Wikimedia verliert erste Runde im Rechtsstreit mit Reiss-Engelhorn-Museen um Digitalisate gemeinfreier Werke

Etappensieg für die Reiss-Engelhorn-Museen aus Mannheim in ihrem Bemühen, Digitalisate gemeinfreier Werke urheberrechtlich zu schützen und damit der Wikipedia-Community vorzuenthalten. Wikimedia hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.

Bei Wikimedia Commons gibt es iinzwischen eine eigene Kategorie für Bilder, die vom Rechtsstreit mit den Reiss-Engelhorn-Museen betroffen sind (Screenshot)

Wie von Wikimedia Deutschland per Blogeintrag verkündet und iRights und Heise berichten, sprach das Landgericht den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen ein einfaches Lichtbildrecht an Digitalisaten gemeinfreier Bilder zu (vgl. Kommentar zum Prozess „Rechtlich unklar, politisch falsch“). John Weitzmann, Jurist bei Wikimedia, im oben verlinkten Blogeintrag:

Das Gericht aber entschied, dass die Fotos des Museumsfotografen unabhängig vom Motiv nach dem deutschen Urheberrecht zumindest als Lichtbilder geschützt seien und daher das Gemeinfreisein der Vorlage unerheblich sei.

Betroffen von dem Urteil ist aber nicht nur die Wikipedia, sondern auch andere, die im Vertrauen auf die Gemeinfreiheit der Vorlage Bilder aus Wikimedia Commons in ihre eigenen Webseiten eingebunden haben. Im konkreten Fall zählten beispielsweise das Internet-Radio detektor.fm und die gemeinnützige Mitmach-Webseite für Kinder und Jugendliche „Musical & Co“ zu den Abgemahnten – letztere ist seit der Abmahnung offline.

Ob der Prozess letztlich durch den Bundesgerichtshof (BGH) in Form eines Grundsatzurteils entschieden wird, steht noch nicht fest, ist angesichts des grundlegenden Charakters der Fragestellung – sind bloße Digitalisate gemeinfreier Werke urheberrechtlich geschützt? – aber nicht unwahrscheinlich.

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10 Ergänzungen

  1. Wikipedia täte endlich gut daran FAKTEN zu liefern und es nicht anhalten zuzulassen, dass unwahres von irgendwelchen User publiziert wird. Vor allem sollten sie die Qualität der „Admins“ verbessern, die sich wie die Herren aufspielen. Die Foundation erklärt sich nie zuständig wenn nachweislich Unwahre Tatsachen verbreitet werden. So leicht sollte es sich Wikipedia nicht machen, denn inzwischen ist es nur noch ein Propagandawerkzeug von diversen kranken Geistern. Wikipedia ist keine Quelle sondern ein Schlammloch.

    1. mir ist schleierhaft, wie sich ihr kommentar gerade unter diesen artikel verirrt hat, geht es hier doch um die frage der einordnung als lichtbildnisse, denen ohne jegliche schöpfungshöhe werkcharakter zugesprochen wird, das dem deutschen recht fehlende prinzip des fair use, und dergleichen.

      wenn die von ihnen geschilderten notstände so gravierend sind, dann begeben sie sich doch mal in die passende diskussion, statt hier den falschen baum anzubellen.

      .~.

      1. Ein großformatiges Gemälde mit korrekter Farbwiedergebung in perfekter Ausrichtung in exzellenter Qualität abzufotografieren ist überaus (zeit)-aufwendig und hat eine anspruchsvollere Schöpfungshöhe als so manch anderer Mist… Und das die Bilder vom fest angestellten Fotograf des Museums stammen und somit „nicht irgendwer“ gemacht hat, wird hier leider auch nicht erwähnt.

        Das Urteil halte ich somit selbst für richtig. Den Schutz gemeinfreier Werke allgemein aber falsch, was hier aber auch gar nicht beurteilt wurde. Also auf gut deutsch: Wikipedia/Anhänger sollen die Bilder einfach selbst machen und gut ist.

        1. Das untersagt das Museum jedoch leider durch ein Fotoverbot – man ist ja nicht blöd.

  2. Da wurde seitens des Museum viel Geld investiet um hochwertige Reproduktionen zu erstellen. Diese Leistung ist selbstverständlich geschützt. Einmal mehr agiert WIKIMEDIA dass Content – Waschmaschine für die Kommerz Interessen von GOOGLE, AMAZON und CO. Seit Google und Amazon ganz offen die Wikipedia als Content Steinbruch verwendet, und sogar die Arbeit der eigenen „Autoren“ ad absurdum führt, indem nicht die Artikel verlinkt werden, sondern nur die Infos, oder halt Fotos us.w abegriffen werden ( archiviert von kostenlos arbeiteneten Wikipedianern) . Es muss ein sehr spezieler Typus eines weißen Mann sein, der für das bißchen Macht eines Wikipedianers in Kauf nimmt, sich bewusst für die Kommerzinteressen Globaler Oliogarchen ausbeuten zu lassen.

