Australien: Software mahnt 20.000 Menschen fälschlicherweise als Sozialbetrüger ab

In Australien ist die staatliche Agentur „Centrelink“ für Sozialhilfe zuständig. CC-BY-SA 2.0 amandabhslater

In Australien haben nach Einsatz einer Software mindestens 20.000 Menschen falsche Sozialbescheide und Aufforderungen zur Rückzahlung erhalten. Die Software hatte automatisiert Daten abgeglichen und dann im Namen der staatlichen Sozialhilfe-Agentur Centrelink etwa 170.000 Bescheide verschickt.

Auf Algorithmenethik.de, einem Projekt der Bertelsmann Stiftung, ist der Fall erstmals auf deutsch genauer beschrieben, der seit dem Jahreswechsel 2016/17 in Australien für Aufregung sorgte:

Zwischen Juni 2016 und März 2017 wurden in Australien rund 200.000 solcher automatisierter Mahnschreiben verschickt. Viele Empfänger hatten dabei falsche Berechnungen erhalten, wie der Guardian berichtet. Laut den neuesten Daten waren die tatsächlichen Schulden in über 13.000 Fällen wesentlich niedriger als errechnet. Und in 7.000 Fällen gab es tatsächlich keine Grundlage für die von der Software eingeforderten Rückzahlungen.

Laut Algorithmenethik.de ist der Fall „ein Paradebeispiel für den missglückten Einsatz algorithmischer Systeme in gesellschaftlich relevanten Zusammenhängen“.

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4 Ergänzungen

  1. Haben menschliche Bearbeiter bessere Quote? Wenn ich Berichte zu Klagequoten und Entscheidungen zu Hartz IV Bescheiden in Deutschland wahrnehme, scheint mir die Quote der Software doch gar nicht so schlecht zu sein. Und im Unterschied zu menschlichen Bearbeitern gilt bei Software immer: falscher Algorithmus und/oder falsche/unzureichende Eingangsparameter. Ich vermute, aus den Rückmeldungen zieht man Schlüsse, die künftig bessere Ergebnisse liefern. Ich kann daran grundsätzlich nichts negatives sehen. Menschen in Behörden entscheiden auch nur nach Richtlinien und vorliegenden Informationen, sie sind dabei aber extrem langsam und fehleranfällig. Für solche stupiden Tätigkeiten sollten heutzutage gar keine Menschen mehr eingesetzt werden.

  2. In Deutschland läuft das anders:
    Sobald Du Einkommen hast, aber dennoch Leistungen beziehen musst, bist Du zur Abgabe vor jedem weiteren Bewilligungsantrag verpflichtet, genauere Angaben über die Art und Höhe des zu erwartenden Einkommens der nächsten 6 Monate Auskunft zu geben. Und zwar centgenau. Bei Selbständigen ist das derart absurd, dass eine detaillierte Übersicht, aufgesplittet in Einzelposten wie „Reisekosten, Porto, Büromaterial, KFZ und und und…) möglichst centgenau geschätzt abgegeben werden muss.
    Darauf berechnen sich, zumindest in der Theorie, die Leistungen, die nach einem vorläufigen Bewilligungsbescheid ausbezahlt werden.
    Nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes müssen dann sämtliche angefallenen Geschäftsvorfälle inkl. Rechnungsbelege und Kontoauszüge lückenlos vorgelegt werden, aka lückenlose Vollüberwachung. Es darf zwar geschwärzt werden, aber die Behörde verzichtet gerne darauf, diesen Hinweis zu geben und die Betroffenen bleiben auf den Kosten ohnehin sitzen.
    Wer einmal über 1000 Geschäftsbelege gescannt, geschwärzt und ausdrucken musste, kennt dieses Leid.
    Und so geben jeden Monat tausende Selbständige im Leistungsbezug Kunden- und Lieferantendaten inkl. Konditionen etc. pp. an das Jobcenter ab.
    Der Sachbearbeiter prüft dann irgendwann (das kann auch schon einmal 3 Jahre dauern), ob die Betriebseinnahmen und -Ausgaben so genehm sind, akzeptabel sind, angemessen und notwendig waren – meist sind sie das nie und es wird wahllos und munter drauf los gestrichen und Leistungen zurückgefordert, was meist in jahrelangen Rechtsstreitigkeiten mündet, bei denen man immer hoffen muss, auf einen Sozialrichter mit entsprechender fachlicher Kenntnis zu geraten. Denn zu bedenken gilt: Auch wenn das Jobcenter sagt: „Nö, die Ausgabe erkennen wir nicht an.“, ist das Geld als Betriebsausgabe tatsächlich längst abgeflossen. Das heisst, es wird Geld verlangt, das physisch gar nicht mehr vorhanden ist. Einerseits hat man zwar die Anerkennung durch das Finanzamt, andererseits nützt einem diese wenig, da das Jobcenter ein Parallelrecht vorsieht, das wirtschaftlich sinnvolles Handeln oft blockiert bzw. eigentlich unmöglich macht.
    Ich spreche jetzt nicht von verschwenderischem Handeln, sondern von ganz gewöhnlich ablaufenden Geschäftsprozessen, die das Finanzamt nicht im geringsten beanstanden würde, die im Sozialrecht aber keinerlei Gültigkeit haben.

