Bundeskartellamt prüft, wie Smart-TVs mit Kundendaten umgehen

Das Bundeskartellamt kündigt eine Untersuchung des Smart-TV-Marktes an. Die Geräte erheben eine Vielzahl von Daten. Ob die Nutzer darüber überhaupt richtig informiert werden und wie die Hersteller diese Daten weiter nutzen, soll jetzt genauer unter die Lupe genommen werden.

Ein Werbevideo zeigt die Gestensteuerung eines Samsung-TVs. Das Unternehmen hatte seine Kunden 2015 noch davor gewarnt, privaten Gespräche vor ihren Smart-TVs zu führen. CC-BY-NC 2.0 Hyun Bin

Gestern gab das Bundeskartellamt bekannt, eine Sektoruntersuchung gegen die Hersteller sogenannter Smart-TVs einzuleiten. Anders als beim klassischen Fernsehgerät, das bekanntermaßen nur empfängt, sind die internetfähigen neuen Geräte auch in der Lage, genau zu übermitteln, wer wann welches Programm schaut. Auch die teilweise verbauten Mikrofone und Kameras sind aus Datenschutzperspektive ähnlich bedenklich wie beispielsweise Amazons Assistenzwanze.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, begründet die Untersuchung folgendermaßen:

Smart-TVs stehen stellvertretend für die immer stärkere Vernetzung von Gegenständen im privaten Lebensbereich und die damit einhergehende Problematik der bewussten und unbewussten Preisgabe personenbezogener Daten. Wir haben für die Untersuchung mit Bedacht ein Alltagsprodukt gewählt, welches auch von Menschen ohne Technikaffinität genutzt wird. Mit dem Weg und der Verwertung von Verbraucherdaten werden wir uns sicherlich auch darüber hinaus weiter beschäftigen.

Genau diese Verwertung von Verbraucherdaten ist jetzt auch Anlass der Untersuchung. Es bestünden Anhaltspunkte dafür, dass die Hersteller personenbezogene Daten sammeln, ohne dass die Verbraucher darüber aufgeklärt werden oder eine wirkliche Widerspruchsmöglichkeit haben.

Eine Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts richtet sich nicht direkt gegen bestimmte Hersteller, sondern soll die Marktbedingungen genau untersuchen. Eine Sonderform der Untersuchung für den Verbraucherschutz gibt es seit Juni diesen Jahres. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn „die Vermutung besteht, dass erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße vorliegen, die eine Vielzahl von Verbrauchern beeinträchtigt“.

Es besteht Regelungsbedarf für smarte Alltagsgeräte

Im Fall der Smart-TVs soll festgestellt werden, ob und wie umfassend Daten gesammelt, weitergegeben und kommerziell genutzt werden. Eine weitere Frage ist, ob die Verbraucher ordnungsgemäß über diese Durchleuchtung informiert werden. Auch wenn es zu begrüßen ist, dass das Kartellamt sich einem Smart-Home-Gerät zuwendet, läuft der Prozess schleppend an: Anfang 2018 sollen zunächst einmal Fragebögen an die Hersteller versendet werden. Deren Beantwortung soll zeigen, ob es Schwachstellen bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutz und Datensicherheit gibt.

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4 Ergänzungen

  1. Wenn Deutsche etwas prüfen…
    Mal sehen , wann und ob, überhaupt etwas dabei heraus kommt. Die Monopolkommission prüfte die Einschränkunk der Marktmacht Googles über 5 jahre lang und kam zu dem , von Herrn Gabriel offiziell verkündetem ,Ergebnis, es gäbe keine Handhabe.
    Das war eine Fake-News (Lüge) unseres damaligen Wirtschaftsministers. Es stellte sich heraus dass es sehr wohl Möglichkeiten gab, die von der EU-Wettbewerbskommissarin Vestager auch benannt wurden.
    Ich wünsche dem Kartellamt alles Gute. Vor alle Dingen wünsche ich mir jemanden in unserer Regierung der diese Analyse dann auch ernst nimmt. Steine weinen ja auch.

  2. Die Lösung ist ganz einfach: Mein Samsung hängt in meinem Intranet und ist im Router für Zugriffe nach außen gesperrt (IP-Adresse geblockt).
    Allerdings nutze ich auch keine Sprachsteuerung.

    1. Ich finde das Gebahren der Unternehmen ohnehin rechtlich höchst fragwürdig und wundere mich, wieso das nicht längst verboten ist.
      Wobei, der Staat profitiert gegebenenfalls von diesen Daten, also wird es brav geduldet.

      Nur weil ich einen Fernseher kaufe, und dafür im Regelfall viel Geld bezahle, gebe ich doch keine Erlaubnis, dass das Gerät als Datenstaubsauger fungieren darf.
      Ich habe zwar FireTV, weil ich Netflix und Prime sehe, und bin mir bewusst, dass die mit Garantie Daten sammeln, aber ich bin grundsätzlich dagegen – möchte aber nicht komplett von der Entwicklung außen vor bleiben. Eine zweischneidige Sache.

      Es geht den Hersteller weder an, wo das Gerät steht, noch was für Sehgewohnheiten ich habe, wie die Dateinamen heissen, die ich über das Gerät anzeigen lasse, noch welche Apps ich installiere oder welchen Streaminganbieter ich nutze.
      Das gleiche gilt für Kabelnetzbetreiber. Letztens erhielt ich eine sehr fragwürdige Mail von Vodafone, man möchte, dass ich eine „Beratungseinwilligung“ erteile. Verpackt war das ganze in eine sehr ominöse Umfrage.

      Stimme ich dem zu, erteile ich Vodafone die Erlaubnis, alle möglichen Daten zu sammeln, zu verarbeiten und ggf. weiterzugeben. Außerdem stimme ich zu, dass man mich telefonisch künftig mit neuen Produkten usw. belästigen darf. Bitte was? Ich habe überall abgelehnt. Zuerst habe ich überlegt, ob ich die Mail lösche, am Ende bin ich die Umfrage durchgegangen und gab überall an, dass ich niemals eine „Beratungseinwilligung“ erteilen werde und weder per Telefon, noch per Mail von denen belästigt werden will. Ich habe dort meinen Kabelanschluss. Thema erledigt. Wenn ich mehr will, melde ich mich bei denen… und möchte nicht alle paar Wochen von denen belästigt werden.

      Mal sehen, wann diese Belästigungsversuche aufhören, ich habe inzwischen 3 oder 4 Telefonnummern von Vodafone-Callcentern auf der Blacklist und sehe nur in den Logs, wenn sie es mal wieder versucht haben, mich zu erreichen. Und denen soll ich eine Beratungseinwilligung erteilen? Garantiert nicht. Einer Datenauswertung und Verwendung habe ich auch untersagt, aber kann ich das auch irgendwie überprüfen, ob die sich auch daran halten? Ich glaube nicht.

  3. Das Kartellamt hat übrigens jetzt tatsächlich Fragebögen an die Hersteller verschickt.
    Und die Fragen sind auch die richtigen…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.