Bundestag beschließt Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das „Facebook-Gesetz“ kommt: Nach Monaten der erbitterten politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung stimmt die große Koalition am letzten Sitzungstag der Legislaturperiode für ein Gesetz, das „Hate Speech“ bekämpfen soll, aber gleichzeitig auch die Meinungsfreiheit gefährden könnte.

Heiko Maas bei der Debatte zum NetzDG im Bundestag. (Screenshot) – Alle Rechte vorbehalten Deutscher Bundestag

Überlagert von der Entscheidung für die „Ehe für alle“ hat der Bundestag heute das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) mit den Stimmen der großen Koalition, gegen die Stimmen der Linksfraktion und eines Unionsabgeordneten beschlossen. Die Grünen enthielten sich. Das Gesetz war trotz einiger Änderungen bis zum Ende hoch umstritten, weil es nach Meinung der Kritiker eine Gefahr für die Meinungsfreiheit darstelle und europarechtswidrig sei. Plattformbetreiber müssen nach dem Gesetz „offensichtlich strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden löschen. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker sehen dies als Grundproblem des Gesetzes an, weil dies die Gefahr berge, dass im Zweifelsfall auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht würden, um einem Bußgeld zu entgehen.

Zu Anfang der Debatte nannte Justizminister Heiko Maas (SPD) das Gesetz eine Grundsatzentscheidung für das digitale Zeitalter, „damit das Internet nicht länger ein rechtsfreier Raum“ bleibe, deswegen „müssen wir Recht und Gesetz endlich auch im Netz durchsetzen!“ Es beende das digitale Faustrecht und sichere die Meinungsfreiheit. Die Erfahrung habe gezeigt: „Ohne politischen Druck werden die großen Plattform-Betreiber ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, und deshalb ist dieses Gesetz zwingend notwendig.“ Er sagte kein Wort zum Thema bessere Strafverfolgung gegen Hasskriminalität.

Handwerklich nicht gut gemacht

Petra Sitte (Linke) ging auf die handwerklichen Fehler ein, die erst in letzter Minute geändert worden seien und kritisierte die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung: „Noch immer verpflichten Sie soziale Netzwerke innerhalb von 24 Stunden offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu löschen“.

Nadine Schön (CDU/CSU) nannte das Gesetz „nicht der Weisheit letzter Schluss“ und kritisierte, dass es handwerklich nicht so gut gemacht gewesen sei. Deshalb habe man an entscheidenden Stellen nachgebessert.

Renate Künast (Grüne) warnte davor, dass Deutschland mit dem Gesetz weltweit ein Muster vorgebe. Deutschland habe Vorbildfunktion, gerade bei der Abwägung von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsverletzungen, es würden auch nicht-demokratische Staaten zuschauen. Ihr selbst hätte ein Zustellungsbeauftragter, also eine Kontaktstelle, in dieser Lesgislaturperiode gereicht.

Mit dem NetzDG „den Schiri schützen“

Lars Klingbeil (SPD) nutzte seine Redezeit wortreich, um recht wenig zu sagen. Nach einer schwierigen Diskussion sei er außerordentlich dankbar, dass ein „sehr gutes Gesetz“ herausgekommen sei. Und man habe das Problem des Overblockings entschärft.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) lobte das Gesetz als eines, dass den Primat der Politik in den Vordergrund stelle. Man dürfe solche Themen nicht Konzernen überlassen, die die Holocaustlüge für nicht so schlimm hielten. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sorge dafür, dass der „Schiri nach dem Spiel nicht schutzlos“ bleibe. Sie erwähnte auch noch „Anstandsregeln“ für „Mobber“. Den Abschluss der kurzen Debatte machte Alexander Hoffmann (CDU/CSU), er sagte: „Der Blick ins Internet, er offenbart Handlungsbedarf.“

Für ein Gesetz von solcher Tragweite war die Debatte doch recht müde und schlecht besucht.

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33 Ergänzungen

  1. Darf man seit heute also die „Ehe für Alle“ in sozialen Netzwerken nicht mehr kritisieren, weil man fürchten muss, dass das gelöscht wird?

    Arme CDU. Arme Merkel. Hätte man sie mal gewarnt vor den Arbeiterverrätern. Ach nee. Die Merkel gibt ja die Richtlinien als Kanzlerin vor.

    Verrückte Welt.

    V e r r ü c k t e W e l t !

    Lustig.

