Baden-Württemberg: Datenschutzbeauftragter kritisiert grün-schwarzes Anti-Terror-Paket

Die grün-schwarze Landesregierung berät über eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands. Wegen unbestimmter Formulierungen erlaubt es die präventive Telekommunikationsüberwachung und den Einsatz von Staatstrojanern auch bei Allgemeinkriminalität. Der oberste Datenschützer aus dem Ländle hält manche Regelungen für verfassungsrechtlich nicht haltbar und beklagt einen Verlust an Freiheit.

Baden-Württembergs Ministerpräsident will mit dem Gesetzespaket an die „Grenze des verfassungsmäßig Machbaren gehen.“ (Archivbild) CC-BY-SA 2.0 gruenenrw

Am Dienstag wird im baden-württembergischen Landtag erstmals das Anti-Terror-Paket (PDF) beraten. Das Gesetzespaket enthält eine Ausweitung der Video- und Telekommunikationsüberwachung, die Einführung des Staatstrojaners sowie der elektronischen Fußfessel und ein Kontaktverbot für „Gefährder“. Darüber hinaus darf die Polizei in Zukunft auch den Genuss von Alkohol auf öffentlichen Plätzen verbieten.

Das Gesetz soll den Staatstrojaner (Quellen-TKÜ) erlauben und es der Polizei ermöglichen, präventiv Kommunikation abzuhören. Außerdem gestattet es die Einführung von Verhaltensmuster scannender Videoüberwachung. Spezialeinheiten der Polizei sollen zudem mit Sprengstoff und Handgranaten ausgerüstet werden, die sie auch gegen Menschen einsetzen dürfen. Das Gesetz ist damit eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands. Laut Schwäbischer Zeitung sieht das auch der grüne Ministerpräsident Kretschmann so: „Wir gehen an die Grenze des verfassungsmäßig Machbaren.“

Staatstrojaner, Verhaltensscanner, Fußfesseln

Genau hier setzt auch der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz, Stefan Brink, in seiner Stellungnahme (PDF) an, in der er das Gesetzesvorhaben der grün-schwarzen Regierung scharf kritisiert:

Wer an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen geht, provoziert zwei Konsequenzen: Er überantwortet die Letztentscheidung zu sicherheitspolitischen Fragen dem Verfassungsgericht und er läuft Gefahr, Anlass und Zweck der Sicherheitsnovelle aus den Augen zu verlieren.


stefan brink
Landesdatenschutzbeauftragter im „Ländle“: Stefan Brink. - Alle Rechte vorbehalten Kristina Schäfer

Keines der im Gesetzespaket enthaltenen neuen Sicherheitsinstrumentarien habe bislang seine Wirksamkeit unter Beweis gestellt: „Dass sie zu einer Verbesserung der Sicherheitslage führen werden, ist daher lediglich eine mehr oder weniger plausible Vermutung.“ Deshalb sei es wichtig, den praktischen Einsatz und die tatsächlichen Effekte dieser Instrumentarien zu beobachten und noch in dieser Legislaturperiode zu überprüfen. Er schlägt deshalb eine Evaluationsklausel vor.

Präventive Überwachung auch bei Allgemeinkriminalität

Bei der Erweiterung der präventiven Überwachungsbefugnisse sieht Brink zu wenige Beschränkungen. So sei „nach dem Gesetzeswortlaut eine Telekommunikationsüberwachung auch in Fällen der Allgemeinkriminalität, beispielsweise einer Körperverletzung, zulässig“.

Das Bundesverfassungsgericht hat die präventive Telekommunikationsüberwachung aber nur zur Verhinderung terroristischer Straftaten erlaubt. Deswegen sieht Brink den Absatz 1 § 23 für verfassungsrechtlich nicht haltbar. Auch weitere Bestimmungen des Paragrafen seien zu weit gefasst. So werde beispielsweise nicht klar, welches „individuelle Verhalten“ die konkrete Wahrscheinlichkeit künftiger terroristischer Straftaten begründe. Brink bezweifelt, ob eine Auslegung dieser unbestimmten Begriffe der Polizei einen unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten hinreichend erkennbaren Handlungsrahmen vorgebe und andererseits für den Bürger Klarheit bestehe, wann sein Verhalten das Risiko einer heimlichen Überwachung begründe.

