang arbeitsunfähig, beziehe ALG-II, habe keinerlei Perspektive auf dem Arbeitsmarkt, der jährliche Rentenbescheid weist monatlich unter 100 Euro aus, kann also selbst mit guter Bezahlung nicht mehr über die Grundsicherung gebracht werden. Vermögen weg, Schulden nach Jahren immer noch vorhanden, aber zu gering für Privatinsolvenz. Keine Perspektive. Und aus dem Leben habe ich mich schon lange zurückgezogen, sitze meist nur noch zu Hause und lebe passiv, um möglichst nicht aufzufallen. An Demonstrationen oder ähnliches nehme ich gleich gar nicht mehr teil, so verrückt bin ich nicht und bewundere all jene, die es noch wagen.

  5. Nachtrag:
    Und falls jemand glaubt, ich hätte mich 2005 bestimmt „entsprechend verhalten“: Denen sei gesagt, dass ich 2005 von einer Gruppe Polizisten regelrecht umzingelt wurde, man mich dann ansprach, ich möge bitte mitkommen. Ich fragte, ob ich verhaftet sei, die Anwort lautete nein, ich soll zur Überprüfung dennoch mitkommen. Ich bin schweigend mitgegangen, am Polizeifahrzeug habe ich dann lediglich meinen Ausweis vorgezeigt und als der Beamte meinte, die Kameraausrüstung würde beschlagnahmt werden, fragte ich warum. Die Antwort lautete: „Urheberrechtsverletzung, der Veranstalter wurde gefragt und möchte keine Anzeige erstatten.“ – Klar, ich habe auch nichts gemacht, was gegen die Veranstaltungsregeln verstossen hätte.
    Ich fragte zurück, ob man denn nicht einfach vor Ort die Bilder sichten könne, dann würde man zweifelsfrei sehen, dass ich nichts gemacht habe, das dem Tatvorwurf auch nur im Ansatz entspräche. Die Antwort lautete „nein, denn es könnten ja irgendwo Speichermedien oder Speicherplätze sein, die wir nicht einsehen können, das müssen dann Spezialisten tun.“
    Weiter habe ich mit den Beamten nicht gesprochen, saß einfach nur schweigen da. Nachdem das Prozedere fertig war, bin ich nach Hause gegangen. Kein Streit, keine Beleidigungen, kein Versuch des Widerstandes…
    Ich wollte das nur ausführen, da es immer Leute gibt, die meinen, dass man sich da sicher „entsprechend verhalten hätte“.
    Kommentar eines Jungpolizisten damals, der sich schelmisch mit seinen Kollegen freute: „Hahaha, der sieht seine Ausrüstung nie wieder.“ – Ich gebe zu bemerken, dass der Wert der Ausrüstung bei ca. 5k Euro lag. Ansonsten gilt das oben Geschriebene.

    1. Vielen Dank für ihre interessanten Schilderungen.

      Sie sind da sicherlich kein Einzelfall. Das „Mürbemachen“ von Kritikern und politisch anders Denken hat in Deutschland eine lange Tradition. Etwaige zerstörte Biografien haben gleichzeitig einen abschreckenden Effekt.
      Ich kann Sie nur ermutigen, wieder am öffentlichen Leben und Diskurs teilzunehmen, sonst hätte die Gegenseite endgültig gewonnen. Ich wünsche Ihnen alles Gute!

  6. Als Verbunddatei von Bund und Ländern ist INPOL („Innere Sicherheit“) auch mit Software zur Gesichtserkennung durchsuchbar. Macht das BKA seit 2008, das System wurde inzwischen gepimpt. Zu dem ganzen Datenskandalen siehe auch den Tag zu PHW-Dateien an.

    1. INPOL „Innere Sicherheit“ gib es nicht. Es gibt allerdings INPOL-FALL Innere Sicherheit, abgekürzt IF-IS. Wie man IF-IS „mit Software zur Gesichtserkennung“ durchsuchbar macht, würde mich sehr interessieren. Soweit ich weiß, kann die Datenbank IF-IS mit der dazu gehörenden Anwendungssoftware Inpol-Fall – das ist eine browsergestützte, maskenbasierte Anwendung – für Erfassung und Suche verwenden. Was das mit Gesichtserkennungssoftware zu tun hat? Großes Fragezeichen????? Würde mich auch sehr wundern, wenn die (von externen Dritten) stammende Gesichtserkennungssoftware „verheiratet“ worden wäre mit der Inpol-Fall-Software (, die auch von anderen extgernen Dritten technisch betreut wird). Ganz abgesehen von der Frage: Wozu?? Die beiden Systeme haben völlig unterschiedliche Aufgaben …

      1. Es geht um die Software „FaceFACS“ der Firma Cognitec. Laut BMI greift diese (angeblich ausschließlich) auf die im INPOL-Bestand gespeicherten Lichtbilder aus der erkennungsdienstlichen Behandlung zu. Mittlerweile testet das BKA die ergänzende Software „Examiner“ (einfach mal obigem Link folgen). Hierzu wurden Staatsschutzdateien herangenommen, die vermutlich Teil von INPOL-Fall sind.

