Wenn das Internet langsamer ist als im Vertrag versprochen: Branche sperrt sich gegen Transparenz

Netzbetreiber locken Kunden mit Angeboten, die Internetgeschwindigkeiten von „Bis zu …“ versprechen. Doch in kaum einer anderen Branche weichen die beworbenen von den tatsächlichen Produkten derart stark ab wie hier. Mit einer Gesetzesänderung könnte die deutsche Politik Abhilfe schaffen.

Wer für zehn Pfirsiche, Äpfel oder MBit/s bezahlt, sollte auch zehn davon erhalten. Leider lösen Netzbetreiber ihre Versprechen aus der Werbung aber nur selten ein. CC BY-NC-ND 2.0, via flickr/Angelo Antonelli

Deutsche Netzbetreiber wehren sich mit Händen und Füßen gegen verbindliche und verbraucherfreundliche Regelungen, etwa wenn sie die im Vertrag versprochene Internetgeschwindigkeit nicht liefern können. Entgegen kommt ihnen hierbei die Bundesnetzagentur (BNetzA), die lieber auf Selbstregulierung und bereits vorhandene Rechtswege setzt. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Bundestag am 7. November deutlich.

Mit der geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (PDF) will die Bundesregierung bestimmte Vorgaben der EU-Verordnung zur Netzneutralität umsetzen. Darunter fällt, so heißt es im Text der Verordnung ausdrücklich, „eine klare und verständliche Erläuterung, wie hoch die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Festnetzen“ ist. Zudem sollen Nutzer informiert werden, wie sich „erhebliche Abweichungen“ auf ihre in der Verordnung verankerten Rechte auswirken – und wenn diese verletzt werden, dann sollen ihnen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, um sie einzufordern.

Öffentlicher Druck soll Qualitätswettbewerb befeuern

Zwar räumte BNetzA-Vizepräsident Wilhelm Eschweiler ein, dass die Verordnung den nationalen Regulierern „theoretisch“ die Möglichkeit eröffne, Vorgaben an die Geschwindigkeiten aufzustellen. Ob eine solche Notwendigkeit bestehe, so Eschweiler, müsse aber auf „Grundlage von Fakten“ entschieden werden. „Die Bundesnetzagentur wertet derzeit die im ersten Betriebsjahr der Breitbandmessung erhobenen, umfangreichen Daten aus“, sagte Eschweiler. Aus den Ergebnisse des Endberichts, der Anfang 2017 vorgestellt werden soll und der rund 900.000 Tests umfasst, „kann sich dann gegebenenfalls Handlungsbedarf mit Blick auf die Festlegung von Mindestqualitäten ergeben“.

Offenbar brauche es zunächst aber keine verbindlichen Regeln, hoffte Eschweiler, denn allein die Veröffentlichung der Ergebnisse würde „Druck auf die Anbieter mit schlechteren Werten“ ausüben. Über die Zeit hinaus soll damit ein „Qualitätswettbewerb“ befördert werden und letztlich zu ehrlicheren Angaben und Leistungen der Anbieter führen.

Bereits jetzt stellt die BNetzA Messergebnisse öffentlich zur Verfügung – in der Hoffnung, schwarze Schafe unter den Netzanbietern an den Pranger zu stellen. Lediglich in den dunkelblau gefärbten Abschnitten erreichen Kunden 80 Prozent oder mehr der vertraglich zugesicherten Bandbreite, alle anderen müssen sich mit teils deutlich weniger zufrieden geben. Die Verbraucherschützerin Susanne Blohm spricht von einer "systematisch flächendeckenden Unterschreitung". (Quelle: breitbandmessung.de, Vodafone in Berlin)
Bereits jetzt stellt die BNetzA Messergebnisse öffentlich zur Verfügung – in der Hoffnung, schwarze Schafe unter den Netzanbietern an den Pranger zu stellen. Lediglich in den dunkelblau gefärbten Abschnitten erreichen Kunden 80 Prozent oder mehr der vertraglich zugesicherten Bandbreite, alle anderen teils deutlich weniger. (Quelle: breitbandmessung.de, Vodafone in Berlin)

Keine Einzelfälle, sondern systematisches Problem

Ob medial vermittelter Druck nicht nur die augenscheinliche Passivität der BNetzA rechtfertigt, sondern auch zu besseren Ergebnissen führt, steht freilich in den Sternen. So zeichnete Susanne Blohm vom Verbraucherzentralen Bundesverband e. V. (vzbv) ein ganz anderes Bild und berichtete aus der täglichen Beratungspraxis: „Wir haben ja die Qualitätsstudien der BNetzA, auch eine Studie der EU-Kommission, die ganz klar sagen, dass es zwischen vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate und tatsächlicher Datenübertragungsrate eine große Abweichung gibt. Das heißt, wir haben es hier nicht mit Einzelfallproblemen zu tun, sondern mit einer systematisch flächendeckenden Unterschreitung, die eine Vielzahl der Verbraucher betrifft.“