Der Datenschutzbeauftragte bemängelt zudem, dass das Gesetzeswerk Betroffene unzureichend informiere. Das verhindere eine Überprüfung der Maßnahmen durch Gerichte.

„Reale Einbuße an Freiheit“

Für die algorithmische Videoüberwachung mit Verhaltenserkennung fordert Brink, dass diese mit einer Rücknahme der Vollüberwachung durch Beamte einhergehen müsse. Bei dieser Form der Videoüberwachung entfiele „die Notwendigkeit einer Dauerübertragung der Videoaufnahmen sowie deren vollständige Speicherung“. Es reiche aus, nur die Geschehensabläufe zu übertragen und aufzuzeichnen, die von dem System als polizeilich relevant erkannt werden. Ein solcher grundrechtsschonender Einsatz verringere die „Verdachtslosigkeit“, „Massenhaftigkeit“ und „Streubreite“ der Maßnahme und so deren Eingriffsintensität.

Gleichzeitig warnt der oberste Datenschützer vor Fehldeutungen des Algorithmus: „Schnelles Laufen, etwa an einer Haltestelle, freundschaftliches Schulterklopfen, das Unterhaken des Ehepartners oder harmlose Raufereien Jugendlicher können schnell dazu führen, dass Betroffene sich polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt sehen.“ Dies wirke sich auf die Überwachten so aus, dass diese versuchten, nicht durch abweichende Verhaltensweisen aufzufallen. Deswegen dürfe die automatische Auswertung nur auf das Erkennen solcher Verhaltensmuster ausgerichtet sein, welche die konkrete Wahrscheinlichkeit begründen, dass es in absehbarer Zeit zu einer Straftat komme. Darüber hinaus sollte beispielsweise mit Piktogrammen transparent gemacht werden, bei welchen Verhaltensmustern die Kameraüberwachung anschlage.

Brink kommt für das Gesamtpaket zum Schluss:

Ob das Sicherheitspaket einer Überprüfung auf Kosten und Nutzen standhält, wird das Parlament entscheiden. Aus Sicht des LfDI ist sein Nutzen offen – sicher sind bereits jetzt seine Kosten: Wir alle bezahlen die Hoffnung auf mehr Sicherheit mit der realen Einbuße an Freiheit.

Auch Kritik vom Richterverein

Datenschützer Brink steht mit seiner Kritik nicht allein. Auch der Richterverein Baden-Württemberg bewertet das Gesetz in seiner Stellungnahme als zu weitgehend. Bei der Videoüberwachung fehle der Nachweis der Wirksamkeit gegen den Terrorismus, bei der Telekommunikationsüberwachung bezweifelt der Verband, ob die aufgeführten Tatbestandsmerkmale eine angemessene Eingrenzung beschreiben.

37 Ergänzungen

  1. Ich finde das gut. So lernen die Grünen-WählerInnen vielleicht mal, daß ihre Partei eine ganze üble autoritär-konservative Versammlung ist, die sich lächelnde Gesichter aufmalt um zu gefallen.

  2. Anti-Terror-Paket in BaWü, neues Verfassungsschutzgesetz in Hessen, Ausweitung Video-Überwachung in Frankfurt.

    Die Grünen haben Grundrechte tatsächlich auf dem Radar. Und feuern nun aus allen Rohren darauf.

  3. Nur falls sich irgendwer Illusionen bzgl. der Gruenen in einer Koalitionsregierung gemacht haben sollte: vergesst es, Olivgruen ist streng konservativ.

    1. Ironie der Geschichte: das derzeitige, aus CDU-Historie stammende, Polizeigesetz in BaWue gilt als recht liberal.

      Lachnummer am Rande: Gruen-Rot hatte eindeutige IDs fuer Polizisten im Koalitionsvertrag, vermutlich auf Druck der gruenen Basis. Hat der SPD-Innenminister schlicht nicht umgesetzt, und der Olivgruene-Minischterpraesident hat ihn gewaehren lassen. Ist unter Gruen-Schwarz natuerlich keine Rede mehr von.

