Wie das Freihandelsabkommen CETA die Internetfreiheit bedroht

Verschärfung des Patent- und Urheberrechts und Probleme mit dem Datenschutz: Das Freihandelsabkommen CETA könnte die Freiheit im Internet einschränken. Dagegen hilft nur eine kritische Öffentlichkeit, um das bereits fertig verhandelte Abkommen zu stoppen.

Das Freihandelsabkommen CETA wird voraussichtlich die bestehende Patent- und Urheberrechtsregeln in der EU ausweiten.
Das Freihandelsabkommen CETA wird voraussichtlich die bestehende Patent- und Urheberrechtsregeln in der EU ausweiten. – CC BY-ND 2.0 via flickr/ GLOBAL 2000
CETA wird voraussichtlich die bestehenden Patent- und Urheberrechtsregeln in der EU verschärfen.
CETA wird voraussichtlich die bestehenden Patent- und Urheberrechtsregeln in der EU verschärfen. –
CC BY-ND 2.0 via flickr/ GLOBAL 2000

Das zwischen der Europäischen Union und Kanada verhandelte Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) enthält im Bereich Patent- und Urheberrecht besorgniserregende Forderungen. Auch die von TTIP bekannten Schiedsgerichte, die es Investoren erlauben, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, finden sich in einer abgewandelten Form wieder. Die Verhandlungen zu CETA sind im Gegensatz zu TTIP bereits abgeschlossen, es muss lediglich von den beiden Vertragsparteien ratifiziert werden. Deshalb ist eine kritische Öffentlichkeit, wie bei den am Samstag stattfindenden Demonstrationen, nötig, um CETA zu verhindern. Das Abkommen gibt es hier im Volltext (PDF).

Strengere geistige Monopolrechte

Regelungen zu geistigen Monopolrechten finden sich in Kapitel 20 wieder. Ein netzpolitisches Problem von CETA liegt in der Begünstigung von „Non Practicing Entities“ (NPE). In einem von Power Shift, einem Verein für eine ökologisch-solidarische Energie- & Weltwirtschaft, herausgegebenen Dokument (PDF) wird aufgezeigt, wie NPE, auch als „Patenttrolle“ bekannt, durch das Freihandelsabkommen begünstigt werden.

Als „Patenttrolle“ werden Unternehmen bezeichnet, die Lücken im Patentsystem ausnutzen, um Schadenersatz von innovativen Firmen zu fordern, ohne selbst irgendwelche Produkte oder Dienstleistungen zu produzieren. Das gelingt ihnen dadurch, dass sie günstig Patente aufkaufen, um dann andere Unternehmen wegen Patentrechtsverletzungen anzuklagen. Die Position solcher Unternehmen würde durch die Ausweitung des Patentschutzes gestärkt werden.

Außerdem soll CETA RechteinhaberInnen eine ganze Palette an Vollstreckungsmaßnahmen an die Hand geben. So sollen etwa Schadenersatzforderungen oder eine einstweilige Verfügung Möglichkeiten bieten, gegen Patentrechtsverstöße vorzugehen. Möglich wird das durch die Inklusion aller Patente unter das Zivilprozessrecht. Für das illegale Aufzeichnen von Kinofilmen wurde sogar extra der Artikel 20.12 geschaffen.

Ein alter Bekannter kehrt zurück

Die Wortwahl in Bezug auf geistige Monopolrechte klingt außerdem ziemlich vertraut. In CETA fanden sich des Öfteren Vorschläge, wie es sie schon in dem 2012 gescheiterten „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, besser bekannt als ACTA, gab. Zum Glück wurden die meisten wieder verworfen. Gleich bleibt allerdings, dass Möglichkeiten zur Strafverfolgung bei der Verletzung von geistigen Monopolrechten geschaffen werden sollen.

