Angebliches Start-Up-Unternehmen bietet Stimmentausch zur Bundestagswahl an

Satire und Provokation im Start-Up-Style oder Aufruf zu Straftaten? Eine Plattform will Wahlberechtigte mit Nicht-Wahlberechtigten zusammenbringen, damit Ausländer, Geflüchtete und Behinderte wählen können. Facebook reagiert mit der Sperrung der Seite, der Bundeswahlleiter prüft rechtliche Schritte.

Votebuddy gibt vor, sogar Plakatwerbung zu schalten. – Alle Rechte vorbehalten Votebuddy.de

Die rechte Szene ist in Aufruhr, weil Ausländer bei der Bundestagswahl wählen könnten. Auf Twitter und Facebook veröffentlichen sie Strafanzeigen, Beschwerden an den Bundeswahlleiter und sogar Hilferufe an den Bundesnachrichtendienst. Grund für die Aufregung ist ein angebliches Start-Up-Unternehmen namens VoteBuddy, das Menschen ermöglichen will, ihre Stimme an nicht wahlberechtigte Personen weiterzugeben. Das ist in Deutschland verboten, weil jeder Wahlberechtigte nur persönlich wählen darf.

Mittlerweile bekommt Votebuddy auch Gegenwind von anderer Seite: Der Bundeswahlleiter prüft rechtliche Schritte gegen die Webseite und will das Angebot stoppen. Facebook hingegen hat gerade die Seite auf seinem sozialen Netzwerk gesperrt.

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Die Fake-News-Aufklärer von Mimikama halten Votebuddy für Fake oder Satire. Es könnte sich aber auch um eine Seite handeln, die Stimmung gegen Menschen mit Migrationshintergrund macht, heißt es dort weiter. Mimikama macht den Fake unter anderem an genutzten Nutzer-Bildern fest, die teilweise von der Fotoseite unsplash.com stammen. Unstimmigkeiten bei den Fotos hatte auch schon Lars Wienand in seinem Artikel über Votebuddy festgestellt. Eine ähnliche Stimmentausch-Seite war schon bei den US-Wahlen aufgetaucht.

Bei Votebuddy verwehrt man sich dagegen, Satire zu sein. Das Projekt sei eine „innovative Antwort auf ein gesamtgesellschaftliches Problem“, sagt eine Person, die sich als Timo Meissner und CEO von Votebuddy ausgibt, gegenüber netzpolitik.org. Die Wahlbeteiligung sinke seit Jahrzehnten kontinuierlich. Votebuddy wolle „mit einem neuen Weg eine höhere Wahlbeteiligung erreichen“ und dafür sorgen, dass Betroffene ins politische Geschehen integriert würden, so Meissner weiter. Votebuddy wirke auf beiden Seiten aktivierend: Einmal, indem Menschen einbezogen würden, die bisher nicht wahlberechtigt sind, andererseits partizipierten jetzt auch Wahlberechtigte, die nicht selbst wählen wollen, durch ihren Stimmentausch aktiv am politischen Geschehen.

Millionen Menschen wohnen in Deutschland – und dürfen nicht wählen

Bei aller möglichen Satire und rechtlicher Unzulässigkeit ist der Hintergrund von Votebuddy ein ernsthafter: Neben Millionen von Ausländern sind auch mehr als 80.000 Behinderte in Deutschland bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt. Viele Ausländer leben schon seit Jahren im Land, beteiligen sich mit der Zahlung von Steuern am Gemeinwesen, werden aber bei Wahlen vom Mitwirken an der Demokratie ausgeschlossen. Das liegt daran, dass das Wahlrecht in Deutschland an die Staatsbürgerschaft und nicht an den Wohnort gekoppelt ist. Lediglich bei Kommunalwahlen dürfen EU-Ausländer mitwählen, Nicht-EU-Ausländer jedoch nicht.

. - CC0 andrew jay

Allein in Nordrhein-Westfalen sind so etwa 700.000 Menschen von Wahlen ausgeschlossen. Von einem Wahlrecht für Ausländer, die schon länger hier leben, versprechen sich Befürworter Impulse für die Integration. Gegner eines solchen Wahlrechts sagen, dass sich Ausländer um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühen sollen und dass das Wahlrecht einen wichtigen Anreiz darstelle.