  7. Eine VT (Verschwörungstheorie) wird nun Wahr!

    „Das Gericht sprach ihn frei. In der Datenbank blieb der Journalist allerdings dennoch, obwohl dies rechtswidrig ist – mit den bekannten Folgen.“

    Ein Missbrauch findet nicht statt, eine „VorratsTatenspeicherung“ benötigt man für einen Anfangsverdacht und wie nützlich das im Kampf gegen den Terror durch Journalisten ist tritt hier doch sehr deutlich zu Tage!

    „Personalienfeststellungen bei seiner Arbeit als Fotograf führten trotz der klärenden Einsendung des Presseausweises zu einem Eintrag in der Datei „Politisch motivierte Kriminalität“.“

    Ja der Internationale Terrorismus muss hier auch mal beim Namen genannt werden!
    Wie er wirklich heist? Na ist doch klar, er wird ketzerisch als „Jounalismus“, obwohl der Journalismus nur einen Zweck verfolgt, den Bürger mit Tatsachen zu verwirren und politische Aktionen in einem realen Licht zu beleuchten!
    So wird der Staatsapparat genötigt sich an geltende Gesetze zu halten, also kommt auch noch Nötigung zum offenen Terror hinzu!

    Wir brauchen endlich mal wieder einen Diktator, einen großen Diktator ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Der_gro%C3%9Fe_Diktator )!

    „Selbstauskunft beantragen“

    Wer reinen Gewissens ist braucht eine Selbstauskunft nicht zu beantragen, wer hingegen eine beantragt, macht sich schon deswegen verdächtig, da die Behörde im Auskunftsfall vermutet, das die Kriminellen durch die Selbstauskunft heraus bekommen wollen, ob sie unter Verdacht stehen!
    Nein? Doch! https://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-Honeypot-www-bka-de-209903.html Oooooch!

    Also, wer die BKA Seite besucht hat, wird quasi in der Datei „militante Gruppe“ vermerkt und falls man (Beamter) mal einen Grund braucht, als mutmaßliches Mitglied oder Sympathisant der Gruppe aus der Datei hervor geholt und zack, sozial Vernichtet!

    Ach nein, wir Leben ja in einem Rechtsstaat, da kann sowas nicht passieren, es ist ja ausgeschlossen, oder?

    Ich liebe meine Regierung, meine Regierung ist Lieb, meine Regierung tut mir nix, solange ich ihr nix tu, solange ich ihr nix tu, lässt sie mich auch in Ruh!

  8. Aber wenn man Vergleiche oder auch nur von einer gefährlichen Entwicklung in die Richtung einer DDR oder Stasi schreibt, wird man auf einigen Foren, wie z.B. Golem spurlos gelöscht. Es stimmt, dass es (noch) keinen Stasiknast oder Bauzen II gibt. Aber war es nicht genau eine solche allumfassende, auch nach DDR Gesetzen und DDR Verfassung eigentlich (nach dem Papier) rechtswidrige Datensammlung, was die Stasi als Staat im Staate betrieben hat. Klar kann man jetzt sagen, die Folgen heute sind mit den Folgen für die Betroffenen damals nicht vergleichbar. Aber ist dem wirklich so? Oder sind die Folge heute nur anders gelagert und subtiler? Immerhin stellt sich die BRD als demokratischer Rechtsstaat dar und weist jeden Vergleich mit Diktaturen und Polizeistaaten, wie es auch die DDR war (oder heute China, der Iran, die Türkei usw. sind) weit von sich. Man wird nicht selten sogar regelrecht beschimpft. Meine schlimmsten Befürchtungen sehe ich sogar übertroffen, und dabei nennt man mich immer wieder einen Aluhutträger. Gott sei Dank muss mein Vater das nicht mehr erleben.

    Offensichtlich haben auch schon an sich seriöse Nachrichtenseiten und Forenbetreiber Angst bei allzu kritischen Kommentaren Probleme mit der Obrigkeit zu bekommen. Gut, dass es Seiten wie Netzpolitik.org gibt, die wirklich noch Mut zu offener Berichterstattung haben. Sobald meine Rente am Konto ist, geht wieder eine kleine Spende an euch raus.

