Bürgerrechte im Koalitionsvertrag Niedersachsen: Null Treffer

Außer Breitbandausbau und einer wirtschaftszentrierten Netzpolitik gibt der Koalitionsvertrag der neuen großen Koalition des Landes Niedersachsen nicht viel her. Bei Grund- und Freiheitsrechten kündigt sich hingegen ein massiver Abbau und ein Mehr an Überwachung an. Eine kommentierende Analyse.

Polizist bei einem Einsatz im niedersächsischen Laase. CC-BY-NC-ND 2.0 cephir

Es gibt in Deutschland auch noch Koalitionen, die wirklich zustandekommen. Niedersachsen hat die Sondierungen längst hinter sich, die große Koalition aus SPD und CDU unterzeichnet heute den Koalitionsvertrag. Wir haben uns den Vertrag (PDF) im Hinblick auf Netzpolitik, Digitalisierung, Geheimdienste sowie Grund- und Freiheitsrechte angesehen – und sind enttäuscht.

Insgesamt ist dieser Koalitionsvertrag aus einer demokratischen Digitalisierungsperspektive eher dünn, weil sich fast alle angekündigten Projekte auf wirtschaftliche Aspekte beziehen. So wird beispielsweise die Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes laut Koalitionsvertrag nur geprüft. Open Data will die Koalition immerhin ausbauen sowie einen digitalen Atlas mit allen Denkmälern des Landes schaffen. Freies WLAN wird hingegen nur „begleitet“ statt wirklich in Angriff genommen, quelloffene und freie Software kommt im Koalitionsvertrag gar nicht vor. Das für Digitalisierung zuständige Ministerium liegt in der Hand der CDU.

Immerhin fällt die Vereinbarung beim Breitbandausbau nicht ganz schlecht aus. Die Koalition will einen Sonderstaatssekretär einführen und eine Milliarde Euro aus dem Landeshaushalt bereitstellen, um „den flächendeckenden Ausbau mit glasfaserbasierter Breitbandinfrastruktur zu beschleunigen und bis spätestens 2025 Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als einem Gigabit pro Sekunde im gesamten Landesgebiet zu ermöglichen“. Ob sich dieses Versprechen doch wieder nur über Mobilfunklösungen 4G/5G halten lässt, wird sich zeigen.

Für die Bürgerrechte eine Katastrophe

Aus Perspektive der Bürgerrechte und im Hinblick auf Überwachung ist der Vertrag jedoch eine Katastrophe: Er enthält unter anderem mit der Einführung des Staatstrojaners und der Online-Durchsuchung die Erlaubnis zum staatlichen Hacken. Dazu kommt die Einführung von elektronischen Fußfesseln und einer bis zu 74 Tage dauernden Präventivhaft, bei der unschuldige Menschen ohne eine Anklage inhaftiert werden dürfen.

Im Vertrag ist außerdem eine Verschärfung beim Demonstrationsrecht vorgesehen, der Ausbau von (biometrischer) Videoüberwachung, die Erlaubnis für den Verfassungsschutz, auch Kinder und Jugendliche zu überwachen, der Einsatz von Vorhersage-Software bei der Polizei sowie eine Militarisierung derselben mit gepanzerten Fahrzeugen, wie sie beim G20-Gipfel gegen Demonstrierende eingesetzt wurden.

Die Polizei soll künftig Bodycams einsetzen, in Gewahrsamszellen filmen dürfen und ihre Streifenwagen mit Videoüberwachung ausstatten. Das sind Maßnahmen, die ein Mehr an Kontrolle der Polizei bringen könnten, wenn die Hoheit der Bilder nicht bei der Polizei selbst, sondern bei einer unabhängigen Stelle läge. Das ist in Niedersachsen natürlich nicht der Fall.

Den Landesverfassungsschutz will die große Koalition nicht nur mit mehr Befugnissen, sondern auch mit mehr Geld und Personal ausstatten. Eine kritische Würdigung oder erweiterte Kontrollbefugnisse über den Geheimdienst enthält der Koalitionsvertrag nicht.

Das Wort „Bürgerrechte“ kommt folgerichtig im Koalitionsvertrag kein einziges Mal vor, „Datenschutz“ immerhin zwei Mal, dafür „Start-Ups“ gleich fünf Mal und „Sicherheit“ ganze 41 Mal.