Die Macher von Votebuddy bekommen für ihre Aktion viel rechten Gegenwind. Timo Meissner spricht von „Androhungen von Gewalt in unterschiedlichster Form“, die telefonisch und per Mail bei ihm eingingen. Trotz der Drohungen und möglicher Strafverfolgung will Votebuddy nach eigener Aussage weitermachen. Die Bundestagswahl sei nur ein erster Prototyp, man wolle den Dienst auch bei den Wahlen in Tschechien und Norwegen anbieten.

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22 Ergänzungen

  1. Zum einen ist das nationale Wahlrecht idR immer an die Staatsbuergerschaft gekoppelt, denn das macht einen u.a. Staatbuerger aus.

    Zum anderen ist faszinierend, wie gerade das Thema der vermeintlichen Rechtlosigkeit von Behinderten durch die Medien getrieben wird. Wer vollstaendiger und dauernder Betreuung unterliegt, ist absolut nicht in der Lage, die Welt zu verstehen und sein Leben selber zu gestalten oder zu entscheiden. Wie sollte so jemand frei und selbstbestimmt waehlen koennen?

    1. Grundsätzlich halte ich es schon für vertretbar, dem Kreis der Betreuten die Wahl zu erlauben. Der zitierte Artikel spricht passend vom Recht auf irrationale Wahl. Und wer von den Nicht-Betreuten hat schon lückenlose Informationen (und Verständnis) über die kandidierenden Partei? Daher kann jeder nur eine rationale Entscheidung jeweils zu seinem Erkenntnishorizont treffen. Daher ist es eigentlich sogar falsch, die Wahl Behinderter als eventuell irrational zu bezeichnen. Aus ihrer individuellen Sicht wählen sie rational und wenn es eben „weil immer so bunt“ ist. Was mir nur an der ganzen Sache gar nicht gefällt: In vielen Fällen wäre es nicht die Wahl des Betreuten, sondern die zweite Stimme des Betreuers.

      1. Ich sehe das Problem nicht. Wenn man dauerhaft hier lebt, um dauerhaft hier leben zu bleiben, dann wird man 5 oder 8 Jahre auf das Wahlrecht warten können. Wenn man dauerhaft hier lebt, um danach wieder abzureisen, dann soll man sein Wahlrecht wo anders ausüben.

        Alles Andere ist eine Frage der doppelten Staatsbürgerschaft, die in einigen Fällen möglich ist.

        Das dargestellte Werbeplakat finde ich aber gut. Vielleicht ermuntert es ein paar „will nicht wählen“-Deppen endlich mal ein paar Wahlprogramme vollständig durchzulesen, sich die Hochrechnungen anzusehen und danach eine informierte Entscheidung zu treffen.

    2. Wenn ich dauerhaft in Deutschland wohne, bin ich von den Entscheidungen von Bundestag und Regierung betroffen. Und zwar egal ob ich jetzt Staatsbürger bin oder nicht. Von daher sehe ich eigentlich keinen Grund, dass Wahlrecht irgendwas mit Staatsbürgerschaft zu tun haben muss.

      1. Vor allem, wenn man andersherum die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, aber mehr als 25 Jahre nicht mehr in Deutschland lebt, das Wahlrecht verliert…

        Wenn dann einheitlich: entweder Wohnort oder Staatsangehörigkeit.

      2. Aber irgendwo muss man die Grenze ziehen. Ich bin gerade in X im Urlaub. Also warum sollte ich hier wahlberechtigt sein. Wo ist die Grenze? Wohnsitzanmeldung? Wie vertragen sich dabei die unterschiedlichen Regelungen der verschiedenen Länder? Also ich finde die Staatsangehörigkeit ist schon eine sehr gut geeignete Abgrenzung. Warum sollten Ausländer, die schon lange hier leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit möchten, hier wählen dürfen? Ganz oder gar nicht … Ob man Flüchtlingen, die erst seit gestern hier sind, und vielleicht nur deswegen, weil sie über Deutschland am ehesten in die EU kommen können, in Deutschland wählen lassen sollte – ich denke nein, ganz formal, weil bis zu einer abschließenden Entscheidung gar nicht klar ist, ob sie sich hier berechtigt aufhalten.

