BKA-Gesetz: Bundesregierung beschließt elektronische Fußfesseln für „Gefährder“

Bundesinnenminister Thomas de Maizière plant die Erweiterung der Befugnisse des BKA, um „Gefährdern“ beizukommen. Im Rahmen einer Novelle des BKA-Gesetzes soll der Einsatz der elektronischen Fußfessel ausgebaut werden.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat heute das neue BKA-Gesetz kommentiert.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat heute neue rechtliche Regelungen angekündigt, um die Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes (BKA) nochmals zu erweitern. Das BKA-Gesetz soll dazu novelliert werden.

Um die letzte Novelle des BKA-Gesetzes gab es jahrelangen politischen und rechtlichen Streit, der am 20. April 2016 mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 966/09) über das Gesetz endete. Das BKA-Gesetz ist demnach in Teilen verfassungswidrig und muss überarbeitet werden.

Bei seiner Ankündigung betonte de Maizière, gegen „Gefährder“ vorgehen zu wollen. Die tagesschau berichtete jüngst, dass für die Einordnung dieser sogenannten „Gefährder“ künftig eine Software deren Gefährlichkeit in die Kategorien „gelb“, „orange“ oder „rot“ einsortieren soll.

Der Begriff des „Gefährders“ ist rechtlich nicht genau bestimmt. Klar ist nur, dass es kein Verdächtiger einer konkreten Straftat ist, gegen den ermittelt werden könnte, sondern eher ein Mensch gemeint ist, dem eine verbrecherische Gewalttat in der Zukunft zuzutrauen wäre. Wer aber entscheidet, ob jemand als „Gefährder“ eingestuft wird oder nicht? Der Minister deutet hier nur an, dass bei der Gefahrenabwehr das BKA und eventuell ein Richter diese Entscheidung treffen müssten.

fussfessel
Fußfesseln gibt es auch analog.
CC BY 2.0 via flickr/simpleruss

Elektronische Fußfesseln

Zu den angekündigten Neuerungen gehört die elektronische Fußfessel, die unter bestimmten, künftig einheitlichen Voraussetzungen sowohl für In- als auch für Ausländer zum Einsatz kommen soll. Damit sollen vor allem „Gefährder“ überwacht werden. Minister de Maizière drückte außerdem die Hoffnung aus, dass die Polizeigesetze der Länder entsprechend angepasst und mit „vergleichbaren Befugnissen“ ausgestattet werden, und versprach, den Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern weiter auszubauen, mit dem BKA als Daten-„Zentralstelle“. Seit der letzten Innenministerkonferenz in Saarbrücken bestehe mit den Amtskollegen der Länder darin bereits Einigkeit, versicherte de Maizière.

Was denn eine elektronische Fußfessel für den Fall von Anis Amri, der den Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt verübt haben soll, potentiell hätte bringen sollen, kann de Maizière auf Nachfrage einer Journalistin (Video) allerdings nicht konkret beantworten.

Neuerungen beim Kernbereich privater Lebensgestaltung?

Die Bundesregierung schreibt auf ihrer Website zur Novelle des BKA-Gesetzes:

Dank der neuen Regelungen können künftig zum Beispiel auch Daten erhoben werden, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus erlangt wurden. Dazu gehören unter anderem Änderungen zur Anordnungsbefugnis, zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und zur Aufsichtskontrolle.

Das kann vieles bedeuten und soll offenkundig nur beispielhaft gemeint sein, betrifft jedoch nur den „internationalen Terrorismus“ und etwa keine Rechtsterroristen. Welche Änderungen beim Kernbereich der privaten Lebensgestaltung konkret geplant sind, kann erst der Gesetzentwurf klären. Dieser Kernbereich ist der juristische Terminus für die höchstpersönliche Sphäre eines Menschen, in der er sich mit engsten Vertrauten austauscht oder seine Gedanken aufzeichnet. Er steht als Teil der grundgesetzlich geschützten Menschenwürde keiner Überwachung offen, auch bei eines Verbrechens Beschuldigten und erst recht bei „Gefährdern“, denen keine Straftat zur Last gelegt wird.

Offenlegung: Ich war Sachverständige im Beschwerdeverfahren gegen das BKA-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.

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32 Ergänzungen

  1. Mindestens ebenso sinnvoll wie all die mutwilligen Grundrechtsbeschädigungen der letzten Jahre: elektronische Fußfesseln für Verfassungsbruch-Gefährder.

  2. Fußfesseln verletzen die Grundrechte der vermeintlichen Gefährder, aber die Alternative, die Betroffenen richtig zu observieren (unbemerkt), verletzt deren Grundrechte ja noch mehr, und die von Dritten.

