Breites Bündnis stellt sich mit Deklaration für die Meinungsfreiheit gegen Hate-Speech-Gesetz

Von der Amadeu-Antonio-Stiftung über Bitkom bis zu Wikimedia: Ein breites Bündnis aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft hat sich gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz der Bundesregierung ausgesprochen. Das Gesetz gefährde die Meinungsfreiheit.

„Meinungsfreiheit hat einen essentiellen und unabdingbaren Stellenwert in einer von demokratischen Werten geprägten Gesellschaft.“ heißt es in der Erklärung, die sich gegen das NetzDG wendet. CC-BY-SA 2.0 araña702

In Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017 bringt eine breite Allianz ihre Sorgen um die Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck. Zu der Allianz gehören sowohl Wirtschaftsverbände, netzpolitische Vereine, Bürgerrechtsorganisationen sowie Rechtsexperten. In einer gemeinsamen “Deklaration für die Meinungsfreiheit” warnen sie vor den katastrophalen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, sollte das NetzDG in seiner jetzigen Fassung vom Bundestag verabschiedet werden.

Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Sie erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, aber der Gesetzentwurf genügt nicht dem Anspruch, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage.

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem die Amadeu-Antonio-Stiftung, die Wirtschaftsverbände Bitkom und eco, der Chaos Computer Club, die Digitale Gesellschaft, Reporter ohne Grenzen, Wikimedia und der Deutsche Journalisten-Verband. Pikant für die große Koalition: Sowohl der SPD-nahe Digitalverein D64 als auch der konservative cnetz e.V. haben die Erklärung unterschrieben.


Wir dokumentieren anbei die Erklärung auf deutsch und englisch:

Deklaration für die Meinungsfreiheit

in Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017:

Meinungsfreiheit hat einen essentiellen und unabdingbaren Stellenwert in einer von demokratischen Werten geprägten Gesellschaft. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist als Teil der Kommunikationsfreiheiten wie auch die Presse- und die Rundfunkfreiheit in besonderem Maße geschützt. Das Recht auf Meinungsfreiheit findet seine Grenzen erst dort, wo die Rechte und die Würde anderer verletzt werden. Das Recht auf Meinungsfreiheit, aber auch seine Einschränkung, gelten dabei online wie offline.

Zuletzt ist der zulässige Umfang der Meinungsfreiheit in die Diskussion geraten durch den aufgrund zahlreicher Vorkommnisse hervorgerufenen Eindruck, absichtliche Falschmeldungen und Hassrede bestimmten oftmals den öffentlichen Diskurs. Um diesem Phänomen Herr zu werden, hat das Bundeskabinett das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beschlossen, das vom Deutschen Bundestag noch vor dem Sommer verabschiedet werden soll. Vor diesem Hintergrund möchten die Unterzeichner dieser Deklaration ihre Unterstützung für die folgenden drei Grundsätze zum Ausdruck bringen:

Gegen strafrechtlich relevante / rechtswidrige Inhalte muss effektiv vorgegangen werden können. Und zwar mit allen gebotenen und verhältnismäßigen, dem Staat zur Verfügung stehenden Mitteln. Dabei ist es Aufgabe der Justiz, zu entscheiden, was rechtswidrig oder strafbar ist und was nicht. Auch die Durchsetzung solcher Entscheidungen darf nicht an einer mangelnden Ausstattung der Justiz scheitern. Internetdiensteanbietern kommt bei der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte eine wichtige Rolle zu, indem sie diese löschen bzw. sperren. Sie sollten jedoch nicht mit der staatlichen Aufgabe betraut werden, Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten zu treffen.

Die Meinungsfreiheit ist ein kostbares Gut. Sie geht so weit, dass eine Gesellschaft auch Inhalte aushalten muss, die nur schwer erträglich sind, sich aber im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bewegen. Die Demokratie nährt sich an einem pluralistischen Meinungsbild.

Jede Gesetzgebung sollte sicherstellen, dass der Ausgleich verfassungsrechtlich geschützter Interessen hergestellt wird. Die Meinungsfreiheit jedes Einzelnen und die Informationsfreiheit aller darf nicht darunter leiden, dass gegen rechtswidrige oder strafbare Inhalte vorgegangen wird. Gerade bei solchen Inhalten, bei denen die Rechtswidrigkeit nicht, nicht schnell oder nicht sicher festgestellt werden kann, sollte kein Motto „Im Zweifel löschen/sperren“ bestehen, denn ein solches Vorgehen hätte katastrophale Folgen für die Meinungsfreiheit.