  4. Herzlichen Dank für diesen Artikel und für den Link zum Gesetz-Entwurf.
    Was man da liest, ist haarsträubend. Das dies unter der Verantwortung einer grünen Mehrheitsregierung mit schwarzer Minderheitsfraktion möglich ist, hätte ich mir nicht in meinen dunkelsten Träumen vorstellen können.

    Der Text ist lesenswert! Und er ist eine Zumutung.

    Bezeichnend ist, dass man darin findet „Alternative: keine“. Nun gut. Schwarz färbt ab.

    Islamistischer Terror wird zur Rechtfertigung angeführt, und zur Rechtfertigung herangezogen. Doch welche terroristischen Ereignisse in Baden-Württemberg gäbe es denn, die das begründen könnten? Grippe und Verkehr raffen die Menschen in BW hin, nicht der Terror.

    Zum Thema kriminelle Vereinigungen: Baden-Württemberg ist die bevorzugte Diaspora und Wohlfühlzone der italienischen Mafia – sei Jahrzehnten. Daran konnten sich schwarze Landesregierungen ohne Skrupel gewöhnen, solange die Öffentlichkeit davon nicht mitbekommt. Bei einem ehemaligen Ministerpräsidenten führte dies zur überstürzten Flucht nach Brüssel, wo er nun besonders wirksam agieren kann.

    Überhaupt sind CDU Funktionäre nicht abgeneigt, Geschäfte zu machen, die besser nicht an die Öffentlichkeit dringen. Wer als Freier in Stuttgart sein Geld im Bordell „Drei-Farben-Haus“ läßt, der unterstützt z.B. den CDU-Schatzmeister Graf, einer der sich schon als Abteilungsleiter der ehemaligen Bayerischen Vereinsbank in Stuttgart hingebungsvoll um das Schwarzgeld seiner Kunden kümmerte. Siehe https://bnn.de/nachrichten/suedwestecho/cdu-politiker-ist-miteigentuemer-von-puff-immobilie
    Einem Puff-Betreiber der auf den Fildern sein Revier hat wird hingegen akribisch der Prozess gemacht. Sein Unternehmen steht in direkter Konkurrenz zur Beteiligung des Herrn Schatzmeisters. So leicht lassa sich d‘ Schwoba net ins G’schäft pfuscha!

    Solange Kriminelle und politische Extremisten in BW für gutes Geschäft sorgen, haben sie dort in aller Regel nicht viel zu befürchten, nur ruchbar darf das nicht werden.

    Und von solchen Typen muss man sich dann solche Gesetze vorsetzten lassen.
    Ha noi des goaht abr netta!

  5. @Redaktion
    Der Link im Artikel ist mit „Stuttgarter Zeitung“ benannt. Tatsächlich führt er aber zur Schwäbischen Zeitung, die aber nicht zum Verbund der Stuttgarter gehört.

  6. > der grüne Ministerpräsident Kretschmann sieht das so: „Wir gehen an die Grenze des verfassungsmäßig Machbaren.“

    So spricht der grüne Wille zur Macht. Und wer sich in der Politik an Grenzen herantritt, der sagt nicht frei und offen, dass er einen Grenzübertritt beabsichtigt. Sitten und Gebräuche, Moral und Gesetz alle haben ihre Grenzen, und das sind keine mit dem Lineal gezogenen.

    Grenzen in der Politik sind immer Gegenstand von Akzeptanz und Verhandlung. Sie sind nicht in Stein gehauen. Das gilt auch für die Grenzen unseres Grundgesetzes respektive Landesverfassungen.

    Wenn nun in der Politik etwas erreicht werden will, gilt es darum, den bisherigen Rahmen zu erweitern, sonst wäre ja nichts zu tun. Neue Gesetze verschieben Grenzen, alte Grenzlinien werden überschritten.

    Problematisch ist es immer, wenn sich Politiker an die Grenzen des Grundgesetzes heranmachen. Und noch problematischer ist es, wenn dies ohne öffentlichen Diskus geschieht, und alle darum bemüht sind, dies still und leise im Nebel der Nacht zu tun.

