Wissenschaftlicher Dienst: Geplantes BND-Gesetz ist in Teilen verfassungswidrig

Teile des geplanten BND-Gesetzes sind nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verfassungswidrig. Das geht aus einem aktuellen Gutachten hervor. Auch Ausländer, die sich im Ausland aufhalten, fallen demnach unter den Schutz des Grundgesetzes. Die Bundesregierung sieht das anders.

Die Anlässe für die Überwachung von Telekommunikation sind viel zu allgemein gefasst, kritisiert der Wissenschaftliche Dienst. Foto: Pavan Trikutam unter CC0 1.0-Lizenz

Der Wissenschaftliche Dienst bezieht sich in einem Gutachten über die geplanten Änderungen des BND-Gesetzes (pdf) auf die Kritik des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier an der Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) an Internetknoten. Papier kommt in seinem – auch von uns veröffentlichten – Gutachten zu dem Ergebnis, dass Teile des Artikel 10-Gesetzes verfassungswidrig und die Abhörmaßnahmen am Internetknotenpunkt DE-CIX rechtswidrig sind.

Der Wissenschaftliche Dienst hat nun überprüft, ob die durch Papier geäußerten rechtlichen Bedenken im Entwurf für ein neues BND-Gesetz gelöst werden. Außerdem bewertet es den Gesetzesentwurf hinsichtlich seiner Verfassungsmäßigkeit. In Auftrag gegeben hatte das Gutachten der Bundestagsabgeordnete André Hahn von der Partei „Die Linke“.

Hintergrund: Das geplante BND-Gesetz

Die Große Koalition plant, das bestehende BND-Gesetz umfassend zu reformieren. Es soll sowohl für das In- sowie das Ausland geregelt werden, was und wie der Auslandsgeheimdienst überwachen darf. Wir titelten: „Alles was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.

Im Zentrum der Kritik des Gutachtens vom Wissenschaftlichen Dienst steht die sogenannte Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND. Damit ist das Abhören von Telekommunikation (Telefonate, SMS, E-Mails, etc.) gemeint, die zwischen zwei ausländischen Staaten stattfindet. Schon heute erfasst und verarbeitet der BND solche Verkehre und gibt sie an ausländische Geheimdienste weiter, verstößt damit aber – nach herrschender juristischer Auffassung – gegen das Grundgesetz.

Abhören von Ausland-Ausland-Kommunikation ist rechtswidrig

Der größte Teil des Gutachtens dreht sich um die Frage, für wen das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses gilt und welche Konsequenzen dies für die Abhöraktionen des BND hat. Artikel 10 des Grundgesetzes schützt jegliche Telekommunikationsverkehre und erlaubt deren Überwachung nur unter strengen Auflagen. Doch gilt dieser Schutz nur für Deutsche oder auch für ausländische Staatsbürger, die sich außerhalb Deutschlands aufhalten? BND und Bundesregierung sagen „nein“, Verfassungsrechtler Papier und der Wissenschaftliche Dienst sagen „ja“.

Papier ist der Auffassung, dass das Abhören von Ausland-Ausland-Kommunikation grundsätzlich ein Eingriff in Artikel 10 des Grundgesetzes darstellt. Folglich müsste, schreibt der Wissenschaftliche Dienst, der Gesetzesentwurf explizit die Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses benennen, mit all seinen rechtlichen Folgen. Da dies nicht der Fall sei, so der Wissenschaftliche Dienst weiter, wäre der Gesetzesentwurf verfassungswidrig.

Auf der Suche nach der Ermächtigungsgrundlage

Soll in Grundrechte eingegriffen werden, benötigt es generell einer sogenannten Ermächtigungsgrundlage. Im Falle des Abhörens von Ausland-Ausland-Kommunikation von inländischen BND-Standorten wie Bad Aibling, sei diese in der Gesetzesnovelle gegeben, schreibt der Wissenschaftliche Dienst. Ganz anders sehe es hingehen bei Abhöraktionen aus, die im Ausland stattfinden. Dort fehle die Ermächtigungsgrundlage weiterhin.