Auch Internetprovider sollten in die Verantwortung genommen werden. Durch das Zulassen von Urheberrechtsverletzungen würden diese ja mitverdienen, so die Argumentation. Auch hier wurden die entsprechenden Vorschläge wieder zurückgezogen. Wären durch CETA Internetanbieter haftbar für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer geworden, hätte dies zu Zensur und oder der Weitergabe der Identität der Nutzer an Behörden geführt.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass durch die geplanten neuen Patent- und Urheberrechtsregeln kommerzielle Interessen besser geschützt werden. Die strengeren geistigen Monopolrechte stellen auch einen Angriff auf die Remix-Kultur und den Zugang zu Wissen dar. Dadurch wird unter anderem die Internetfreiheit eingeschränkt.

Safe-Harbor reloaded

In Kapitel 13 wird der Datenaustausch von Finanzdienstleistern thematisiert. Ihnen würde erlaubt werden, persönliche Daten ihrer Kunden zur Verarbeitung ins Ausland zu transferieren. Die Bestimmungen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht allerdings mindestens problematisch. Die Datenübermittlung ist zu vergleichen mit der gescheiterten Safe-Harbor-Vereinbarung zwischen der EU und den USA. Da Kanada als Mitglied der „Five Eyes“ in den durch Edward Snowden aufgedeckten Geheimdienstskandal verwickelt ist, sind die Daten nicht vor Geheimdiensten geschützt und die Bestimmung könnte daher rechtswidrig sein.

In der EU gelten in jedem Mitgliedsland Mindeststandards für den Datenschutz. Daten dürfen nur an Länder oder Firmen außerhalb der EU transferiert werden, wenn dort angemessene Standards gelten. Diese Erlaubnis für den Datenaustausch kann aber auch jederzeit wieder entzogen werden. Durch CETA wäre der Datenaustausch aber vertraglich vorgegeben. Das heißt, selbst wenn es in Kanada einen Verstoß gegen europäische Standards geben würde, könnte die EU den Austausch nicht stoppen.

Schiedsgerichte heißen jetzt ICS

Die aus TTIP bekannten Investoren-Staat-Schiedsgerichte heißen bei CETA „Investment Court System“ (ICS) und sind in Kapitel 8 geregelt. Eine wirkliche Änderung gibt es hingegen nicht. Nur einige Verfahrensaspekte wurden verbessert, so etwa die Verringerung von Interessenskonflikten bei den Schiedsrichtern. Ansonsten bleibt alles beim Alten. Durch CETA wird weiterhin an der Investoren-Staat-Streitbeilegung (ISDS) festgehalten.

Investoren können immer noch Staaten verklagen, wenn sie durch neue Gesetze ihren Gewinn in Gefahr sehen, die Kosten trägt dabei der Steuerzahler. Bereits die Androhung einer Klage kann die Gesetzgebung eines Landes beeinflussen. Auch PatentrechteinhaberInnen könnten durch CETA von dem ICS Gebrauch machen. Deshalb bleibt die ISDS ein Angriff auf demokratische Rechte und schränkt die Handlungsfreiheit der Legislative ein. Interessant ist, dass ausgerechnet Kanada, das am meisten durch ISDS verklagte Land, ein solche Regelung in diesem Abkommen will.

Fazit

In Anbetracht dieser Punkte wäre ein Inkrafttreten von CETA ein Einschnitt in die Internetfreiheit und den Datenschutz sowie eine Zementierung bestehender Regelungen zu Patenten und Urheberrechten. Das würde die Handlungsfähigkeit für Reformen in diesem Bereich einschränken. Das Abkommen stärkt vor allem kommerzielle Interessen gegenüber Verbraucherrechten, und es scheint keine Verbesserung des Datenschutzes zu geben. Eine Möglichkeit, das Freihandelsabkommen zu verhindern, ist die Demonstration gegen TTIP und CETA am kommenden Samstag in sieben deutschen Großstädten.

Ein Protest gegen CETA ist auch ein Protest gegen die Art und Weise, wie dieses Abkommen ausgehandelt wurde. Nur durch Leaks wurde die Öffentlichkeit über Vereinbarungen in Kenntnis gesetzt. Die Chance, der breiten Bevölkerung ein Mitspracherecht an der Ausgestaltung des Abkommens zu geben, wurde vertan.