    Man möchte ihm zurufen:
    Kretsch! Bist Du denn von allen guten Geistern verlassen!?
    Auch Du, mein Sohn Brutus, lass ab, lass ab!

  7. Alles aufgrund einer „anhaltend hohen abstrakten Gefahr terroristischer Anschläge, die sich jederzeit konkretisieren kann“. Was kann es denn auch sonst für Gründe geben, Grundrechte einzuschränken.

    1. Die BaWue-CDU-Fraktion im Landtag ist sehr weit rechts. Man darf nicht vergessen, dass die Olivgruenen die Konservativen im Urbanen gewonnen haben, uebrig blieb das tiefdunkle Land. Nicht umsonst hat die AfD in BaWue gut abgeschnitten.

      Der CDU-Innenminister muss also was liefern und „gegen Terror“ ist immer gut. Grundrechte sind ueberschaetzt und stoeren nur, der Staat hat ja immer Recht, solange man selbst an der Macht ist. Der Olivgruene Ministerpraesident hat damit kein Problem, sein Traum ist Schwarz-Gruen im Bund. Kretschmann waere in Bayern vermutlich CSU-MP geworden.

  8. Indem der Staat offen immer mehr selbst zum Terroristen mutiert, bezwecke dieser wechselwirkend damit, die „Terroristen“ zu bekämpfen, oder andere Schmarotzer und „Schädlinge“ – wie man schon im Propagandaministerium von dem faschistischen Terrorpaten Goebbels wusste. Dass diesen Weg nun ausgerechnet auch Baden-Württemberg wieder gehen will, zeigt, auf welchem Weg wir uns befinden. Doch, so sollte uns allen ja bereits bekannt sein, diene das nur der Sicherung der „Demokratie“ oder für „Freiheit und Demokratie“.

    Seitens der National-„Sozialisten“ benutzte man auch immer wieder Begrifflichkeiten wie „Terror“, der „rote Terror“ etc. – um damit von sich selbst abzulenken und vor allem den Vorstoß Richtung Osten zu rechtfertigen. Die Tatsachen wurden, und wie es scheint werden, auf den Kopf gestellt. Doch auch Netzpolitik weiß ja mittlerweile davon ein Lied zu singen, wenn da z.B. schon ein Gustave Le Bon formulierte: „Wer die Massen zu täuschen versteht, wird leicht ihr Herr, wer sie aufzuklären sucht, stets ihr Opfer“.

    Die heute gerne mit der Politik in Zusammenhang gebrachten Schlagworte der „Zensur“ und vor allem der „Kontrolle“ waren und sind, wie wir aus historischen Tatsachen heraus feststellen können, auch schon immer ein wenig „DEUTSCH“. Der in den USA berüchtigte Paul M.A. Linebarger („Psychological Warfare“, Combat Forces Press, 1954), der auch umfänglich die NS-Terror-Methoden studiert hatte, gab zu verstehen, dass eine umfassend anzuwendende „Psychologische Kriegführung“ nicht nur mit der umfangreichen Informationskontrolle einherzugehen hätte, sondern zudem, sowohl im Äußeren und im Inneren, „… die Nutzbarmachung der Propaganda […] mit all den Operativ-Maßnahmen der Kriegsführung auch politischer, wirtschaftlicher und militärischer Art, unerlässlich sind, um die Propaganda dadurch zu ergänzen“ (sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten!).

    Erkennbar dürfte hier bereits der militärische Aspekt sein, denn in „künftigen Szenarien“ möchte bzw. muss man im Gesamtspektrum der Information möglichst alles unter Kontrolle haben und beeinflussen können. Ein wenig anders formuliert könnte man auch zu den „Transformationen“ unter falschen Vorzeichnen sagen: „Im übrigen hat die Gesamtpolitik dem Kriege zu dienen“ („Kriegführung und Politik“ 1922, Ludendorff), wozu, nach dem berüchtigten Faschisten Ludendorff insbesondere auch die Kontroll- & Zensur-Infrastruktur weiter ausgebaut werden müsse, aus dem Grund „… [da] totale Kriegführung und totale Politik […] diese mit den ihnen z.B. in Presse, Radiomeldungen, Film und sonstigen Veröffentlichungen aller Art zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten“ haben. („Der totale Krieg“ 1937, Ludendorff).