    1. Der Knast in Bautzen war das Militärgefängnis. Die Stasi hatte so ziemlich in jeder Kreisstadt ihre Zellen. Aber heute würde Mielke im Angesicht der Methoden, mit denen er für die Bevölkerung da sein könnte, wirklich feuchte Träume kriegen.

      1. Kleiner Irrtum: d a s Militärgelände im SED-Staat befand sich in Schwedt. Daß es die Hölle war, sprach sich in den „bewaffneten Organen“ hinreichend herum. Um nicht dort zu landen, schoß so mancher Grenzer lieber nicht absichtlich daneben, sobald ein „Ziel“ (Flüchtling) vor die Kalaschnikow kam.

        1. Pardon, das pc-interne Wörterbuch verhunzte selbsttätig das geschriebene „Militärgefängnis“ zu …-gelände“, ohne daß ich es merkte.

  9. Soweit es sich überblicken lässt, sind wir bei diversen weltweiten Geheimdiensten (fast) alle zu Unrecht in den Datenbanken. Die gute Nachricht des Tages kam bei Golem. Die Blackhat – Hackerbehörde Zitis findet kein Personal und hinkt hinter dem Zeitplan her.

    Manche der Gelegenheitskiffer kiffen eben nicht nur einmal, sondern bei jeder Gelegenheit. Da macht es durchaus Sinn, sie im Auge zu behalten. Mir wäre es völlig Wurst, ob ich in irgendeiner Datenbank der Polizei stehe. Mir ist keinerlei Polizei negativ aufgefallen. Nur ein paar Aushilfshacker, die haufenweise Google- und Twitter-Anfragen sendeten stellen mich noch vor ein Rätsel, aber das wird auch noch gelöst.

  10. Datenauskunft verlangen ist eine gute Idee.

    Man muss aber mit Widerständen und Nichtbearbeitung rechnen.
    Ich habe vor einigen Jahren ein Schreiben der Bundespolizei erhalten, dass gegen mein minderjähriges Kind ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde. Ich habe darauf hin Auskunft nach BDSG gefordert; der Eingang des Schreibens wurde höflich bestätigt. Die Auskunft kam nicht, auch nach mehrfachem Nachfragen. Eine Beschwerde bei der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fruchtete nicht. Die Bundespolizei hat einfach keine Auskunft erteilt.
    Nach gut vier Monaten Warten habe ich dann Klage (2 Seiten reichen da aus) beim Verwaltungsgericht Potsdam erhoben und 438 Euro Prozesskosten aufs Gerichtskonto eingezahlt. Und siehe da, keine drei Wochen später kam eine (unvollständige) Auskunft der Bundespolizei. Als ich mich über die Unvollständigkeit beschwerte, wurde ich in scharfem Ton aufgefordert, meine „Anwürfe“ zu belegen. Was ich dann auch getan habe. Dann war seitens der Polizei Ruhe im Karton und eine weitergehende Auskunft wurde erteilt.
    Das Verwaltungsgericht fragte dann später nach, ob die Auskunft erteilt sei und ob ich die Klage als erledigt erklären wolle. Ich habe dies dann getan und beantragt, die Kosten des Verfahrens der Bundespolizei aufzuerlegen. Die Bundespolizei wurde zur Stellungnahme aufgefordert und erklärte sich nicht bereit, einer Erledigung bei Übernahme der Kosten zuzustimmen. Was dann dazu führte, dass das Verwaltungsgericht Potsdam entschied, dass die beklagte Bundespolizei die Gerichtskosten mit dem dreifachen Kostensatz zu tragen hat. Die Angabe der Bundespolizei, sie hätten wegen vieler Anfragen nicht früher antworten können, hat das Gericht nicht sonderlich beeindruckt. Hätten sie übrigens der Erledigung zugestimmt, wären sie mit einem einfachen Kostensatz weggekommen. So kann der Finanztransfer vom Bund zum Land Brandenburg auch stattfinden ;-)

    Wichtig zu wissen: Wenn eine Behörde einen einfachen Verwaltungsvorgang (bspw. Auskunft nach BDSG) nicht innerhalb einer angemessen Zeit erledigt (obwohl sie dazu verpflichtet) ist, kann der Bürger nach drei Monaten beim Verwaltungsgericht klagen (Untätigkeitsklage). Kann die Behörde keinen zureichenden Grund für die langsame Bearbeitung vorbringen, hat die beklagte Behörde die notwendigen Kosten des Klägers zu tragen. Wie oben beschrieben, geht der Kläger aber erst mal in Vorleistung mit den Gerichtskosten.

