BND befragte Geflüchtete zusammen mit den USA und weiß nicht, was mit den Daten passierte

Der Bundestag hat das Protokoll der Vernehmung eines Mitarbeiters der Hauptstelle für Befragungswesen veröffentlicht, bei der die Öffentlichkeit nicht dabei sein durfte. Es ging um die Befragung von Geflüchteten durch den BND, die Zusammenarbeit mit dem US-Militärgeheimdienst und die Bedeutung der Daten für den Drohnenkrieg.

Watch Center des US-Militärgeheimdienstes DIA. Auch Daten des BND wurden für dessen Planungen verwendet.

In der Sitzung des NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag am 22. September 2016 gab es eine Besonderheit: Die Aussage des Zeugen U.P., der beim BND im Befragungswesen gearbeitet hatte, war zwar als „öffentliche Beweisaufnahme“ gekennzeichnet, fand aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Er ist weiterhin operativ für den BND tätig ist und weder sein Aussehen noch seine Stimme sollten bekannt werden. Das Protokoll seiner Vernehmung ist seit wenigen Tagen auf den Seiten des Untersuchungsausschusses zu finden.

Die Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) war eine Tarnbehörde des BND und wurde Mitte 2014 aufgelöst. Ihre Mitarbeiter befragten Geflüchtete, von denen sich der BND Erkenntnisse erhoffte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge half dabei und übermittelte Akten und Befragungsprotokolle auf Grundlage sogenannter Kriterienkataloge.

P. war ab 2001 bis zur Auflösung 2014 Mitarbeiter der HBW, zunächst als Befrager, ab 2012 als Befragerführer in der Dienststelle Berlin. Von besonderem Interesse für den Ausschuss ist in Bezug auf die HBW die Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Militärgeheimdienst DIA, der Defense Intelligence Agency. In früheren Sitzungen des Untersuchungsausschusses bestätigte sich, dass Angehörige der DIA Geflüchtete zusammen mit deutschen Geheimdienstlern befragten. Zum Teil sogar allein.

„Beteiligung der USA an Befragungen schwankte.“

Laut P. sei das nur selten passiert, zumindest in seiner Dienststelle. In 80 Prozent seien die Teams gemischt gewesen, sprich: einer aus den USA und einer aus Deutschland – der deutsche HBW-Mitarbeiter habe immer den „Lead“ gehabt, der US-Geheimdienstler lediglich Anregungen gegeben. Die Geflüchteten wussten von der Anwesenheit sowohl eines deutschen wie auch US-Geheimdienstes nichts. Man habe sich als Kollegen von der HBW vorgestellt, damals noch unter der Legende einer „oberen Bundesbehörde im Zuständigkeitsbereich des Kanzleramtes“. Die Intensität der Beteiligung von DIA-Angehörigen habe P. zufolge von Dienststelle zu Dienstelle variiert, abhängig davon, wie viele Befrager jeweils an der Außenstelle ansässig waren.

In seiner Dienststelle in Berlin befanden sich etwa gleich viele US- wie BND-Befrager. In Gesamtzahlen gemessen ging das Personal der HBW über die Jahre zurück. Am Anfang, 2001, seien es noch acht BND-Befrager in Berlin gewesen.

Als ich dann 2012, September, kommissarischer Befragerführer war, hatten wir vier bzw. fünf US-Befrager an der Dienststelle. Da waren es fünf deutsche Befrager und fünf Innendienstmitarbeiter einschließlich Dienststellenleiter.

Anfang 2013, so P., lag die Zahl nur noch bei ein, zwei deutschen Befragern.

Nutzten die USA die Daten für Drohnenangriffe?

Die Beteiligung des US-Militärgeheimdienstes zog immer wieder Kritik auf sich. Besonders, da die Vermutung im Raum steht, dass die USA so an Daten gelangten, die sie später zur Zielbestimmung für Drohnenangriffe nutzten. Dazu zählen vor allem Daten wie Mobilfunknummern, die zur Ortung genutzt werden können, und geografische Angaben.

Kann Mobilfunkgeräte orten und Raketen darauf abfeuern: Drohne der United States Air Force. Bild: Southwest Research Institute.
Kann Mobilfunkgeräte orten und Raketen darauf abfeuern: Drohne der United States Air Force. Bild: Southwest Research Institute.

Das würde eine Beteiligung am US-Drohnenkrieg bedeuten und wird von den Vertretern der Bundesregierung und Geheimdienste immer wieder abgestritten. P. gab an, dass er in seiner Zeit als operativer Befrager niemals Mobilfunknummern oder Geodaten in Meldungen verarbeitet hätte.

Darüber, dass die Amerikaner bei den Befragungen militärische Interessen verfolgten, habe man sich „im Kollegenkreis“ ausgetauscht. Auch gegenüber Vorgesetzen? Das wollte P. dann nur noch nicht-öffentlich beantworten.

Keine Kontrolle, wie die Daten aus Befragungen genutzt wurden

Wie bei Vernehmungen in alleiniger Anwesenheit von DIA-Mitarbeitern sichergestellt hat, dass der Vernehmungsinhalt korrekt an den BND gemeldet wurde, konnte P. nicht beantworten. Man sei zuerst mündlich über den Inhalt unterrichtet worden, später habe es eine Verschriftlichung gegeben. Die eigentlichen Meldungen, die an den US-Partner weitergegeben wurden, seien aber nicht vom US-Befrager weitergegeben worden, sondern vom BND.

Nüchtern betrachtet ist es unrealistisch, dass die US-Geheimdienstler nicht im eigenen Interesse Inhalte an ihren eigenen Dienst weitergeleitet haben. Spätestens dann kann nicht mehr kontrolliert werden, welche Informationen in die USA gehen und welche nicht. Und ob die Mitarbeiter der DIA bei den Berichten über ihre eigenen Befragungen ehrlich waren. Hinterfragt haben will man das im BND nicht, wie folgender Ausschnitt aus der Vernehmung P.s zeigt:

Dr. Konstantin von Notz: Also hatten sie [die Angehörigen der DIA] einen eigenen Kanal, sozusagen alles an ihren Dienst zu schicken, was sie schicken wollten? – Das ist eine Ja-oder-Nein-Frage.

Zeuge U. P.: Wenn sie es drauf angelegt haben…

Dr. Konstantin von Notz: Das sind Geheimdienstmitarbeiter, die zur Informationsbeschaffung da sind. Legen die es drauf an oder…

Zeuge U. P.: Ich weiß es nicht.

Wie die Zeugen aus der HBW vor ihm laviert P. um das Thema Drohnenkrieg herum. Man will nichts gewusst haben, nicht gefragt haben. Ob das glaubhaft ist, muss jeder für sich beantworten. Die mangelnde Sensibilität, gerade angesichts von zahlreichen Medienberichten über Drohnenopfer, verwundert in jedem Fall.

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3 Ergänzungen

  1. „Dr. Konstantin von Notz: Das sind Geheimdienstmitarbeiter, die zur Informationsbeschaffung da sind. Legen die es drauf an oder…

    Zeuge U. P.: Ich weiß es nicht.“

    Least plausible denial ever recorded in human history! :)

  2. Hier ist ein ist zu viel :

    Er ist weiterhin operativ für den BND tätig ist und weder sein Aussehen noch seine Stimme sollten bekannt werden.

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