Deswegen könnten solche Fälle durch das allgemeine Kündigungsrecht nicht abschließend abgedeckt werden, so Blohm. Sie sprach sich entschieden für ein Sonderkündigungsrecht aus. Darüber hinaus zeige die Beratungspraxis, dass gerichtliche Verfahren selten Erfolg versprechen beziehungsweise „Verbraucher langwierige und kostenspielige Rechtsverfahren eher meiden“, erklärte Bohm. Einer der Gründe dafür sei, dass es eben an wirksamen Festlegungen mangele. Man habe es hier mit einem Produkt zu tun, das nicht genau festgelegt sei, etwa in Kilogramm oder Liter, verwies Blohm auf die Argumentation der Netzbetreiber. So müsse in jedem Rechtsverfahren festgestellt werden, ob die Abweichung von der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate als wichtiger Grund ausgelegt werden kann. „Wir haben hier immer noch die Hürde des unbestimmten Rechtsbegriffs“, mahnte Bohm und forderte eine sektorspezifische Regulierung dieses „sehr spezifischen Produkts“.

Geschädigte müssen auf Kulanz hoffen

Breitbandmessung
So verhält sich die Leitung des Autors. Die vertraglich zugesicherten 100 MBit/s liefert der Kabelanbieter nur selten.

Damit streifte sie allerdings nur die Fälle, die überhaupt bei den Verbraucherzentralen ankommen. Häufig seien Verbraucher auf die Kulanz der Anbieter angewiesen beziehungsweise würden sie die Vertragslaufzeit aussitzen. „Man muss auch bedenken, dass viele Leute, die Probleme haben, eben nicht zu uns kommen oder zur BNetzA und die Dunkelziffer da sicherlich höher liegt“, unterstrich Bohm.

Die schwammige Rechtslage kommt den Netzbetreibern natürlich entgegen, was erklärt, warum sie sich vehement gegen Änderungen zu wehren versuchen. Kunden müssen für gewöhnlich auf ein freiwilliges Entgegenkommen der Anbieter hoffen, wenn sich etwa herausstellt, dass die Leitungslänge die versprochene (und bezahlte) Bandbreite nicht hergibt. Ein einheitliches Vorgehen gibt es in der Branche momentan jedenfalls nicht.

So würden Netzbetreiber sehr individuell mit Kundenbeschwerden umgehen, sagte Solveig Orlowski vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (Vatm). Problematisch werde es aus Sicht der Betreiber erst dann, wenn aufgrund von technischen Problemen kurzfristig nichts geändert werden könne. Einige Vatm-Mitgliedsunternehmen würden betroffenen Kunden freiwillig und auf Kulanz ein Downgrade in einen günstigeren Vertrag anbieten, so Orlowski.

„Häufig existiert eine solche Möglichkeit aber leider nicht, wenn der Kunde sich beispielsweise im ländlichen Raum befindet und einen Vertrag über 16 MBit/s hat, dann ist das oft schon die geringste zur Verfügung stehende Bandbreite“, sagte Orlowski. Teilweise würden dann Betreiber ihren Kunden einen Abschlag auf die Rechnung gewähren – aber eben nur auf Kulanz. Eine Kündigung sei in solchen Fällen zwar in der Regel möglich („Kündigung von Dauerschuldverhältnissen“), bringe aber nicht viel, solange kein alternativer Anbieter zur Verfügung stehe, auf den man ausweichen könnte. Im Unterschied zur Verbraucherschützerin Blohm war Orlowski jedoch nicht der Meinung, dass man zusätzlich zu bestehenden Regelungen ein Sonderkündigungsrecht ins Telekommunikationsgesetz aufnehmen sollte.

Überbuchte Leitungen

Freilich liegt ein zu langsamer Internetanschluss nicht immer an einer zu langen Leitung, an technischen Störungen oder an Fehlern auf Kundenseite. So setzen Netzbetreiber auf Mischkalkulationen und binden beispielsweise ihre Standorte selten mit ausreichender Bandbreite für alle daran angeschlossenen Kunden an ihren Backbone an. Das führt besonders in Stoßzeiten, etwa am frühen Abend, zu oft deutlich geringeren Geschwindigkeiten als im Vertrag zugesichert.

Doch ohne eine verbindliche Festlegung, was unter einer normalen, minimalen und maximalen Download- beziehungsweise Upload-Geschwindigkeit zu verstehen ist, lässt sich nur schwer nachweisen, ob ein Anbieter systematisch sein Versprechen aus der Werbung bricht. Diesen nach wie vor weit verbreiteten Missstand soll die EU-Verordnung ebenfalls abstellen helfen. In den dazugehörigen Leitlinien von BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications), in der sich die nationalen Telekom-Regulierer versammeln, stehen sogar konkrete Vorschläge, wie man das ausgestalten könnte: Beispielsweise, indem die normale Geschwindigkeit abseits der Stoßzeiten erreichbar sein sollte, zu 90 Prozent während der Stoßzeiten und zu 95 Prozent über den ganzen Tag verteilt.

Genau dagegen sperrten sich jedoch die als Sachverständige geladenen Industrievertreter. Bei festgelegten Bandbreiten sehe man große Probleme, erklärte Orlowski: „Das führt zu sehr, sehr viel mehr Transparenz als wir bisher jemals hatten“, sagte sie, schränkte aber unmittelbar danach ein: „Allerdings sind das produktbezogene Angaben und keine individuellen“. Soll heißen, eine Änderung der heute üblichen Praxis wäre gut für Verbraucher, allerdings ist jede Leitung anders. Dagegen könne man nun mal nichts machen und deswegen solle man auch nichts ändern.