Sicherheitsgefühl statt harter Fakten

Die „Sicherheit“ bekommt im Koalitionsvertrag eine gefühlsmäßige Perspektive, wenn es heißt: „Alle Menschen müssen sich zu jeder Zeit an jedem Ort sicher fühlen.“ Dieses Abstellen auf ein nicht messbares Gefühl erlaubt eine ständige Verschärfung der Maßnahmen der inneren Sicherheit. Politik verlässt hier den Bereich von Evidenz und Empirie, wird letztlich zur Esoterik. Im Gegensatz zu Formulierungen wie „wollen wir die Aufklärungsrate erhöhen“ oder „die Zahl der Wohnungseinbrüche senken“, lässt sich das subjektive Gefühl der Sicherheit eben nicht in Zahlen fassen: Es wird immer Menschen geben, die sich an irgendwelchen Orten irgendwann unsicher fühlen. Ein subjektives Sicherheitsgefühl, das nachweislich bei einem großen Teil der Bürger abgekoppelt ist von der Realität, sollte kein Maßstab für Politik sein.

In Koalitionsverträgen gibt es unterschiedliche Stufen von Umsetzungsversprechen. Das reicht vom unverbindlichen „prüfen und evaluieren“, über „anstreben und wollen“, zum „sollen“ und dann zur verbindlichsten Stufe „wir werden“. An diesen Stufen lässt sich eine Priorisierung ablesen.

Wir haben alle die Digitalisierung betreffenden Teile aus dem Vertrag (PDF) gezogen und im Folgenden zusammengestellt. Die Formatierungen in Fettdruck im Text sind von uns.

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag Niedersachsen:

Schule:

Wir wollen daher ein Maßnahmenpaket entwickeln, um die neuen Technologien mit der technischen Ausstattung von Schulen, dem Schulmanagement, den pädagogischen Konzepten und dem rechtlichen Rahmen in Einklang zu bringen.

Wir wollen Lösungen erarbeiten, um eine Bildungscloud flächendeckend bereitzustellen.

Hochschulpolitik:

Um den notwendigen digitalen Wandel zu gestalten, wollen SPD und CDU ein niedersächsisches Kompetenzzentrum für Digitalisierung aufbauen. Das OFFIS-Institut in Oldenburg soll künftig in Kooperation mit dem Forschungsinstitut L3S in Hannover zu einem landesweit agierenden Kompetenzzentrum für Digitalisierung entwickelt werden. Das Zentrum bündelt Forschung und Anwendung der Digitalisierung unter einem Dach.

Zur Bewältigung der großen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung wollen wir die Zahl der Studienplätze z. B. im Bereich Informatik, Big Data, Data Science und Künstliche Intelligenz ausbauen.

Wissen:

Mit einem eigenen Bibliotheksentwicklungsprogramm sollen die Bibliotheken bei der Digitalisierung gefördert werden. Insbesondere im ländlichen Raum sollen die Bibliotheken dabei unterstützt und zu modernen Gemeinschaftszentren entwickelt werden.

Wir werden einen digitalen Atlas für alle Denkmäler in Niedersachsen erstellen.

Polizeigesetz:

Wir wollen die Bestimmungen an die aktuelle Rechtsprechung anpassen und die Regelungen zum Datenschutz und zum europäischen Datenaustausch optimieren. Zusätzlich wollen wir die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel), Meldeauflagen, Kontaktverbote und Aufenthaltsgebote, die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung gesetzlich regeln.

Wir wollen eine Rechtsgrundlage für die Präventivhaft für Gefährder schaffen. Diese soll unter Richtervorbehalt zunächst für bis zu 30 Tage gelten. Danach kann sie zweimal – zunächst für weitere 30 Tage, danach maximal für weitere 14 Tage – durch erneute richterliche Entscheidungen verlängert werden.

Wir wollen eine Regelung einfügen, die die rechtssichere Bild- und Tonaufnahme durch sogenannte Bodycams ermöglicht. Zudem soll eine Videoaufzeichnung in Gewahrsamszellen (ohne Tonaufnahme) möglich sein. Zur Eigen- und Beweissicherung wollen wir den Einsatz von Videokameras in Streifenwagen regeln.

SPD und CDU streben die gezielte Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten an. Die intelligente Videoüberwachung (Gesichtserkennung) kann eine Weiterentwicklung darstellen. Es handelt sich auch um ein denkbares Mittel für Niedersachsen. Hier wollen wir die Ergebnisse des Modellversuches in Berlin bewerten und prüfen.