Mitarbeit: Hendrik Obelöer

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12 Ergänzungen

  1. „Die aus TTIP bekannten Investoren-Staat-Schiedsgerichte heißen bei CETA „Investment Court System“ (ICS) und sind in Kapitel 8 geregelt. Eine wirkliche Änderung gibt es hingegen nicht. Nur einige Verfahrensaspekte wurden verbessert.“
    Seriously? Es gibt feste, echte Richter, im Gegensatz zu willkürlich gewählten Anwalten. Sämtliche eingereichten Dokumente und die Verhandlungsdokumente müssen veröffentlicht werden. Es gibt eine Berufungsinstanz.
    Das ist ein Schritt in die absolut richtige Richtung. Ein endgültiger Durchbruch zu einen internatinalen Handelsgerichtshof hätte daher mit TTIP durchaus gelingen können. Dass Schiedsgerichte in der internationalen Handelspolitik notwedig sind, liegt ja genauso auf der Hand, wie dass das bestehende System der Schiedsgerichte auf den Scheiterhaufen gehört.

    „Investoren können immer noch Staaten verklagen, wenn sie durch neue Gesetze ihren Gewinn in Gefahr sehen, die Kosten trägt dabei der Steuerzahler. “
    Gehts das nicht noch etwas pa­the­tischer?
    Mal einfach aus dem Ceta-Volltext:

    Abschnitt D
    Investitionsschutz
    Artikel 8.9
    Investitionen und Regulierungsmaßnahmen

    1. Für die Zwecke dieses Kapitels bekräftigen die Vertragsparteien ihr Recht, zur Erreichung legitimer politischer Ziele wie des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit, des Schutzes der Umwelt oder der öffentlichen Sittlichkeit, des Sozial- oder Verbraucherschutzes oder der Förderung und des Schutzes der kulturellen Vielfalt in ihrem jeweiligen Gebiet regelnd tätig zu werden.
    2. Zur Klarstellung: Die bloße Tatsache, dass eine Vertragspartei – auch durch Änderung ihrer Gesetze – Regelungen in einer Art und Weise trifft, die sich auf eine Investition negativ auswirkt oder die Erwartungen eines Investors, einschließlich seiner Gewinnerwartungen, beeinträchtigt, stellt keinen Verstoß gegen eine Verpflichtung aus diesem Abschnitt dar.

    1. Hallo Peter,
      zu dem ersten Punkt: Ja mag sein, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber trotzdem stellen Schiedsgerichte eine Gefahr für unsere Gesellschaft dar. Gesetze, die zum Beispiel zum Schutz der Bevölkerung dienen, aber Investitionen bedrohen würde, könnten nicht gemacht werden. Wieso Sie aber schreiben, das Schiedsgerichte in der internationalen Handelspolitik notwendig sind, verstehe ich nicht ganz. Könnten Sie dafür eine genauere Erklärung liefern?
      Zu Punkt zwei: Man hätte die Klage eventuell noch etwas genauer erklären können, aber in diesem Text ging es hauptsächlich um netzpolitische Aspekte, weshalb das ICS nur einen kurzen Abschnitt bekam.

    2. … was sind Handelshemmnisse?
      Handelshemmnisse sind furchtbar für diejenigen, die Waren im Überschuss produzieren und nicht verkaufen können …
      Was war früher …
      Europa hatte in Folge von Agrarsubventionen ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Butterberg ) Butter, Getreide, Tomaten, Fleischberge, Milch und Weinseen … das alles wurde bis 2007 abgebaut!
      Diese Überschüsse wurden billig nach Afrika geliefert, mit der Folge, das die dort heimische Landwirtschaft zu Grunde ging, da sie nicht mehr konkurrenzfähig war … die Savanne/Wüste holte sich die abgetrotzten Felder wieder!
      … „plötzlich“ waren die Milchseen ausgetrocknet, die Fleisch und Butterberge abgebaut … und das ehemals billige Fleisch wurde plötzlich Teuer, sehr Teuer!
      Die heimische Landwirtschaft kann die ausbleibenden Lieferungen nicht mehr abfangen und die Bürger müssen dann die plötzlich drastisch steigenden Preise bezahlen … oder auch nicht!
      Im letzteren Fall verhungern sie eben … die EU zuckte damals mit den Achseln und die nordamerimerikanischen CETA Unterzeichner werden es demnächst ebenfalls so machen!
      … TTIP?
      Wie die Amerikaner mit ihren „Geschäftspartnern“ umgehen, brauche ich hier nicht zu erwähnen, oder muss ich das hier noch belegen?

