BundesnetzagenturKeine Strafe, wenn Provider Vorratsdaten nicht speichern

Grund zur Freude: Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass Provider nicht ab Samstag Vorratsdaten speichern müssen. Dem ging eine Gerichtsentscheidung voraus, die sich jedoch nur auf einen einzelnen Provider bezog. Ob die Speicherpflicht ganz abgeschafft wird, hängt von den endgültigen Urteilen ab.

Grund zum Anstoßen: Keine Strafen, wenn Provider keine Vorratsdaten speichern (Symbolbild) CC-BY-NC 2.0 Danny Sotzny

Die Bundesnetzagentur hat bekanntgegeben, dass Provider keine Strafen fürchten müssen, wenn sie nicht – wie ursprünglich vorgesehen – ab dem 1. Juli Vorratsdaten speichern. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) entschied letzte Woche, dass der Provider Spacenet von der Speicherpflicht für Verkehrsdaten ab Juli ausgenommen ist. Spacenet hatte gegen die Speicherpflicht geklagt und beantragt, bis zum endgültigen Urteil nicht speichern zu müssen. Daraufhin meldeten sich viele Kunden bei ihren Providern und forderten sie auf, es Spacenet gleichzutun und eine Aussetzung der Speicherpflicht zu beantragen.

Die Bundesnetzagentur ist dem jetzt zuvorgekommen. In der Erklärung heißt es:

Aufgrund dieser Entscheidung [des OVG NRW] und ihrer über den Einzelfall hinausgehenden Begründung sieht die Bundesnetzagentur bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der in § 113b TKG geregelten Speicherverpflichtungen gegenüber allen verpflichteten Unternehmen ab.

Die Bundesnetzagentur hätte sonst Bußgelder gegen diejenigen Unternehmen verhängen können, die der Speicherpflicht nicht nachkommen – das ist nun vom Tisch. Das OVG hatte ausgeführt, die Vorratsdatenspeicherung sei europarechtswidrig, weil sie den Vorgaben des Gerichtshof aus einem Urteil im Dezember nicht entspreche. Der Gerichtshof hatte der pauschalen Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt: Der betroffene Personenkreis müsse beschränkt sein, sodass ein Zusammenhang mit der Verfolgung schwerer Straftaten beziehungsweise der Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit besteht. Dass die deutsche Regelung das nicht berücksichtigt, kritisierten bereits viele Stellen: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, die Bundesdatenschutzbeauftragte, der SPD-nahe Netzverein D64 und viele andere.

Endgültige Klarheit, ob das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt wird, kann nur das Bundesverfassungsgericht bringen. Dort sind mehrere Verfassungsbeschwerden eingegangen, die Entscheidungen stehen aber noch aus. Daneben muss das Verwaltungsgericht Köln noch endgültig über die Klage von Spacenet entscheiden. Ein weiteres Urteil des VG Köln steht für die Deutsche Telekom aus. Sie hatte im Mai geklagt, um bei WLANs und im Mobilfunknetz keine IP-Adressen speichern zu müssen. Da sich viele Nutzer eine öffentliche IP-Adresse teilen, könne man den gespeicherten Adressen keine Einzelpersonen zuordnen. Das sei teuer und sinnlos, argumentiert das Unternehmen.

Dennoch: Viele Provider speichern dennoch, schon jetzt, Vorratsdaten. Bis zur endgültigen Abschaffung ist also noch viel zu tun.

[Update: Die Überschrift wurde geändert. Die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung besteht weiterhin, ein Verstoß wird aber vorerst nicht geahndet.]

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7 Ergänzungen

  1. Dennoch: Viele Provider speichern dennoch, schon jetzt, Vorratsdaten. Bis zur endgültigen Abschaffung ist also noch viel zu tun.

    Das ist genau das Problem. Wir brauchen eine Liste, wer von den Providern trotzdem speichert, um dagegen juristisch vorgehen zu können.

  2. Nachdem die Quellen-TKÜ rechtlich abgesichert wurde und der letzte Spruch zur VDS noch nicht gesetzt ist, beruhigt das jetzt nicht wirklich. Aber gerade wird mir klar, warum ich gestern Abend rein zufällig eine einsam seit 2011 herumstehende 200ml-Flasche Damensprudel angenippt habe, die mir als Dank für eine Notebook-Rettung übergeben wurde. Das soll jetzt mal einer erklären! Von ganzen Flaschen und Alkohol allgemein, muss ich tagelang ko…. . Will’s aber nicht verbieten lassen! xD

  3. Artikel:
    “ Daraufhin meldeten sich viele Kunden bei ihren Providern […] “
    Gibt’s denn da Zahlen? Ich habe nur die Aufrufe gesehen, aber keine Mitteilungen, ob die Aktion Zuspruch findet.

    Wharpdrive:
    „Wir brauchen eine Liste, wer von den Providern trotzdem speichert […]“
    Dem stimme ich zu. Sei es nun, um zu klagen, oder einfach nur um diese Provider meiden zu können.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.