    1. Ich habe vor einigen Jahren ein Schreiben der Bundespolizei erhalten, dass gegen mein minderjähriges Kind ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde. Der Fall liegt anders, es gab einen ganz klaren Grund für die Anfrage.

      In der Tat ist es so, wie weiter oben beschrieben, dass die Polizei diverse Seiten zur Suche wegen irgendwelcher Straftaten, auf die irgendwelche Medien verlinken als Honeypot betreibt. Dann landet man tatsächlich, obwohl nur am Sachverhalt interessiert in einer Datei von „Verdächtigen“. Keine Ahnung, ob die irgendwann nach Klärung des Falles gelöscht werden. Es wäre also ein richtig dummer Einfall, meinetwegen Bilder von G20-Protestlern zur Polizei hochzuladen. Genauso andere Demos, meinetwegen von „Rechten“. Das bringt alles garantiert bestenfalls einen Eintrag in einer Datenbank, die vielleicht irgendwann mal gelöscht wird.

      1. Ich wäre mir da in meinem Fall nicht so sicher, dass ich bei der Bundespolizei nicht doch in irgendeiner Vorgangsdatei auffindbar bin, obwohl die Angelegenheit komplett erledigt ist. Muss ja andererseits auch nicht schädlich sein für mich selbst, wenn die merken und sogar aufschreiben dass ich meine Rechte kenne und sie auch durchsetze.

        Dass die Polizei aus verschiedenen Gründen Honeypots aufsetzt und Strohleute rumlaufen hat, verwundert doch nicht wirklich. Genauso wenig, dass sie Agents provocateurs alter und neuer Prägung in die Szenen schicken.

        Es gibt da übrigens einen seltsamen Gleichklang zwischen den Innenministern (Arbeitgeber) und den Polizei-Gewerkschaftern (Arbeitnehmer) wenn es darum geht, mehr Geld und Personal zu fordern. In Hessen meinte die GdP letzthin, mit einer hohen Forderung nach Stellen punkten zu wollen für den Einstieg in Verhandlungen. Und – oh Wunder – der Innenminister hat sogar noch mehr herausgerückt als die Gewerkschafter gefordert hatten. Blöd gelaufen, da wär noch mehr drin gewesen! Wer mehr Geld und mehr Personal rechtfertigen will, der tut immer gut daran eine laaaange Liste mit Kriminellen in der Schublade zu haben. Und es gibt ja immer noch genügend Talkshows und Diskussionsrunden, in denen die Polizeigewerkschafter als so was wie neutrale Experten gelten, wenn es um die personelle Ausstattung der Polizei geht. Die Lokführergewerkschaft dagegen darf mit ähnlichen Forderungen immer den Buhmann machen.

  11. Strafen?
    Polizei(gewerkschaften) und Politik fordern immer härtere Strafen – aber wenn sich Justiz- und Ermittlungsbehörden rechtswidrig verhalten[1], werden ja nicht einmal Sanktionen ausgesprochen!
    „Wer geht dafür ins Gefängnis?“ – witzig, wenn noch nicht einmal die Täter zur Brust genommen werden und ihnen überhaupt mitgeteilt wird, dass sie sich rechtswidrig verhalten haben!

    Ohne Strafe läuft hier nichts! Quizfrage an die Polizeibeamten: wie erfolgreich wäre der Kampf gegen das Verbrechen, wenn die Erwischten schlimmstensfalls ohne weitere Strafe gemaßregelt würden, genau das Getane in Zukunft nur in rechtmäßiger Form zu tun – und, wenn es sich um Ermittlungsorgane handelt: ihnen anzubieten, ihre Taten in Zukunft zu legalisieren. Letzteres ist international üblich und führt natürlich sehr kurzfristig durchaus dazu, dass die Kriminalitätsrate in diesem Bereich sinkt…

    [1] https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/07/03/die-doppelt-vergessene-dna-loeschung/

  12. es könnte durchaus sein, dass alle diese Datenbanken einen systematischen Designfehler haben. Ein Grundprinzip jedes Rechtsstaates ist die Unschuldsvermutung. Damit werden polizeiliche Ermittlungen und Verdächtigungen einer unabhängigen gerichtlichen Wertung unterstellt. Diese gerichtliche Wertung stellt den Wahrheitsgehalt/Richtigkeit der Vorgänge fest. Ein Eintrag in eine Datenbank: politische Kriminalität ohne ein Gerichtssurteil widerspricht fast allen rechtsstaatlichen Prinzipien (Gewaltentrennung, Unschuldsvermutung, Verfahrensrechte…) Verschärfend hinzu kommt, daß diese rechtswidrigen Daten im In- und Ausland weitergegeben werden. Polizeieinheiten, die schwarze Listen führen laufen Gefahr Polizeistaatmethodiken anzuwenden, auch wenn sie die schwarzen Listen verharmlosend Datenbanken nennen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann kein Gerichtsbeschluss einen Polizeilisteneintrag löschen wenn dieser Eintrag nie vor Gericht verhandelt wurde oder das Gericht das Verfahren sofort einstellt. Gerichte gehen zudem davon aus, dass nur sie rechtlich gültige Wertungen/Urteile fällen und wissen nichts von den unzähligen schwarzen Listen der Polizei.

