Behörde Nimmersatt: Geheimdienste ausbauen, ohne dass es jemand merkt

Es gibt viele Wege, Geheimdienste glücklich zu machen. Nicht immer ist das so offensichtlich wie beim BND-Gesetz. Denn wer würde schon denken, dass im Bundesarchivgesetz ein Freischein für Vertuschung steckt? Das Beste: (Fast) niemand bemerkt es. Ein Kommentar.

Nimmersatt: Geheimdienste wollen immer mehr – und bekommen es auch. (Symbolbild) – CC0 Sebastián LP

Ein neues Gesetz „zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ (eID-Gesetz) hat den Bundestag passiert. In Zukunft bekommen Geheimdienste und andere Behörden automatisierten Zugriff auf Pass- und Ausweisdaten, darin sind auch die biometrischen Passbilder enthalten. Geheimdienste erhalten dadurch eine Befugniserweiterung durch die Hintertür eines anderen Gesetzes. Das eID-Gesetz ist längst nicht das einzige Gesetz, das auf diese Weise Geheimdiensten mehr Möglichkeiten schafft.

Das offensichtlichste Mittel, Geheimdiensten mehr Befugnisse zu geben, sind diejenigen Gesetze, auf denen auch Geheimdienst draufsteht. Das BND-Gesetz zum Beispiel, das die fragwürdigen Aktivitäten des deutschen Auslandsgeheimdienstes legalisiert, die im NSA-Untersuchungsausschuss ans Licht gekommen sind. Oder die Verfassungsschutzreform, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz weitreichende Freiheit beim Umgang mit V-Leuten verschafft und dem BND erlaubt, das Internet nach sogenannten Cybergefahren zu durchsuchen. Bei anderen Gesetzen ist nicht so leicht erkennbar, dass sie sich überhaupt auf Geheimdienste auswirken. Oftmals erweitern sie die Befugnisse komplett unter dem Radar und ohne öffentliche Aufmerksamkeit. Praktisch für Überwachungsfreunde, schlecht für die Demokratie.

Unterlagen ins Archiv geben? Nee, lieber nicht.

Ein gutes Beispiel ist die Änderung des Bundesarchivgesetzes im Januar. Beim Bundesarchivgesetz werden die Wenigsten zuerst an einen Vorteil für Geheimdienste denken. Doch das Gesetz enthält eine Passage, die Geheimdiensten weitreichende Ausnahmen gestattet. Sie müssen dem Bundesarchiv nun nur noch dann ältere Unterlagen zur Verfügung stellen, wenn es keine Bedenken gibt, dass „Quellen- und Methodenschutz“ sowie der „Schutz der Identität“ von Geheimdienstmitarbeitern dagegen sprechen. Nun ist es so, dass Geheimdienste überaus kreativ sind, wenn es darum geht, die eigenen Fehler zu vertuschen. Argumente, warum Unterlagen ihre Quellen oder Methoden gefährden könnten, sind schnell konstruiert.

Das Praktische: Es wird niemand öffentlich überprüfen können. Ist ja geheim. Und später geschreddert. Geheimdienste entscheiden dann selbst, was aufgeklärt werden darf und was nicht. Als wäre die Kontrolle von Geheimdiensten nicht schon schwer genug besitzen sie damit einen Freifahrtschein, ihre Arbeit auf immer und ewig geheim zu halten und sich der politischen und gesellschaftlichen Verantwortung zu entziehen.

Datenschutzgesetz als BND-Schutzgesetz

Geheimdienste bekommen Vorteile durch ein Datenschutzgesetz? Klingt absurd, ist aber wahr. Das kürzlich verabschiedete Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz schwächt die Kontrollmöglichkeiten der Bundesdatenschutzbeauftragten im „öffentlichen Bereich“. Statt effektiver Durchsetzungsmöglichkeiten erhält sie lediglich die Möglichkeit, Vorgänge zu beanstanden. Diese Beanstandungen sind rechtlich nicht bindend, die Datenschutzbeauftragte kann keine gerichtliche Prüfung veranlassen. Das ist ihr „schärfstes Schwert“, es ist ungefähr so scharf wie ein Kinderspielzeug.