Das „Predictive Policing“, welches anhand von Falldaten die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Straftaten berechnet und zur Steuerung des Einsatzes von Polizeikräften eingesetzt werden kann, wollen wir bei positivem Pilotierungsverlauf ausbauen.

Der Verstoß gegen das Vermummungsverbot wird wieder zu einer Straftat im Niedersächsischen Versammlungsgesetz.

SPD und CDU wollen sondergeschützte Fahrzeuge für die Sondereinsatzkommandos (SEK) anschaffen, den Ausbau eines zweiten Standortes des SEK in Oldenburg vorantreiben und die Beschaffung von neuen größeren Hubschraubern für den schnellen Einsatz der SEK in Hannover und Rastede (OL) sicherstellen, die für den Transport eines SEK samt Ausstattung geeignet sind.

Verfassungsschutz:

SPD und CDU bekennen sich zu einem starken und handlungsfähigen Verfassungsschutz. Wir wollen das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG) anpassen. Hierbei wollen wir vor allem die Speicherung von Daten Minderjähriger neu regeln. Zwischen 14 und 16 Jahren soll künftig nur noch ein Gewaltbezug vorliegen müssen. Bei Minderjährigen ab 16 Jahren besteht die zusätzliche Anforderung nicht. Zudem streichen wir bei der Regelung über die Vertrauenspersonen die Anforderung der „erheblichen Bedeutung“ des Beobachtungs- oder Verdachtsobjekts. Wir evaluieren die Dokumentationspflichten im Verfassungsschutz im Jahr 2020.

SPD und CDU wollen die personelle und sächliche Ausstattung des Verfassungsschutzes deutlich verbessern. Hierzu wollen wir die IT-Infrastruktur sowie IT- und wissenschaftliche Analysekompetenz ausbauen und dafür sorgen, dass die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht wird, die über die notwendigen Sprachkompetenzen verfügen. Zusätzlich wollen wir die Zulage für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes an die Polizeizulage anpassen.

SPD und CDU bekämpfen den politisch und religiös motivierten Extremismus. Wir wollen potenzielle Gefährder konsequent überwachen. Hierzu sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Die Präventionsarbeit ist wichtig. Wir setzen auf Aussteigerprogramme und Landesprogramme gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus.

Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz:

Wir wollen die Erfahrungen anderer Bundesländer mit einem Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz evaluieren und auf der Grundlage dieser Ergebnisse über die Einführung eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes in Niedersachsen entscheiden.

Soziales:

Wir werden Informationsangebote ausbauen und dabei neben dem Internet auch neue Angebote, wie z. B. eine Väter-App oder eine Elterninfo-App, entwickeln.

Gesundheit:

Wir sehen in der Digitalisierung große Potenziale, um das Gesundheitssystem effektiver zu machen und wollen dies durch die Förderung von Modellprojekten mitgestalten. Der Nutzen für die Patientinnen und Patienten sowie der Schutz der persönlichen Daten stehen für uns an erster Stelle. Konkrete Ansätze sehen wir bei dem Einsatz einer einheitlichen und vernetzten elektronischen Patientenakte, um alle relevanten Informationen für die Behandlung der Patientinnen und Patienten verfügbar zu halten sowie den Potenzialen der Telemedizin, die in Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird, vor allem bei der Vernetzung und Versorgung im ländlichen Raum. Wir werden in diesem Themenfeld einen breiten Dialog zwischen Praxis, Wissenschaft und der Öffentlichkeit anstoßen.

Wir wollen eine digitale Infrastruktur aufbauen, um Elemente des E-Health zu erweitern und Telemonitoring zu stärken. Dazu soll ein digitales Patientenportal Niedersachsen aufgebaut werden.

Durch ein App-gestütztes Alarmierungssystem der Notrufzentralen sollen „Ersthelfer im ländlichen Raum“ informiert werden, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken.