Auch Ausländer müssen über Überwachung benachrichtig werden

Jede Person hat nach Artikel 10 des Grundgesetzes Anspruch darauf, benachrichtigt zu werden, wenn sie Ziel einer Überwachungsmaßnahme wurde. Wäre durch eine solche Benachrichtigung die Sicherheit der Bundesregierung gefährdet, kann stattdessen die Nachprüfung durch ein parlamentarisches Gremium stattfinden. Der Entwurf für das BND-Gesetz sieht eine Benachrichtigung allerdings nur dann vor, wenn durch die Abhörung von Ausland-Ausland-Kommunikation Personen mit einem deutschen Pass, inländische juristische Personen oder sich innerhalb des Bundesgebiets aufhaltende Personen betroffen sind.

Wird also beispielsweise ein Telefonat zwischen zwei sich in Dänemark befindenden Dänen abgehört, sieht das BND-Gesetz keine Benachrichtigung vor. Handelt es sich jedoch um zwei Deutsche, muss eine Benachrichtigung erfolgen. Nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes stellt dies „keine zulässige Ausnahme von den Mitteilungspflichten“ dar.

Im Übrigen stelle das im Gesetzesentwurf vorgesehene „Unabhängige Gremium“ kein Gremium im Sinne des Grundgesetzes dar, weil es nicht durch das Parlament, sondern durch die Bundesregierung ernannt sei.

Unverhältnismäßige Überwachung

Der Gesetzesentwurf schreibt vor, bei welchen Anlässen der Auslandsgeheimdienst Informationen erheben und verarbeiten darf, sprich in welchen Fällen beispielsweise Telefonate abgehört werden dürfen. Im Gegensatz zum Artikel-10-Gesetz seien diese Anlässe allerdings viel zu weit gefasst, kritisiert das Gutachten:

Während die Regelungen zur strategischen Fernmeldeaufklärung in § 5 G10 verschiedene konkrete Gefahrenbereiche […] als zulässige Aufklärungsziele einer solchen strategischen Aufklärung nennt, beschränkt sich die Regelung des § 6 Abs. 1 BNDG-E auf allgemein gehaltene Formulierungen wie die „innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik“ oder „die Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik“. [Hervorhebungen im Original]

Mittels solcher unkonkreter Formulierungen wäre es dem BND möglich, beinah jede Abhör- und Überwachungsaktion zu rechtfertigen. Das sei grundgesetzwidrig, weil es gegen die Gebote der Verhältnismäßigkeit und der Bestimmtheit verstoße, heißt es dazu im Gutachten. Der Wissenschaftliche Dienst kritisiert auch, dass das BND-Gesetz keine Beschränkung der Überwachung vorsehe, d. h., wie viel der weltweiten Telekommunikation abgehört werden darf. Begründung der Bundesregierung dafür: Es sei dem BND gar nicht möglich, alles zu überwachen.

Doch der Gesetzesentwurf verstoße nicht nur gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit, sondern auch gegen das der Gleichbehandlung. Die unterschiedliche Behandlung von deutschen Staatsbürgern, Unionsbürgern und anderen Ausländern sei nicht hinreichend begründet und verstoße daher gegen den Gleichheitsgrundsatz, bemängelt das Gutachten.

Automatisierte Weitergabe von Daten „nicht unproblematisch“

Künftig wäre es dem BND erlaubt, erfasste „Informationen einschließlich personenbezogene Daten“ an ausländische Geheimdienste automatisiert weiterzugeben. Das Gutachten kritisiert dies, wenn auch in sanften Tönen:

Nicht unproblematisch erscheint etwa […] in Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit insbesondere die Regelung des § 15 Abs. 1 BNDG-E, nach der der Bundesnachrichtendienst im Rahmen der Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten gemäß §§ 13 ff. BNDG-E erhobene Informationen (einschließlich personenbezogener Daten) automatisiert an den ausländischen Nachrichtendienst übermitteln darf. [Hervorhebungen im Original]

