Ab heute gilt das NetzDG – und das sind die Gefahren für die Meinungsfreiheit

Kein netzpolitisches Vorhaben der Großen Koalition ist auf so viel Empörung und Widerstand gestoßen. Am 1. Oktober tritt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft, die Gefahren für die Meinungsfreiheit bleiben trotz Nachbesserungen bestehen.

Das NetzDG richtet sich gegen Hassinhalte, führt aber oft zu Sperrungen von antirassistischen Accounts. – Alle Rechte vorbehalten Jordan Andrews

Seit heute ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Das Gesetz soll Hasskriminalität im Internet bekämpfen. Plattformbetreiber mit mehr als zwei Millionen Nutzern müssen von nun an „offensichtlich strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden löschen. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker sehen dies als Grundproblem des Gesetzes an, weil im Zweifelsfall auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht würden, um einem Bußgeld zu entgehen. Das Gesetz war trotz einiger Änderungen bis zur Abstimmung Ende Juni im Bundestag hoch umstritten, weil es nach Ansicht der Kritiker eine Gefahr für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit darstellt und europarechtswidrig ist.

Im Gesetzgebungsprozess brachte sich im April eine „Allianz für die Meinungsfreiheit“ in Stellung – ein ungewöhnlich breites Bündnis aus Industrieverbänden, Journalistenverbänden, Bürgerrechtsorganisationen und netzpolitischen Initiativen. Durch den breiten Widerspruch wurde das Gesetz zumindest in Teilen entschärft. So flogen beispielsweise die ursprünglich geplanten automatischen Inhalte- und Uploadfilter wieder heraus, die allerdings nun auf EU-Ebene forciert werden sollen. Auch wurde die anfangs sehr breite Definition von sozialen Netzwerken enger gefasst und die zivilrechtliche Auskunftspflicht leicht eingeschränkt. Die Grundprobleme eines Overblockings durch die Plattformen und der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung lösen auch diese Korrekturen nicht. Ebenso gibt es keine Sanktionen für die Unternehmen, wenn sie zu viel löschen. Deswegen bleibt das Gesetz auch in der aktuellen Version gefährlich für die Meinungsfreiheit. Diese Befürchtungen wurden zusätzlich genährt, nachdem sich ein Gesetzentwurf zur Kontrolle von Internetinhalten in Russland positiv auf das NetzDG bezog.

Weiterhin unklar, welche Netzwerke unter das Gesetz fallen

Die Plattformen haben nun eine Übergangszeit, bis zu deren Ende sie Kontaktstellen, Meldemechanismen und die Umsetzung des Gesetzes implementiert haben müssen. Spannend ist dabei, wie viele und welche Plattformen eigentlich vom Gesetz betroffen sind. Diese Frage konnte bislang keine Regierungsstelle exakt beantworten. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums verweist gegenüber netzpolitik.org auf das Bundesamt für Justiz, das in Zukunft bestimmen soll, wer unter das Gesetz fällt. Das Amt habe aber noch keine Ermittlungen aufgenommen. Nach Informationen des Spiegel sollen dort 50 Mitarbeiter zur Bearbeitung des NetzDG angestellt werden, die Hälfte soll Mitte Oktober die Arbeit aufnehmen.

Noch ist nicht abzusehen, wie stark die befürchteten Auswirkungen des Gesetzes auf die Meinungsfreiheit sein werden. Das NetzDG hat keinen Mechanismus verankert, mit dem sich von fälschlichen Löschungen betroffene Personen effektiv wehren können. Deshalb ist es umso wichtiger, Löschungen beispielsweise auf onlinecensorship.org zu dokumentieren. Auch der Deutsche Journalistenverband ruft Medien und Journalisten auf, Löschungen ihrer Postings zu speichern. Denn über ungerechtfertigt gelöschte Beiträge werden die ersten Transparenz- und Löschberichte, zu denen die Plattformen verpflichtet sind, vermutlich keine Anhaltspunkte geben.

Spannend wird auch der Umgang der noch zu bildenden neuen Regierung mit dem NetzDG. Beim Zensursula-Gesetz der vorletzten Großen Koalition hob die nachfolgende schwarz-gelbe Regierung dieses wieder auf. Aufgrund der erwartbaren negativen Auswirkungen auf Grundrechte könnte eine zukünftige Regierung unter Beteiligung von Grünen und FDP mindestens die Evaluierung, wenn nicht gar eine Aufhebung des Gesetzes im Koalitionsvertrag festhalten.

22 Ergänzungen

  1. Mein Arbeitgeber hat schon eine entsprechende Veränderungsmitteilung erhalten, mal schauen wie er darauf reagiert. Spätestens beim Verhaltenskodex muß er reagieren….

    1. Verhaltenskodex für Arbeitgeber? Warum geht es da nur um Daten und nicht um Werte wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

      Was ich gerne endlich mal lesen möchte im Bezug auf einen Verhaltenskodex der Arbeitgeber:

      Gleiche Bedingungen für Männer und Frauen sind für uns eine Selbstverständlichkeit und die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeitsleistung ist für uns selbstverständlich.

        1. Wir wollen jetzt mal nicht auf dem leistungslosen Einkommen der Kapitalisten rumhacken. Das haben die sich mühsam verdient.