      1. Mit Verlaub, aber Ihre Antwort erinnert mich an:
        „Ich habe kein Problem mit einem Überwachungsstaat, ich lasse mir ja nichts zu schulden kommen“
        Sie übersehen m.E., dass der Begriff „strafbar“ nun sehr schnell gebogen werden kann.

    1. Das ist ja nun wohl der Hohn schlechthin. Wer hat das denn geschrieben?: „Die Politik kritisiert schon lange, Hass, Hetze und „gefälschte Nachrichten“ würden nicht konsequent genug gelöscht …“.
      „gefälschte Nachrichten“ werden uns doch jeden Tag durch die Medien vermittelt und das Internet ist doch nur ein Medium davon.
      Auch kann ich mich so garnicht mit der Verantwortungsverlagerung der so genannten Gerichte (die dafür zuständig sind) an die Anbieter soz. Medien anfreunden.
      Hier findet wieder mal eine Übersprungshandlung statt, die absolut nicht zu Ende gedacht ist, nur weil man mal eben schnell ein Gesetz durchbringt um seine Darseinsberechtigung als Politiker/Abgeordneter zu begründen. Sehr polemisch!
      Ich bin auch für Kontrollen gegen Hetze jedweder Art, aber haben wir nicht schon den BND und den so genannten „Verfassungsschutz“ egal für welche Verfassung auch immer? Da laufen doch ettliche Filterprogramme und Spionagetools an den entsprechenden Schnittstellen (Servern) und der ungewollte/-liebte große Bruder schreibt doch auch alles mit. Warum wird hier nicht angesetzt? Ein paar Filter hier und da und schon kann gelöscht werden.
      Ich bin dafür das man erst mal bei den Politiker strengere Kontrollen ansetzt.
      Die Grundvoraussetzung um Politiker zu werden sollte ein nachgewiesenes Studienfach in Politik sein mit einem Umfangreichen weiteren Studium in dem jeweiligen Fachgebiet in dem man dann Tätig werden oder wechseln möchte. Wer von unseren tollen Gutmenschpolitikern kann denn dies Nachweisen?
      Parteien, Kabinet und Bundestag /-rat etc. sind doch nur eine Ansammlung von Quereinsteigern, Nassauern, Parasiten, Umschülern und gescheiterten Studenten/Anwälten und anderen Existenzen die sich durch Beziehungen, Vereinsmitgliedschaften oder fam. Vorteilsname in entsprechende Positionen gebracht haben. Kein Wunder das sie selbst keine Verantwortung übernehmen und lieber die Verantwortung an andere abgeben.

      Ich finde diese Debatte nebst seinen Folgen einfach nur zum Erbrechen …

      Na dann noch einen schönen Tag

  2. Sanfte Grüße.Was sind ihre Extreme? :)……………

    Wir wissen zu was das führen wird,wenn es nicht mit allen Mitteln gestoppt wird,und dennoch lassen wir es zu.

    1. Sehr richtig! Wir hatten das schon mal (wenn auch unvergleichlich schlimmer). Wir (die Deutschen) haben es zugelassen und wir wissen, wohin es geführt hat. Nämlich das Ermächtigungsgesetz von 1933. Ein überzogener Vergleich? Herr Maas hat mit Billigung der CDU die Demokratie quasi abgeschafft und D. auf eine Stufe mit autoritären Staaten wie Zimbabwe, Vietnam und der Türkei gestellt.

      1. Das ist nicht nur ein überzogener Vergleich, das ist kompletter Schwachsinn (sorry). Falls Du das anders siehst und Widerspruch hast, kannst Du ja mal erklären, warum mit dem NetzDG „quasi die Demokratie abgeschafft“ wurde.

        1. Ganz einfach, Markus…

          Du nennst die Äusserung von Jürgen Horn „kompletter Schwachsinn“. Das ist ganz offensichtlich ein Tatbestand i.S.d. §186 StGB (meinetwegen auch §185, such es dir raus) und fällt damit seit gestern unter den Regelungsbereich gem. §1 Abs. 3 NetzDG. Da hilft auch ken „Sorry“-Feigenblatt. Ganz im Gegenteil, das belegt implizit sogar, dass Du dir über die Strafbarkeit deiner Äusserung im Klaren bist. Sonst müsstest du dich ja nicht vorauseilend entschuldigen. Also definitiv Vorsatz.

          Nun sei bitte so nett und lösche dich umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden. Und sei es nur als Zeichen der Gleichschaltung mit Maasens Zensurgesetz, weil Du keine 2 Milionen angemeldete Nutzer hast. Was so ziemlich das einzige sein dürfte, das dich vor der Anwendung des Gesetzes in diesem Fall schützt.