Und wenn es für die Spione gut läuft, wird niemand je davon erfahren. Den Bundestag soll sie nämlich nicht mehr proaktiv informieren, wenn bei den Geheimdiensten etwas schief läuft. In einer Bundestagsanhörung zum Gesetz warnte der Rechtsprofessor Hartmut Aden davor, dies führe zu einer weiteren Zersplitterung der Geheimdienstkontrolle und falle hinter den bisherigen Schutzstandard zurück. Die Bundesdatenschutzbeauftragte selbst kritisiert die Änderungen des Datenschutzgesetzes als „europarechtswidrig und in der Sache falsch“. Wenn es für die Spione nicht so gut läuft, veröffentlicht jemand die geheimen Prüfberichte. Die nur noch mehr vor Augen führen, wie wenig Einfluss die Datenschutzbeauftragte hat. Wie beim Bericht darüber, dass der BND in Bad Aibling dutzendfach Gesetz und Verfassung bricht. Als Folge läuft alles weiter wie bisher. Die Feststellungen der obersten Datenschützerin im Land: Als „Einzelmeinung“ diskreditiert.

Wiederholen, was schon einmal schief ging

Beliebte Begründung für mehr Spionagekapazitäten: Gefährliche Geflüchtete. Ein Thema, mit dem sich gut Stimmung machen lässt, vor allem nach Terroranschlägen. Da passt das sogenannte Datenaustauschverbesserungsgesetz ziemlich gut. BND und Verfassungsschutz und tausende andere Behörden erhielten damit Zugriff auf das „Ausländerzentralregister“. Die Datensammlung enthält nicht nur die Personalien oder den Aufenthaltsstatus der Betroffenen. Nach einer Erweiterung im Juli 2016 sammeln sich dort unter anderem zusätzlich Informationen zu Beruf, Bildung, Sprachkenntnissen und Gesundheit. Zugänglich jetzt für Meldeämter, Gerichte und circa 14.000 andere.

Eine besondere Dreistigkeit: Der Bundesverfassungsschutz soll seit Oktober 2016 teilweise direkt an Asylanhörungen teilnehmen. Das beschloss das Innenministerium – ohne die Opposition im Parlament überhaupt darüber zu informieren. Das Innenministerium fand, das Thema sei „sensibel“ und einigte sich darauf, Informationen nur noch mündlich weiterzugeben. Sonst könnte ja noch irgendjemand auf die Idee kommen, es gebe ein Problem mit der Privatsphäre der angehörten, wenn ein deutscher Geheimdienst sich in die Befragungen von Geflüchteten schleicht. Immerhin flog schon der BND mit verdeckten Befragungen von Geflüchteten auf die Schnauze. Er bekam Vorwürfe, mit den erlangten Informationen den Drohnenkrieg der USA zu unterstützen und löste seine „Hauptstelle für Befragungswesen“ nach der Enttarnung schließlich auf. Kein Grund, es ein paar Jahre später nochmal mit einer anderen Sicherheitsbehörde zu versuchen. Denn was kann schon schiefgehen?

Anti-Terror-Geschenkpakete

Der Kampf gegen Terror muss für alles herhalten. Vorratsdatenspeicherung zum Beispiel, auch wenn niemand beweisen kann, dass sie überhaupt etwas bringt. Oder gleich ein ganzes „Anti-Terror-Paket“. Das ging im letzten Sommer durch den Bundestag und enthielt gleich mehrere schön verpackte Geschenke für die deutschen Dienste. Unter anderem die Verlängerung der Laufzeit gemeinsamer Überwachungsdatenbanken von Polizeien und Geheimdiensten sowie eine Rechtsgrundlage für den automatisierten Informationsaustausch zwischen dem Bundesverfassungsschutz und ausländischen Geheimdiensten.

Datenschützer wie der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar fürchten dadurch eine Legalisierung des Ringtauschs. Das bedeutet, Geheimdienste bekommen Daten, die sie im eigenen Land nicht sammeln dürfen, von den Partnerdiensten anderer Länder. Trotz massiver verfassungsrechtlicher Bedenken wurde das Gesetz im Schnellverfahren durch den Bundestag gewunken. das Anti-Terror-Paket gehört zu den reflexartig erlassenen Gesetzen. Am besten lässt sich das beobachten, wenn schon neue Maßnahmenpakete gefordert werden, bevor die alten richtig in Kraft getreten sind. Es soll ja schließlich niemand den Sicherheitspolitikern vorwerfen können, sie hätten nichts getan. Sie tun ja etwas – für die „gefühlte Sicherheit“. Mit echter Sicherheit hat die nur leider wenig zu tun.