Unter den Tisch fällt dabei, dass Netzbetreibern dennoch einige Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um zumindest abzuschätzen, wie gut sich eine Leitung im Alltag schlagen wird. So lässt sich allein anhand der Luftlinie vom Standort bis zum jeweiligen Haushalt grob ablesen, ob die versprochenen 16 MBit/s erreicht werden können oder nicht.

Festlegung notwendig, um Abweichungen feststellen zu können

Laut Fabian Riewerts von der Deutsche Telekom AG trete das Problem aber ohnehin bloß bei ADSL-Anschlüssen auf. Als einzige Alternative brachte er den Vorschlag ins Spiel, die maximale Bandbreite einfach auf einen knappen Betrag oberhalb der minimalen abzusenken – was natürlich, wie Riewerts selbst umgehend einräumte, nachteilig für die Verbraucher und deshalb abzulehnen wäre.

Thomas Fetzer von der Universität Mannheim begrüßte die in der EU-Verordnung enthaltene Regelung, dass eine dauerhafte und wiederholte Abweichung von der zugesagten Qualität als Mangel und Fehlleistung gelte: „Das ist ein erster Schritt.“ Um jedoch festzustellen, wann eine erhebliche Abweichung vorliege, brauche es natürlich Festlegungen. Fetzer appellierte an die BNetzA, sich an den Vorschlägen von BEREC zu orientieren, die sich als Grundlage gut dafür eignen würden.

Freilich sei es nicht immer einfach, die Ursache einer zu langsamen Internetverbindung zu identifizieren. Der Ansatz, zu konkretisieren, wann das vorliegt, sei aber richtig. „Was wir wollen, ist einen Qualitätswettbewerb zu stimulieren, bei dem die Kunden wissen, was sie bei den einzelnen Anbietern erhalten und dementsprechend ihren Anbieter auswählen“, sagte Fetzer. „Das Grundkonzept der EU-Verordnung, Transparenz mit Sanktionsmöglichkeiten für die BNetzA, wenn es hier zu Verstößen kommt, scheint mir ein verhältnismäßiges Vorgehen zu sein“, so der Rechtsexperte.

Das US-amerikanische measurementlab misst und visualisiert die Geschwindigkeiten von Internetanschlüssen.
Das US-amerikanische measurementlab misst und visualisiert die Geschwindigkeiten von Internetanschlüssen.

Wie messen?

Doch um Abweichungen festzustellen, braucht es eben einen objektiven Standard und die dazu passenden Werkzeuge. Aus Sicht des Digitale Gesellschaft e. V., vertreten durch Volker Tripp, liege der Vorteil des BNetzA-Messtools vor allen Dingen in der Neutralität und Objektivität. „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass häufig anbieterseitige Tools zufälligerweise immer ganz genau die vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten ausspucken“, was nicht unbedingt das Vertrauen der Verbraucher stärke. Deswegen müsse die BNetzA ihre Messverfahren weiter „verobjektivieren“, den Netzbetreibern entsprechende Vorgaben machen und ihr Messtool zu einem „Goldstandard für solche Messtools, auch anbieterseitig, erheben“, sagte Tripp.

Der Jurist schloss sich der Verbraucherschützerin Blohm an, die ein mehrstufiges Verfahren und mehrere Messungen über einen längeren Zeitraum forderte. Dadurch ließen sich etwaige Fehlerquellen durch technische oder physische Details ausschließen, betonte Blohm. Mehr Einzelheiten lieferte der netzpolitik.org-Autor Thomas Lohninger im Namen von AKVorrat nach. Messtools müssten auf möglichst vielen Ebenen möglichst offen sein, also etwa auf eine offene Methodologie sowie auf offenen Quelltext setzen, damit auch Dritte nachvollziehen können, was unter der Haube passiert. Zudem wies Lohninger auf die von der EU-Verordnung erlaubten unterschiedlichen Diensteklassen hin, die sich auch in diesem Zusammenhang diskriminierend und verfälschend auswirken könnten. Beispielsweise könnten Netzbetreiber Messtools wie speedtest.net in eine eigene, bevorzugt behandelte Klasse packen und so irreführende Ergebnisse produzieren, die mit den Alltagserfahrungen der Nutzer nur bedingt zu tun hätten.

Ohne objektive und verlässliche Messtools wird es jedenfalls kaum gehen. „In keinem anderen Bereich gibt es so starke Abweichungen, dass man ‚bis zu‘ zehn Äpfel kauft für x Euro und im Grunde das zwar nie erreicht, aber auch nichts daran ändern kann“, sagte der österreichische Netzneutralitätsexperte. Neu erfinden müsse man das Rad jedoch nicht, empfahl Lohninger, sondern könne etwa auf die Erfahrungen des aus den Vereinigten Staaten stammenden „Measurement Lab“ zurückgreifen, das gerade nach Europa expandiere. Das Forschungsprojekt stellt zahlreiche Werkzeuge bereit, die weit mehr feststellen können als bloß die Down- und Upload-Geschwindigkeit des eigenen Internetanschlusses – beispielsweise, ob ein Netzbetreiber bestimmte Anwendungen drosselt oder gar blockiert. Die dabei gesammelten Daten stehen der Öffentlichkeit frei zur Verfügung und werden vom Measurement Lab unter anderem für Forschungszwecke oder anschauliche Visualisierungen genutzt.