    1. Folgende Zitate wollte ich eigentlich auch noch mit einbringen, habe ich jedoch vergessen:

      „Respekt herrscht nur vor der Kraft, nicht vor der Güte. Furcht will die Masse empfinden, beherrscht und unterdrückt will sie sein“, machte schon der Faschist Hesse in seinem irrationalen Werk „Der Feldherr Psychologos“ (1922) deutlich.

      Der faschistische Verbrecher Blau verdeutlichte dies in seinem demagogischen Werk „Propaganda als Waffe“ mit den Worten: „Niemals darf der Umworbene zu der Erkenntnis kommen, daß er als Mittel zur Erreichung von Zwecken anderer gebraucht oder gar mißbraucht werden soll“.

  9. Ich lach mir gerade einen. Der NSA Untersuchungsausschuss wurde von den Grünen geleitet um anscheint aus dem Aufgedeckten das Maximalmögliche für ihre Gesetze herauszuholen. Dies ist ein Faustschlag in das Gesicht von Ströbele und Konstantin von Notz auf den ersten Blick. Was hinter den Kulissen abläuft kann unsereins nur vermuten und spekulieren!

      1. Waren die Grünen nicht der Haupttreiber des NSA Untersuchungsausschusses von dem ihr immer Berichtet habt. Oder täusche ich mich jetzt hier, dass die CDU mit der SPD diesen verlangt hat.

  10. Wie lange dauert es, bis ein solches Gesetz in Kraft tritt?

    Ich halte es für bedenklich, der Polizei Quellen-TKÜ zu erlauben.

    1. Die Polizei sollte sich auf normale TKÜ verlassen können.
    Ich halte ich es für undenkbar, dass die Polizei Quellen-TKÜ durchführen können soll, „ohne Wissen der betroffenen Person“. Für so etwas sind Geheimdienste zuständig.

    2. Quellen-TKÜ bedeutet, dass auf dem Endgerät / dem Computer etwas installiert werden muss. Wie will man das bitte anstellen?
    2.1. Man kann entweder die zu überwachende Person höflich fragen; oder
    2.2. unhöfliche Phishing-Emails verschicken oder
    2.3. mithilfe von Payloads versuchen (Flash-)Inhalte zu knacken.

    Die erste Variante erscheint mir sinnlos, die beiden anderen Varianten sollte der Gesetzgeber als illegal ansehen.

    3. Ich bin dafür, nicht die Anwender, sondern die Anbieter von verschlüsselnden Diensten in die Pflicht zu nehmen.
    Es sollte den Diensten, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten, möglich sein, zusätzlich besondere Richter-Identitäten einzurichten, die dann im Fall einer Überwachung eine Kopie der zu verschlüsselnden Daten erhalten – natürlich für den Richter verschlüsselt.
    (Man kann das auch weiter denken, dass falls ein Richter die Überwachung anordnet, die für die Überwachung zuständigen Identitäten die Kopie erhalten.)

  11. Die baden-württembergische Landesregierung beabsichtigt, die Polizei mit Explosivmitteln auszustatten. Im Gesetzentwurf findet man nichts außer einer nice-to-have-Mentalität und der Begründung, dass man es ja vielleicht mal in der Zukunft gut gebrauchen könnte.

    Da stellt sich eindringlich die Frage, warum im Gesetzentwurf keine Auflistung von Fällen zu finden ist, die zurückliegende Situationen in Land BW nennt, bei denen Polizeieinsätze daran gescheitert wären, dass solche Sprengmittel für einen erfolgreichen Einsatz fehlten. Man darf berechtigte Zweifel daran haben, dass es jemals solche Situationen in BW je gegeben hat.

    Hingegen gab es im Zuge eines Polizeieinsatzes während des G20-Gipfels in Hamburg einen dokumentieren Einsatz solcher Mittel, um sich Zugang zu einem Gebäude zu verschaffen. Es war das Gebäude von dem aus ein Hinterhalt angeblich drohte. Zudem war die Polizei im Besitz des Schlüssels zu dieser Tür. Im Nachgang erwiesen sich sämtliche von der Polizei „empfundenen“ Bedrohungen als substanzlos, der Einsatz war mithin völlig unverhältnismäßig.