Durch die Drehtür vom Geheimdienst in die Regierung

Nicht nur mit Gesetzen können Geheimdienste geschont werden. Eigentlich hatte der Bundestag im neuen Kontrollgremiumgesetz beschlossen, es müsse einmal jährlich eine öffentliche Anhörung der Geheimdienste vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium stattfinden. Die soll nun erst nach der Bundestagswahl stattfinden. Damit lassen sich die Aktivitäten der Dienste aus dem Wahlkampf heraushalten. Mit dem Effekt, dass die derzeitige Regierung sich kritischer Nachfragen entziehen kann.

Das hat Vorteile für beide Seiten: Die Regierung entzieht sich kritischen Fragen, wie sie fragwürdige Aktivitäten von BND und Co. aus der letzten Legislatur einfach abnicken oder wegschauen konnte. Noch dazu dürfte die Aufmerksamkeit für die Dienste dann wesentlich geringer ausfallen. Ein Beispiel, wie eine Regierung durch geschickte Terminierung sowohl sich selbst als auch die Geheimdienste vor zu viel Aufmerksamkeit schützen kann. Wobei die Grenzen manchmal verschwimmen. Denn Geheimdienstmitarbeiter wechseln nicht selten in die Aufsichtsabteilungen der Regierung. Und wieder zurück. Und wieder hin. Die Tür dreht sich weiter. Man kennt sich schon.

Und so weiter, und so weiter…

Die Liste ist längst nicht vollständig. Da wäre beispielsweise noch die EU-Richtlinie zur Verwendung von Fluggastdaten. Hier bekommen Geheimdienste weitreichenden Zugriff auf die Daten aus Flugbuchungen. Oder – auf Länderebene – der dammbrechende Zugriff für den Verfassungsschutz auf die Daten aus der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Obwohl Bundesjustizminister Heiko Maas verkündete, es sei nicht geplant, dass Geheimdienste auf diese Informationen zugreifen sollen. Nun, dass es nicht geplant war heißt ja nicht, es ist unmöglich. Bayern hat es vorgemacht.

Damit die Geheimdienste mit ihren neuen Freiheiten etwas anfangen können, brauchen sie selbstredend nicht nur freundliche Gesetze. Sie brauchen vor allem eines: Geld. Um das müssen sie sich keine Sorgen machen: Beispielsweise bekommt der BND 150 Millionen Euro, um Messenger zu knacken. Oder 300 Millionen für die „Strategische Initiative Technik“, um Glasfasern abzuschnorcheln, Internetdaten in Echtzeit zu rastern, Verschlüsselung zu knacken und Computer zu hacken. Der Verfassungsschutz bekommt unterdessen 75 neue Stellen, um Chats und Facebook zu überwachen, Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke zu erstellen sowie „verdeckte Informationen“ zu erheben. Und das ist nur das, was durch Veröffentlichungen geheimer Dokumente ans Tageslicht gelangte.

Im Verborgenen liegt noch viel mehr, sachdienliche Hinweise dazu nehmen wir gern über die üblichen Kanäle entgegen.

16 Ergänzungen

  1. Bei all diesen bekannten Befugnissen frage ich mich nicht mehr ob, sondern wann diese „Staaten im Staat“ eigene Regierungen aufstellen oder die bestehende übernehmen…
    Das ist gruselig, klingt es doch nach Verschwörungstheorien und scheint doch so real.

    1. Vielleicht haben sie das schon.

      Man muss ja keine Revolution anstacheln um die Macht zu übernehmen. Wir wissen doch von Herrn Edathy, was mit Menschen passiert, welche anfangen die Partnerschaften von Geheimdiensten mit terrorgruppen zu beleuchten.

      Warum die Diktatur einführen, wenn jeder Kritiker befürchten muss, morgen als Sexmonster betitelt zu werden?

  2. Sorry, alle diese Grundrechtsverbieger gehören persönlich zur Verantwortung gezogen. Früher hat der Souverän, Leute die ihn hintergehen und betrügen, einfach einen Kopf kürzer gemacht. ??

  3. Dumm nur, dass bei der Novellierung alle auf den Köder reingefallen sind und sich über die dämlichen, i.d.R. verkürzbaren Schutzfristen auf IFG-Akten aufgeregt haben…..jetzt zu jammern, ist leider zu spät….

  4. Kann das schon als Weiterführung in Richtung 1984 gesehen werden? Miniwahr in Reinform bzw. kann dazu benutzt werden im Sinne der historischen Aktionen des Geheimdienstes oder etwa nicht?

  5. Dafür, dass Geheimdienste sich gern als das zweitälteste Gewerbe der Welt, also ziemlich alt, bezeichnen, ist ihre Erfolgsquote unterirdisch. Jetzt müssen wir mit diesen Gesetzen bis zum nächsten Umsturz leben. Danach werden die Geheimdienste hoffentlich endlich wegen Erfolglosigkeit abgeschafft. Im Vergleich zu anderen Gewerben sind sie der nutzloseste und am wenigsten profitable Haufen, von dem man je gehört hat.

