Anhörung zum NetzDG: Mehrheit der Experten hält Gesetzentwurf für verfassungswidrig

Bei der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages haben fast alle Sachverständigen den Gesetzentwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz kritisiert. Mehr als die Hälfte der Experten hielt ihn gar für verfassungswidrig. Weil die große Koalition selbst nicht mehr einig ist, könnte das Gesetz jetzt auf seinen Kern zusammengestutzt werden.

Vor der Anhörung im Rechtsausschuss. Die Stoppuhr zeigt die verbleibende Redezeit bei den Eingangsstatements der Sachverständigen an. CC-BY 4.0 Markus Reuter

Los ging es mit einem Schenkelklopfer. Die Ausschussvorsitzende Renate Künast (Grüne) forderte alle Journalisten auf, den Raum zu verlassen. Sie meinte natürlich nur die Kamerateams im Sitzungssaal und nicht die Presse auf der Tribüne. Die Zuschauerränge waren übrigens voll besetzt: Neben Journalisten, Interessierten und den Chef-Lobbyisten der sozialen Netzwerke, saß dort dieses Mal rechte und rechtspopulistische B-Prominenz, die sich in den vergangenen Wochen zunehmend auf das Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz draufgesetzt hatte.

Der Rechtsaussschuss hatte zehn Sachverständige, ausschließlich Männer, zur Anhörung geladen.

  • Ulf Bornemann, Deutscher Richterbund (DRB), Staatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
  • Dr. iur. Ulf Buermeyer, LL.M. (Columbia), Richter am Landgericht Berlin Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin
  • Martin Drechsler, Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e. V.), Berlin
  • Diethelm Gerhold, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Bonn
  • Holger Herzog, jugendschutz.net
  • Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M. Universität Münster, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
  • Christian Mihr, Reporter ohne Grenzen e. V., Berlin
  • Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom e. V.
  • Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Universität Hamburg, Hans-Bredow-Institut für Medienforschung, Lehrstuhl für Medienrecht und Öffentliches Recht einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen
  • Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Technische Hochschule Köln, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht

So eine Anhörung ist ein stark formalisierter Vorgang: Alphabetisch kommen die Sachverständigen dran, haben jeweils fünf Minuten für ihre Ausführung. Später folgt die Fragerunde, bei der die Abgeordneten oftmals die von ihnen eingeladenen Experten befragen. In den Eingangsstatements machen die Sachverständigen die wichtigen ihrer Stellungnahmen deutlich.

Ulf Bornemann vom Deutschen Richterbund freute sich über den im Gesetz vorgesehenen Zustellungsbevollmächtigten, also die Kontaktstelle für die Strafverfolgung, welche die Arbeit der Praktiker erleichtern würde. Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, hingegen hält das Gesetz für gefährlich, aber wenig wirksam. Wichtiger sei eine effektive Strafverfolgung. Hierfür sei die Erreichbarkeit der sozialen Netzwerke zentral.

Schwerwiegende Grundrechtseingriffe

Martin Drechsler von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter hält das Gesetz für verfassungswidrig und plädierte für eine regulierte Selbstregulierung. Diethelm Gerhold, höchster Datenschutzbeamter Deutschlands, sieht in der derzeitigen Version des Gesetzes schwerwiegende Grundrechtseingriffe in die Meinungsfreiheit und in die informationelle Selbstbestimmung. Gerhold warnte zudem vor dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch. Mit diesem könne ein Stalker die Adressdaten seines Opfers erlangen, wenn er mit der Aussage „Hör endlich auf, du Schwein“ bei den Netzwerken eine Auskunft verlange.

Holger Herzog von jugendschutz.net verteidigte den Gesetzentwurf und betonte die Wichtigkeit des Notice and Takedown-Verfahrens. Hart ins Gericht ging mit dem Gesetzentwurf der Medienrechtsprofessor Bernd Holznagel. Der Ausgleich von Freiheit und Schutzpflichten sei nicht gelungen. Der mechanistische Ansatz des Gesetzes gebe keine Anreize, vor Löschung zu prüfen oder fälschlich gelöschte Beiträge auch wiederherzustellen. So müsse dieses Gesetz in Karlsruhe scheitern. Zudem solle der Gesetzgeber den auf 24 Straftaten angewachsenen Deliktekatalog des Gesetzes entrümpeln und alle Straftaten entfernen, die mit der Verunglimpfung des Staates zu tun hätten.

