Datenschützer fordern Ende der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten

Die Konferenz der Datenschutzbehörden fordert ein Ende der langfristigen Speicherung von Fluggastdaten. Auf ihrem letzten Treffen in diesem Jahr betonten die Datenschützer zudem, dass das Verhältnis von Pressefreiheit und Datenschutz geklärt werden müsse.

Flughafen
Fluggäste werden in Europa besonders genau überwacht. CC-BY-ND 2.0 Oliver Mallich

Bei ihrer Herbsttagung am 8. und 9. November 2017 in Oldenburg diskutierte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) aktuelle Themen des Datenschutzes. Eines der Ergebnisse [PDF]: Sie forden die kommende Regierungskoalition auf, die kürzlich eingeführte Fluggastdatenspeicherung (Passenger Name Record, kurz PNR) „zeitnah und konsequent […] im Sinne des EuGH-Gutachtens zum Fluggastdatenabkommen zwischen Kanada und der EU vom Juni 2017 nachzubessern.“

Bislang ist geplant, dass das Bundeskriminalamt ab Mai 2018 bis zu 60 Einzeldaten über die Passagiere innereuropäuscher Flüge speichert. Dazu gehören Informationen wie Name, Sitzplatz, Flugnummer, IP-Adresse, Reiseroute, Anschrift und Telefonnummer. Das BKA kann diese Daten rastern und mit weiteren Datenbanken vergleichen, um verdächtige Muster und somit Personen zu erkennen. Das entsprechende Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie zurück.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Juli 2017 eine Entscheidung zu einem ähnlich gelagerten Abkommen zwischen der EU und Kanada getroffen. Das langfristige Speichern von Fluggastdaten sei unvereinbar mit der Europäischen Grundrechtecharta, stellt die Richter damals fest. Zu viele Daten würden zu lange gespeichert werden. Sie müssten beispielsweise gelöscht werden, wenn sich während des Aufenthaltes keine konkreten Anhaltspunkte für geplante terroristische oder andere schwere Straftaten ergeben haben.

Verhältnis von Pressefreiheit und Datenschutz klären

Bezüglich der anstehenden Novellierung der Rundfunk-Staatsverträge fordert die DSK [PDF] eine konsequente Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es könne nicht sein, dass der journalistische Bereich weitgehend von den Bestimmungen der DSGVO ausgeschlossen werde. Stattdessen müsse das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang gebracht werden. Nicht hinnehmbar sei es beispielsweise, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Hilfsunternehmen ebenfalls von der DSGVO ausgenommen werden soll, auch wenn diese gar nicht der journalistischen Tätigkeit dienen.

Zukünftig sollen laut der DSK außerdem die Datenschutzaufsichtsbehörden der Rundfunkanstalten und der Kirchen im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vermehrt eingebunden werden, sofern diese von bestimmten Angelegenheiten betroffen sind. Positiv bewertet die DSK zudem das Eingehen eines datenschutzrechtlichen Dialogs mit Wirtschaftsunternehmen, „um dem in der DSGVO normierten Auftrag zur Beratung, Sensibilisierung und Aufklärung gerecht werden zu können.“

Die DSK hatte bereits im Oktober den Bundestagsfraktionen einen Katalog mit elf Grundforderungen vorgelegt. Sie drängt darin auf eine Weiterentwicklung des Datenschutzes und die Nachbesserung an mehreren Gesetzen aus der vergangenen Legislaturperiode.

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3 Ergänzungen

  1. Was mich betrifft ist, das es mich betroffen macht, das sich nicht viele davon betroffen fühlen, obwohl es sie in der Realität betroffen sind!

    1. Menno, „obwohl sie in der Realität davon betroffen sind!“ oder „obwohl es sie in der Realität betrifft!“.

      1. @Hestens
        Die Überwachung geht den Leuten am Arsch vorbei,ist zwar weniger elegant,aber ebenso präzise.

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