      Also, zuerst werden wir Abhängig gemacht, nachdem unsere heimische Wirtschaft erledigt wurde, werden wir alle den Preis dafür zahlen!

    3. 2. Zur Klarstellung: Die bloße Tatsache, dass eine Vertragspartei […] Regelungen in einer Art und Weise trifft, die sich auf eine Investition negativ auswirkt […].

      resp http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/february/tradoc_154329.pdf, p.47

      2. For greater certainty, the mere fact that a Party regulates, […] in a manner which negatively affects an investment […]

      Das schafft erstmal keinen Freiraum für nationale Regelungen, sondern lediglich für die Art und Weise („manner“), wie nationale Regelungen implementiert werden.

      Ferner gibt es bei multilateralen Verträgen denknotwendig keine „bloßen“ („mere“) Fakten, da zu jenen Fakten immer im Zuge der notwendigen Rechtsvergleichung Adjazenzen hinzutreten.

      Nicht mehr „bloßes“ Faktum wäre z.B. wenn Deutschland (mit großem Schiefergaspotenzial) Frakking-Lizenzen an kanadische Firmen relativ restriktiver vergäbe als z.B. Dänemark (das kaum Schiefergaspotenzial hat).

      1. Das sehe ich anders: Die Tatsache, dass Dänemark andere Gesetzte hat als Deutschland ist ein bloßes Faktum. Und genau die Art und Weise wie solche gesetzlichen Regelungen zustande kommen müssen legitim sein, dann ziehen die genannten Ausschlusskriterien. (es gibt ja noch weitere außer den beiden genannten)
        Dazu gibt es einen Kritierienkatalog, wann Schiedsgerichtsverfahren überhaupt zulässig sind. Diese zielen ja im wesentlichen auf eine gerechte und billige Behandlungen von Investitionen ab und diese liegt vor, so lange nicht enteignet oder willkürlich gehandelt wird. Daher ist ein legitimes Ziel, welches gesetzgeberisch verfolgt wird auch nicht willkürlich oder enteignend.
        SInd diese willkürlich oder enteignend, dann ist eben Schadensersatz zu zahlen, das ist doch logisch. Und auch ohne Schiedsgerichte stände dem Investor dieser zu.
        Jetzt kann man natürlich argumentieren: Ja dann brauchen wir auch keine Schiedsgerichte!