„Bedrohung für Meinungs- und Pressefreiheit“

Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen findet es unerklärlich, warum die Bundesregierung die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung mit diesem Gesetz noch weiter ausbauen will. Er monierte zudem die Vermischung von Hate Speech und Fake News sowie unklare Begriffsbestimmungen. Das Gesetz erinnere an in autoritären Staaten übliche Gesetze und könne missbraucht werden. Es bedrohe die Meinungs- und Pressefreiheit.

Bernhard Rohleder vom Industrieverband Bitkom beschwerte sich einmal mehr über die dünne empirische Grundlage des Gesetzes und sagte, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz „anekdotisch motivierte Politik“ sei. Er forderte mehr Zeit für die Regulierung.

Medienrechtler Wolfgang Schulz kritisierte den Gesetzentwurf. Man habe unterschätzt, welche Effekte das Gesetz auf die Meinungsfreiheit haben könnte. Die Koalition sollte die Stellungnahme des UN-Sonderberichterstatters David Kaye ernst nehmen. Außerdem müsse der Straftatenkatalog überprüft und eine Evaluierungspflicht im Gesetz verankert werden. Schulz plädierte für eine regulierte Selbstregulierung.

Dem pflichtete auch der Medienrechtler Rolf Schwartmann bei. Er sieht die derzeitige Version des Gesetzes als nicht-verfassungsgemäß an und forderte Nachbesserungen in der kurzen verbleibenden Zeit.

Scheitert das Gesetz oder gibt es einen Kompromiss?

Bisher ist geplant, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der letzten Juniwoche in zweiter und dritter Lesung in den Bundestag kommen wird. Es bleibt aber höchst spannend, ob noch größere Änderungen in den Entwurf eingebracht werden oder ob die Zeit am Ende dafür nicht ausreichen wird. Die Union geht weiterhin auf Distanz zum Gesetz und übernimmt in ihrem Sprachgebrauch gar den Duktus der AfD, die das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als „Zensurgesetz“ bezeichnet.

Bei so viel Uneinigkeit ist nun auch denkbar, dass sich die große Koalition nur noch auf die Kontaktstelle, also einen Zustellungsbevollmächtigten bei den sozialen Netzwerken, verständigen wird. Damit wäre das Gesetz auf seinen Kern zusammengestutzt und um die schweren Grundrechtseingriffe entschärft. Selbst Justizminister Heiko Maas könnte bei dieser Lösung ohne allzu großen Gesichtsverlust das Gesetzesprojekt beenden. Die Kontaktstelle war in dieser Anhörung übrigens der einzige unstrittige Punkt aller Experten.

11 Ergänzungen

  1. Habe ich das jetzt richtig gelesen, dass der einzige, der das Gesetz verteidigt ausgerechnet
    1. der von Jugendschutz.net ist, was wiederum die einzige Quelle für „Belege“ des Justizministers ist, warum wir dieses Gesetz benötigen?
    2. der einzige Laie in dieser Runde ist?

    Btw: „Zensurgesetz“ haben das schon vor der AfD auch Linke, Piraten, Gründe, FDP-ler etc. genannt.
    Es ist eh schon schwer genug, sich von der AfD zu distanzieren, wenn sie in all dem rassistischen Scheiß mal eine sinnvolle Forderung stellt, die man auch unterstützt. Da muss man ihnen nicht noch Dinge zuschreiben, die nur in zweiter Welle von denen kommt.

  2. Die rechten, rechtsextremen und rechtspopulistischen Kreise sind nicht erst jetzt auf die Kritik aufgesprungen, sondern von Anfang an die lautesten Kritiker. Sie befürchten, dass „die AfD bis zur Wahl mundtot gemacht werden“ solle. – Was natürlich nur zutrifft, wenn diese primär nach bisherigem Recht rechtswidrige Inhalte veröffentlichen würden. Abgesehen davon kapieren die natürlich auch nicht, dass das Gesetz nicht sofort sondern erst nach einer Übergangsfrist umgesetzt werden müsste.