    1. Sämtliche Institutionen (Behörden, Ämter usw.) wie auch die Polizei haben sich grundsätzlich dem demokratischen Prinzip lt GG zu unterwerfen + ihr Handeln dem Ermessen nach auszurichten. Es kann nicht sein, daß die sog. Demokratie erst mit der Gerichtsbarkeit anfängt + dort endet. Dieses polizeiliche Prinzip (faschistische Prinzip) ist bereits in der Hartz IV-Gesetzgebung (SGB II) zu beobachten, wonach JobCenters das 3-Gewalten-Prinzip bereits praktizieren. Den Weg zum Gericht finden nur diejenigen, die sich unbeeindruckt zeigen um sich nicht weiter schikanieren zu lassen.

      Im Übrigen, nach Abschaffung des § 175 StGB wurden von der Polizei weiterhin „Rosa Listen“ geführt + es mußte wieder dagegen geklagt werden.

      Ehrlich gesagt, die sog. Qualitätsmedien haben sich im Vorfeld selber disqualifiziert. Sie interessieren mich nicht mehr, da es dank Internet sehr gute Alternativen gibt.

    2. @Motte
      „Gerichte gehen zudem davon aus, dass nur sie rechtlich gültige Wertungen/Urteile fällen und wissen nichts von den unzähligen schwarzen Listen der Polizei.“

      Es ist davon auszugehen,dass die Gerichte über die schwarzen Listen der Polizei Bescheid weiß,so weltfremd sind nicht einmal Richter.

  13. Wer ist nun Schuld am Desaster falscher und illegaler Einträge in Polizei-Datenbanken?

    a) der Betreiber der jeweiligen Datenbank (z.B. BKA)
    b) die Einspeiser von Datensätzen (z.B. LKAs, Polizei-Dienststellen)
    c) die Datenschutzbeauftragten, weil die so was ja verhindern sollten
    d) der Master of Desaster Thomas de Maiziere als oberster Dienstherr

    1. Nur zur Erinnerung, ein CSU Innenminister hat mal in ähnlichem Zusammenhang gesagt: Die Beamten können ja schließlich nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter’m Arm rumlaufen …

      1. Ich denke, das „vergessene Aktualisieren“ ist eher systembedingt. Man will sich nicht von Verdächtigungen und vermeintlichen „Erkenntnissen“ so schnell trennen, weil diese Daten in den meisten Fällen das Profil einer Person anreichert. Man kann mit solchen Daten das Milieu einer Person immer noch gut genug einschätzen, auch wenn der Vorhalt unbegründet war/ist.

        Viele Polizisten haben z.B. ihr ganz privates Notiz-/Tagebuch, dem sie mehr trauen als allem anderen. Wenn dort ein lokale Papenheimer ein besonderes Etikett bekam, so wird er nimmer los, denn das ist lösch-resistent.

    2. I.d.R. der polizeiliche Staatsschutz (Sammelbegriff für diverse polizeil. Sicherheitsdienste wie Verfassungsschutz, BKA, LKA usw.). Kurz um: es ist eine politische Polizei.

      Beispiel:

      Bei Terrorismusprozessen akkreditiert sich der Journalist im Vorfeld beim Oberlandesgericht für den Einlaß in den Gerichtssaal. Vor Ort muß er unter Abgabe seines Personalausweises an weiteren schwer bewaffneten Polizisten m. Maschinenpistolen durch. Während seines Verbleibs im Hochsicherheitstrakt (Gerichtsgebäude) wird der Ausweis kopiert. Weitere Bearbeitungsschritte (Abgleich der Daten etc.) unterliegen dann tatsächlich der Geheimhaltungsstufe.

    3. Es ist ja nicht so die Frage, wer jetzt Schuld an den illegalen Inhalten ist, sondern eher die Form der Nutzung der enthaltenen Daten.