    3. Ich habe den starken Eindruck, dass viele meiner Mitbürgerinnen und Mitbürger „absolut nicht in der Lage [sind], die Welt zu verstehen und [ihr] Leben selber zu gestalten oder zu entscheiden“. Und zwar ganz ohne „Behinderung“.

  2. Der angeblich „gute“ Zweck (auch Nicht-Staatsbürger, die hier leben, sollen nicht bloß daheim, sondern auch hier Abgeordente wählen können) rechtfertigt also die Mittel (Verstoß gegen §107a(1) StGB, §111 StGB)?

    Würdet Ihr das auch dann entschuldigen, wenn die andere Seite das täte? Nein?

    P.S.: Wäre es nicht fair gewsen, die Webseite zu nennen, die diesen Fall als erste veröffentlichte?

    1. Der Artikel hier entschuldigt oder rechtfertigt gar nichts, sondern verweist auf ein politisches Problem, welches dazu führt, dass mehrere Millionen Menschen hier zwar seit Jahren Steuern zahlen, aber nicht wählen dürfen. Darüber kann man diskutieren und der Artikel zeigt auch beide Argumentationsmodelle von Befürwortern und Gegnern auf.

      Zur Verlinkung: Aus Prinzip verlinke ich nicht auf rechtsradikale Hetzseiten und unseriöse Quellen. Deswegen gibt es hier auch keinen Link auf die Seite, welche die Geschichte zuerst brachte.

      1. Naja, wenn sie die Geschichte als erste gebracht haben, dann können sie ja nicht ganz so unseriös sein, richtig?

        Die Frage der Verlinkung ist letztlich die Frage ob man der eigenen Leserschaft die Medienkompetenz zutraut mit linksradikalen oder rechtsradikalen Webseiten umzugehen. Was an der Stelle aber nicht geht und 100% unseriös ist, ist zu verschweigen wer als erstes darüber berichtet hat obwohl man es weiß. Das ist Bevormundung der Leser.

    2. Nicht-Staatsbürger können in vielen Fällen in ihrem Heimatland eben auch nicht wählen, weil sie dort keinen Wohnsitz haben und/oder es keine Briefwahl gibt.

      1. Das ist deren Problem und das Problem von deren Ländern. Andere Länder, andere Sitten; wenn es in anderen Ländern keine Briefwahl gibt, hat uns das nichts anzugehen.

  3. Ich sehe in der Wahl, wie in unserem System ausgeübt, grundsätzlich keine Logik.
    Mein Nachbar hat kein Recht an meinem Körper und meiner Hände Arbeit Ergebnis.
    Rechte die mein Nachbar nicht hat kann er nicht an Dritte delegieren.
    Ergo ist hier jede Wahl logischerweise rechtlich nichtig.

    1. Einen Staat zeichnet u.a. aus, dass er seine Strukturen und Gesetze auf seinem Territorium durchsetzen will, kann und tut. Ein Rechtsstaat zeichnet darueber hinaus u.a. aus, dass er das moeglichst stringent auf Grundlage moeglichst konsistenter Gesetze tut. Bei einem demokratisch verfassten Rechtstaat basieren diese Gesetze u.a. auf einer moeglichst konsistenten Verfassung und kommen durch demokratische Mechanismen zustande. Die Verfassung ist ein Stueck weit axiomatisch, Gesetze und ihre Anwendung bauen logisch darauf auf, der Gesetzgeber ist aber im diesem Rahmen frei in der Gestaltung.

      Dass Du persoenlich die FDGO ablehnst, ist da nicht relevant. Dass Du Logik nicht verstanden hast, auch nicht.

      1. Ergaenzend: niemand anderes delegiert Rechte ueber Dich an den Staat, schon garnicht durch Wahlen. Du gibst dem Staat diese Rechte durch Deine Existenz in diesem Staat. Oder Du verlaesst diesen Staat.

