Berliner Bündnis für mehr „Videoaufklärung“: Überwachung heißt jetzt Datenschutz

Ein Berliner Bündnis will mehr Videoüberwachung und mehr Datenschutz – gleichzeitig. Dazu soll ein neues Gesetz Polizeibefugnisse ausweiten, noch mehr, als es die Berliner CDU in der letzten Legislatur plante und dabei scheiterte. Dann wären nicht nur Bild-, sondern auch Tonaufnahmen möglich.

Ein Vogel und eine Überwachungskamera in Berlin CC-BY-NC 2.0 screenpunk

Es ist eine nie enden wollende Diskussion in Berlin: der Ausbau von Videoüberwachung. Wer hoffte, die Diskussion wäre unter dem aktuellen rot-rot-grünen Senat erledigt, hat sich zu früh gefreut. Der neueste Vorstoß für mehr Überwachungskameras in der Hauptstadt kommt vom Bürgerbündnis für mehr Videoaufklärung und mehr Datenschutz, zu den Organisatoren gehören der frühere Berliner Justizsenator Thomas Heilmann von der CDU und der ehemalige Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky von der SPD.

Nicht nur Video, auch Tonaufnahmen wären möglich

Das Bündnis wirbt mit „Mehr Sicherheit für alle“ und strebt ein Volksbegehren an, dazu hat es einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf will die Polizei dazu ermächtigen, an „gefährlichen Orten“ Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen. Bisher darf die Polizei an „gefährdeten Objekten“ Bildaufnahmen anfertigen. Sowohl die Ausweitung auf weitere Orte als auch die Möglichkeit akustischer Überwachung – in Klartext: im öffentlichen Raum Gespräche mithören – würden erheblich in die Privatsphäre aller Passanten eingreifen. Von den sogenannten gefährlichen, „kriminalitätsbelasteten Orten“ gibt es derzeit zehn in Berlin. Wo diese Orte sich befinden, muss die Polizei seit Kurzem offenlegen, ihre genaue Ausdehnung bleibt jedoch geheim.

Darüber hinaus soll an Orten überwacht werden, „an denen sich gewöhnlich große Menschenansammlungen befinden“. Sprich: Videoüberwachung auf Straßenfesten und an touristischen Attraktionen. Das passierte bereits auf dem Evangelischen Kirchentag im Juni. Der Passus könnte aber auch bedeuten: Wege zu Stadien, belebte öffentliche Parks oder beliebte Floh- und Wochenmärkte.

„Längere Speicherdauer für mehr Datenschutz“

Dazu strebt das Bündnis eine deutliche Ausdehnung der Speicherdauer auf einen Monat an. Bisher mussten die Daten „unverzüglich“ vernichtet und gelöscht werden. Bei S- und U-Bahnen, sowie den zugehörigen Bahnhöfen, gilt derzeit eine Frist von 48 Stunden, soweit die Daten nicht zur Verfolgung von Straftaten benötigt werden. Die Ausweitung der Speicherdauer sieht das Bündnis als Verbesserung des Datenschutzes. Im Gesetzentwurf steht, Strafverfolgungsbehörden sei es durch die längere Speicherdauer möglich, „erst auf andere Ermittlungsmethoden zurückzugreifen, ohne befürchten zu müssen, dass die aufgezeichneten Daten schnell verloren gehen“. Eine Verpflichtung, erst einmal anderweitig zu ermitteln, formuliert das Bündnis allerdings nicht.

Für ganz besonders gefährlich hält das Bündnis große Fahrradstellplätze, dort soll „insbesondere“ eine „dauerhafte Erhebung“ von Video- und Audioaufnahmen erfolgen. Das sei lediglich ein geringer Eingriff in die Grundrechte der Nutzer, „weil das Betreten der gekennzeichneten Abstellplätze leicht vermieden werden kann, indem man sein Fahrrad außerhalb des bewachten Abstellplatzes abstellt.“ Wer in Zynismus und Hauptstadt-Radfahren erprobt ist, mag einwerfen, dass an den großen Stellplätzen – typischerweise vor S- und U-Bahnstationen – sowieso in der Regel keine freien Plätze zu finden sind.

Schlupfloch bei der Kennzeichnung

Besonders interessant: Im bisherigen Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) ist vermerkt, dass Videoüberwachung durch Beschilderung erkennbar sein muss. Diese Regelung würde durch den Bündnisentwurf abgeschwächt. Die Beobachtung „soll“ kenntlich gemacht werden. In den Anmerkungen steht:

Die Kenntlichmachung soll nur unterlassen werden, wenn wichtige Gründe im Einzelfall dagegen sprechen.