„Ein vernichtendes Urteil“

Der Auftraggeber des Gutachtens, André Hahn von der Linkspartei, sieht sich durch das Gutachten in seiner grundsätzlichen Kritik an dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung bestärkt:

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages trifft zum Entwurf der Koalition für eine Novelle des BND-Gesetzes ein vernichtendes Urteil. Anstatt nach jedem Skandal, den die Geheimdienste produzieren, im Nachgang die gesetzliche Grundlage für ihr Handeln auszuweiten, ist es an der Zeit, die Tätigkeit der Dienste grundsätzlich in Frage zu stellen.

Kritik am Gesetzesentwurf kommt auch von Medienverbänden, der Menschenrechtsorganisation Amnesty International und anderen Nichtregierungsorganisationen. Internationale Organisationen, wie die OSZE und die Vereinten Nationen haben ebenso „ernste Bedenken“ geäußert.

Das Gutachten macht klar: Drückt die Bundesregierung die Gesetzesreform in dieser Fassung durch das Parlament, wird sie wahrscheinlich vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden. Verfassungswidrige Punkte, wie der fehlende Schutz von Grundrechten von Ausländern im Ausland, die fehlende Ermächtigungsgrundlage sowie die Missachtung der Grundsätze auf Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit zeigen mal wieder, dass die Bundesregierung nichts aus dem NSA-Skandal gelernt hat. Stattdessen soll der BND weiterhin grundrechtswidrig Informationen automatisiert an ausländische Nachrichtendienste übermitteln und die weltweite Telekommunikation massiv überwachen dürfen.

26 Ergänzungen

  1. Verfassungswidriges Überwachungsgesetz? YOU DON’T SAY!

    Drückt die Bundesregierung die Gesetzesreform in dieser Fassung durch das Parlament, wird sie wahrscheinlich vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden.

    Nein, wirklich? Wäre ja was ganz Neues und würde sicherlich, so es einträte, zu einem Gesinnungswandel bei den Protagonisten führen….

    Hahahahha, entschuldigung, aber das ist so ein lustiger Gedanke. Ein Gedanke, der in der jüngsten Vergangenheit schon Dutzend Mal widerlegt wurde.

    1. Die aktuelle Regierungskoalition und die Grünen sind sich einig, das Grundgesetz ist nur noch hinderlich und ist eine ernste Bedrohung für die innere Sicherheit geworden!

      1. Die aktuelle Regierungskoalition und die Grünen sind sich einig, das Grundgesetz ist nur noch hinderlich und ist eine ernste Bedrohung für die innere Sicherheit geworden!

        Hast Du für diese Behauptung irgendwelche Belege?

        1. Von Habo hat als netzpolitik.org-Hofnarr und Kommentar-Stolperstein so ziemlich alles im Angebot:

          stündlich frische VTs,
          wirre Gedanken,
          viele Pünktchen (…),
          fein zerhackte Beiträge,
          krude Sätze,
          Gewaltanwendung an Wörtern und Satzbau,
          semantische Inkontinez,
          u.v.a.

          Wie kann man da „Belege“ von jemanden fordern, der chronisch-zwanghaft fast sämtliche Kommentare verspamt?

          1. Wirre Gedanken … jupp … findet unser Innenminister auch!
            Viele Pünktchen lassen Raum in einer Gedankenstrecke … für eigene Gedanken … weil der Satz so nicht vollendet, etwas ausgelassen wird, wie z.B. mit einem einzigen Punkt!
            Ich kann für die Punkte ein „usw.“ nehmen … aber dann wäre wieder alles klobig/klotzig!
            Menno, ich hatte eine Drei in Deutsch und das ist Tausend Jahre her … -> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Auslassungspunkte
            … zerhackte Beiträge … manchmal nimmt NP.org meine Kommentare nicht an, in Gruppen hingegen schon, ey!
            … krude Sätze … na klar und du denkst darüber nach und bildest dir eine eigene Meinung!
            Ja ich weiß, sich eine eigene Meinung zu Bilden ist nicht jedermanns Sache!
            Weiß nicht was semantische Inkontinenz sein soll -> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Semantik
            Belege … ja … da kommen wir wieder zu den „zerhackten“ Beiträgen … meine Kommentare werden zumeist nicht angenommen, sobald ich viele Hyperlinks drinnen habe!
            … ich ersetze sie schon mit Suchstrings … was auch zumeist der Bildung dienlich ist!
            Spam … ich habe viel „Senf“ in der Tube … den gebe ich gerne weiter!