      Es gibt ja auch perverse Formen von „Read only Databases“, in denen die eigentlichen Inhalte nicht gelöscht werden können, dort dürfen bzw. müssen aber Kommentare zu den Inhalten hinterlegt werden, ob erledigt oder nicht erledigt/ Frei von Schuld oder nicht.
      Die Kommentarfunktion hier wäre ein hinkendes aber gutes Beispiel!
      Hier muss man halbwegs Nachdenken, bevor man auf den Speicherknopf drückt!
      Ein Diensttagebuch wäre auch so eine Datenbank!

      Dann gibt es noch welche, die Du Nutzen kannst, wie einen Schmierzettel, Schreiben, Löschen usw. usf., wenn bei solchen Datenbanken kein „Änderungsverlauf“ mitgeloggt wird, ist es schwierig den Ursachen/Personen von Fälschungen und Unwahrheiten auf die Spur zu kommen.

      Gut zur Nutzung der Daten, es gibt verbindliche Daten, z.B. durch nachgewiesene Recherche oder einem Gerichtsurteil.
      Diese Daten sind als Fakten zu betrachten und so sollten die entsprechenden Inhalte der Datenbanken auch markiert sein!
      Alle anderen Daten sollten als „Hörensagen“ mit der Prämisse „vom neidischen Nachbarn“ geführt/markiert sein, um zu vermeiden, das einer missbräuchlichen Nutzung der Inhalte Vorschub geleistet wird!
      Beispiel, in einer Datenbank steht anfangs als Hörensagen drin, Nachbar verdächtigt Verdächtigen KiPo (Kinder Pornografie) zu Besitzen.
      Neuer auf Fakten beruhender Vermerk: Recherche mit Durchsuchung hat ergeben, das Nachbar nur Sauer auf Verdächtigen war, Verdächtiger stellte Strafanzeige wegen Verleumdung + Aktennummer/Datenbankeintrag.

      Wenn jetzt ein Solcher Eintrag genutzt, sobald wieder eine KiPo Verdächtigung, z.B. durch den Nachbarn erfolgt, sieht der zuständige Beamte diese Einträge und sollte entsprechend handeln, also vorsichtig und im Vorfeld ermitteln, ob es nicht eine neue Hasstirade des Nachbarn ist!
      Anklage wegen wiederholter Verleumdung, Polizei vor dem Haus des Bösen Nachbarn.

      Oder der Eintrag wird vollständig und fristgerecht gelöscht, so beginnt auf Polizeiebene die selbe Show, der Beamte leitet ein Verfahren ein, ein Richter unterschreibt schlaftrunken den Durchsuchungswisch, da Gefahr (Vertuschung) im Verzug und die Polizei marschiert wiederum mitten in der Nacht beim Verdächtigen ein!

      Und der böse Nachbar lacht sich eins!

      Klar wird im Nachhinein wieder festgestellt, das der Nachbar sich wiedermal „einen Spaß“ erlaubt hat, aber beim „Verdächtigten“ hängt beim zweiten mal nicht nur der Haussegen schief und er wird evtl. die Wohngegend verlassen.
      Sieg für den Bösen Nachbarn, der sein Ziel erreicht hat!

      1. Oh, falls es nicht aufgefallen ist, im letzten Beispiel hat der Böse Nachbar die gesetzten Regeln und somit die (nicht mehr vorhandenen) Daten der Datenbank missbraucht und nicht die Beamten!

    4. Niemand will was falsch gemacht haben, Schuld sind immer die anderen. Doch wie sieht die Praxis aus?

      a) Sofort muss gelöscht werden, wenn etwa ein Freispruch vor Gericht klarstellt, dass ein Vorwurf unberechtigt war. Dazu müssten jedoch von der zuständigen Staatsanwaltschaft Informationen über einen Verfahrensausgang an die Polizei weitergegeben werden – was offensichtlich nicht immer passiert.

      b) Allerdings werden auch bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung Daten über den Beschuldigten weiterhin gespeichert, wenn die Polizei Anhaltspunkte hat, dass dieser künftig Straftaten begehen könnte. Hier ist selbst böswilligem Ermessen Tür und Tor geöffnet. Das kann man schlicht jedem unterstellen.