          Na, immer noch der Ansicht, ein Vergleich mit der Meinungsfreiheit der „Stürmer“-Ära sei so weit hergeholt? Ich denke nicht. Denn Du hast eben genau dieses Gesetz „belästigt“. Und schon darfst Du dich selbst zensieren. Geiles Feling, oder?

        2. Sie sollten mal den Text richtig lesen und versuchen diesen auch zu verstehen. Jürgen Horn sagte doch extra, das es hier ein überzogener Vergleich sein soll und damit hat er auch Recht.
          Deutschland geht wohl in Richtung Türkei, so hat es da auch mal angefangen, mit den kleinen Repressalien !! Leider will es dann hinterher keiner gesehen und dabei gewesen sein, wie immer.

  3. Es gibt jetzt zwei Mittel:
    1. Beschwerde/Eilantrag Bundesverfassungsgericht,
    2. Petition beim Bundespräsidenten (z.B. eine BverFG entscheidung abzuwarten),

    Zu 1 liegen seit dem 2. Juni wie 12./22. Juni Anträge von mir beim BVerFG auf Gewährung eines Rechtsschutzsmittel bei formal Verfassungswidrigen Gesetzen. S.z.B.:
    https://netzpolitik.org/2017/staatstrojaner-bundestag-beschliesst-diese-woche-das-krasseste-ueberwachungsgesetz-der-legislaturperiode/

    Wie sauber war die freie Meinungs und Willungsbildung, Freiheit von „Franktionsdiziplin“ diesmal?

    Gegen die Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung hatte ich bei der BfDI und LDIs Anträge zur Gefahrenabwehr gestellt. In NRW wird jetzt das VG Düsseldorf entscheiden, ob die LDI NRW Ordnungsbehörde ist und ob sie meinen Antrag erfüllen muss:
    https://fragdenstaat.de/anfrage/eilt-gefahrenabwehr-antrage-gegen-formal-verfassungswidrigen-gesetzgebungsprozess/

    Vielleicht gibt es gleichartige Rechtsmittel gegen den heutigen BT Beschluss, so dass man das in Kraft Treten des Gesetzes und erste Opfer von aktiver oder vorrauseilender Löschung nicht erst abwarten muss.

    Robert Michel

  4. Das Pferd hinkt doch mit allen 4 Beinen.
    Was ist schon ‚offensichtlich‘? Schliesslich kann alles im Netz geschriebene unoffensichtlich sarkastisch gemeint sein.

    Da in sozialen Netzwerken aufgrund der enormen Menge an Daten eine Ueberpruefung der Inhalte nicht von Menschen (fuer das Unternehmen sicher) bewerkstelligt werden kann, werden Algorithmen eingesetzt. Diese wiederrum koennen nicht ausreichend gut differenzieren, ob etwas strafbar ist oder nicht. Ergo wird ALLES was auch nur annaehern den Verdacht der Strafbarkeit erwecken koennte geloescht werden. Und wenn einem im echten Leben was passiert, z.B. eine Gewaltandrohung, kann man nicht mal mehr im Netz Hilfe suchen. Denn beschreibe doch mal jemandem ausreichend verstaendlich eine Gewaltandrohung, ohne den Zensuralgorithmus zu triggern.

    Wie koennten die Anbieter noch reagieren? Hat sich da jemand mal Gedanken gemacht? Ich wuerde, wenn ich z.B. Facebook waere, demonstrativ in Deutschland Facebook abschalten oder deutschen Politikern, Behoerden und Parteien etc. Hausverbot erteilen: Propaganda.shutdown();
    Was ist mit den schon bestehenden Daten? In WordPress-blogs etc. gibt es z.B. schon Unmengen von rechtsradikalen Aufrufen zu Mord und Totschlag. Alles im Internet abschalten und nochmal von vorne anfangen? Oder vielleicht doch lieber in Berlin alles abschalten und von vorne anfangen?

    Wo bleibt der Bezug zum Verursacher? Warum wird wieder mal NUR an den Symptomen herumgedoktort und die Ursachen werden KEIN BISCHEN behandelt? Gibt es endlich mal zeitgemaesse Bildungssysteme? Wieso sind Rechtswissenschaften und IT-/Medienkompetenz noch immer nicht fest in allen Lehrplaenen verankert?