        Nun zunächst einmal gibt es sie aber schon, also müssen wir sehen, was wir drauß machen.
        Das erste Investitionsabkommen schloss die BRD lt. Wikipedia damals mit Pakistan.
        http://investmentpolicyhub.unctad.org/Download/TreatyFile/1387
        Ich glaube, kurz darauf mit Malaysia und einigen anderen (damals) Entwicklungs- und Schwellenländern. Daraus hat sich dann im Laufe der Zeit das ICSID entwickelt, dem sich bis heute viele Staaten unterworfen haben (daben gibt es auch noch andere Schiedsgerichte zB aus der Energiecharta etc)
        Das hatte damals natürlich für beiden Seiten erstmal nur Vorteile:
        Deutschland konnte Freihandel mit den Staaten betreiben, im Gegenzug sind deutsche Investitionen in die Länder geflossen. Die Investitionen wären natürlich nicht geflossen, wenn die Investoren in (damals) politisch völlig instabilen Ländern nicht die nötige Absicherung genossen hätten. Eben Schiedsgerichte!
        Wer begibt sich in ein Kapitalwagnis in Pakistan, wenn morgen eine politische Revolte ausbrechen kann, die jegliche Investition willkürlich und illegetim enteignen könnte.
        So konnte mit den Schiedsgerichten eben eine Win-win Situation geschaffen werden. Freihandel für uns, Investitionen für euch! Dass deutsche Investoren dabei als ekelige Schiedsgerichtskläger aufgefallen wären, ist mir zumindest nicht bekannt.
        Daraus ergibt sich (für mich) eine historische Notwendigkeit für Schiedsgerichte, die plausibel ist.
        Diese Argumentation gilt für viele weitere Investitionsabkommen bis in die Gegenwart.
        Nun stellen wir fest, dass die Schiedsgerichte im Laufe der Zeit auch missbräuchlich benutzt wurden. Jedem ist klar, wenn ich Staaten verklagen kann (Erfolgsaussichten erstmal bei Seite gelassen) weil sie Umweltschutzmaßnahmen umsetzen, fiese Bildchen auf Kippenschachteln haben wollen oder sich politischer Wille in legitimer Weise über die Zeit verändert hat, dann ist an dem System etwas falsch!
        Nun wenn CETA und TTIP keine Schiedsgerichte implementieren würden, dann würde sich an dem bestehenden System nichts ändern. Würde man es aber schaffen, ein völlig neues, transparentesm an rechtsstaatlichen Prinzipien orientiertes System zu etablieren (wie jetzt mit positivem Beispiel in CETA) würde grade für die kleineren Staaten der vielfältigen, tausenden Abkommen auf diesem Planeten, ein Möglichkeit ergeben, sich aus den teils einseitigen Abkommen zu befreien. (Fragt doch mal in Polen nach, die nach dem Fall des eisernen Vorhangs brutalste Investionsschutzvereinbarungen mit den USA getroffen haben… Egal was bei TTIP herauskäme, es wäre in der Schiedsgerichtsbarkeit eine Verbesserung für Polen (und auch anderen ex-Ostblock-Staaten)
        Nun würde man ein solches unter den genannten Prinzipien mit den USA hinbekommen, hätte man ein allgemeinverbindliches Verfahren geschaffen, das den Standard für die Zukunft setzt.
        Exkurs: Häufig wird bei den USA ja auch das Argument angebracht, hier würde es wie in der EU ein gewachsenes Rechtssystem geben, so dass es keine Schiedsgerichte braucht. Ehrlich gesagt, zweifel ich da auch dran. Wer zum Beispiel die Folge von „Tonight weekly“ zu den „Special Districts“ gesehen hat, (https://www.youtube.com/watch?v=3saU5racsGE) das sind nach meinem Rechstverständnis illegitime, willkürliche Maßnahmen vor denen man als Investor geschützt werden muss. Dann versuche doch mal einer, dieser (ggf so einer Enteignung gleichkommenden Maßnahme) vor Dorfkadi in Alabama zu klagen, dessen Wiederwahl durch die Bevölkerung im kommenden Jahr ansteht.
        Und nun die Zukunftsperspektive: Die Doha-Runde ist gescheitert. Sie ist tot. Es wird kein plurilateras Abkommen geben. Der Welthandel wird über viele Jahrzehnte von bilaralen Abkommen geprägt sein. Dies bedeutet, dass es natürlich für die EU auch erstrebenswert sein muss, irgendwann mal Handelsabkommen mit Russland und China zu implementieren. Dort ist doch schon auch den historischen und am Beispiel des Exkurses, klar, dass man dort wiederum Schiedsgerichte implementieren muss. Oder glaubt jemand, Herr Chodorkowski hätte vor einem russischen Gericht eine Chance auf ein faires und legitimes Verfahren, weil er sich enteignet fühlt.
        Man könnte aber solche Abkommen schließen und sagen: „Hier wir haben ein ganz tolles Prozedere wie wir die Streitigkeiten beilegen, da müsst ihr leider mitmachen, sonst kein Freihandel“
        Exkurs2: Gerade am internationalen postkolonialen Gebahren Chinas, besonders in Afrika, ist für mich auch ein gewichtiges Argument für Schiedsgerichte. Man stelle sich vor, es gäbe in einem (verzeiht den Ausdruck) von China geknechtem Land, eine politische Umkehr und man für versuchen die Investitionen Chinas rückabzuwickeln. China fühlt sich ungerecht enteignet und zieht vor ein Schiedsgericht (am besten natürlich vor den bis jetzt nicht existenten Internationalen Handelsgerichtshof) Es gibt ein faires Verfahren, von international renomierten Richtern und jeder kommt zu seinem Recht (auch wenn es im zweifelsfall teuer werden könnte). Alternativ könnte China natürlich auch zu einem bewährten Instrument der westlichen Welt bei Handelstreitigkeiten greifen: Krieg! Daher ist Handelspolitik auch immer Friedenspolitik und dafür braucht es die geeigneten Instrumente.