Wirtschaft

Digitalisierung

Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ist die zentrale Herausforderung für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Niedersachsen. Die Begleitung der digitalen Transformation muss in allen Fachressorts und in enger Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kommunen und der niedersächsischen Wirtschaft erfolgen. Hierzu werden wir die Koordination in einem Fachressort vornehmen. Wir wollen prüfen, ob ein Sonderstaatssekretär im Laufe der Legislaturperiode alle mit dem Breitbandausbau und der Digitalisierung verbundenen Aufgaben zusammenführen und bis Mitte 2018 dem Kabinett einen Masterplan für die Digitalisierung vorlegen soll. In besonderer Weise werden wir an Strategien zur Förderungen der digitalen Gesundheitsvorsorge arbeiten, insbesondere in ländlichen Regionen, der digitalen Verwaltung, der digitalen Energieversorgung, des Umgangs mit großen Datenmengen für digitale Geschäftsmodelle (Big Data), der digitalen Produktion, des digitalen Verkehrs (autonomes Fahren) und der digitalen Bildung. Als Bezugspunkt soll der Vergleich mit den führenden Regionen Europas dienen.

SPD und CDU wollen bis 2022 eine Milliarde Euro an Landesmitteln für den Masterplan Digitalisierung zur Verfügung stellen, auch um den flächendeckenden Ausbau mit glasfaserbasierter Breitbandinfrastruktur zu beschleunigen und bis spätestens 2025 Übertragungsgeschwindigkeiten von mehr als einem Gigabit pro Sekunde im gesamten Landesgebiet zu ermöglichen. Dabei werden wir uns auch der Problematik der europäischen Regelungen widmen (insbesondere zur sogenannten „letzten Meile“).

Die Verfügbarkeit von WLAN und modernem 4G/5G-Mobilfunk in Ergänzung zur leistungsfähigen Breitbandversorgung ist eine Frage der Daseinsvorsorge. SPD und CDU fordern die Bundesebene und die Telekommunikationsunternehmen auf, zügig ein Konzept zur Schließung von Versorgungslücken beim Mobilfunkstandard 4G zu entwickeln. Gleichzeitig dringen wir darauf, die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G zu beschleunigen. SPD und CDU wollen dies durch die Bereitstellung kostenlosen WLANs in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Raum begleiten.

Autonom fahrende Fahrzeuge bieten im Personen- und Güterverkehr neue Chancen. Hierbei sollen neue Konzepte für die Lieferlogistik berücksichtigt werden. Das vom Land Niedersachsen und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) 2018 einsatzbereite Testfeld „Autonomes Fahren“ wollen SPD und CDU fördern und ausbauen. Wir werden die Schaffung weiterer Testfelder prüfen.

Mit einem Digitalbonus für kleine und mittlere Unternehmen und der Förderung einer Digitalberatung wollen wir das Unterstützungsangebot abrunden und die Implementierung des „Building Information Modeling (BIM)“ voranbringen.

Landwirtschaft

SPD und CDU wollen die sich aus der Digitalisierung für die Agrar- und Ernährungswirtschaft ergebenden Entwicklungschancen offensiv nutzen. Hierzu streben wir an, in enger Kooperation mit der Landwirtschaftskammer und den Beratungsringen die Beratung zu den Vorteilen des Smart bzw. Precision Farming zu verstärken, z. B. hinsichtlich des ressourcenschonenden Einsatzes von Dünger und Pflanzenschutzmitteln sowie der leichteren Erhebung meldepflichtiger Angaben. SPD und CDU wollen einen deutlichen Ausbau der agrarwissenschaftlichen Forschung an den niedersächsischen Hochschulen, möglichst durch die Schaffung zusätzlicher Lehrstühle. Die Landwirtschaftskammer soll stärker als Mittler für die schnelle Implementierung agrarwissenschaftlicher Forschungsergebnisse wirken. Zur zügigeren Umsetzung wollen wir entsprechende Anreize im Agrarinvestitionsförderprogramm setzen.

Digitalisierung / e-government

Die Digitalisierung ist auch für die Verwaltung Herausforderung und Chance zugleich. SPD und CDU werden entsprechende Initiativen ergreifen, um sie in der kommenden Legislaturperiode zukunftsfest aufzustellen. Dazu gehört u. a., auskömmlich Geld und Personal zur Verfügung zu stellen und die Strategien zu bündeln. Dabei werden wir die regionalen Besonderheiten des Flächenlandes Niedersachsen berücksichtigen. Der schnelle Breitbandausbau, den wir vorantreiben werden, ist die Voraussetzung für das Gelingen der Verwaltungsmodernisierung.