Sanktionen derzeit mangelhaft

Aber natürlich bleiben hübsche grafische Darstellungen von Verletzungen der Netzneutralität oder von vertraglich zugesicherten Leistungen zahnlos, wenn Netzbetreiber keine spürbaren Folgen bei Verstößen zu befürchten haben. So sieht denn auch die EU-Verordnung Sanktionen vor, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein müssen. Damit sollen die Netzneutralität, Transparenzverpflichtungen sowie die Durchsetzung der Regeln abgesichert werden. Wie solche Sanktionen auszusehen haben, bleibt jedoch den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen.

In der jetzigen Form genügt die geplante Gesetzesänderung den europäischen Vorgaben allerdings nicht. Zu Recht monierte bereits der Bundesrat in einer Stellungnahme (PDF, ab S. 11), dass beispielsweise die Sanktionierung von unzulässigen Zero-Rating-Angeboten nicht mehr in der Gesetzesnovelle enthalten ist, im Unterschied zu einem früheren Referentenentwurf.

Daneben bestünden noch eine ganze Reihe von Lücken im derzeitigen Entwurf, erklärte Volker Tripp, etwa im Bereich transparenter Beschwerdeverfahren oder bei Spezialdiensten. Dabei würde es sich um Vorschriften handeln, die „wichtige Verbraucherrechte darstellen und die dementsprechend sanktioniert werden müssen, um ihre Durchsetzung zu gewährleisten“, so Tripp.

Thomas Lohninger wiederum verwies auf einen aktuellen Bericht des „Digital Fuel Monitor“, laut dem 40 Prozent aller Netzbetreiber in der EU Zero-Rating-Angebote verkaufen würden. „Das heißt, wir haben ein flächendeckendes Problem“, sagte Lohninger. Zudem machte er als Vertreter einer österreichischen Organisation auf die Vorbildwirkung Deutschlands aufmerksam, an dem sich viele kleinere Staaten orientierten. Man dürfe dem Gesetz, warnte Lohninger, nicht auf den letzten Metern die Zähne ziehen: „Wenn wir diese [in der EU-Verordnung verankerten] Rechte, die wir uns mühsam erstritten haben, nicht auch bis zu den Nutzern durchdringen lassen, dann glaube ich nicht, dass wir diesem Gesetz ausreichend Rechnung tragen.“

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

43 Ergänzungen

  1. Das Bild von der Messung des Autors zeigt, dass sie über eine WLAN-Verbindung durchgeführt wurde. Eine belastbare Messung macht man lieber mit einer Kabelverbindung, um andere Faktoren auszuschließen. Nicht dass ich das Problem nicht selbst kennen würde oder kleinreden wollte. Aber eine Messung über WLAN sagt oft mehr über die Umgebung aus, in der sie durchgeführt wurde, als über die Internetanbindung.

    1. Leider ist die Mobil-App die einzige mir bekannte Möglichkeit, die BNetzA-Messergebnisse abzuspeichern. Die Ergebnisse decken sich aber mit – regelmäßig durchgeführten – Tests via Kabel, die ich leider nicht grafisch präsentieren kann.

      Interessant fand ich jedenfalls, dass meine Leitung ausgerechnet am Tag der Dyn-DDoS-Attacke die 100 MBit/s locker erreicht hat – was darauf hindeutet, dass nicht (immer nur) mein Kabelsegment überlastet ist, sondern wohl auch der Backbone.

      Fairnesshalber muss ich natürlich hinzufügen, dass ich Tests vor allem dann durchführe, wenn meine Leitung langsam erscheint. Es ist also nicht immer so, dass mein Anbieter nicht liefert. Aber *viel zu oft* tut er das eben nicht, und wie Frau Blohm bei der Anhörung ausgeführt hat, handelt es sich um ein systematisches Problem.

    2. Als ich gesehen habe, dass die Messungen per WLAN gemacht wurden, war das auch direkt mein erster Gedanke. Wenn ich Provider wäre, würde ich WLAN für solche Messungen gar nicht erst zulassen, da es einfach eine riesige Fehlerquelle ist. Vermutlich würde dies allerdings dazu führen, dass viele Haushalte gar keine belastbaren Speedtests durchführen können, da viele der heute benutzten Devices gar keine Netzwerkanschlüsse mehr haben. Aber davon ab werden sich auch die wenigsten Leute darüber bewusst sein, welchen Einfluss WLAN darauf haben kann.