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf eines NetzDG stellt diese Grundsätze in Frage, weil er staatliche Aufgaben der Rechtsdurchsetzung an Privatunternehmen übertragen würde. Die Androhung hoher Bußgelder in Verbindung mit allzu kurzen Reaktionsfristen verstärkt die Gefahr, dass sich Plattformbetreiber im Zweifel zu Lasten der Meinungsfreiheit und für die Löschung oder Sperrung solcher Inhalte entscheiden, die sich im Graubereich befinden. Die Prüfung der Strafbarkeit oder Rechtswidrigkeit eines Inhalts bedarf zudem regelmäßig einer genauen Betrachtung des Kontexts und der Intention einer Äußerung. Diese Aufgabe muss auch weiterhin von Gerichten übernommen werden.

Wir sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Wir erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, sind aber der Ansicht, dass der Gesetzentwurf nicht dem Anspruch genügt, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage. Absichtliche Falschmeldungen, Hassrede und menschenfeindliche Hetze sind Probleme der Gesellschaft und können daher auch nicht durch die Internetdiensteanbieter allein angegangen werden – dafür bedarf es der Kooperation von Staat, Zivilgesellschaft und der Anbieter. Wir setzen uns daher für eine gesamtgesellschaftliche Lösung ein, durch die strafwürdiges Verhalten konsequent verfolgt wird, Gegenrede und Medienkompetenz gestärkt werden und ein die Meinungsfreiheit respektierender Rechtsrahmen für die Löschung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte erhalten bleibt.

Declaration on Freedom of Expression

In response to the adoption of the Network Enforcement Law („Netzwerkdurchsetzungsgesetz”) by the Federal Cabinet on April 5, 2017:

Freedom of expression has an essential and indispensable role in a society shaped by democratic values. The basic right to free expression is protected under the freedom of communication clause and under the freedoms granted to the press and broadcasters. The right to free expression finds its limits only where the rights and dignity of others are violated. The right to free expression and its restrictions, apply online as well as offline.

Recently, the permissible scope of freedom of expression has been highly debated due to a number of incidents, which claim that false statements and hate speech often shape public discourse. To cope with this phenomenon, the Federal Cabinet has presented the Network Enforcement Law (NetzDG), which is set for adoption by the German Bundestag in the summer. Against this background, the signatories of this declaration wish to express their support for the following three principles:

It is important to be able to effectively deal with criminal or illegal content. With all the necessary and proportionate resources at the disposal of the state. It is the responsibility of the judiciary to decide what is unlawful or punishable and what is not. The enforcement of such decisions must not fail due to a lack of provision of justice. Internet service providers play an important role in combating illegal content by deleting or blocking it. However, they should not be entrusted with the governmental task of making decisions on the legality of content.

Freedom of expression is a precious asset. It goes so far as to make a society withstand content that is difficult to bear, but it operates within the framework of the legal regulation. Democracy feeds on a plurality of views.

Any legislation should ensure that a balance is struck between constitutionally protected interests. Free expression and free information for all must not be affected by the existence of unlawful or criminal content being dealt with. This is particularly the case for content, in which illegality cannot be determined quickly enough, certain enough or at all to begin with. „When in doubt delete / block“ should not be a fallback option, since such an approach would have catastrophic consequences on the freedom of expression.

The Network Enforcement Law adopted by the Cabinet questions these principles by transferring mainly state tasks of enforcement to private companies. The threat of high fines in connection with short reaction times increases the risk that platform operators will delete or block such contents, which fall in a gray area – to the detriment of free expression. The examination of the illegality of content also requires careful consideration of context and the intent of expression. This task must continue to be carried out by the court system.

We believe that an overall political strategy is necessary to curb the proliferation of hate speech and deliberate fake news on the Internet. We recognise that there is a need for action; however, the draft law does not meet the requirement to adequately protect the freedom of expression. On the contrary – it jeopardises the core principles of free expression. Therefore, we call for a cross-societal approach which intensifies criminal prosecution and law enforcement while also strengthening counter speech, fostering media literacy, and preserving a regulatory framework that respects freedom of expression in the deletion or blocking of unlawful content.

