Ablehnung bei „StreamOn“ der Telekom: Streaming ist nicht gleich Streaming

Wenn man ein vielbenutztes Streaming-Community-Projekt bei „StreamOn“ der Deutschen Telekom anmelden möchte, bekommt man eine Abfuhr. Grund dafür: Wer Inhalte auch zum Download anbietet, darf bei „StreamOn“ nicht mitmachen.

Screenshot von faz.net, wo der Download von Videos sehr einfach ist. – Alle Rechte vorbehalten faz.net

Dass der neue StreamOn-Tarif der Deutschen Telekom mit seinem privilegierten Zugang für Inhalteanbieter die Netzneutralität gefährdet, sagen nicht nur wir, sondern auch der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Wir hatten dazu aufgerufen, Eure Audio- und Video-Angebote bei der Deutschen Telekom einzureichen, um zu testen, welcher Dienst dort genommen wird – beziehungsweise mit welcher Begründung die Deutsche Telekom Angebote ablehnt.

Das erste uns bekannte Projekt, was eine Ablehnung erhalten hat, ist der Podcast-Dienst bitlove.org, ein nicht-kommerzielles Community-Projekt, das vielen Podcastern als technische Basis dient. bitlove.org bietet die Grundlage für eine Auslieferung von Podcast-Inhalten über das Bittorrent-Protokoll und hilft Podcastern dabei, ihre Inhalte ressourcensparend auszuliefern. Der Vorteil von bitlove ist, dass man den eigenen Podcast ohne teure Serverinfrastruktur an viele Nutzer ausliefern kann.

Die Telekom will bitlove.org allerdings nicht bei StreamOn aufnehmen. Die Begründung liest sich so, als ob StreamOn sämtliche Podcasting-Anbgebote diskriminiert, denn die Ablehnung wird mit Punkt 1.7 der AGB begründet.

Sehr geehrter Herr XXX,
leider haben wir bei der technischen Prüfung Ihres Services festgestellt, dass es sich nicht um einen Streaming-Dienst im Sinne unserer AGBs handelt – siehe dazu u.a. § 1.7 der AGBs.
Daher können wir eine Teilnahme Ihres Services bitlove.org an StreamOn leider nicht ermöglichen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Telekom Deutschland GmbH

In der AGB steht dort:

„Streaming“ bezeichnet sowohl On-Demand-Streaming als auch Live-Streaming. On-Demand-Streaming bezeichnet den Zugang der Endnutzer zu den Relevanten Inhalten des/der Streaming-Dienste(s) an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl, vorausgesetzt, der Endnutzer kann im Rahmen dieses Zugangs keine Kopien der Relevanten Inhalte zur Nutzung außerhalb des/der Streaming-Dienste(s) anfertigen. Live-Streaming bezeichnet den Live-Empfang gesendeter Inhalte (z.B. TV und Radio) über das Internet durch einen Endnutzer.

Während bitlove.org also genau das technisch macht, nämlich On-Demand-Streaming, sehen das die Juristen der Deutschen Telekom anders und stören sich daran, dass Dateien, die über bitlove.org verteilt werden, ebenso einfach heruntergeladen werden können. Alle anderen technischen Voraussetzungen des Streamings sind erfüllt, nur beim Runterladen blockiert die Telekom.

Zum Vergleich: Zu den Partnern von StreamOn gehört beispielsweise das Angebot von faz.net. Es ist von außen nicht nachvollziehbar, ob damit nur die Angebote der geschlossenen FAZ-App genannt sind oder die Videos der Seite. Letztere können wir durch zwei Klicks bequem im Browser der Wahl herunterladen, dementsprechend sind sie zwar durch die Marke für die Deutsche Telekom ein attraktiver Partner, aber wenn dem so wäre, würde hier mit zweierlei Maß gemessen.

Alternativ stellt sich eine andere Frage der Netzneutralität: Haben bei dem Zero-Rating-Angebot der Deutschen Telekom nur die Netz-Inhalte eine Chance, die in geschlossenen Systemen funktionieren und dabei gut abgesichert sind, so dass „der Endnutzer […] keine Kopien […] anfertigen kann“? Damit würden automatisch alle offenen Systeme benachteiligt werden. Und das wäre ein klarer Verstoß gegen die Netzneutralität, wo die Bundesnetzagentur einschreiten müsste.