        2. @Markus Beckedahl … Belege … hmmmm wenn man ein Mikrofon in den Geheimen Sitzungen der Koalition! oder den Grünen wäre … ich könnte ja hier rein schreiben, wie ich an unorthodoxe Schriften käme … mache ich aber nicht, habe ich schon!
          Nur in einem anderen Kontext!
          Des weiteren, man könnte auch eine Aushilfskraft „Fragen“, wie denn die Stimmung bei der Ausarbeitung der Gesetze war … z.B. dem BND Gesetz und wer die „Order de Mufti“ erteilt hat, als das Gesetzeswerk nicht ohne Kollisionen mit dem GG zufriedenstellend zusammengestellt werden konnte!
          Ganz nebenbei … die Grünen sind in der oberen Hierarchie nicht sooo freundlich, wie sie immer tun!
          Ich verweise hier explizit auf Kretschmann … die Arroganz und „Ich“ Bezogenheit, hat auch von den Grünen Besitz ergriffen … sie haben quasi eingesehen, „… das Überwachung ein notwendiges Übel sei, das benötigt wird, sich vor Übergriffen von nicht mit der politischen Materie vertrauten Bürger zu schützen!
          Letzter Satz ist im Originalton von Herrn K. bei den Koalitionsverhandlungen verwendet worden .. wenn das mal nicht aus dem Kontext der Koalitionsverhandlungen gerissen wurde!
          … öhm … nein … ist seine Meinung!
          Schriftlich? Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus!
          Schriftlich wird nur festgehalten, das VDS z.B. Notwendig für die innere Sicherheit ist, Basta!

  2. Verfassungswidrige Gesetze zu erlassen hat doch nur Vorteile: man zermürbt die Gegner und wenn sie resigniert und ausgebrannt am Boden liegen, geht der Mist durch.

    Mal ganz davon abgesehen, dass solch ein Mist trotz Klagen regelmäßig jahrelang angewandtes Recht bleibt, bis dann mal die offenkundige Verfassungswidrigkeit höchstrichterlich bestätigt wird – und (wie so oft) der Regierung eine großzügige Übergangszeit eingeräumt wird.

    Manchmal gibt es ja auch eine Extra-Belohnung, nämlich wenn die Klage so lange auf dem BVerfG-Tisch liegt, dass sie Richter den Rechtsbruch quasi zum Gewohnheitsrecht erklären: den Menschen würde ja was fehlen, wenn man ihnen plötzlich die liebgewonnene Staatskriminalität wegnähme.

    1. @gant
      Ist Deutschland eine Bananenrepublik, in der die politische Elite willkürlich Gesetze erlässt und anwendet, ohne das die Bevölkerung ein Mitspracherecht hierbei hat und evident freiheitliche ,bürgerliche Grundrechte verletzt?
      Selten hat ein Verfassungsgericht ein Gesetz vollkommen abgelehnt,oder vollends gekippt..
      Die Urteile lauten fast ausnahmslos:
      Entweder a)Zulässig, aber mit folgender Einschränkung…..
      Oder b)Unzulässig, aber mit folgender Einschränkung……

      Mit dem vorliegenden Urteil im Rücken bastelt die jeweilige Regierung an dem Gesetz etwas herum ,feilt an den Spitzen und wendet das Gesetz hiernach in der Praxis nach lhrem Gusto an,siehe VDS, bis es vielleicht wieder vor dem Verfassungsgericht landet und dann erfolgt das gleiche Prozedere noch einmal.