    Weiterhin werden Terror-Ereignisse aus Paris angeführt, die es wünschenswert erscheinen lassen, solche Sprengmittel bei der Polizei vorzuhalten. Erwähnt wird im Gesetzentwurf hingegen nicht, dass in solchen extremen Situationen die bestehenden Regelungen schon jetzt und ohne Zweifel ausreichen, um diese Mittel bereits jetzt legal anwenden zu dürfen.

    Sachliche Bewertung:
    Da bestehende Regelungen bereits ausreichen, um eine Polizeiarbeit auch unter schwierigsten Verhältnissen erfolgreich mit erweitertem Mitteleinsatz auch heute durchzuführen, ist eine Notwendigkeit zur Erweiterung des Einsatzes von Sprengmitteln weder hinreichend begründet noch gegeben.

    Politische Bewertung:
    Eine Senkung der Schwelle, Sprengmittel einzusetzen, führt zum Einsatz solcher Mittel in Situationen, in denen der Einsatz bisher nicht erlaubt ist. Es besteht die Gefahr bei niedrigschwelligerem Einsatz, solche extreme Mittel zur schnellen Bereinigung von Einsatzsituationen einzusetzen, ohne vorher eine umsichtige Bewertung der Lage vorgenommen zu haben. Eine mögliche Lebensgefährdung besteht immer beim Einsatz von Sprengmitteln. Es wird in Zukunft niemandem nutzen, wenn Polizisten sich möglicherweise in Zukunft dafür vor Gericht rechtfertigen müssen, mit Sprengmitteln Leben oder Gesundheit von Menschen unangemessen beschädigt zu haben.
    Man darf vermuten, dass hier die Wunschliste einer Koalitionsvereinbarung abgearbeitet werden soll, und es weniger um die Anpassung von realen Erfordernissen geht.

    1. Das ist der CDU-Fluegel, der immer schon davon traeumt, die Bundeswehr im Inland einsetzen zu duerfen. Wenn schon nicht das Militaer, dann militarisiert man halt die Polizei. Was ja auch in den USA so unheimlich geil aussieht und toll funktioniert.

      Der CDU-Innenminister ist der Schwiegersohn von Wolfgang Schaeuble.

      1. @h s
        „Der CDU-Innenminister ist der Schwiegersohn von Wolfgang Schaeuble.
        „Schubladendenken“ ist hier naheliegend.

      2. >> Der CDU-Innenminister ist der Schwiegersohn von Wolfgang Schaeuble.

        Man sagt ja, gleich und gleich gesellt sich gern. Mit den Attributen „unheimlich geil“ und „funktioniert“ wirdman bei Guido Wolf schwerlich fündig.

        Empathische Introspektion führt zum Gedanken, dass Schaeubles Tochter keine leichte Kindheit gehabt haben dürfte. In Erinnerung kommt jene denkwürdige Filmdokumentation, in der Wolfgang Schaeuble sein damaliges Faktotum vor versammelter Hauptstadt-Presse genüsslich und ausgiebig geschuhriegelt hat. Selbst als erwachsenes Kind eines solchen Vaters bekommt man beim Anblick solcher Abgründe Flashbacks aus posttraumatischen Belastungsstörungen. Traumata dieser Art führen nicht selten zu Störungen im unbelasteten Umgang mit dem anderen Geschlecht.

        Diese These dürfte auch dadurch gestützt sein, als dass man Herrn Wolf kaum einen gutgewachsenen und lockeren Mann nennen könnte. Hinzukommt dass er – noch immer – ein ausgeprägtes katholisches Verhalten zeigt:

        Unter den Ehrengästen waren Kurt Kardinal Koch aus Rom, Bischof Gebhard Fürst aus Rottenburg, Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Annette Schavan, Botschafterin am Heiligen Stuhl. Der CDU- Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidat Guido Wolf nahm als Standartenträger der Blutreitergruppe Weingarten teil.