    Schande ueber unsere vollkommen kompetenzlosen Politker. Das ist doch nur noch eine widerliche Parteienoligarchie in Berlin und den Landeshauptstaedten, die sich selbstverliebt den Titel Demokratie an die Fassade genagelt hat. Und nun ist es auch noch vorbei mit der Meinungsfreiheit.

    Steuerhinterziehung und Arbeitsverweigerung wird zur 1. Buergerpflicht, moechte man meinen.

    1. Da in sozialen Netzwerken aufgrund der enormen Menge an Daten eine Ueberpruefung der Inhalte nicht von Menschen (fuer das Unternehmen sicher) bewerkstelligt werden kann, werden Algorithmen eingesetzt. Diese wiederrum koennen nicht ausreichend gut differenzieren, ob etwas strafbar ist oder nicht. Ergo wird ALLES was auch nur annaehern den Verdacht der Strafbarkeit erwecken koennte geloescht werden.

      Von der NSA lernen heißt von den Experten Lernen. Wie werden DIE so ein Problem wohl gelöst haben Hmm? Ganz einfach. Die Algorithmen treffen eine Vorauswahl (Selektoren, Schon mal gehört) und dann erst guckt sich ein Mensch (Analyst) das Extrakt an. Damit fällt das ganz normale BlaBla schon mal aus dem Raster (der Fahndung) und der Datenberg schrumpft wie Zucker im Tee.

      Ein Problem könnte es allerdings werden das diese Arbeit einer Firma auf gehalst wird die mit Gewinnerzielungsmotiv arbeitet.

      Andererseits war das bei Snowden auch nicht viel anders und wir haben ja gesehen wohin das führte. Zu einem ganz Gewaltigem GehirnFURZ und keinen Konsequenzen – für niemanden.

      Also, dann kann ja nur noch alles gut werden. :-/

      1. Sorry, der erste Absatz sollte sichtbar ein Zitat sein. Irgendwie klappte das nicht… Just FYI

        1. >> Von der NSA lernen heißt von den Experten Lernen. Wie werden DIE so ein Problem wohl gelöst haben Hmm? Ganz einfach. Die Algorithmen treffen eine Vorauswahl (Selektoren, Schon mal gehört) und dann erst guckt sich ein Mensch (Analyst) das Extrakt an.

          https://www.youtube.com/watch?v=-5q3TG5yCG0
          Blit, da haben die uns aber an den Flag -.-

  5. Sehr gelungener Beitrag!
    Es wäre aber vielleicht besser am Ende „Holocauslüge“ in „Holocaustleugnung“ zu ändern.

  6. @Markus Beckedahl
    „Wenn man nicht in der Lage ist, an einer politischen Debatte ohne strafbare Äußerungen teilzunehmen, dann muss man wohl mit einer Löschung rechnen.“

    Das ist großer Quatsch den du hier von dir gibst Markus. (kein sorry)

    1. Welche Äußerungen strafbar sind und welche nicht, sollte ein Gericht entscheiden.
    2. Dieses Gesetz gefährdet die Meinungsfreiheit und damit auch die Demokratie.

    Google und Facebook erhalten mit diesem Gesetz eine Generalbevollmächtigung zur intransparenten Zensur.
    Kleine Blocks werden sich, den personellen Arbeitsaufwand und die hohen Strafen nicht leisten können und verzichten dann lieber ganz auf die Kommentarfunktion.
    Wer in Zukunft trotzdem die Kommentarfunktion weiter betreibt wird rigoros Löschen wüssten, will er seine Existenz nicht aufs Spiel setzen.

    Das NetzDG für sich allein betrachtet stellt zwar noch kein Ermächtigungsgesetz dar.
    Im Zusammenhang mit den schnell aufeinander folgenden gesetzlichen Änderungen der letzten Wochen, kann man sich jedoch sehr wohl einmal in Erinnerung rufen, wie schnell Demokratie und Rechtsstaat durch eine Regierung beseitigt werden können.

    1. Solche Äußerungen wie deine @TuNix machen es für andere, die analyse- und lösungsorientiert sauber argumentieren möchten, unnötig aufwändig.
      Es ist schon lästig, wenn sich gegen so etwas wie „das ist wie 33“ immer abgrenzen muss.

      Ich glaube man kann das Konvolut der gerade verabschiedeten Überwachungsgesetze sehr wohl als anteilig an der versuchten Ausformung eines tyrannisierenden Staates sehen. Nicht jede tyrannische Staatsform ist allerdings totalitär, oder faschistisch, oder auch nur eine Diktatur.
      Der Vergleich mit den Ermächtigungsgesetzes der Nazis aus 1933 macht allerdings überhaupt keinen Sinn. Weder wenn man die bezeichneten Gesetze in ihrer Bedeutung kumulativ oder ob man sie einzeln betrachtet.