      1. In den PMK-relevanten Dateien werden nicht nur Straftaten und entsprechende Strafverfahren gespeichert, sondern auch polizeiliche Erkenntnisse, die im Zuge der GEFAHRENABWEHR gewonnen wurden, z.B. durch „polizeiliche Beobachtung“ (=eine Maßnahme, die im Polizeigesetz jeder Bundes- bzw. Landespolizeibehörde verankert ist). Da gibt es keine Strafverfahren und auch keine Freisprüche bzw. Verurteilungen. Insofern hat die Befugnis zur Speicherung in solchen Dateien – bzw. die Pflicht zur Löschung von Informationen – nur bei solchen Informationen etwas mit dem Ausgang des Strafverfahrens zu tun, wo tatsächlich ein solches anhängig war …

  14. dass die sicherheitsbehörden rechtswidrig speichern, ist kein skandal, sondern schlicht zu erwarten.
    vergleichbare datenbanken gibt es auch in anderen westlichen staaten und dort wurde (sobald sich die aufmerksamkeit auf sie richtetet) jedesmal wieder festgestellt, dass rechtswidrig gespeichert wurde — warum sollte das in D anders sein?

    der wirkliche skandal ist, dass sich — obwohl das problem lange bekannt war oder zumindest begründet vermutet werden durfte — unsere qualitätsjournalisten einen dreck drum gekümmert haben und, wie üblich, erst aktiv wurden, als sie feststellten, dass auch sie betroffen sind.
    es ist mehr als bezeichnend, wie lange es in der berichterstattung gedauert hat, bis der journalistischen egozentrismus raum gab für die folgerung, dass womöglich auch andere menschen betroffen sein könnten …

    1. Mit dem Thema Bürgerrechte und Überwachungswahn , daraus müsste sich doch Kapital im Wahljahr schlagen lassen,warum es keine Bürgerrechtsbewegung schafft das Thema im Wahlkampf zu befeuern,ist mir ein Rätsel,vielleicht fehlt der nötige Rückhalt aus den Parteien.
      Die Grünen sind mit den Spitzenpersonalien,Göring Eckardt,Selbstversorger Öszdemir
      ,Boris Palmer,Kretschmann sind eher Teil des Problems als das sie zur Lösung beitragen können.einige Grüne mal ausgenommen.
      Die Sozis mit ihrem innenpolitischen Totalausfall Burkhard Lischka,empfehlen sich ausschließlich als CDU Light Version.
      Welche Alternative hat also ein an Bürgerrechten interessierter Bürger,oder Bürgerin,ich sehe bislang leider schwarz im doppelten Sinne,aber vielleicht kommt noch Licht am Ende des Tunnels.

  15. Wie Mainstream es hier schon mit Ironie schrieb, die Polizei sammelt fiktive Straftaten, um unliebsamen Bürgern oder Gefährdern wie Journalisten, „Steine“ in den Weg zu legen.
    Auch fällt auf, wenn Datenbanken konsolidiert werden mussten, das 90% solcher „Triebtäter“ (z.B. getrieben von journalistischem Ehrgeiz oder bürgerlichem Informationsdurst) aus diesen Datenbanken gestrichen werden mussten und lediglich 10% reale Terroristen übrig blieben!
    Was mich jetzt interessiert, wie wirkt sich das auf die Kriminalstatistik der „potenziellen“ Gefährder aus, wenn da doch jetzt nur noch 1/27’igstel übrig ist?
    Statt 109.625 Personen lediglich 4060 Personen, denen bewusst gemacht wurde, das sie eine Straftat begangen haben!
    Alle anderen sind nur in der Datenbank, weil sie sich evtl. im Umfeld befanden!
    Wie das Baby im Kinderwagen, wann wird es bei uns in Deutschland ägyptische Verhältnisse geben? http://mobil.n-tv.de/politik/Dreijaehriger-zu-lebenslanger-Haft-verurteilt-article17061301.html
    Ich fürchte bald!

  16. Es gibt ein Update! Laut tagesschau.de[1] weigert sich das BKA seinen Datenbestand auch nur zu überprüfen. Auch scheint für das BKA die Unschuldsvermutung in keiner Weise zu gelten.

    Langsam fällt mir dazu wirklich nur noch der Vergleich mit Stasi ein. Auch wenn wir vielleicht noch keine neuen Foltergefängnisse wie „Hohenschönhausen“ oder den „Roten Ochsen“ haben. Aber derartige Meinungsäußerungen werden z.B. auf Golem bereits spurlos gelöscht. Zum Glück gibt es Netzpolitik.org. Wie versprochen geht noch heute wieder eine kleine Spende raus, meine Rente ist am Konto.

    [1] http://www.tagesschau.de/inland/g20-akkreditierungen-bka-101.html

    1. Die Bayern haben doch ihr Bundesland in eine quasi Rechtsfreie Zone verwandelt.
      In Bayern dürfen Verdächtige zwar mit richterlichem Beschluss, aber für eine unbestimmte Zeit inhaftiert werden!
      http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-02/terrorismus-bayern-gefaehrder-inhaftierung-ohne-begrenzung
      Wenn das mal mein Nachbar als Mittel in die Hand bekäme, dann wäre ich schon längst irgendwo inhaftiert und am Verrotten!
      Zum Glück für mich, hat er nicht die Bayernschläue, die der CSU Wählerschaft zugesprochen wird!
      Evtl. ist er ja heimlich Schlau, wer weiß das schon?