        Aber auch das hat ihm nichts genutzt. Wolf muss sich mit dem Karma des ewigen Kompensierers abfinden. Persönlichkeitsstrukturen dieser Art ist das Gefühl des Unbefriedigtseins ein zuverlässiger Begleiter. Während die einen damit kriminell werden oder das Bedürfnis entwickeln, den Verkehr regeln zu wollen, entwickeln andere den unbändigen Wille zur Macht. Im letzteren Fall wird Schlimmeres meistens noch durch unablässige Sozialisation verhindert.

        Und wenn einer zum 36. Mal den Blutreiter macht, dann hat das bei einem Erwachsenen weniger etwas mit der Tugend der Ausdauer zu tun, als mit Zwanghaftigkeit und ausgebliebener Lebensentwicklung. Alle in allem also kaum Merkmale, die eine Frau attraktiv finden könnte.

        Seine nunmehr 27jährige Ehe blieb kinderlos und ist jetzt in Auflösung begriffen. Silvesterböller jedoch fand er immer geil, in den zerklüfteten tiefen Tälern des Schwarzwalds, wo die Sonne nur wenig scheint.

          1. Was dem Guido mangelt, hat der Thomas zuviel. Man kann ihn gewissermassen als Gegenentwurf sehen. Strobl ist ein Polit-Gockel, der vor Publikum gerne in einen Pfau mutiert. Unvergessen sind die Bilder während der grün-schwarzen Koalitionsanbahnung in Stuttgart. Mit geschwellter Brust neben Kretschmann, gefühlt um einen Kopf gewachsen, grün g’schtaylt, wia von Degeto noag’richtet. Doch das Medieninteresse galt dem Mann neben dem sich Strobl wärmte und sonnte. Etwas weltoffener ist er schon, als der Guido, und die Hennen sind hinter ihm her wie verrückt. Davon kann Guido in diesem seinem Leben nur träumen, wie ein begossener Pudel hingegen wirkte er damals.
            Beim alten Schäuble jedoch hatte Strobl einen schwereren Stand. Er musste erst noch beweisen, dass er etwas taugt für seine Christine – als Jurist, versteht sich. Der soll erscht mol was g’scheits schaffa. Over!
            Als Gockel hat Strobl in der schwäbischen Politik fast auf jedem Misthaufen gekräht. Weil er das Panzerlied nicht kannte wäre er unter Oettinger beinahe im Kochtopf gelandet. Der Nimbus eines Blenders hängt an ihm, zu oft konnte er nicht liefern. Seine Befähigungen sind eben begrenzt. Aber für strahlende Auftritte ist er immer noch gut. Für den CDU-Bundesvorstand hat’s g’reicht, aber des will heut‘ ja net viel haissa.

          1. Für alle Nicht-Schwaben:
            Der Thomas Strobl ist der Innenminister in BW, und
            der Guido Wolf der Justizminister.

            Beide sind (noch) Schwiegersöhne des ehemaligen Kofferträgers Wolfgang Schaeuble.
            S‘ bleibt elles en da Familie.

          2. @Tafelspitz
            Schubladen Wolfgang hat nur den CDU Strobli als Schwiegersohn.
            Guido Wolf ist zwar ebenfalls CDU,aber damit noch kein Schwiegersohn des CDU Patriarchen.

          3. Guido Wolf war mal persoenlicher Referent und Bueroleiter vom damaligen BaWue-Verkehrsminister, Thomas Schaeuble, der danach auch Justiz- und dann Innenminister in BaWue war. Das war der aeltere Bruder von Wolfgang Schaeuble. Deren Vater Karl Schaeuble, Gruendungsmitglied eines CDU-Vorgaengers in Baden.

            Bei den Konservativen ist es schliesslich explizites Programm, dass Macht und Geld vererbt werden und in den Familien bleiben.

          4. @h s
            Fast alles richtig,nur Wolfgang Schäuble ist der Ältere von der beiden Schäuble Brüder und Thomas Schäuble ist der Jüngere
            Mit Ihrer Bewertung der konservativen Machtkaste gehe ich absolut d`accord.