      1. Die Betonung lag auf ARBEITSleistung. Chefs sind Chefs und Arbeitende sind Arbeitende. Und Alphatiere gehören in den Biologieunterricht.

  2. Waren da nicht auch Verfassungsklagen angekündigt? Zumindest die AfD wollte doch klagen. Weiß jemand den Stand?

      1. Und, wer? Alle haben sie geschrien, aber dann? Ich habe den Eindruck, daß dann das Thema mit dem Gedanken „trifft ja eh nur das rechte Pack“ ad acta gelegt wird, und so Maas in die Hände klatschen kann. Da kommt bei mir unweigerlich der Ausspruch von Martin Miemöller ins Gedächtnis bezüglich des Schweigens zu den Verfolgungen anderer.

    1. Doch, tut es, §4, Abs. 2: „Die Ordnungswidrigkeit kann […] in den übrigen Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden. § 30 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.“ Der Satz im Ordnungswidrigkeitsgesetz, auf den verwiesen wird, lautet: „Verweist das Gesetz auf diese Vorschrift, so verzehnfacht sich das Höchstmaß der Geldbuße nach Satz 2 für die im Gesetz bezeichneten Tatbestände.“ Details finden sich dort.

      1. „In den übrigen Fällen des Absatzes 1“. In den übrigen Fällen des Absatz 1 wird das Nicht-Löschen nicht als Ordnungswidrigkeit aufgeführt, auf das ein Bußgeld ausgestellt wäre.

      1. ?

        Ich würde gerne wissen, wie Sie zu der Ansicht kommen, dass das Nicht-Löschen mit Bußgeldern bedroht ist. Ich kann das dem Gesetz nicht entnehmen.

  3. Ein weiterer Schritt hin zur Vernichtung freier Meinungsäußerung, befohlen vom Staat, durchgeführt von verängstigten, also dann übereifrigen Lakaien oder stupiden und somit totalitären Algorithmen.
    Im Bereich Menschliche Nacktheit besteht schon seit Jahrzehnten ein (nicht überall ausgesprochenes) Verbot der Darstellung einer Brustwarze, ein Wort, welches zu nutzen, demnächst auch nicht mehr politisch korrekt (zulässig) – da ja sexistisch – sein wird.
    Man wird prozessieren müssen, um Sätze aussprechen / posten zu dürfen.
    Was würde passieren in Sachen Zensur, schriebe jemand: „Nazis gehören vergast“?
    Wer verharmlost, wer beschimpft?

    Kann man nur hoffen, dass der EuGH hier eingreift!

    Danke für die obigen Hinweise.

  4. Das NetzDG dürfte grundgesetzwidrig sein. So wie viele Dinge der letzten GroKo grundgesetzwidrig waren. Deshalb auch Grundgesetzänderungen und die Wortakrobatik zur Vertuschung/Verdrehung. Deshalb wurde die GroKo mit einem Stimmenverlust von ca. 15% abgewählt.

    Nebenbei würde „Jamaika“ das Ende der CSU-Alleinherrschaft in Bayern bedeuten. Auch die FDP würde im Falle von Jamaika bei den nächsten Wahlen endgültig in der Versenkung verschwinden. Deshalb heißt es Minderheitsregierung oder Neuwahlen.

    Die Grüninnen können zusammen mit ihren roten Brüderinnen versuchen zu regieren. Für alle anderen sind sie unerträglich.

  5. hallo,
    mein Vorredner von 11:14 ist praktisch vollkommen unabhängig von meinen Gedanken zum gleichen Ergebnis gekommen.-wie definiert man sowas?-

    na ja , „netzwerkdurchsetzung–oder -durchsetzend?“;(;;
    Das mit „Haßreden-Verhinderung“ als Kategorie zu definieren…ist schon abenteuerlich abstrahierend. Ich denke ,jeder hat ein Recht auf Haß, sowie auf ein Recht auf Liebe, und dem ganzen Spektrum dazwischen. Das gehört zum biologischen Menschen dazu, alles Andere ist „Homunkolus“, das Monster. Ich glaube, hier verfolgt „jemand“ ganz andere Zwecke mit diesem Gesetz.
    Vielleicht könnten wir zusammen ja mal die möglich-wirkliche Stoßrichtung dieses Gesetzes analysieren?
    best regards

  6. Vor lauter Gelaber über die Gefahren des NetzDG wird überhaupt nicht mehr darüber diskutiert, ob es sein Ziel überhaupt erreichen kann: Hasspostings aus Facebook zu verbannen.

    Ich denke: nein. Wenn ich Hater bin und mein Hassposting, das ich heute schreibe, wird von Facebook morgen gelöscht: na und? Dann schreibe ich das eben gleich danach wieder rein. Da ich von Hartz IV lebe und keiner geregelten Arbeit nachgehe, habe ich viel Zeit dafür.

    Wichtig wäre die Stafverfolgung von denjenigen, die Hasspostings ins Netz stellen, und nicht die stupide Löschung, die das NetzDG vorsieht.

  7. ich hätte nie gedacht, daß es einmal so weit kommen könnte mit dem internet, in einem land in dem man glücklich und zufrieden leben könnte…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.