      In der Forschung und Entwicklung nennt man Produkte, die in der Praxis nicht ausgiebig durchdacht ,ungereift ,nicht auf Alltagstauglichkeit geprüft ,die man aus Kosten und Wettbewerbsgründen vorzeitig dem Kunden verkauft , „Bananenprodukte“ d.h. die Produkte erhalten die notwendige Marktreife beim Kunden,der Käufer ist das kostenlose Versuchskaninchen für unfertige Produkte.

      Demzufolge haben einige unreflektierte und nicht ausgegorene Bundesgesetze,die an der stillhaltenden Bevölkerung getestet werden, den Charakter von „Bananengesetzen“, siehe VDS , Ergo ist Deutschland mit solchen Gestzen eine Bananenrepublik..
      Q.E.D.

      1. … angebaut oder abgebaut?
        Bei letzterem ist das klar … das Grundgesetz ist unseren aktuellen Gesetzgebern aber mal sowas im Weg!
        Mit dem GG im Weg, kann man eben keine effektiven Sicherheitsgesetze machen, da das GG den Terroristen zu viele und weitreichende Grundrechte einräumt!
        Der Internationale Terror nutzt das Grundgesetz in Deutschland, um seinen Kämpfern die Freiheit zu geben, die sie benötigen um effiziente Anschläge zu planen und auch durchzuführen!

        Unsere Volksvertreter können nicht verstehen, warum der Bürger gegen die faktische Abschaffung der Grundrechte opponieren … wenn die Terroristen keine Grundrechte mehr haben, dann können sie auch keine Anschläge mehr planen bzw. ausführen!
        Unsere Vertreter haben doch den Überblick, sehen der grausamen Wahrheit täglich (durch die Berichte des VS und BNDs) ins berechnende Antlitz!
        Das muss doch der Bürger begreifen, nicht?

        Was meinen Sie Herr Koss, warum will der Bürger nicht begreifen, das die Terroristen sonst „Gewinnen“?

  3. Die Gefahr,das Menschen durch inszenierten Terror der Sicherheitskräte ums Leben kommen, ist meiner Meinung nach um ein erhebliches Maß höher. als durch tatsächlichen Terror von radikalen Spinnern.
    Nicht nur seit dem „Celler Loch “ sollte ein jedem bekannt sein, das staatliche „Angstdealer“ bewußt Terror inszenieren und falsche Fährten legen, um politischen Druck auszuüben.
    Nur ein toter Attentäter ist ein guter Attentäter,
    „Ein Schelm der dabei Böses denkt“

  4. Ich kann ja die Aufregung irgendwo verstehen und sicher ist es sinnvoll, die Latte für solche Überwachungstätigkeiten möglichst hoch zu legen. Wir regen uns hier ganz wesentlich über den nicht vorhandenen Schutz von Ausländern im Ausland auf. Das Grundgesetz gibt das offensichtlich nicht so her, wie die Bundesregierung sich das wünscht.

    Was ich mich bei alledem aber immer frage ist, was machen andere Staaten? Welches Land wäre denn bereit, den hier gewünschten Weg mitzugehen? Keines? Ok ist uns egal! Wir schützen trotzdem den Ausländer im Ausland. Ob der Deutsche im Ausland geschützt wird bleibt offen und ist in einem deutschen Gesetz nicht regelbar.

    Ja, es gibt Initiativen wie z.B. die Klage des CCC gegen das Überwachungsgesetz in GBR. Spätestens mit dem Brexit hat sich das erledigt. Und die anderen europäischen Nachbarn lachen sich kaputt. Die Niederlande und Schweiz haben gerade erst neue Gesetze erlassen. Alles anderen arbeiten vermutlich unbehelligt einfach weiter wie bisher. Wenn wir wollen, dass unser „Tiger“ BND seine letzten Zähne verliert, auch ok! Dann sollten wir uns aber auch nicht darüber aufregen, wenn die Politik noch schlechter informiert ist.

    Deutschland rettet den weltweiten Datenschutz (in Deutschland)! Herzlichen Glückwunsch!