  12. Wahnsinn, besonders bezeichnend ist der § 23b Abs. 1 Nr. 3 lit c):
    „Der Polizeivollzugsdienst kann ohne Wissen der betroffenen Person die Telekommunikation einer Person überwachen und aufzeichnen, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte
    Weise eine Straftat begehen wird, die sich gegen die in Nummer 1 genannten Rechtsgüter richtet und dazu bestimmt ist, die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu
    beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen.“
    Eine derart schwammig formulierte Eingriffsnorm hat man wirklich lange nicht gesehen! Man kann regelrecht spüren, wie sich die Urheber gewunden haben die TK-Überwachung irgendwie vertretbar auf Personen auszudehnen, bei denen bislang eigentlich (noch) gar kein hinreichender Anhaltspunkt für eine Gefährdung besteht.

        1. Das darf doch wohl nicht Wahr sein!

          Um einen Terroranschlag verhindern zu können, hat der V-Mann einen Anschlag quasi veranlasst und dieser Habo hat geschrieben:
          „Politisch gute Logik, weil Deutschland braucht Mörder und Attentäter, damit die Innenminister stets neue Begründungen bekommen, um unsere Rechte und Freiheiten aus „Sicherheitsgründen“ einschränken zu dürfen, auch wenn diese Maßnahmen gegen das Grundgesetz verstoßen!“

          Damals eine VT von Ihm, heute eine Tatsache!
          „Ein ehemaliger Anhänger der Abu-Walaa-Gruppe sagte laut RBB, der V-Mann sei sogar „der radikalste“ gewesen. Die meisten Gruppenmitglieder hätten nicht über Anschläge in Deutschland gesprochen, da sie nach Syrien zum Kämpfen ausreisen wollten. Der V-Mann („VP-01“) soll mehrmals zu Mitgliedern der Gruppe gesagt haben: „Komm, du hast eh keinen Pass, mach‘ hier was, mach‘ einen Anschlag.“ Die Vertrauensperson des LKA sei häufig mit Amri unterwegs gewesen und habe ihn in seine Unterkünfte gefahren.“

          Hier die Prognose von dem Schlumpf https://netzpolitik.org/2016/jahresrueckblick-der-ausbau-des-ueberwachungsstaates-2016/#comment-2080154
          Hatte der etwa Akteneinsicht?

  13. CDU-Strobl plant für 2018 weitere Verschärfung des Polizeigesetzes.
    https://taz.de/Waffengesetz-in-Baden-Wuerttemberg/!5456905/

    Während die aktuelle Gesetzesreform noch längst nicht vom Parlament abgesegnet ist, wartet Strobls Haus auf die nächste Gelegenheit, nachträglich die von den Grünen ungeliebte Onlinedurchsuchung in das Gesetz zu bugsieren. Das könnte nächstes Jahr geschehen, wenn das Gesetz wegen der EU-Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz ohnehin noch einmal aufgeschnürt werden muss. Nur bei der Nutzung der Vorratsdatenspeicherung hat das CDU-geführte Innenministerium die Hoffnung aufgegeben. Das, heißt es, sei mit den Grünen nun wirklich nicht zu machen.

  14. Sieht wohl so aus, als sind die handelten Personen nur Grün angestrichen. In Wirklichkeit sind das vergabte Kommunisten. Nein, bei weiterem darüber nachdenken ziehe ist sogar parallelen zur zum dritten Reich. Alle Gesetze dienen nur dem Machterhalt. Kommt als nächstes die Sippenhaft. Mit diesem Gesetz haben die Grünen ein weiteres Stück ihrer grünen Maske gelüftet und ihnen sind das Grundgesetz und Menschenrechte in Wirklichkeit egal. Bei den Gesetzen geht es nicht um Terror oder schwerste Verbrechen, sondern allein nur um die Bürgerüberwachung, falls der mit den Machenschaften nicht mehr einverstanden ist und auf die Straße geht. Aber dann wird der Notstand ausgerufen und es wird scharf geschossen. Das glauben sie nicht, sie haben es auch nicht für möglich gehalten dass die Grünen die Bürgerrechte inklusive Grundgesetz schleift.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.