      Die Ermächtigungsgesetze setzte die agierende Regierung in die Macht jederzeit Grundrechte ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, ohne das Parlament Gesetze zu verabschieden oder abzuschaffen und alleinig über den Staatshaushalt zu bestimmen.
      Es gibt keinerlei Übereinstimmung weder thematisch noch inhaltlich.

  7. Die gesetzlichen Regelungen zur VDS, Quellen-TKÜ und jetzt das NetzDG entspringen einem geradezu bornierten Aktionismus, der an inszenierter Hilflosigkeit kaum noch zu überbieten ist und wie selbstverständlich am Kern des Problems vorbei schwurbelt. Das ganze Unterfangen erinnert an eine Horde Dreijähriger, die mit Schüppchen und Förmchen bewaffnet den Zwergenaufstand im Sandkasten proben, während die smarten Boyz & Girlz aus Übersee gerade mit schwerem Gerät die Welt umgraben. Und BJM Heiko Maas ist der mit dem Eimerchen. Niedlich! Inkompetent! Placebos fürs Wahlvolk! Einfach mal ein bisschen an der Freiheit im Internet rumfummeln und zurück in die Zukunft: Cat Content für Dünnbrettbohrer! Hauptsache kostet nix und jeden Morgen das neueste WhatsApp-Update frei WLAN für alle. Knock! Knock! Jemand zu Hause?

    Die Eigenverantwortung der User ist das Thema! Wem der Ton auf Facebook nicht passt, der sollte Haltung beweisen und seinen Account löschen. Denn das ist die einzig wirksame Maßnahme ohne Risiken und Nebenwirkungen, die unmittelbar auf das Geschäftsmodell von Facebook, Twitter & Co. einwirkt. Fraglich allerdings, ob der in seinen Filterblasen durch-assimilierte Mainstream überhaupt noch checkt, was das ist: Informationelle Selbstbestimmung und Eigenverantwortung!

  8. Beginn Zitat von Markus Beckedahl:
    „Wenn man nicht in der Lage ist, an einer politischen Debatte ohne strafbare Äußerungen teilzunehmen, dann muss man wohl mit einer Löschung rechnen.“
    Ende Zitat von Markus Beckedahl

    Ich kann gar nicht glauben, dass diesen Satz wirklich der Gründer von netzpolitik.org geschrieben haben soll, so naiv ist er. Denn ab jetzt liegt die Entscheidung ob eine strafbare Äußerung vorliegt nicht mehr bei Gerichten, sondern bei privatwirtschaftlichen Firmen. Ferner sieht das Netz-DG zwar hohe Strafen gegen die Firmen vor, aber keinerlei Sanktion im Falle einer Fehllöschung. Diese Tatsache signalisiert den Firmen eindeutig, dass es besser ist zu viel als zu wenig zu löschen.

    Und es wird nicht lange dauern bis im Volksmund gelten wird: „Was ständig gelöscht wird, muss offensichtlich strafbar sein. Und wer etwas sagt, worüber man im Netz nichts lesen kann, muss etwas Strafbares gesagt haben.“

    Anderer Punkt: Wer war die eine Frau der CDU/CSU die tapfer gegen das Gesetz gestimmt hat?
    Wo kann man nachlesen, wieviele Abgeordnete anwesend waren?

  9. Das folgendes (__auf Minute 13.41 eingestellt__) Video zeigen die Abstimmungsbedingungen und das Abstimmungsverhalten der ca. 9,5% von 630 Abgeordneten: https://www.youtube.com/watch?v=wTjRy7JDobk&feature=youtu.be&t=819 .

    Von seiten der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages bekommt man auf folgende Anfrage zum NetzDG:

    https://www.facebook.com/kh.grunau/posts/325932544487504

    folgende Antwort:

    https://www.facebook.com/kh.grunau/posts/325975224483236

    1. Vielen Dank erstmal für Ihre Mühe Herr Endemann.
      Ich poste die Texte von Facebook auch mal hier:
      Die folgende Anfrage habe ich gerade, am 4.7.2017 um 16.12 abgeschickt:
      [ZITAT1]
      „Einen guten Tag an den Deutschen Bundestag!
      Auch nach der Durchsicht des Plenar- und des amtlichen Protokolles kann ich nicht herausfinden, wieviele Abgeordnete am 30.6.2017 bei der 244. Sitzung bei der Abstimmung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz anwesend waren und wie das Abstimmungsergebnis war.