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21 Ergänzungen

    1. Es geht nicht um Download, sondern um die Nutzung außerhalb des Streaming-Dienstes.

      „[…]der Endnutzer kann im Rahmen dieses Zugangs keine Kopien der Relevanten Inhalte zur Nutzung außerhalb des/der Streaming-Dienste(s) anfertigen.“

      Bei Netflix kann ich den Download nicht auserhalb der App nutzen.

  1. Spontan hätte ich bei einem auf Bittorrent basierenden Streamer gesagt, der gilt nicht, weil ich gleichzeitig auch Uploader bin.
    In wie weit das auf den genannten Dienst zutrifft weiß ich nicht. Aber wenn er so funktioniert und dies prinzipiell auch mobil so läuft kann ich verstehen den Dienst nicht zuzulassen.
    Die Begründung ist natürlich bedenklich, insbesondere weil nicht nur die genannte FAZ den Download bietet sondern auch die Mediatheken der öffentlich Rechtlichen.

    Sofern möglich sollte vielleicht noch mal bei der Telekom angefragt werden, ob die Begründung die Richtige ist und wie sich das mit den anderen genannten Anbietern verträgt.

    1. Google Music ist aber auch nicht im Angebot der Telekom integriert. Spotify, wo es meines Wissens auch möglich ist auch nicht. Warum dann jedoch Amazon Music mit drin ist, erschließt sich mir nicht.

      1. Spotify wird von sich aus StreamOn nicht in Anspruch nehmen wollen. Die Offline-Funktion ist ein wesentliches Feature der Bezahlversion. Würden sie mit StreamOn kooperieren würden viele User die Bezahlversion nicht mehr benötigen und kündigen.

          1. Update: Ich verstehe es mittlerweile. Der Artikel ist von 2017 :D (Google News war das anscheinend egal.)

  2. Danke für Eure Aufklärungsinitiative auch in diesem Fall!

    -> Netzpolitik.org ist ja inzwischen nicht nur als bedeutende seriöse Quelle anerkannt, sondern wird (vermutlich/hoffentlich) auch von vielen technikaffineren Politikern gelesen, um Zusammenhänge besser verstehen zu können.

  3. Wie sieht es mit media.ccc.de aus? Hat sich da schon mal jemand durchringen können, das einzureichen?

  4. Über den Namen Bitlove(.org) kann man sich streiten, aber steht nicht sogar im Seitentitel:
    > Peer-to-Peer Love for Your Podcast Downloads
    So so, Downloads schreiben sie, aber nichts von Streaming (außer der Torrent App Empfehlung).
    Doch frage ich mich, wo kann ich auf der Seite ein Stream hören? Überall steht was von Download, aber irgendwas zum Streamen finde ich da nicht. Was hat denn bitte schön P2P Torrent mit Streaming zu tun?

    Dann hat bitlover.org nicht mal ein Impressum und keine Erklärung wer hinter der Webseite steckt. Bei der Rubrik „Über Bitlove“ steht legedlich:
    > Bitlove erstellt für alle Mediendateien eines RSS-Feeds Torrents und ist zugleich Seeder
    Das ist alles an Informationen zu Bitlove? Die Webseite wirkt nicht besonders seriös. Irgendwie kommt mir der Artikel hier vor, als wenn jemand der Seite bitlove.org ein wenig Publicity verschaffen will. Bitlove ist wirklich ein schlechts Argument gegen die StreamOn Politik der Telekom.

    1. „Wir empfehlen WebTorrent Desktop für Streaming“ steht ja oben auf der website.
      Der Blick ins whois sagt zumindest wo die Site liegt und wer sie registriert hat. Nur rhetorisch: Ansonsten weis ich nicht, was macht denn eine Website seriös wirkend, oder vor was schützt einen das?

      Aber das ist ja ohnehin nen anderer Bahnsteig als das Stream-On Thema.