 

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20 Ergänzungen

  1. Sehr löblich und hoffentlich auch genug Echo um etwas zu bewirken.

    Frag mich warum z.B. die Amadeu-Antonio-Stiftung dabei ist, die sonst eher nicht für Meinungsfreiheit steht :/

    1. Simon,
      zumal die Amadeu-Antonio-Stiftung letztes Jahr selber zugegeben hat, social bots einzusetzen.

      „Social Bots sind Fake-Accounts, die von einer Software gesteuert werden und ihre Identität verschleiern“

      „Auch die gemeinnützige Amadeu Antonio Stiftung hat einmal mit einem Social Bot auf Twitter experimentiert. @nichtsgegen schaltete sich immer dann in Form eines automatisierten Tweets ein, wenn jemand eine Aussage über den Kurznachrichtendienst verbreitete, die antisemitisch sein könnte.
      „Er sei aber zu oft auch auf Äußerungen angesprungen, die nicht antisemitisch waren. Für die Stiftung ist deswegen klar: Bevor der Bot nächstes Jahr wieder intervenieren soll, „müssen wir erst noch einmal an der Technik schrauben.“

      https://www.nwzonline.de/digitale-welt/automatisierte-kommentare-verzerren-debatten_a_31,0,3357549993.html

  2. Also ich bin für das Gesetz, denn sobald es in Kraft ist, dürften auch ARD, ZDF, RTL, Bild, Spiegel usw. faktisch gar nichts mehr veröffentlichen!
    Nun aber Spaß beiseite: Wir wissen alle, dass die konformen Medien ihre Lügen auch weiterhin verbreiten dürfen, denn dieses Gesetz zielt nur darauf ab, Kritiker mundtot zu machen, um noch möglichst lange zu verheimlichen, dass unsere freiheitlich demokratische Grundordnung / die Bundesrepublik Deutschland im Sterben liegt!
    Es ist jetzt wirklich an der Zeit, das Beatmungsgerät abzuschalten und atattdessen einen Neuanfang zu wagen – wie auch immer der aussehen mag

    1. Martin sagt:
      11. April 2017 um 17:31

      „Also ich bin für das Gesetz, denn sobald es in Kraft ist, dürften auch ARD, ZDF, RTL, Bild, Spiegel usw. faktisch gar nichts mehr veröffentlichen!
      Nun aber Spaß beiseite: Wir wissen alle, dass die konformen Medien ihre Lügen auch weiterhin verbreiten dürfen, denn dieses Gesetz zielt nur darauf ab, Kritiker mundtot zu machen, um noch möglichst lange zu verheimlichen, dass unsere freiheitlich demokratische Grundordnung / die Bundesrepublik Deutschland im Sterben liegt!
      Es ist jetzt wirklich an der Zeit, das Beatmungsgerät abzuschalten und atattdessen einen Neuanfang zu wagen – wie auch immer der aussehen mag“

      Jawohl mein Führer! –
      Zum Beispiel ein neuer, reinrassiger Nationalstaat gel?!

      1. Erstens bin ich nicht Ihr Führer und zweitens…
        „wie auch immer der (Neuanfang) aussehen mag“ impliziert, dass ich mir nicht anmaße, die Welt von morgen zu definieren. Ich rege nur an, dass wir darüber sprechen können und was daraus wird, ist offen.
        Dass Ihnen als einzige Alternative zum IST nur Faschismus einfällt, zeugt hingegen deutlich von Ihrer mangelnden Vorstellungskraft!

    2. Nein, dass wissen „wir“ nicht, sondern nur die Reptiloiden und Eingeweihte.

      Nun aber Spaß beiseite: Wir sind im Index für Pressefreiheit von Reportern ohne Grenzen auf Platz 16, was einmal mehr zeigt, was für eine plurale und freie Presselandschaft wir haben. Die Pressefreiheit ist ein weit ausgelegtes Gut in unserer Gesellschaft. Wer jedoch keine Presse ist, darf sich darauf auch nicht berufen.
      Wer von Bild und Welt bis Spiegel und taz nichts findet und das alles für einen „konformen“ Medienbrei hält, der hat vielleicht ganz andere Probleme, z. B. mit der gemeinsamen Wertebasis unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft.