Fehlt eine Kennzeichnung, solle das die Rechtmäßigkeit der Überwachung nicht beeinflussen. Ein Freifahrtschein für Missbrauch und heimliche Überwachung, wie sie im Jahr 2011 in Berlin-Friedrichshain stattfand.

CDU scheiterte letztes Jahr mit Videoüberwachung

Mit solchen Formulierungen geht der Gesetzesentwurf weit über das hinaus, was Heilmanns Partei kurz vor Ende der letzten Wahlperiode in Berlin schon einmal versuchte. Damals regierte die CDU noch zusammen mit der SPD. Der von CDU-Innensenator Frank Henkel vorangetriebene Ausbau von Videoüberwachung scheiterte damals – die Parteien konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf einigen.

Der Senat legte im Juni 2016 einen Entwurf zur Änderung des ASOG vor. Er sollte die Polizei dazu ermächtigen, an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten rund um die Uhr Videoaufnahmen anzufertigen. Einen Modellversuch dazu wollte der Senat am Alexanderplatz durchführen.

Die Zeit war so knapp, dass die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltzcyk nur eine Woche Zeit bekam, um den Entwurf zu kommentieren. Sie kritisierte, dass durch das geplante Gesetz öffentlich zugängliche Räume wie Einkaufszentren, Schwimmbäder und Museen zur Überwachung freigegeben worden wären. Nicht nur Smoltczyk fand den Entwurf bedenklich, in einer Anhörung des Innenausschuss kritisierte der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Clemens Arzt den Entwurf in vielen Punkten und bezeichnete sogar die bereits bestehende Videoüberwachung der Polizei als rechtswidrig und mit dem Grundgesetz unvereinbar. Angesichts der vielen juristischen Knackpunkte und der knappen verbleibenden Zeit bis zur Abgeordnetenhaus-Wahl nahm die CDU das Thema wieder von der Tagesordnung.

Streitthema in den Koalitionsverhandlungen

Lange würde das Thema nicht vom Tisch sein, das ließ sich bereits in der Wahlkampfphase vor den Abgeordnetenhauswahlen erahnen: 61 Prozent der SPD-Kandidaten waren der Meinung, es bedürfe mehr Videoüberwachung, um Straftaten aufzuklären und potentielle Täter abzuschrecken. Bei der CDU, die nun in der Opposition sitzt, waren es 98 Prozent. In den Koalitionsverhandlungen stritten SPD, Grüne und Linke um das Thema. Während die SPD an einem Modellversuch auf dem Alexanderplatz festhalten wollte, Linke und Grüne verweigerten jegliche Erweiterung von Videoüberwachung und setzen sich letztlich durch. Zumindest, was die Formulierungen im Koalitionsvertrag betrifft.

Denn ganz hielt sich die Berliner SPD nicht an diesen Kurs. Innensenator Andreas Geisel kündigte an, die bestehenden Regelungen so weit wie möglich auszunutzen. Also keine gesetzliche, aber eine faktische Ausweitung der Videoüberwachung. In der eigenen Partei fiel vor allem Raed Saleh mit einem Plädoyer für mehr Videoüberwachung auf, für das ihm die Opposition aus AfD und CDU Beifall klatschte und das Linke und Grüne als Angriff gegen die Regierungskoalition auffassten.

Bürgermeister wehrt sich gegen Zitate auf der Website

Das Bündnis, das Videoüberwachung lieber Videoaufklärung nennt, nutzt Saleh daher gern als Zitatgeber auf seiner Website. Doch nicht nur ihn: Neben Promis wie Thomas de Maizière und Sigmar Gabriel nutzen die Initiatoren auch Aussagen von Innensenator Geisel und dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller. Die beiden SPD-Mitglieder sind darüber nicht amüsiert, sie wollen nicht als Unterstützer des Bündnisses herhalten und ließen Heilmann eine Unterlassungserklärung zukommen. Die unterzeichnete das Bündnis nicht, es ergänzte jedoch kritische Stimmen in seiner Zitatsammlung. Um „eine komfortablere Situation für Müller und Geisel zu schaffen“, wie Bündniskoordinatorin Ada Streb der Berliner Morgenpost sagte. Diese kritischen Stimmen bekommt derjenige zu sehen, der sich vorher durch 13 Befürworter geklickt hat.

Neben bekannten Zitatgebern wirbt das Bündnis mit Fällen, bei denen Videoüberwachung zu Ermittlungserfolgen geführt hat. Mehr Sicherheit durch Videoüberwachung belegt das nicht, die Taten wurden offensichtlich trotz der Videokameras verübt. Der Verweis darauf, es habe durch mehr Videoüberwachung an Berliner U-Bahnhöfen weniger Vandalismus gegeben, geht auf korrelierende und nicht notwendigerweise auf kausal verbundene Zahlen zurück. Gerade im Affekt handelnde Täter lassen sich von Kameras nicht von ihrer Tat abhalten. Oder Terroristen, die gerade das Licht der Öffentlichkeit suchen.