        So ich les das jetzt nicht nochmal Korrektur. Ich finde ja, man muss meine Meinung nicht teilen, aber man kann auch nicht behaupten, dass sie völlig unplausibel ist. Und diese Meinung habe ich mir nur bilden können, weil durch CETA und TTIP die Handelspolitik auch mal politisiert wurde. Das ist doch schon mal was Gutes an den Abkommen ;-)

        1. Nichts für ungut, aber das ist deutlich TL;DR.

          Vielleicht bitte mal in drei Sätzen:

          Warum bietet, Deiner Meinung nach, willkürliche Rechtsvergleichung nach unten hier keinen Königsweg, um jeweils bedarfsweise Anspruchsgrundlagen zu konstruieren?

          1. Ich habe keine Einführungsvorlesung in Jurisprudenz besucht.
            Komplexe historisch-normative Sachverhalte lassen sich nicht in auf drei Sätze herunterbrechen. Man muss sich damit leider inhaltlich-kritisch auseinandersetzen. Da hilft nur lesen, denken, verstehen.
            Oder man nimmt ein Schild in die Hand und folgt denen, die versuchen solche Sachverhalte in drei Sätzen zu erklären und verzichtet auf die Auseinandersetzung. Auf dem Schild steht dann meistens: „Ich bin dagegen“

        2. Hallo Peter,
          danke für deine ausführliche Erläuterung. Ich denke, ich verstehe jetzt deine Argumentation. In Grenzen kann ich dir zustimmen, was einen Internationalen Handelsgerichtshof angeht. Man sollte auch Schiedsgerichte als solches nicht immer nur als schlecht sehen, einverstanden. Aber Freihandelsabkommen als solche sind nach wie vor kritisch zu sehen. Nehmen wir NAFTA zum Beispiel. Mexiko’s Bauern können sich nicht gerade glücklich schätzen ihre Arbeit dadurch zu verlieren (http://www.handelsblatt.com/politik/international/licht-und-schatten-nach-zehn-jahren-freihandel-die-nafta-hilft-mexiko-weniger-als-erhofft/2294746.html). Von daher finde ich es schwierig, einen globalen Freihandel umzusetzen, ohne wirtschaftlich schwache Länder zu benachteiligen.

  2. Das derzeitige Motto der SPD: „lieber tot als rot“. Konsequent sind sie ja, die Genossen unter ihrem Vizekanzlerkandidaten.

  3. Tjooo … Gabriels Tegelmann Deal ist nun wirklich geplatzt!
    Nun ist seine Hoffnung auf ein gut bezahltes Leben nach dem Mandat … CETA … der verkauft unser (Bürger/Volk) zukünftiges Leben an Handels- und anderen wirtschaftlichen Interessengemeinschaften!
    Er hat seine Jünger angewiesen, CETA zuzustimmen -> http://mobil.n-tv.de/politik/SPD-stimmt-fuer-Gabriels-Ceta-Kurs-article18677991.html … ich finde, das die SPD Abgeordneten wirklich ihrem Gewissen folgen und CETA nicht zustimmen sollten!

  4. Nebenbei mal was zum Food:

    CETA ist schon lange da!
    bzw TTIP !

    Nur in einfacher Form mit legalen Steuertricks aus dem Juncker Land !

    Einfach mal in die Luxleaks schauen , da sind viele Food Firmen ,über die unsere Medien
    schweigen !
    EON ; und noch drei andere ,das wars dann .
    Die Menge sind aber US Unternehmen !
    https://www.icij.org/project/luxembourg-leaks/explore-documents-luxembourg-leaks-database

    Und der Hammer!:
    https://www.glanbia.com/our-business/dairy-ireland/consumer-products
    –>
    Hier bezeichnen sie die EU als Emerging ! und wollen da ihre billige Monsanto Milch exportieren !

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.