  17. ist doch klar, dass solche fehler passieren bei der veralteten technik, die so in manchen behörden noch rumsteht. das geld wird lieber in sowas wie die rettung von airberlin gesteckt, damit die manager weiter ihre hohen gehälter bekommen. und zusammenarbeit, absolut fehlanzeige. da kocht doch jedes bundesland sein eigenes süppchen. mich wundert´s also nicht.

    1. In das neue System PIAV wurden – das sind jahrealte Angaben – allein auf Bundesebene auch schon 62 Millionen Euro gesteckt. Zusammen mit den Ländern – und OHNE immense Personalkosten, die nicht kontiert/ausgewiesen werden, für Beamte, die über Jahre regelmäßig an vielfachen Bund-Länder-Projektgruppen teilnehmen, sind mindestens 100 Mio dafür ausgegeben worden.
      Faktisch ist das System gescheitert und wird gerade durch eine „komplette Modernisierung der polizeilichen Infrastruktur“ abgelöst. Am Geld lag’s also nicht …
      An der Entwicklung des neuen Systems arbeitet übrigens die Firma, die auch Hersteller des marktführenden „alten“ Systems ist … Vielleicht mal ein Anlass für weitere Ursachenforschung (:-)

      1. „Wir bauen auf und reißen Nieder, so haben wir Arbeit immer wieder!“

        Man müsste mal Gucken, welcher der Lobbyisten da seine schmierigen Finger im Spiel hat und welche aktuellen Regierungspolitiker später mit einem Pöstchen bezahlt werden sollen, sowas ist absehbar!

  18. Das mit der Selbstauskunft ist doch Augenwischerei. Denn untet den jetzige n Gegebenheiten müsste man die bei jeder Behörde beantragen. Jedesmal einen Brief mit beglaubigter Passkopie, das kostet ja Unsummen. Abgesehen davon, dass man spätestens nach einem solchen Antrag bei der Behörde gespeichert ist. Kämpft derzeit eine Partei dafür, dass mich jede Behörde einmal im Jahr informieren muss wenn ich rort gedpeichert bin?

    1. Ich habe schon einige Anfragen nach BDSG gestellt. Eine beglaubigte Passkopie oder beglaubigte Personalausweiskopie wurde nirgends verlangt.

  19. Hat man 40 Jahre im SED-Staat hinter sich, kommen einem heimliche Praktiken der Staatsmacht wie die geschilderten nicht originell vor. Immerhin sehr gut, daß netzpolitik.org heute übliche lichtscheue Analogien unter die Lupe nimmt. Ich wurde 1977 von der Stasi aktenkundig „negativ erfaßt“, wie das in deren Jargon hieß. Die betreffende Geheimakte (erst 1994 bekam ich nach jahrelanger Antragstellung sie bei Fa. Gauck zu sehen) hatte beruflich die seinerzeit üblichen Konsequenzen. Als wir als Bürgerrechtler im Herbst ’89 der Stasi empört ihr schäbiges Handwerk legten, ahnte ich nicht, wie wesensverwandt es alsbald im sog. Rechtsstaat zugehen würde. Einmal „negativ erfaßt“ bedeutet also auch heute heimlich dauerhaft gebrandmarkt, wie rein zufällig nach den Akkreditierungsentziehungen ans Licht kam. Gut immerhin, daß soviel Pressefreiheit existiert, heutzutage auf Staatsunrecht aufmerksam machen zu können, ohne wegen „Staatsverleumdung“ vor den Kadi zu kommen.

    1. Glaube wohl, das Deine Akte noch irgendwo herum schwirrt und aktualisiert/gepflegt wird!
      Du weist ja, heute sind Menschen-/Bürgerrechtler für unsere aktuelle Regierung mindestens genau so lästig, wie sie früher für Mielke und Co. waren, wenn nicht noch lästiger, da sie durch die soz. Medien ein größeres „Publikum“ erreichen und von Notwendigkeiten überzeugen können!

  20. Schon bald merken die selber wie nutzlos DummData ist und dann hat sich das erledigt.

    Z.b. Google sollte eigentlich mehr als genug Daten von meinem Handy gezogen haben, aber die App zeigt nur türkische Vorschläge an und ich kann kein türkisch also vollkommener Fail von DummData.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.