    1. Nur sollte man nicht verkennen, dass es sich bei dem Gesetze um eines aus genau dieser Serie der lex-Afd handelt, erst Parteifinanzierung, dann BT-Präsident, nun dies. Bei den ersten beiden hat man noch offen mit „Gegen Afd“ argumentiert. Bei letzterem lässt man das dann doch lieber. Es zeigt leider sehr deutlich, dass des den großen Parteien letztlich nur um Machterhalt geht, und der ist im Zweifel doch wichtiger als Freiheit und Grundrecht. Der Zweck heiligt die Mittel.

      Den Begriff „Zensurgesetze“ haben Sie Herr Reuter übrigens letztes Jahr selbst für derartige Gesetze genutzt. Es fragt sich daher wer hier wessen Duktus übernommen hat.

    2. Ohne die „Rechten“ in irgendeiner Form vertreten zu wollen, sehe ich doch auch sehr stark zwischen den Zeilen geschrieben, daß hier ein Overblocking nicht nur billigend in Kauf genommen wird, sondern durch drastische Strafen auf der einen Seite und vage Formulierungen auf der anderen Seite tatsächlich gefördert wird. Daß gerade die SPD mit dem ständigen Vorwurf der „Verräterpartei“ und dem Makel der Agenda 2010, aber natürlich auch die CxU-Parteien mit ihrer NSA-Unterwürfigkeit und die Grünen mit ihren ständigen Verbots-Ideen die Meinungshoheit in Deutschland wiedererlangen wollen und dies ein nicht unwichtiger Baustein dazu ist, liegt auf der Hand. Eine vorgeschobene Beleidigung, ein vorgeschobener Rassismus- oder „Haß“-Vorwurf ist schnell konstrustruiert, da werden die Parteien schon ein paar Leute beauftragen, die Facebook & Co. im Auge behalten und kritische Themen und Kommentare „bschießen“, bevor sie Wirkung entfalten.

      Allgemein bin ich erstaunt, daß aus Deiner Ecke, also von den ehemaligen „AK-Zensur“-Aktivisten irgendwie nichts zu hören ist, wie ich das neulich auch auf der „Netz-sperren-diskussion“-Liste erwähnt habe (mich würde mal interessieren, wieviele Subscriber es da noch gibt…). Wird das NetzDG etwa als weniger kritisch als die damals geplanten DNS- und IP-Sperren angesehen, nur weil man damit vielleicht erfolgreich wirklich überflüssigen rechten Müll beseitigt? Ist man wirklich so kurzsichtig?

      1. Ich weiß nicht, ob Du mich ansprichst oder den anderen Markus. Auf jeden Fall weiß ich nicht, was Du mit „nichts zu hören“ meinst, wenn ich mir anschaue, wieviele Artikel netzpolitik.org zum Thema NetzDG veröffentlicht hat: https://netzpolitik.org/tag/netzdg/

        1. Hallo Markus,

          nein, weder an den einen noch an den anderen Markus. Es war an Alvar gerichtet, der ja lange Zeit Frontmann beim AK-Zensur war. Ich meine aber, an der richtigen Stelle auf „antworten“ geklickt zu haben. Aber irgendwie ist die Hierarchie-Anzeige in der Kommentarfunktion fehlerhaft oder zumindest verwirrend, das habe ich schon ein paarmal festgestellt.

  3. Bei der Kernschmelze auf Kontakstellen würde Heiko Maas sein Gesicht wahren?
    Sorry, dieser Typ ist eine Belastung für die gesamte Politik. Geradezu ein Paradebeispiel, warum Politikverdrossenheit entsteht.
    Dass die sPD ( kein Schreibfehler, steht für das Soziale) nicht merkt, wie extrem schädlich Maas ist, zeigt nur zu deutlich, wie Macht-und Postengeil diese verkommene Partei ist.

    PS: Die Union ist noch schlimmer.

  4. warum gibt es dazu keine videoaufzeichnungen? Wovon hängt es ab, ob ein Video aufgezeichnet wird oder nicht? Ist doch eine Sachverständigenanhörung und keine Zeugenvernehmung

  5. Ich glaube an die deutschen Verfassungsorgane.
    Das Gesetz wird kassiert. Maas wird abdanken.
    Dass sowas in Deutschland überhaupt gedacht wird,
    ist schlimm genug.

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