  6. Ja gut, damit müssen wir leben. Ich wünschte mir eher Anleitungen, wie das Toasten der Persos u.a. bzw. das Abschalten von Sicherheitsrisiken DURCH die Schnüffler. Beispiel Sempervideo. Weniger „Politik“, mehr Fach.

  7. Soll ich den Artikel nicht ‚mal zur Stellungnahme nach Karlsruhe an Herrn Voßkuhle senden, was er denn nun vorhat zu tun, um das Grundgesetz wiederherzustellen?
    Die Oppositionsparteien kann ich nicht bedrängen, dies zum Wahlkampfthema zu machen, dazu habe ich kein Recht.
    Aber wozu haben wir das Bundesverfassungsgericht, wenn nicht dazu, unser Grundrecht auf genug Privatsphäre und genug Freiheit der Berichterstattung wieder so durchzusetzen, dass es den ersten 20 Artikeln des GG danach wieder standhält?

    1. Die Antwort aus Karlsruhe lautet:
      „Außerhalb der durch Artikel 93 des Grundgesetzes festgelegten Zuständigkeit haben weder das Bundesverfassungsgericht noch sein Präsident eine Möglichkeit, auf Eingaben des einzelnen Bürgers hin tätig zu werden. Insbesondere ist es ihnen nicht möglich, zu einem hier vorgetragenen Sachverhalt im Rahmen eines allgemeinen Meinungsaustausches mit dem Bürger Stellungnahmen abzugeben oder verfassungsrechtliche Einschätzungen zu erteilen. Auch übt das Bundesverfassungsgericht keine Dienstaufsicht gegenüber den Geheimdiensten oder sonstigen Institutionen aus und hat diesen gegenüber keine generellen Kontroll- oder Weisungsbefugnisse.
      Sie werden daher um Verständnis gebeten, dass auf Ihr Schreiben hin leider nichts Weiteres veranlasst werden kann. Andererseits steht es jedem Bürger zu, sich mit Meinungsäußerungen oder Stellungnahmen an die in unserem Staat Verantwortung tragenden Persönlichkeiten zu wenden. “

      Tja.
      Nix zu tun, nur dabei zuzusehen, wie wir den Wesensgehalt unseres Grundgesetzes verlieren, ist falsch.
      Aber was hätte ich jetzt an erlaubten Dingen denn noch nicht versucht, um Widerstand einzulegen?
      Es fühlt sich so an, als hätte ich inzwischen ALLES schon mal versucht.
      Und zwar vergeblich.

      1. Jetzt wieder etwas Aufmunterndes ( FDP-Parteiprogramm : )
        *
        http://www.huffingtonpost.de/phil-hackemann/fdp-will-wieder-rechtsstaatliche-kontrolle-bei-ueberwachung_b_16898364.html
        *
        … wenn die Große Koalition beendet wird im Oktober, dann gäbe es vielleicht eine neue Chance, der CDU klar zu machen, dass „konservativ“ nicht bedeuten sollte: zurück zur Staatsmacht-missbrauchenden geheimen Überwachung ( =>Repression gegen freie Berichterstattung ) der DDR – warum auch immer sich das die Sensburgs und Fliseks dieser Welt überhaupt wünschen.

    1. Nein, natürlich nicht. Es geht nicht um Überwachungsstaat, sondern um die psycologische Wirkung dieser Gesetze im Sinne einer einsetzenden Selbstzensur. All diese tollen Gesetze sollen die Opposition, also vom mainstream abweichende Meinungen, mundtot machen. Das ändert nichts daran, dass gerade das Merkel-Regime so ziemlich jedes Recht missachtet hat. Dass diese Komiker ein „Recht“ einfordern ist beeindruckend. Man kann nur hoffen, dass ein Wunder geschieht und diese Bande von „Parteien“, die den Staat als ihren kostenlosen Selbstbedienungsladen versteht, doch gestürzt wird.

  8. [x] alle legalen mittel

    [x] alle ausserlegalen mittel

    wer würde sein land anders regieren wollen als über geheimdienste?

  9. das ist die versuchung der der man wiederstehen muß. man redet es sich schön ..es ist ja nur eine ausnahme, es geht gerade nicht anders ..und denkt man selbst sei es selbst der die macht einsetzt. dabei ist man längst zu ihrem werkzeug geworden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.