    1. Die Beschwerde des CCC (das betrifft auch die anderen Beschwerden anderer NGOs) haben mit dem Brexit insofern nichts zu tun, als dass sie sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention sowie auf die nationalen Gesetze Großbritanniens stützen. Wie immer das mit dem Brexit ausgeht, die Briten müssen sich an ihre eigenen Gesetze halten und werden wohl auch nicht hektisch die vor Jahrzehnten ratifizierte Menschenrechtskonvention verlassen.

      1. Danke für die Klarstellung. Allerdings glaube ich, dass eher die Hölle einfriert, als das in GBR der Datenschutz in Bezug auf Geheimdienstaktivitäten verbessert wird. Dafür genießen diese dort ein viel zu hohes Ansehen.

    2. Ihr Lobgesang auf den Geheimdienst und die Abneigung gegen den Datenschutz haben Sie mit Herrn Maaßen gemeinsam,Sie sind quasi dessen Jünger im Geist.
      Ob man darauf stolz sein sollte?

      1. Auch Ihnen vielen Dank für die Auseinandersetzung mit meinem Kommentar. Falls sie glauben Ironie zu finden, könnten Sie richtig liegen.

    3. Zitat:“Was ich mich bei alledem aber immer frage ist, was machen andere Staaten?“

      Die nehmen das Topf-Frosch prinzip und kochen den Frosch im Topf langsam bis dieser Gar ist! -> http://mobil.n-tv.de/wissen/frageantwort/Haelt-ein-Frosch-beim-Erhitzen-still-article445899.html

      Politisch wird es auch Salamitaktik genannt!
      Das machen unsere Politiker (Suchstring: politische Salamitaktik) auch!
      Schlimm ist es für unsere Politik, wenn der Bürger das mitbekommt!
      … sich gegen die politischen Maßnahmen auflehnt, CETA und andere Verträge bzw. Gesetze ablehnt, die nur dafür da sind um den Bürger zu benachteiligen …

      1. Dem möchte ich widersprechen. Es ist halt einfach so, dass jeder Staat seine eigene Geschichte und die Bevölkerung sehr unterschiedliche „Erfahrungen“ mit Geheimdiensten gemacht hat. Die in Deutschland sind halt zum ganz überwiegenden Teil schlecht. Insofern kann ich nachvollziehen, wenn das Thema Datenschutz in anderen Ländern auch völlig anders wahrgenommen wird. Und um das Bild von Habo anzuwenden: Der Frosch bleibt nicht im Topf sitzen, weil er die Temperaturerhöhung nicht bemerkt, sondern weil das Wasser nicht heiß wird.

  5. > …sehr unterschiedliche „Erfahrungen“ mit Geheimdiensten gemacht hat.

    Wenn hier schon solche profunden Experten schreiben: Sag uns doch bitte, welche Länder ganz überwiegend gute Erfahrungen mit Geheimdiensten gemacht hat.

    1. Ich finde, das unsere Regierung doch sehr gute Erfahrungen mit dem NSU gemacht hat,
      Kontrollierter Terror vom VS … also vom Verfassungsschutz … Grundgesetz?
      Nur sind sie erwischt worden …
      Wie auch in Bad Aibling …
      Erwischt!
      Tja und nun?
      Der Bürger hätte gern Antworten … die bekommt er aber nicht, warum auch?
      … dafür sollen immer neue Einschränkungen der Grundrechte, mehr Überwachung erfolgen … nur wer soll denn Überwacht werden?
      Die vom Verfassungsschutz geschützten Mörder und Attentäter, die unschuldige Bürger Terrorisierten?

      Wenn es nach unseren Volksvertretern geht … ein klares Ja!
      Der heutige Volksvertreter ist der Meinung, das der Souverän seine Grundrechte nicht mehr benötigt und vollständig abzugeben hat, damit von ihm keine Gefahr mehr für die Politik ausgehen kann!