      Sei es drum: ich bin sehr gespannt, wie sich das Thema entwickelt. Speziell bei Kabelanschlüssen, bei denen ein Netzsegment ja nunmal zwangsläufig „shared“ ist. Ich für meinen Teil hatte (vor ich glaube drei Jahren) einige Monate an einem DSL16000-Anschluss der Tcom mit massiven Einschränkungen zu kämpfen: in den Abendstunden ging, aufgrund Paketausfällen, nicht mal mehr ein MP3-Stream (ja, richtig gelesen!) durch die Leitung. Letztlich wars ein überbuchter ATM-DSLAM. Mit Wechsel auf Eth hatte ich, nachdem ich zuvor ständig bei der Tcom auf der Matte gestanden habe, dann schlagartig gar keine Probleme mehr – hat halt nur mehrere Monate gedauert, bis die Tcom endlich mal den Arsch hochbekommen hat.

      Vor drei Monaten wurde Vectoring bereitgestellt – von den versprochenen 100 gehen maximal 95 (gibts ne lange Diskussion auf onlinekosten.de dazu, dass die BNG den Durchsatz begrenzt), aber damit kann ich gut leben. Also ich kann für meinen Teil sagen, dass ich die Leistung, die mir versprochen wurde (5MBit hin oder her), generell auch kriege. Klar, nicht immer zu jedem Server, aber im Groben schon.

  2. Wenn mann das zu genau nimmt, kann das XX-Mbit für alle womöglich noch schlechter erfüllt werden, also wird sich da nicht viel ändern.

    1. Wenn die Politik und die BNetzA das lieber den Netzbetreibern überlässt, die sich gegen verbindliche Angaben wehren, dann wird sich erst recht nichts ändern.

  3. Zumindest bei DSL-Anschlüssen, deren Geschwindigkeit typischerweise durch die letzten paar Meter gammeligen Klingeldraht aus Monopolzweiten begrenzt sind, wäre das kontraproduktiv. Die Anbieter verkaufen nämlich bis zu ··· und der Kunde bekommt dann das was die Leitung hergibt.
    Müßte der Anbeiter die Geschwindigkeit tatsächlich liefern, würde er, wie die Telekom früher, nur Tarife anbieten die er auch garantiert erfüllen kann. In meinem Fall gibt die Leitung z.B. etwa 10MBit/s her, die Telekom hat mir aber jahrelang nur 3MBit/s verkauft, 6MBit/s haben sie sich schon nicht mehr getraut.
    Das kann es ja auch nicht sein.

      1. Letztlich wäre dann ja die einzig gangbare Lösung sowas zu sagen wie: „Wir schalten dir ein 16000er-Profil und schauen, auf welcher Datenrate der Anschluss synct. Pro Megabit weniger, erlassen wir x Cent vom monatlichen Anschlusspreis“. Wobei aber auch zu beachten ist, dass die Leitungskapazität nicht jederzeit gleich ist und es auch Schwankungen gibt. Wie auch immer: wenn ich das richtig in Erinnerung habe, macht die Tcom aber durchaus Angaben, in welchem Korridor sich ein Anschluss im Vertragsrahmen bewegt. Bei DSL16000 ist dies meines Wissens > 6000.

        1. > Letztlich wäre dann ja die einzig gangbare Lösung sowas zu sagen wie: „Wir schalten dir ein 16000er-Profil und schauen, auf welcher Datenrate der Anschluss synct. Pro Megabit weniger, erlassen wir x Cent vom monatlichen Anschlusspreis“.

          Exakt, das wäre eine faire Lösung. Das müsste sich dann aber auch in den TAL-Mietpreisen für Telekom-Wettbewerber niederschlagen.

        2. Nehmen wir ADSL2 als Beispiel:
          ADSL2 kann bis zu 16MBit Übertragungsgeschwindigkeit schaffen. Je weiter Du von der Providertechnik entfernt bist (also je länger deine Leitung ist), um so langsamer wird die Geschwindigkeit beim Kunden.
          Dann bekommst du in Zukunft x Cent Rabatt für die langsamere Geschwindigkeit und 2x Cent Aufschlag für die längere Leitung.

          Der Provider drosselt dich ja nicht, weil er es will, sondern es sind die Naturgesetze der Physik. Doch die Kosten, um dir den Anschluss bereitzustellen und den Kundenservice (Hotline, Rechnung, Modem und Router) zur Verfügung zu stellen, bleiben ja identisch hoch, egal ob du 12 oder 16Mbit hast.

          Verliert der Provier Einnahmen, wird er woanders seine Preise erhöhen. Dann werden z.B. für die Kabellänge eben auch zusätzliche Mieteinnahmen veranschlagt, was hast du dann gewonnen? Warum soll ich auch den selben Geldbetrag bezahlen, wenn du doch sehr viel mehr Kupfer für deinen Anschluss hast, als ich? Und je länger eine Leitung ist, umso größer ist die Gefahr für einen Schadensfall. Deswegen musst du gleich doppelt zahlen.