    1. Das Innenministerium hätte die Fußfesseln mit einem WLan Accesspoint (+LTE + GPS + unbegrenzter Highspeed Internetflat) versehen sollen, dann hätte sie Jeder haben wollen!

    2. Auch das laengerfristige Observieren ist natuerlich ein unakzeptabler Grundrechtseingriff, und eben nicht „die Alternative“. Mal wieder geschickt die eigentliche Aussage vernebelt.

  3. So langsam langt es aber wirklich. So was darf niemals Gesetz werden.
    Wenn irgendeine Behörde intern Menschen als „Gefährder“ einstuft um eine diskrete Beobachtung zu veranlassen, ist das vielleicht noch in begründeten Einzelfällen hinnehmbar.
    Sollte man aber Gesetze mit straf androhenden Charakter mit dem Begriff „Gefährder“ beschließen, stellt dies jegliche Rechtsprechung auf den Kopf.
    Falls jemand ein T-Shirt mit der Aufschrift „Wir sind alle Gefährder“ drucken lässt würde ich gerne eines bestellen.

  4. Ein Mensch aus dem Mittelalter! Wusst ich’s doch! Zeitreisen sind möglich!
    Aber die Fußfesseln kann er ruhig behalten.Brauchen wir nicht in unserer modernen Zeit.
    Wir haben bereits ein durchdachtes Rechtssystem welches Menschen für tatsächlich verübte Verbrechen bestraft,und nicht aufgrund von Gerüchten vom Marktplatz.
    Bitte vor der Zeitreise weniger mit dem Hofnarren trinken.Dann wird’s auch was mit dem Ersteindruck!

  5. Gefährder? Wie schwammig, wie praktisch. Einmal beim Fussball, bei nem Konzert unartig aufgefallen, auf ner Demo falsch oder richtig ner Straftat beschuldigt, aus Versehen auf der europäischen „Gefährderliste“ auf der US-Liste, auf der englischen, auf der französischen (ohne Möglichkeit da je wieder raus zu kommen) und man hat ein neues Kleidungsstück und darf seine Menschenrechte an der Kasse abgeben?
    Und im Ernst, sollen dann auch gleich die ganzen AFD/Pegida-Nazis und deren UnterstützerInnen im BKA und VS fußgefesselt werden?
    Ich habe nichts dagegen, dass „Gefährden“ öffentlich die Überwachungsbescheinigung ausgestellt wird. Besser als verdecktes „Ermitteln“. Gegen Terrorismus hilft das ja ohnehin nicht und man kann endlich gegen jemanden klagen. Was das aber sonst in der Gesellschaft auslöst, kann nur Absicht sein.

  6. Zunächst hatte ich die Idee, daß man je so ein technisches Ding immer irgendwie sabotieren könnte. Da ich aber nur solche Ideen habe und keine Ahnung vom Gerät, hab ich Wikipedia befragt.
    Und siehe da: So ein Ding ist nur sinnvoll, wenn der Gefesselte selbst ein Interesse hat, z.B. einen Gefängnisaufenthalt zu umgehen oder Bewährungsauflagen zu erfüllen.
    Unser oberster Verfassungsgefährder redet also einfach wieder populistischen Unfug. Keinen „Gefährder“ wird so ein technischer Spielkram beeindrucken können, solange es bei Zerstörung nicht BUMMM macht.

    1. Was bei Autos ( http://blog.ebv.com/key-less-go-is-the-modern-car-thieves-dream-feature/ ) funktioniert, funktioniert sicher auch bei Fußfesseln!
      So ein Range Extender ist sicher für billig Geld bald zu haben und wenn man Kreativ ist, schickt man das benötigte Signal mittels Smartphone und über das Internet nach Hause!
      Dann noch das Telefon (VoIP) zum Smartphone umleiten, damit man auch telefonisch zu Hause ist, falls der Bewährungshelfer mal anrufen sollte!

  7. Nicht, dass er irgendwann alle, die sich nicht bei fratzenbuch entblößen mit elektronischen Fußfesseln versehen will. Wenn jemand eine Gefahr darstellt und das bewiesen ist, gehört er hinter schwedische Gardinen oder in die Gummizelle.

    Was soll man dazu sagen? Herr lass es endlich Hirn regnen? Es gab vor vielen Jahren das Urteil, dass Soldaten potenzielle Mörder sind. Genauso könnten jede Art von Waffenträgern allerdings „Gefährder“ sein. Da sieht man, was für ein Unfug heute zum Gesetz gemacht werden soll.

    1. Im übrigen gibt es dann bestimmt auch Bots, die dir das Posten auf Facebook abnehmen, du musst eventuell nur den Rahmen für den Tag vorgeben!