Die Landesregierung wird noch im ersten Halbjahr 2018 den Entwurf eines IT-Sicherheits- und E-Governmentgesetzes in den Landtag einbringen. Sein Ziel ist der Ausbau des Bürgerportals des Landes. Bestandteile sind auch die Umsetzung medienbruchfreier Geschäftsprozesse, die E-Akte sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz einer geeigneten Sensorik zur Abwehr von Angriffen auf die IT-Infrastruktur des Landes von innen und außen.

Die Landesregierung wird die Konsolidierung der IT-Landschaft fortsetzen. Es ist sinnvoll, einen zentral administrierten Client-Betrieb für das gleiche Betriebssystem im Zielzustand nicht mehrfach in der Landesverwaltung vorzuhalten. Um eine höhere Wirtschaftlichkeit zu erzielen und den Bedarf an Fachkräften zu minimieren, sind daher die IT-Services für die Landesverwaltung möglichst weitgehend zu bündeln. Die zentrale Rolle hierbei kommt dem Landesbetrieb IT.N zu.

Neben sicheren Transportwegen und sicheren Clients bedarf es eines modernen Hochsicherheitsrechenzentrums zur Verarbeitung schutzwürdiger öffentlicher Daten. Alle Landesdienststellen, aber auch alle kommunalen IT-Dienstleister und alle Kommunen sollen auf ein wirtschaftliches und sicheres Leistungsangebot zugreifen können. Der gemeinschaftliche Betrieb des neuen Rechenzentrums erfolgt in einer Rechtsform, die allen Kommunen und kommunalen IT-Dienstleistern offensteht. Diese sollen die Möglichkeit haben, in Form einer „Niedersachsen-Cloud“ ihreDatenhaltung in das neue Rechenzentrum zu verlagern.

Um die Nutzung von Onlinezugängen über die Verwaltungsportale von Bund und Land für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu erleichtern, wollen wir die Einrichtung von Datenräumen prüfen, in denen alle für die Abwicklung der Verwaltungsprozesse verfügbaren Bürger- und Unternehmensdaten zusammengefasst werden und dort abgerufen werden können.

Wir wollen Open Data in Abstimmung mit den Kommunen ausbauen. Wir werden der Initiative GovData beitreten. Ziel ist es, Verwaltungsdaten für Bürgerinnen und Bürger transparent und nutzbar zu machen. Vor einer Bereitstellung von Daten für eine freie kommerzielle Verwertung muss jedoch eine Kosten-Nutzen-Betrachtung erfolgen.

2 Ergänzungen

  1. Dann kann der Bürgerkrieg ja kommen.

    „Väter-App oder eine Elterninfo-App“ sind jetzt die Antworten die sozialen Probleme im Land?

  2. „Bei Grund- und Freiheitsrechten kündigt sich hingegen ein massiver Abbau und ein Mehr an Überwachung an.“

    Das ist doch das vornehmliche Ziel der CSED (C.hristlich S.oziale E.inheitspartei D.eutschlands) Regierung, dem Bürger zu Zeigen wie er regiert werden Soll, mit Zucht und Ordnung!
    Damit bei den Neuwahlen (falls Walter seine SPD nicht umstimmen kann), denn Demokratie ist im Bundestag nicht erwünscht, weil Mann bzw. Frau dann nicht von Oben herablassend Durchregieren kann und erst die Anderen Parteien erst die neuen Gesetze abstimmen muss und diese evtl. früher erkennen, das bestimmte neue Gesetze ( *hier Bespiele selber einfügen*) nicht EU-Recht bzw. Grundgesetz konform sind und werden daher wesentlich seltener verabschiedet als bisher.

    Tja, so ist das mit der CSED, sie hat in den letzten Legislaturen Regiert und der Anschlag vom 24.09.2017 hat der Partei zwar einen schweren Schlag (Denkzettel) verpasst, aber anscheinend nicht heftig genug, damit die Regierung von Niedersachsen daraus hätte Lernen bzw. die politischen Perversionen für eine Zeit lang ruhen zu lassen.

    Ich hoffe, das es nun zu Neuwahlen kommt, damit sich der Fehler von Niedersachsen nicht wiederholt und der Terrorist (Bürger) seinen Anschlag (2. Bundestagswahl) mit mehr Nachdruck verüben darf!

    Lieber wäre mir natürlich eine demokratiebehaftete Minderheitenregierung.

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