  4. Zu Votebuddy prinzipiell: vorsaetzlicher Gesetzesbruch und Anleitung zum Gesetzesbruch muss strafrechtlich verfolgt werden. Wenn die das ernst meinen, sollte man sie aus dem Verkehr ziehen.

  5. Letztendlich geht es hier ja nicht darum _ob_ sich die Betreiber der Webseite strafbar gemacht haben, sondern welchen Vergehens sie sich strafbar gemacht haben.

    Entweder geht es hier um Wahlfälschung und Anleitung zu einer Straftat oder es geht um Vortäuschen einer Straftat und Anleitung zu einer Straftat.

    „Die Macher von Votebuddy bekommen für ihre Aktion viel rechten Gegenwind.“

    Wenn die Rechten die einzigen sind, die Gegenwind gegen Votebuddy machen, dann wäre das blamabel. Denn das ist ein Thema für alle Demokraten, gerade auch für Linke, solange sie sich als Demokraten verstehen.

    „Neben Millionen von Ausländern sind auch mehr als 80.000 Behinderte in Deutschland bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt.“

    Das ist aber nicht das Thema. Wahlfälschung ist das Thema. Und ich finde es ehrlich gesagt nicht akzeptabel, Ausländer und Behinderte ungefragt zu missbrauchen wenn es um die moralische Reinwaschung einer schweren Straftat geht. Sowas ist nämlich extrem schäbig, weil es nämlich berechtigte Anliegen in die Nähe von Straftaten rückt.

    Für Ausländer kann das sehr weit gehende Konsequenzen geben: wer sich bei so etwas beteiligt kann abgeschoben werden.

    Noch ein paar Dinge rund um Votebuddy und die Berichterstattung:

    * Meines Wissens berichtete als erster David Berger auf der Plattform „PHILOSOPHIA PERENNIS“ über das Thema (5. September) (Muss man nicht verlinken, sollte man aber erwähnen)

    * Auf Wahlfälschung steht in Deutschland bis zu 5 Jahre Haft. Ein Verbrechen auf das ebenfalls bis zu 5 Jahre Haft steht ist die Verbreitung von Kinderpornografie.

    Jetzt kann sich jeder überlegen, ob er es für akzeptabel hielte dass eine Kinderpornoseite online bliebe, auch wenn sie „nur“ Texte oder realitätsferne Zeichnungen verbreiten würde.
    Natürlich ist so eine „Stimmentausch“-Webseite ein No-Go, und jeder einzelne Fall ist ein Verbrechen. Die einzige akzeptable Zahl der getauschten oder besser gesagt verschobenen Stimmen ist null.

    1. Das wiederum halte ich für fake news.

      Es gibt die Möglichkeit, via waybackmachine das Impressum der Seite aufzurufen, wie es am 5. September aussah. Dort stand als Verantworlicher noch jemand anderes drin, als das Künstlerkollektiv aus Berlin. Initiert wurde die Seite von

      Timo Meissner
      001 347 352 00 83
      info@votebuddy.de

      VoteBuddy
      Timo Meissner
      641 Lexington Avenue
      New York, NY, 10022
      USA

      Siehe https://web.archive.org/web/20170905220425/https://www.votebuddy.de/kontakt-impressum

  6. Fun fact: Initiiert wurde das Projekt VoteBuddy aus den USA von einem

    Timo Meissner / 641 Lexington Avenue / New York, NY, 10022 / USA

    Siehe https://web.archive.org/web/20170905220425/https://www.votebuddy.de/kontakt-impressum

    Ich finde es befremdlich, dass der sich so einfach aus der Affäre ziehen kann, indem er die Verantwortlichkeit an ein Künstlerkollektiv überträgt.

    Und dann frage ich mich auch: gehört man jetzt zur Rechten Szene, weil man möchte, dass die Wahlen gemäß des GG ablaufen? Und da das GG mit Verfassung gleichgesetzt wird: muss man Verfassungsfeindlich sein, um nicht rechts zu sein? Fragen über Fragen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.