  8. In dem verlinkten Video mit Thomas de Maiziere, berichtet er ja auch von dem Vorhaben, die IT-Architektur der Polizeien, BKA etc. zu vereinheitlichen. Sogar von einem „Neubau“ ist die Rede. Das ist prinzipiell vermutlich sogar tatsächlich sinnvoll und erhöht möglicherweise die IT-Sicherheit und reduziert Kosten. Aber wie genau muss man sich das vorstellen?
    Arbeitet das BKA an einem Debian Blend, der jeder Polizeiwache zur Installation übergeben werden kann? Kann man/die Polizeidienststelle sich dann zukünftig von apt.bka.bund.de zentral die eingepflegten Updates holen? Zeitnah auch für die anwendungsspezifische SW von irgendwelchen Wald-und-Wiesen-Software-Firmen?
    Oder geht es nur wieder so aus, dass maximal die Schnittstellen vereinheitlicht werden und im backend die selbe kaputte Software läuft, überall eine andere Version, gar eine andere Software?

    1. Das was de Maizière nicht erwähnt ist folgendes, nur Bundeskriminalamt und die Bundespolizei unterstehen ihm!
      Die Landespolizeien und Kriminalämter der Länder unterstehen den den jeweiligen Ländern, in denen sie tätig sind!
      Was daraus folgt ist klar, ein Wildwuchs an technischen Standards und Verfahrensweisen!
      Siehe Analoger und Digitaler Polizeifunk!
      Es gibt für de Maizière mehrere Optionen, de Maizières Ministerium kauft die komplette Technik ein und die Länder bezahlen anteilig das was sie führ ihre Technik bezahlt hätten!
      Das halte ich aber für Utopie!
      Dann müsste Brandenburg weniger berappen, als München und da macht die CSU sicher nicht mit!
      Die andere Möglichkeit ist, das de Maizière alle Landes Polizeien und Kriminalämter seinem Ministerium unterstellt!
      Schaun mer mal, nach der Wahl, wie sich die Innenministerien mit dem Innenministerium vertragen!
      Klar, bei den Fußfesseln sieht es genau so aus!
      Klar ist auch, das auch wir Deutschen entweder eine Fußfessel oder ein Implantat tragen dürfen, da Gefährder ja nicht vor verurteilt werden dürfen!

      1. Man koennte sich natuerlich auch einfach auf Standards und Interfaces/API einigen, wir haben schliesslich das Jahr 2017 und sowas wie Internet als Beispiel.

        Ah, vergessen, #neuland. Und natuerlich weniger margentraechtig fuer die ueblichen Verdaechtigen.

        1. Das politische Neuland „Digitale Kommunikation“ wird von Beratern beherrscht, jedes Bundesland hat seine eigenen Berater und diese sind sich alle einig, so das es pro Bundesland ein eigenes Konzept gibt!
          16 Bundesländer, 16 Standards, 16 APIs und 16 Interfaces, die dann natürlich untereinander nicht Kompatibel wären!
          Man darf ja nicht das Konzept des anderen Bundeslandes kopieren!
          Klar kann man diese mit kompatiblen Schnittstellen aufrüsten, dafür wollen die Berater dann aber mal gleich das Doppelte!

          1. Stauwehr, du wetterst unter einem ständig wechselnden Usernamen stets wegen der Rechtschreibung rum!
            Du bist sicher ein Deutsch Lehrer, der seinen Schülern nichts Lehren konnte!

  9. Das ist doch komplett absurd und stellt Dinge wie die Unschuldsvermutung auf den Kopf.
    Demnächst kommt noch einer auf die Idee Präventive Steafbefehle einzuführen, da ja Jemand prinzipiell die Möglichkeit hat eine Straftat zu begehen (GEZ like).
    Minority Report in Live!

    1. Weil es, so man noch nicht Diktatur ist, eben nicht so „einfach“ ist.
      Das, was den Rechtsstaat ausmacht, ist z.B., daß der reine Verdacht eben nicht reicht, daß es eine Unschuldsvermutung gibt.
      Eigentlich beantwortet dein Link die Frage.

      1. Der Besitz von Symbolen „verfassungswidriger Organisationen“ wie z.B. einer Reichsflagge, mündlicher Hetze gegen Ausländer/Muslime oder Rekrutierung für verbotene Organisationen sind strafbar.
        Wieso sollten Terroristen bzw. „mutmaßliche Gefährder“ im Besitz Symbole „verfassungswidriger Organisationen“ wie der IS, mündlicher Hetze gegen Inländer/Christen oder Rekrutierung für eine Terrororganisation wie der IS nicht strafbar sein?
        Das ist die gültige vorhandene Gesetzgebung, auch wenn ich persönlich die Zensur/Kriminalisierung von Symbolen für kontraproduktiv erachte. Nebenbei: Es ist eine Vermutung, daß sich die BRD-Politik&Justiz ausschließlich an rechtsstaatliche Prinzipien hält und die BRD somit eine funktionierende Demokratie sei – sonst würde z.B. das BVerfG nicht regelmäßig Gesetze annulieren oder hätte z.B. Gustl Molath nicht jahrelang der Freiheit beraubt werden können.