      1. … unsere was?
        Wo ist denn bitteschön die Freiheit, wenn wir keine Meinung mehr haben dürfen, die den Grünen nicht passt?
        Aber ja, ich habe meine Sorgen mit der Konformität in der Berichterstattung, weil sie Meinungen diktiert, anstatt dazu beizutragen, dass sie von uns gebildet wird!

        1. 1. Wer konkret verbietet Ihnen denn eine Meinung oder diese zu äußern (offensichtlich machen Sie das ja auch gerade).

          2. Die Grünen liegen derzeit bei ca. 7 % und sind nicht an der Bundesregierung beteiligt. Welche konkrete Macht haben denn die Grünen, um Sie zu zensieren? Vor allen bei 43 % Union in der Regierungskoalition.

          3. Also zwischen Bild und Taz finde ich schon ziemlich viel Meinungspektrum. Welche Meinung konkret wird denn diktiert oder nicht abgebildet.

          4. Wie können Medien überhaupt eine Meinung diktieren oder verbieten.

          5. Tragen unsere Medien nun mal sehr fundiert zur Meinungsbildung bei. Wenn Ihre Meinung außerhalb dieses Spektrum ist, liegt das wohl weniger an der Medienlandschaft, sondern daran, dass das mit einer fundierten Basis nicht mehr möglich ist, sondern einfach irgendein Quatsch. Auch diese Meinung dürfen Sie haben (offensichtlich), aber das müssen andere weder gut finden noch unterstützen. Meinungsvielfalt wird doch nicht dadurch abgebildet, dass man jeden Scheiß schreibt.

          1. Einer der besten Beiträge zur Sache. Bezeichnend, dass er ohne Antwort blieb – obwohl man zu 5. durchaus und begründet einiges sagen könnte…

  3. Gedankenfaschismus im Clearnet, Gedankenfreiheit im Darknet. Wer was zu denken hat, bestimmt die Gedankenpolizei.

  4. Hat eigentlich niemand den Text gelesen?

    Da steht im Prinzip, dass es schon Ok ist wenn der Staat zensiert. Und das nicht nur in eigenen Medien, sondern auch bei privaten – und wahrscheinlich nicht nur im Rahmen der eigenen staatlichen Grenzen – Anbietern.

    Sind wir wirklich bereits dort angelangt, wo wir das Internet den Regeln eines Nationalstaates unterordnen?

    @Markus: Wie soll denn hier Missbrauch verhindert werden? Habt ihr wirklich so viel Vertrauen in die Gerichte, die die Vorratsdatenspeicherung mit Auskünften an jeden popeligen Anwalt zur institutionalisierten Erpressung nutzbar machen ohne das der normale Bürger sich dagegen gut wehren kann?
    Warum keine ersatzlose Streichung dieser Sperrwünsche und stattdessen einfach eine Kennzeichnung und Kommentierung sowie die Verpflichtung zum Rating (themenrelevanz von Beiträgen in sozialen Netzwerken) nur als Opt-In? Fehlt den Unterzeichnern soviel an Fantasie?

    Das ist einfach nur eine Niederlage gegenüber dem Gesetzgeber und dem aufgeregten Haufen von Privilegierten. Meter um Meter wird hier alles preisgegeben was wir an Freiheit haben.

  5. Mutti hat’s doch auf den Punkt gebracht:
    Regieren in Zeiten des Internets sei nicht leicht.

    Möglicherweise auch eine Anspielung auf die Meinungsvielfalt in sozialen Medien bzw. die Nichtdurchsetzbarkeit einer Deutungshoheit?

    Es heißt schließlich auch „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)“.

    Was soll denn nun „durchgesetzt“ werden?

    Die Wahrheit?

    Das Recht?

    Oder vielleicht auch ein gewisser Narrativ?

  6. Sie werden es durchziehen grade _weil_ der Widerstand aus der Bürgerrechtsbewegung so fundiert ist und ihr Gesetz eine juristische Schlamperei sondergleichen. Aus dem gleichen Grund wie Oettinger der Internetkommissar werden konnte. Konservative ticken so. „Schaut her ihr intellektuellen Pinscher! Wir haben die Macht, Eure wichtigsten Anliegen in die dritte und vierte Reihe zu drücken. Wir haben unsere Berater und hören einen Scheiß auf Euch.“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.