      Ich bitte hierüber Auskunft zu erhalten,

      mit freundlichen Grüßen,
      [ZITAT1]
      Antwort:
      [ZITAT2]
      Nachstehend die Antwort des Deutschen Bundestages auf meine Anfrage .

      Auf den Videos ist zu erkennen, dass ca 60!!! Abgeordnete anwesend waren…..

      Lesen Sie selbst:“Abstimmung zum…
      04.07.2017, 17:05
      Sehr geehrt…,

      die genaue Zahl, wie viele Abgeordnete tatsächlich abgestimmt haben und wie, können wir leider nicht ermitteln. In derselben Sitzung fand allerdings die namentliche Abstimmung zur „Ehe für Alle“ statt, aus der hervorgeht, dass 623 Stimmen abgegeben wurden. Daraus lässt sich vage schließen, dass es zur Abstimmung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz ebenso viele waren. Man könnte lediglich die Videos der Sitzung durchsehen und hoffen, dass die Kameras das genaue Stimmverhalten lückenlos eingefangen haben.

      Mit freundlichen Grüßen
      im Auftrag ….“
      [ZITAT2]

      Es wird also nichtmal erfasst, wer und wieviele das überhaupt abgestimmt haben. Ich bin beinahe sprachlos. Wenn man sich jetzt also nicht schnell eine Lupe nimmt und das Video untersucht wird bald kaum noch rekonstruierbar sein, wer das genau verbrochen hat.

      In diesem Video wird zum Zeitcode 6:30 das Ergebnis der Homo-Ehe-Abstimmung bekanntgegeben. Da ist der Saal noch gut gefüllt, bereits 6 Minuten später ist schon fast die Leere zur Abstimmung des Netz-DG erreicht.
      https://www.youtube.com/watch?v=1n65jp4j85M

      Ich schreibe mal Frau Künast an, evtl. hat jemand ihrer Fraktion das besser dokumentiert.

  10. vielleicht verstehe ich da was falsch, aber: „…Für Inhalte, deren Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist, gilt im Grundsatz eine Sieben-Tages-Frist. Eine Überschreitung soll möglich sein, wenn begründet mehr Zeit für die rechtliche Prüfung benötigt wird.“ https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw20-de-soziale-netzwerke/505074

    Und über diese Regelung wird hier im Artikel nichts geschrieben. Oder habe ich da was übersehen? Danke!

  11. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich sende Ihnen Kopien meiner aktuellen Petitionen:

    Petition 72653 – 16. July 2017

    Wortlaut der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wegen illegalen Zustandekommens zu löschen.

    Begründung

    Die Abstimmung zu diesem Gesetz verstößt gegen elementare Vorgaben der Beschlussfähigkeit des Bundestages.

    Die erforderliche Mindestbesetzung zur Abstimmung war nicht gegeben.

    (…) Beschlussfähigkeit:

    Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei mit.

    Ist der Bundestag beschlussunfähig, hebt der Sitzungspräsident die Sitzung auf. Ein Verlangen auf namentliche Abstimmung bleibt jedoch in Kraft.

    ———————————————————————————————————————————————————————–

    Petition 72655 – 16. July 2017

    Wortlaut der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, sämtliche Gesetze seit Bestehen der so genannten Beschlussfähigkeit aufzulisten, die nicht unter den strengen Vorgaben der Beschlussfähigkeit zustande gekommen sind, und diese rückwirkend aufzuheben.

    Begründung

    Ein Gesetz oder deren mehrere müssen den Vorgaben der so genannten Beschlussfähigkeit entsprechen.
    (…)Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist…

    Wurde diese Forderung nicht erfüllt, ist das Gesetz oder deren mehrere verfassungswidrig zustande gekommen und nichtig.

  12. Wie kann ein Gesetz verabschiedet werden wenn zur Abstimmung nur noch ca. 60 Abgeordnete im Bundestag sitzen….

  13. Solange niemand beantragt die Beschlussunfähigkeit festzustellen gilt der Bundestag vermutlich als beschlussfähig.
    Da das niemand beantragt hat gehe ich mal davon aus, dass alle Abgeordneten aller Parteien davon ausgingen, dass auch ein volles Haus an der Abstimmung nichts ändert, bzw. im Falle des Falles die abwesenden Abgeordneten zeitnah geholt werden können.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.