        1. „Es ist eine Vermutung, daß sich die BRD-Politik&Justiz ausschließlich an rechtsstaatliche Prinzipien hält und die BRD somit eine funktionierende Demokratie sei“
          Das würde ich auch nie behaupten.
          Dennoch oder eben genau deshalb, würde ich ein Aufweichen “ Es ist das weiche Equivalent zur „Schutzhaft“ immer ablehnen.
          Der Schritt zu gar nicht mehr Demokratie, hin zur Diktatur, ist nur ein ganz kleiner.

  10. Trifft man sich eben in der Moschee, in der Kneipe oder beim Bekannten und bequatscht dort die nächsten Terrormaßnahmen. Was ändert daran die Fußfessel?
    Stimmt, wenn irgendwo ein Attentäter Selbstmord begeht und unzählige Menschen mit sich reisst, dann weiß man wenigstens, ob er vorher noch bei McDonalds oder BurgerKing war. Das hochauflösende Video gibts auch passend dazu. Den Medien, die nur allzu gerne ausufernd darüber berichten, kann so Exklusivmaterial vermarktet werden, die BILD bekommt die Trackingdaten der Fußfessel, der Spiegel einige Videoschnippsel in SD und RTL bekommt das 4K-Material und für den Stern leaken „geheime Gesprächsprotokolle“ zum abdrucken.
    Alle diese Maßnahmen beschädigen bestenfalls die Freiheit der Bürger, inzwischen reicht der von der Polizei definierte Status „Gefährder“ für weitreichende Beschneidung von Bürgerrechten. Als Film hatten wir da bereits: PreCrime.
    Und auch dort kam man am Ende zu dem Ergebnis, dass es keine gute Idee war.
    Macht aber nichts, denn wir können das besser.
    Und die hysterische Masche übernimmt sowieso alles inzwischen unreflektiert. Je drastischer der Content, desto größer die zu erwartende Hysterie. Wenn man dazu noch einen Mob organisieren kann, umso besser. So kann jeder auf seine Art Teil des Events werden *Brechreiz unterdrück*

  11. Legt doch solche Menschen wie bei Asterix und Obelix an Ketten und lasst sie laufen…..Ich meine gut dann gibt auf der Erde keine Politiker mehr und die Menschen die meinten ihnen darf das Mundwerk abgesprochen werden werden vielleicht merken diese welches Hexenwerk sie in den letzten 80 Jahren vollbracht haben.So lange man als Mensch denken,handeln,begreifen kann so lange ist man Mensch.Und solange kämpft man gerne auch gegen das Unrecht auf dieser Welt.Nur sollte man beide Seiten kennen lernen. finde es definitiv zu viel gelabbert und zu wenig getan.Im Jahre 2016 hätten wir im Sächsischen Forst über 1200 Bäume retten können,es wurden nur 900 und 120 haben wir nach gepflanzt.Der Grundzug war aber der jenige,dass wir die öffentlichkeit wach gerrütelt haben.Durch Projekte wo jeder Mensch egal ob Jung oder Alt,0-120 Jahre mit einsteigen kann.Nur wer die Natur versteht, kann anfangen den Menschen zu verstehen.

    Waffen töten.Waffen schützen.War in der Busch-Zeit ein wichtige Aussage.Würde der Mensch in den Forst nicht eingreifen was denkt ihr passiert dann?Mal auf 5 Jahre gesehen?

  12. Ob das rechtlich machbar ist? Menschen in ihrer Freiheit zu beschränken, weil sie in Zukunft Straftaten begehen könnten, ist bei uns generell nicht möglich. Ausnahmen gibt es nur da, wo bisheriges Verhalten einen klaren Hinweis darauf gibt, wie bei der Sicherungsverwahrung, und auch da nur bei bestimmten Verbrechen.
    Es könnte höchstens sein, daß der Eingriff als so gering eingestuft wird-z.B.vom BVerfG-daß ein solcher Eingriff als zumutbar eingestuft wird, nur auf welcher Rechtsgrundlage?
    Das Bedürfnis, Gefährder nicht einfach sich selbst zu überlassen, ist aber verständlich, so ist eine Observierung kein erheblicher Eingriff bei vorliegenden Verdachtsmomenten, sonst könnte man gleich die ganze Polizeiarbeit in die Tonne treten, auch und gerade bei „herkömmlichen“ Kriminellen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.