      1. Eine nähere Erklärung zu dem „klaren Ja!“, Gesetze gelten für alle (gleiches Recht für alle), für den Bürger und dem Terroristen!
        Also, wenn die Politik den Terroristen die Rechte entziehen will, so muss sie das für jeden Bürger machen, also auch für die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes des BND und der Polizei!
        Was letztere noch nicht so ganz realisiert haben … das auch ihre (samt Familie/Verwandte) Grundrechte automatisch entfernt werden!
        Die einzigen die über eine Immunität verfügen, sind die Politiker … und klar, ihre Schergen, solange sie nützlich sind, sind sie es nicht mehr, werden sie fallen gelassen, wie eine heiße Kartoffel!
        Also werden sie (Mitarbeiter VS, BND, Polizei) wie Rohe Eier behandelt, aktuell gut geschützt in Eierpappen gehüllt, um später dann in die Pfanne gehauen zu werden!

        1. > Gesetze gelten für alle (gleiches Recht für alle), … Was letztere noch nicht so ganz realisiert haben … das auch ihre (samt Familie/Verwandte) Grundrechte automatisch entfernt werden!

          Die brauchen keine Grundrechte, denn sie haben ja das „Weltraum-Recht“.
          Dumm nur, dass immer mehr Bürger sich nun deswegen auch auf das „Weltraum-Recht“ berufen.

          1. Deswegen ja auch der Hintergründige Hinweis an die Mitarbeiter des VS, BND und der Polizei … sie sind Bürger dieses Staates und sobald sie ihre Arbeitsplätze verlassen, gelten für sie auch die normalen Gesetze, auch das zukünftig geltende BND Gesetz!
            Diese Menschen F*ummeln sich ins eigene Knie, das bemerken sie erst wenn es zu spät ist, wenn sie nämlich aufstehen wollen!
            Erst dann bemerken Sie, das ihr Knie kaputtgef*ummelt wurde … und sie nicht mehr selbstständig aufstehen und gehen können!
            Nein, sie müssen erst ihre Vorgesetzten darüber informieren, das sie aufstehen möchten und wenn der Vorgesetzte dies nicht möchte, dann müssen sie, auch gegen ihren Willen, sitzen bleiben!

            Das begreifen diese Leute aktuell nicht … sie hoffen, das es sie nicht betrifft, aber sie demontieren bzw. beschränken ihre eigene „Bewegungsfreiheit“ … das ist so, als ob man als Regierung veranlasst, das die Diskriminierung der Rollstuhlfahrer nur dadurch ausgemerzt werden kann, wenn alle Bürger an einen Rollstuhl gebunden werden müssen, zumindest außerhalb der Wohnung …
            Die Folge?
            Nun, alle Wohnungen/Geschäfte werden Behindertengerecht umgebaut … die Rollstuhl-Industrie würde Boomen … die Kriminellen könnten nicht mehr vor den Einsatzkräften fliehen, da die Einsatzkräfte mittels einer Ausnahmegenehmigung ihren Rollstuhl nicht nutzen brauchen!
            Nach dem Dienst gilt diese Regelung allerdings nicht mehr, außer es findet z.B. eine Straftat in Sichtweite statt … macht dieses ein gehfähiger Normalbürger, so würde dieser sich strafbar machen … usw. usf.

            Also, so kann man sich das Ganze vor Augen führen …

    2. Von ganz überwiegend guten Erfahrungen habe ich nicht geschrieben. Nur von „sehr unterschiedlichen Erfahrungen“ und das reicht schon, um den Geheimdienst bei der eigenen Bevölkerung in einem anderen Licht stehen zu lassen.

      Und nur mal als Beispiel sei die Vorläuferorganisation von GCHQ und der Bedeutung im zweiten Weltkrieg genannt. Ich würde mal behaupten, dass die Briten dem damaligen Mitarbeiter Alan Turing heute ähnlich dankbar sind, wie viele andere Edward Snowden. Leider hat seine Homosexualität dazu geführt, dass sich die Anerkennung ins Gegenteil umschlug. Seine Leistung bleibt aber definitiv historisch.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.