      2. Das funktioniert so nicht, weil der Anbieter nicht weiß wieviel über die Leitung geht, bevor er es geschaltet hat.
        Die Telekom hat Datenbanken, in denen steht welche Kabel verlegt sind: Querschnitt und Länge, nicht aber der Zustand der Leitungen und das Umfeld (Wasser, andere Leitungen, etc.). Man kann also nur ganz grob schätzen was die Leitung hergibt und muß dann mit viel Sicherheitszugabe kalkulieren.
        In meinem bereits angesprochenem Fall hat die Telekom nur 3MBit/s geschaltet, d.h. sie konnte aufgrund ihrer Daten für 6MBit/s nicht garantieren (6MBit/s hätte es als Tarif prinzipiell gegeben). Real sind jetzt 10MBit/s geschaltet – und ich bin um jedes einzelne MBit/s froh, denn 10MBit/s sind eh nervig langsam.

        1. Torsten hat oben eine faire Lösung vorgeschlagen. Keinesfalls aber sollten Verbraucher technische Probleme der Anbieter ausbaden, darum geht’s.

          1. Wobei natürlich auch meine Lösung massig Konfliktpotential böte:
            a) Über welchen Zeitraum wird gemessen und dann festgelegt?
            b) Mit welchem Gerät wird gemessen? An der Fritzbox zB kann ich ja durchaus das Syncverhalten zwischen zuverlässig+weniger schnell und weniger zuverlässig+schneller verschieben. Vermutlich wärs am Ende ein Referenzgerät des Netzbetreibers, welches mit einem Wert syncen würde, den man selbst nie erreichen kann :-)
            c) Was passiert, wenn eine Leitung mit der Zeit schlechter oder besser wird? Und wie oft wird das gemessen? Wenn ich z.B. mal die Leitung meines VDSL100-Anschlusses nehme: laut FB7490 schwankt die Leitungskapazität meiner TAL zwischen 125 und 133 MBit/s. Ich habe also noch deutlich Reserven nach oben, aber die TAL ist mal mehr und mal weniger störungsfrei.

            Also kurzum: ich kann mir schwer vorstellen, dass sich sowas durchsetzen würde: es brächte dem Provider nur Arbeit ein und unterm Strich weniger Geld. Vielleicht wärs an der Stelle ein gangbarer Mittelweg, wenn es zB zwischen 6 und 16 noch ein 12er Profil zB gäbe, das auch entsprechend bepreist ist. Aber wenn ich das richtig sehe, zahlt man bei der Tcom für alle Anschlüsse bis 16 den gleichen Preis. Da kann ich den Unmut derjenigen, die einen langsamen Anschluss haben, natürlich nachvollziehen.

            Also unterm Strich muss ich sagen, dass ich für die „bis zu“-Klauseln der Provider ein Stück weit Verständnis habe – man sollte es nach unten halt vielleicht nur etwas enger fassen und die Preise entsprechend staffeln.

  4. Äpfel mit Bandbreite vergleichen? Au weia…

    „So lässt sich allein anhand der Luftlinie vom Standort bis zum jeweiligen Haushalt grob ablesen, ob die versprochenen 16 MBit/s erreicht werden können oder nicht.“

    Die Provider können viel genauer im Vorfeld bestimmen, wie hoch die Leitungsdämpfung ausfallen wird. Das ist aber nicht der Knackpunkt. Die Bandbreite wird nicht „versprochen“, das ist ein grobes Mißverständnis.

    Sollte eine Verpflichtungsregelung kommen, werden die Preise für die Verbraucher nicht fallen. Der Markt ist gesättigt und die Tarife in der Regel knapp kalkuliert. Wenn die Provider auf die Nummer sicher gehen müssen, bedeutet das die Einführung von Bandbreitenstufen, die unter dem technisch möglichen Wert liegen werden, also eine Verschlechterung für die Kunden. Beispiel: Wer bisher nur 12 MBit/s aus seiner 16er-Leitung kriegt, würde dann in Zukunft wahrscheinlich nur 6 MBit/s kriegen, wenn das die nächstniedrigere Stufe ist. Aber das wird ja im Artikel angesprochen.

    Gegen die Leitungsdämpfung hilft nur Glasfaser. Das ist der einzige Weg. Gesetze helfen nicht gegen die physikalischen Eigenschaften der CuDA.

    Was auch grob falsch ist:
    „So setzen Netzbetreiber auf Mischkalkulationen und binden beispielsweise ihre Standorte selten mit ausreichender Bandbreite für alle daran angeschlossenen Kunden an ihren Backbone an. Das führt besonders in Stoßzeiten, etwa am frühen Abend, zu oft deutlich geringeren Geschwindigkeiten als im Vertrag zugesichert.“

    Wirklich selten? Was für Standorte?
    Das trifft vielleicht für Mobilfunk und TV-Kabel-Breitbandanschlüsse zu, nicht jedoch für DSL und VDSL.

    1. Oh doch. Ich hatte vor ich glaub drei Jahren das Problem, dass „ich“ an einem ATM-DSLAM dran hing, der backbone-seitig nicht ausreichend angebunden war. Während es z.B. nachts auf meinem 16000er-Anschluss bis morgens gar keine Probleme gab, ging die Datenrate über den Tag hinweg dann sukzessive zurück. In den Abendstunden war es teilweise so schlimm (habs weiter oben in nem anderen Post schon geschrieben), dass aufgrund von Paketausfällen nicht mal mehr ein MP3-Stream sauber durch die Leitung ging. Keine Ahnung, wie oft sowas über Deutschland verteilt auftritt, aber an meinem Anschluss war’s verheerend.