Das Spiel mit der gefühlten Sicherheit

Eine Alternative zu mehr Kameras wäre mehr Sicherheitspersonal. Das kann im Fall des Falles direkt eingreifen und steigert so nicht nur die „gefühlte Sicherheit“. Bei einer Evaluierung von Videoüberwachung in Genf stellte die Polizei fest, dass Videoüberwachung keinen Einfluss auf die Kriminalität an sich habe, sich ein Drittel befragter Personen dennoch durch die Kameras sicherer fühle.

Der Streit um mehr Videoüberwachung in Berlin wird noch mehrere Monate andauern. Um ein Volksbegehren in Gang zu bringen, müssen die Träger zunächst 20.000 Unterschriften sammeln. Damit wollen sie im August starten. Danach sind 170.000 Unterschriften innerhalb von vier Monaten notwendig, die das eigentliche Volksbegehren ausmachen. Hat dieser Schritt Erfolg, kommt der Volksentscheid – eine Wahl. Stimmt eine Mehrheit der Wählenden mit Ja und macht diese Mehrheit mindestens ein Viertel der stimmberechtigen Berliner aus, ist der Entscheid erfolgreich.

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7 Ergänzungen

  1. Dann dürfen jetzt also ehemalige Politiker aus hohen Positionen, Lobbyisten, ich glaube die Richtung ist klar, Bürger- und Volksbegehren/entscheide starten?
    Gegen eine passende Provision verzichtet da, eventuell des Zieles willen, ein Politiker, der seine Pension schon auf Lebenszeit sicher hat, vielleicht gern auf sein Amt. Oder ist einfach so ein nützlicher Idiot.
    Ich hatte ohnehin noch nie viel Vertrauen in die demokratische Eignung von Volksabstimmungen.
    Dass diese Gesetzgebung nun von an starker-Repression-interessierten-Fraktionen aus den Parteien genutzt wird, wenn sie sich in den Parlamenten nicht durchsetzen können, das ist neu.
    Wenn auch rückblickend absehbar, dass sie drauf kommen, wie sie demokratische Bemühungen ins Gegenteil verkehren und für ihre niedrige Instinkte missbrauchen können.

    Dazu ist bei uns zu vieles von finanzieller Potenz und Seilschaften abhängig. Die Gesetze zu den Abstimmungen berücksichtigen das nicht im Geringsten. Sie sind z.B. in einer Stadt wie Hamburg so weit geschwächt, dass dort der Senat selbst Volksabstimmungen initiieren kann.

    Insgesamt ist das ein Verrat mindestens der beiden Parteien SPD und CDU an selbst dieser schwachen Veranstaltung parlamentarischer Demokratie. Wenn die noch nicht einmal bereit sind sich an diese Regeln zu halten, was kann man da noch erwarten?

    Wir sollten klar machen, dass egal was da zur Abstimmung steht, wir das nicht dulden können. Und in dem Fall ist es leicht. Gegen einen alles Überwachenden Polizeistaat zu sein. Wer darauf vertraut, dass es die anderen trifft, sollte besser gut verdienend, weiß, heterosexuell, konservativ, nicht zu jung, nicht zu alt und unauffällig sein, keine klaren politischen Meinungen vertreten, nicht den falschen Beruf oder Interessen haben und nicht die falschen Leute kennen. Also zu etwa maximal 5% unserer Gesellschaft gehören.

    1. Sarrazin, Buschkowsky,AFD Equivalente der SPD.
      Raed Saleh,gescheiterter Landesvorsitzender der Berliner SPD, stößt ins gleiche Horn,verdrängt,verleugnet zudem seine ausländische Herkunft,statt Größe daraus zu beziehen um deutschtümelnder ,spießiger,engstirniger zu sein als die Deutschen selbst,
      Erst einmal internalisiert er CDU Positionen der inneren Sicherheit um bei der Mehrheitsbevölkerung sich lieb Kind zu machen.Man nennt so einen Eiferer „nützlichen Idioten“( Zitat Vasily Bazanov) auch Steigbügelhalter und Wegbereiter der Konservativen.

  2. Ganz wichtig. Die Kameras vor und in den Gebäuden der Verwaltungen der Stadt und des Bundes nicht vergessen. Dort droht besonders viel „Terror“ und „Kriminalität“. Besonders durch bestechliche „Politiker“ und Lobbyisten. Das ließe sich prima aufklären, wenn dazu noch eine Tonspur aufgezeichnet würde. Ich würde dafür stimmen. Berliner brauchen Überwachung einfach. Sonst kommen nur BER’s raus.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.