      Zu dem Punkt. Gesetzt den Fall, die Telekom würde alles was streamt in ihren Service lassen, andere ISP das Angebot aber nicht vollständig zu denselben Konditionen übernehmen, auch dann wäre im Gesamten die Netzneutralität (für alle) nicht zu gewährleisten.
      Ich denke, die Telekom hat sich da ein Ei ins Nest gelegt, das sie nicht unbedingt voll ausbrüten will.

  5. Fragt ein digital native: Gibt’s denn keine Apps mit denen man dennoch einen Download realisieren kann?

    Sagt ein promovierter IT-Spezi im Unihackerclub: Dann laden wir eben im Schatten.

    Sagt ein Computerspinner aus den 80’ern: Mir doch Latte. Ich lade keine Streams und kenne meine Quellen. Telekom – was ist das denn?

  6. mir ist nicht bekannt, dass auch nur einer der teilnehmenden dienste das verhindern einer kopie gewährleisten kann.

    interessant wäre hier ein gerichtsverfahren telekom gegen youtuberin, die in einem video zeigt, wie sich bei dienst x eine kopie machen lässt. umgehung einer wirksamen technischen maßnahme? verstoß des dienstes gegen streamon-agb?

    .~.

  7. Ihr wisst schon, dass es sich hierbei um eine Tarifoption ausschließlich für Mobilfunkverträge handelt und nicht für den Festnetzanschluss? Und soweit ich das in Erinnerung habe ist die Nutzung der App des jeweiligen Partners Voraussetzung zum Streamen. Beispiel YouTube: Ich wüsste nicht, dass man über die YouTube App Videos downloaden kann. Oder ich habe die Option noch nicht gefunden.

    Zudem schreien alle nach immer mehr Leistung in Form von Downloadgeschwindigkeiten und Volumen. Und am besten kostenlos, gelle? Jetzt hat die Telekom eine Option (auch wenn tariflich eingeschränkt), um z. B. über das größte Videoportal Videos anzuschauen, ohne dass sich dies auf das Datenvolumen auswirkt, und schon gibt es wieder Leute, die dagegen aufschreien und protestieren. Da versteh einer noch die Welt…

    1. Ja, hier im Forum kann man sehr gut erkennen, dass die meisten Leute StreamOn eigentlich gar nicht verstanden haben. Gemeckert wird aber trotzdem -.-

      1. Das es im Internet Tools gibt, mit dem ein jeder Videos bei Youtube & Co runtergeladen und gespeichern werden kann, ist ein ganz anderes Thema. Bei StreamOn wird der Stream nur dann dem Datenvolumen nicht angerechnet, wenn auch die entsprechende App vom Anbeiter genutzt wird. Downloade ich die Daten und speichere ich sie auf dem Smartphone, dann ist das Datenvolumen nicht „zero“. Nutze ich z.B. den Browser auf meinem Smartphone, um ein Youtube Video zu sehen, so wird sicherlich das verbrauchte Datenvolumen mein Kontingent mindern.
      Und mir ist nicht bekannt, dass bitlove.org eine eigene App hat. Im Google Play Store finde ich keine. Also erfüllt bitlove.org die Mindestanforderung doch gar nicht für StreamOn.

      2. Bitlove.org scheint mir ein P2P Torrent Streamer zu sein. Und wie funktioniert P2P? Ein Consument ist gleichzeitig ein Anbeiter, d.h. man läd sich Daten runter und beitet diese anderen auch an. Im Mobilfunk würde vielleicht der Download kein Kontingent verbrauchen, aber doch der Upload und damit wäre das Geschrei wieder groß.

      3. Sowohl der Diensteanbieter als auch der Mobilfunkkunde müssen pro-aktiv StreamOn zustimmen. Dieses Produkt wird keinem aufgezwungen und es werden auch keine StreamOn Daten im Netz priorisiert oder sonst wie bevorzugt. Ganz im Gegenteil, StreamOn mindert sogar die Qualität der Streams. Für StreamOn muss nichts im Netz (Technik) geändert werden, sondern betrifft allein die Abrechnung (Rechnugnswesen).

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.