    2. > Die Bandbreite wird nicht „versprochen“, das ist ein grobes Mißverständnis.

      Derzeit wird „Bis zu …“ versprochen und von den Kunden bezahlt, am Ende kommt aber viel weniger raus, als suggeriert wird. Wenn eine Leitung nur 12 MBit/s hergibt, dann sollte es auch einen entsprechenden Tarif geben.

      > Wirklich selten? Was für Standorte?

      Da das Problem flächendeckend auftritt, lässt das den Schluss zu, dass es sich eher um die Regel und nicht um eine Ausnahme handelt.

      Eine persönliche Anekdote am Rande: Ich selbst habe mal (vor langer, langer Zeit und in Österreich) DSLAMs konfiguriert, die mit 30 MBit/s am Backbone hingen. Den dranhängenden Kunden wurden aber frisch und fröhlich „Bis zu 16 MBit/s“ schnelle DSL-Anschlüsse verkauft. Die Anbindung wurde immer erst dann verbessert, wenn sich genügend Kunden beschwert haben.

      1. > Derzeit wird „Bis zu …“ versprochen und von den Kunden bezahlt, am Ende
        > kommt aber viel weniger raus, als suggeriert wird. Wenn eine Leitung nur
        > 12 MBit/s hergibt, dann sollte es auch einen entsprechenden Tarif geben.
        Und das ist der große Irrtum! Der Kunde zahlt nicht für eine bestimmte Geschwindigkeit, sondern für eine Netzanschlusstechnik. Wie will man denn bitte schön eine Geschwindigkeit kaufen? Kann man die dann auch 2x kaufen und habe ich dann doppelten Speed?

        Nein, so klappt das nicht und die Vorstellung ist leider sehr weltfremd.
        Es wird ein Vertrag zwischen Provider und Kunde abgeschlossen und der Provider stellt dem Kunden eine bestimmte (Übertragungs-)Technik für die gelegte Leitung zur Verfügung. Die Geschwindigkeit ist das Produkt aus vielen Komponenten und äußerlichen Faktoren.
        Zu glauben, dass 12Mbit weniger kosten müssten als 14Mbit oder 16Mbit ist daher komplett falsch. Denn der Provider hat bei der Internetbereitstellung die selben Kosten, egal ob 12 oder 16Mbit beim Kunden ankommen. Die Geschwindigkeit ist nicht der Kostentreiber, sondern die Technik, um diese Geschwindigkeit zu erreichen.

        Beispiel: Eine Fahrt mit dem Taxi (Auto) kann von Frankfurt nach Madrid teurer sein, als der Flug mit einem Düsenflugzeug. Es ist immer nur die gewählte Technik, die Geschwindigkeit und Kosten zustande kommen lässt. Aber an der Geschwindigkeit kann man nicht den Aufwand, und damit die Kosten, ableiten.

  5. Ich habe einen 16Mbit Vertrag mit Arcor gemacht.
    Der DSLAM am Knoten kann 18Mbit.
    An meiner DSL Leitung kamen zu Accor Zeiten 14Mbit an.
    Absolut zufriedenstellend für den Klingeldraht zum Endkunden.

    Dann wurde Arcor an Vodafone verkauft. Jetzt bekomme ich zwischen 6Mbit ( Fußballspiel oder Film mit hoher Quote steht in der Fernsehzeitung ) und 11MBit.

    Alle Reklamationen verhallen ungehört.
    Geht mal einkaufen. Das ist wie wenn auf der (zugeschweißten) Eierverpackung steht „bis zu 10 Eiern“

  6. Ich hab das schon ein paar mal geschrieben: Mindestqualitäten für Netzwerke sind extrem teuer in der Herstellung, da man dann die Mindesrate mal maximal Anzahl der Nutzer als Mindestkapazität bereitstellen muß, einen Betriebsfall den man idR ein paar Minuten im Monat tatsächlich hat.

    Ich glaube es wäre einfacher für die Betreiber, dann einfach gar nichts mehr anzugeben und einfach zu sagen, wir verbinden sie mit wechselnder Qualität. Man könnte dann anfangen verschiedenene Qualitätsklassen zu verkaufen, aber das sieht dann wieder so nach verletzung der Netzneutralität aus …

    Und nicht vergessen das Measurement Lab ist eine Google Lobby Einrichtung um die Netzbetreiber zu höhererem/schnellerem Ausbau sanft zu überreden…

    1. Es kann nicht sein, dass Verbraucher systematisch unterversorgt werden, aber trotzdem den vollen Preis zahlen müssen. Wenn eine Leitung aus technischen Gründen nur eine bestimmte Bandbreite hergibt, dann sollte auch nur dafür bezahlt werden. Sonst bleiben wir weiterhin der Willkür der Anbieter ausgesetzt, was weder nachvollziehbar noch verbraucherfreundlich ist.

      Was die Vorschläge betrifft: Dankenswerterweise macht die EU-Verordnung recht klare Vorgaben und schreibt u.a. fest, dass ISPs ausreichende Kapazität bereitstellen und sich Kunden gegenüber transparent verhalten müssen. Das ist also alles vom Tisch, und das ist auch gut so.