    1. Reproduktionen von gemeinfreien Werken sind nicht geschützt. Das kann man in nahezu jedem Lehrbuch nachlesen. Die Entscheidung ist nicht nachvollziehbar. Es spielt keine Rolle wie viel das Museum in die Reproduktionen investiert hat. Das Urheberrecht ist kein Investitionsschutzrecht. Reproduktionen sind und bleiben Vervielfältigungen im Sinne des § 16 UrhG. Für den Lichtbildschutz ist zwar keine persönliche geistige Leistung im Sinne des § 2 UrhG nötig, aber ein (wenn auch geringes) Mindestmaß an Eigentümlichkeit. Reproduktionen weisen dies nicht auf, weil sie einfach nur ein bereits bestehendes Werk wiedergeben, und zwar möglichst unverfälscht. Sie enthalten nichts Neues gegenüber der Vorlage. Das wäre aber für den Lichtbildschutz erforderlich. Da die Vorlage gemeinfrei war darf jeder das Gemälde ohne Beschränkung verwerten (§§ 15 ff. UrhG). Anderenfalls könnten Inhalte monopolisiert werden, deren Schutzfristen abgelaufen sind und zwar durch bloße Reproduktion. Das läuft dem Gesetzeszweck klar zuwider. Die Entscheidung ist ein Armutszeugnis und kann keinen Bestand haben. Die Allgemeinheit muss freien Zugang zum kulturellen Erbe haben. Kultur und Bildung sind wichtiger als das Gewinnstreben Einzelner. Dem hat das Gesetz durch die zeitliche Begrenzung des Urheberrechts Rechnung getragen.

      1. Du unterschlägst einiges und deine ziterten Paragrafen haben zudem relativ wenig damit zu tun.

        Ja, es gibt viele Urteile, in denen Reproduktionsfotos (sogar von geschützten Werken) der Schutz durch § 72 UrhG abgesprochen wurde. Konkret handelte sich dabei aber meist um Verpackungen, Scans (hauptsächlich Ebay Geschichten) und ähnliches, die alle eine hauptsächlich machinelle Ausführung und einen geringen technischen Aufwand gemeinsam hatten.

        Eine Reproduktionsfotografie eines echten Gemäldes erfordert einen deutlich höheren, technischen Aufwand und erfordert viel Zeit. Gleichzeitig hat der Fotograf sehr viele Freiheiten, welche Parameter er wie wählt. Ebenso kann eine aufwendige Nachbearbeitung am PC erfolgen, sodass selbst wenn es sich insgesamt nur um eine Reproduktion handelt, das Bild selbst eine geschützte persönliche Schöpfung des Fotografen ist.

        (!!!) Allerdings gibt es einen Punkt, der wichtig ist. Nämlich dass das Museum die Fotografie für andere verbietet. Damit könnten sie sich nämlich selbst ins Bein schießen, da sie damit eben dem Argument der künstlichen Verlängerung von Schutzfristen Tür und Tor öffnen, womit man mit einer teleologischen Restriktion von § 72 UrhG argumentieren könnte.

        Persönlich bin ich aber der Meinung, da viele Museen eh schon kaum Einnahmen haben und durch Städte/Stifter finanziert werden müssen, dass man sich auf einen Ausgleich einigen sollte, die Wikimedia nagt bestimmt nicht am Hungertuch.

        Tl;dr: Komplexer Sachverhalt, auch unter Juristen umstritten. Es gibt kein Schwarz/Weiß bzw. erlaubt/verboten.

        1. Bei Reproduktionsfotografie vermag ich keinen gestelterischen Spielraum zu erkennen. Das Ziel einer Reproduktion ist die möglichst genaue Nachbildung des Originals. Je geringer der Unterschied einer Reproduktion zu ihrer Vorlage, desto höher ist die Qualität. Der Reproduktor ist besonders darauf bedacht, auch nur kleinste Abweichungen zu vermeiden. Der einzige Spielraum ist die Wahl der Reproduktionstechnik. Das war’s dann aber auch. Rein technische Leistungen genügen aber nicht für einen Lichtbilschutz gemäß § 72 UrhG. Ob Wikimedia finanziell gut ausgestattet ist kann nun wirklich kein Argument sein, zumal auch andere Webseitenbetreiber betroffen waren. Kulturelle Einrichtungen sind normalerweise auf staatliche Subventionen angewiesen, aber auch das hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun und kann somit ebenfalls keine Rolle spielen. Die Allgemeinheit hat nichts davon, wenn das kulturelle Erbe der Menschheit hinter Museumsmauern eingekerkert und der Zugang vollständig monopolisiert wird. Das Public Domain ist eine wichtige Quelle für Kunst, Kultur, Wissenschaft und Bildung aller Menschen und muss frei von Zugangsbeschränkungen jeder Art bleiben.

          1. „Rein technische Leistungen genügen aber nicht für einen Lichtbilschutz gemäß § 72 UrhG“

            Eben doch! Wenn damit ein erheblicher Aufwand verbunden ist, ja. Wenn er das Ding einfach nur unter den Scanner legt und Knöfpchen drückt, nein.
            Und es ist nun Sache des Gerichtes genau diese Frage zu klären.

            Bzgl künstlericher Freiheiten. Ein Gemälde besteht aus Farben unterschiedlichster Pigmenten, die je nach Lichtfall, Betrachtungswinkel und vieler anderer Parameter unterschiedlich wahrgenommen werden können, die Leinwand bzw der Untergrund hat selbst ne eigene Charakterstik, und die Plastizitität der Farbauftragung ist auch eine Eigenschaft, die bei einem realen Gemälde sofort auffällt. Ein Foto davon ist also nur eine reduktive Momentaufnahme, im Sinne der Wahrnehmung und der persönlichen Vorlieben des Fotografen.

            Der Ausgleich wäre lediglich meine persönliche Empfehlung, außerhalb jeglicher juristicher Spielräume ;)

            Deinen moralischen Grundsätzen in allen Ehren, aber so einfach ist es eben nunmal nicht. Wie schon erwähnt, es ist wahrscheinlich, dass sie wegen dem Fotoverbot eh noch ans Bein gepinkelt bekommen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.