Britisches Anti-Terror-Gesetz trifft Menschenrechtsaktivisten

Nachdem er bei einer Sicherheitskontrolle am Flughafen in London seine Passwörter nicht herausgeben wollte, wird nun ein Menschenrechtsaktivist nach dem britischen Anti-Terror-Gesetz angeklagt.

Muhammad Rabbani CAGE

Der Menschenrechtsaktivist Muhammad Rabbani wurde nach dem britischen Anti-Terror-Gesetz angeklagt, weil er bei der Einreise ins Vereinigte Königreich die Passwörter seiner elektronischen Geräte nicht herausgeben wollte. Laut eigener Aussage habe er im vergangenen Jahrzehnt bereits zwanzig Mal seinen Laptop oder Smartphone an britische Grenzbeamte abgeben müssen, sie aber jedes Mal zurückerhalten, ohne die Passwörter offenzulegen. Doch dieses Mal hat er ernsthafte Konsequenzen zu fürchten.

Als Menschenrechtsaktivist der Organisation CAGE setzt sich Rabbani für die Rechte muslimischer Gefangener ein, die im Zuge des „Kriegs gegen den Terror“ inhaftiert werden. Während seiner Recherchereise in die Golfstaaten untersuchte er Foltervorwürfe, die sich auch gegen die USA richten.

Datenweitergabe würde Kontakte gefährden

Die Daten auf seinem Laptop sollen sich auf diese Vorwürfe beziehen sowie auf ein um Geheimhaltung seiner Folter bemühtes konkretes Opfer. Deswegen könne er die Passwörter nicht herausrücken, schrieb Rabbani auf Al Jazeera. Eine Weitergabe der Daten hätte den Missbrauch des Vertrauens seiner Kontakte bedeutet. Zudem äußerte er die Befürchtung, die konkreten Hinweise, die zur Strafverfolgung der Folternden führen sollen, könnten nach der Konfiszierung von den Datenträgern verschwunden sein. „Ich bin in diesen Anklagepunkten unschuldig, die schwerwiegende Implikationen für Journalisten, Anwälte und Menschenrechte haben“, sagte er dem Guardian.

Ein ähnliches Vorgehen der Behörden gab es im Fall David Miranda, der 2013 am Flughafen Heathrow festgehalten wurde. Miranda ist der Ehepartner des an der Aufdeckung des NSA-Skandals federführend beteiligten Glenn Greenwald und wurde damals verdächtigt, Dokumente zu besitzen, die die nationale Sicherheit gefährden könnten. In den USA wird zudem aktuell über die Pflicht zur Passwortherausgabe aller Einreisenden diskutiert.

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8 Ergänzungen

  1. Bei den Typen, die Festlpatten verschlüsseln, weiss man nicht wirklich, ob da die Menschenrechte geschützt werden sollen. Ich würde mindestens einen Haufen Adressen zu Stoffen mit deren Hilfe man alle Regenbogenfarben auf einmal sieht und Kipo vermuten. Entweder der rückt das Passwort raus, oder er lernt das Gesetz kennen. In anderen Ländern Afrikas und Asiens kann man für solche Nichtigkeiten erheblich größere Probleme bekommen. Ahnung hat er nicht, sonst hätte er einen versteckten Container verwendet und das Passwort für den unwichtigeren Container rausgerückt. Bei uns ist nur der Rechner mit der hackigsten Hackersoftware zum Pentesting verschlüsselt. So, dass damit kein Unfug angerichtet werden kann. Es gäbe kein Problem damit, der Polizei im Zweifelsfall auf Nachfrage das Passwort zu geben. Für mich ist nicht nachvollziehbar, was an Menschenrechten so geheim sein soll, dass man das überhaupt verschlüsseln müsste.

    1. „Typen, die Festplatten verschlüsseln“ nutzen vielleicht auch einfach Apple-Produkte – bei der Macbook Ersteinrichtung wird man genau dorthin geführt und auch aktuelle iPhones sind standardmäßig verschlüsselt, bei Androiden mit werksseitigem Android 6 ist das ebenso.

      Mobile Datenträger nicht zu verschlüsseln bedeutet, dass bei Verlust der Finder Zugriff hat auf alle Nachrichten, Chats, Bilder, Dokumente usw. – ICH mag das nicht und nutze zumindest für Notebook und Smartphone sowie meinen Immerdabei-USB-Stick Verschlüsselung. Und für mich wäre es schon ein Problem, der Polizei den Schlüssel zu geben, hier bei uns in einer vergleichsweisen Noch-Demokratie kann man mich auch nicht zwingen (Schlüssel für Haustüren oder einen Safe muss ich ja auch nicht rausgeben….).

      Welches Gesetz lernt man kennen – das zuvor für ungültig erklärte Gesetz? Hurra – wir wenden nun als nicht verfassungskonform gebrandmarkte Gesetze gegen unsere eigenen Bürger an (in UK)….

    2. „Für mich ist nicht nachvollziehbar, was an Menschenrechten so geheim sein soll, dass man das überhaupt verschlüsseln müsste.“

      Achja, das steht doch sogar fett im Artikel (Zwischenüberschrift)….

    3. Wenn du nichts zu verbergen hast, dann hinterlass uns doch bitte hier deine Logins zum Onlinebanking und deinem E-Mail-Account. Vielen Dank.

  2. Wenn er jemanden vor der Reise bitte seinen Laptop zu verschlüsseln, ohne das er das PW weiss, und erjenige ihm das PW auch nicht geben wird, und er einen Schrieb vorzeigen kann, dass er also nicht im Besitz des PW ist, und auch keine Verfügungsgewalt über das PW hat, ist er aus rechtlicher Sicht raus der Nummer. :D

  3. Was? Man kann gute Gesetze dazu nutzen um gut Gesinnte zu belangen? Warum hat uns NIEMAND darüber aufgeklärt? WARUM nur!?

  4. Nun, wenn man sich die Gesetze ansieht und davon ausgeht, das sich sowohl die organisierte, als auch die nicht organisierte Kriminalität, eben nnnnicht an die Gesetze halten dürfen (weil sonst Arbeitszeit im Knast vergeudet und teuer Bruttosozialprodukt verschleudert wird), aber der 08/15 Bürger genötigt wird, sich an jedes (noch so schräge) Gesetz zu halten, wird es doch ersichtlich, auf welche „Terroristen“ diese gesetzlichen Maßnahmen abzielen!
    Der schlimmsten Form von allen, auf die, die die Profite schmälern!
    Menschenrechtler, die Gefährder der Profite!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.