    Da wird schon einmal einem Reisegewerbetreibenden das geschäftliche KFZ als Betriebsausgabe aberkannt, weil der betriebliche Einsatz eines KFZ nicht notwendig oder nachgewiesen sei. Trotz Kenntnis des Sachbearbeiters.

    Wir waren aber bei der Leistungsberechnung anhand der Vorschau, der sogenannten Prognose. Dort sollen centgenau alle Positionen angegeben werden, die ein Geschäftstätiger in den kommenden 6 Monaten einzunehmen und auszugeben gedenkt.

    Faktisch läuft das so ab:
    Versucht man realistisch zu schätzen, streichen die Sachbearbeiter für den vorläufigen Bescheid geschätzte Betriebsausgaben nach eigenem Ermessen und fügen dann so Merkwürdigkeiten an, wie: „Das ist nicht angemessen.“ oder „Diese Ausgabe ist nicht notwendig“ oder „In der Prognose können diese Kosten nicht anerkannt werden, diese werden unter Nachweis der Belege evtl. bei der Abgabe der endgültigen EKS anerkannt.“. Alternativ auch: „Diese Ausgabe steht nicht im Verhältnis zu den Einnahmen und ist daher nicht anzuerkennen.“

    Tatsächliche Auswirkung?
    Leistungskürzung der eigentlichen Existenzsicherung oftmals weit unter das Minimum.

    Wie die Betroffenen damit klarkommen, das ist doch deren Problem.

    Bei abhängig Beschäftigten im Leistungsbezug ist es etwas weniger kompliziert, die müssen „lediglich“ angeben, wieviel Geld sie in den nächsten Monaten als Lohn beziehen werden. Das ist bei manchen Tätigkeiten möglich, bei vielen jedoch kaum exakt bezifferbar, da diese nach Stunden bezahlt werden oder anderweitig entlohnt werden und eigentlich nicht wissen, wie viel sie überhaupt im nächsten Monat verdienen – sollen aber die Angaben für die nächsten 6 Monate leisten.

    Und selbst dann kann der Jobcenter Sachbearbeiter behaupten, das stimme nicht, die Person verdiene bestimmt mehr, und daraufhin im Vorfeld bereits Leistungsanpassungen vornehmen.

    Hinzu kommt, dass wenn man Jobcenter anschreibt und von denen etwas möchte, meist keine Antwort mehr kommt. In Berlin stehen auf Leistungsbescheiden oftmals auch keine Namen von Sachbearbeitern mehr auf dem Papier, sondern lediglich eine zuständige dreistellige Teamnummer.

    PS:
    Das ist alles beleg- und nachweisbar. Akten, Briefe etc. liegen vor, inkl. Gerichtsurteile, die klare Rechtsverstösse des Jobcenters dokumentieren, das Jobcenter dennoch dieses Urteil ignoriert.

  3. Auch Australien ist ein neoliberales Paradies, aber Bertelsmann und die Jünger des neuen Zeitgeistes…werden das auch bei uns umsetzen.

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