    2. Es geht hier nicht um binäre Schranken und wenn der Anbieter drunter ist wird Strafe fällig. Auch Bandbreite an einem Netzknoten wird nicht nach Peak-Auslastung bezahlt, sondern nach Kategorien wie 95% Perzentilen.

    3. „Und nicht vergessen das Measurement Lab ist eine Google Lobby Einrichtung um die Netzbetreiber zu höhererem/schnellerem Ausbau sanft zu überreden…“

      Das ist ausnahmsweise mal ein Lobbyinteresse, das sich mit meinen Interessen deckt. Schlagen wir den Feind halt mit seinen eigenen Waffen.

      In meinem persönlichen Utopia würden die Netzbetreiber einfach zu ordentlichem Ausbau verpflichtet oder anderenfalls die Netze wieder verstaatlicht. Wichtige Infrastruktur hat eh nichts in Privathand verloren.

      1. „Wichtige Infrastruktur hat eh nichts in Privathand verloren.“ … daraus leite ich ab, dass du auch Facebook, Whatsapp, Google Maps+Mail+Suchmaschine verstatlichen möchtest. Ich kann dich dabei unterstützen.

  7. Das trifft auf jeden Fall zu. Ich bin bei 1&1, das Netz wurde von Vodafone gemietet und die Übertragungsgeschwindigkeit ist im Vergleich mit dem schon vor Jahren geschlossenen Vertrag schlicht nicht eingehalten. Dessen ungeachtet riefen mich die Werber an, um mir einen besseren Tarif anzubieten. Wenn sie die Leistungen des vorherigen Vertrages auch einhalten würden, könnte ich mir das sogar ansehen. Brauche ich aber nicht wirklich, wenngleich die Übertragungsgeschwindigkeiten nicht mehr zeitgemäß sind. Gerade bei den Weiterverkäufern fremder Netze muss man die AGB tatsächlich lesen. Das sind viele. Auch und besonders im Mobilfunkbereich.

  8. Es ist unglaublich, wie uns die Politik hier wieder verschaukelt. Anstatt dass man die Leistung bekommt, die man bucht, wird man auch ständig mit Werbung zugenervt. Ist auch unglaublich, dass Millionen in Neukundenakquise gesteckt werden und für die Bestandskunden nichts getan wird. Hatte da so meine Erfahrungen mit O2, bin jetzt endlich weg.

  9. Was wäre ich froh, wenn ich die Leitung des Autors hätte. Ich wohne im Herzen der Hauptstadt und habe dank der Telekom nur 6.000 KBit/s, die jeden Abend einbrechen. Und da ich aus Gründen der Privatsphäre einen VPN verwende, kommt hier noch weniger an. Mein durchschnittlicher Downstream beträgt 0,4 MB/s. Ursprünglich wurden mir „sogar“ 16.000 KBit/s zugesichert, die dann aber nie erreicht werden konnten. Der Techniker meinte schon bei der Schaltung, dass die Leistung hier nicht ankommen wird. Es hat dann zwei Jahre gedauert, ehe ich einen Vertrag bekommen hab, der zu der erhaltenen Leistung passt. Allerdings musste ich dafür auch mit dem Anwalt drohen. So oder so. Die Telekom kann mich mal hart am A lecken.

  10. Dass es geht zeigt übrigens easybell: Man kann vor Bestellung eine verbindliche Bandbreitenzusage für einen Standort anfordern (direkt auf der Webseite), und wenn die geschaltete Leitung das nicht erfüllt, kann man vom Vertrag zurücktreten (die Schätzung war in meinem Fall 12 Mbit, Garantie 10 Mbit, und tatsächlich macht die Leitung ca. 12 Mbit).

  11. Die Aussage „Äpfel mit Bandbreite vergleichen?“ gefällt mir sehr gut, passt sie doch wirklich hier hin. Vermutlich liegt beim Autor eine Unwissenheit vor oder es gibt einfach ein Missverständnis, anders ist der Artikel nicht zu erklären.
    Dem Kunden wird beim Internetanschluss nicht eine bestimmte Geschwindigkeit verkauft, sondern eine Technik (ADSL, ADSL2, VDSL, VDSL2 (Vectoring), GPON, Docsis 2.0, Docsis 3.0, etc) über die bestimmte Geschwindigkeiten technisch möglich sind. Diese (Breitband-)Geschwindigkeiten hängen von einer vielzahl von Parametern ab, die bei jedem Kunden durchaus unterschiedlich sein können. Ein wesentlicher Faktor, der auf die Geschwindigkeit Einfluss nehmen kann, ist die Entfernung zwischen Providertechnik (z.B. vermittlungszentrale) und der Hausanschluss. Aus sich der Providers ist es immer die selbe Technik, doch „mit jedem Meter“ Entfernung nimmt die Bandbreitengeschwindigkeit ab.
    Vielleicht ein anschauliches Beispiel, der PKW. Auch ein Autohersteller verkauft (s)eine Technik (Diesel, Benziner, Elektro, Verbennungsmotor mit 4-,6-,8-Zylinder, etc). Und auch hier machen die Hersteller „bis zu“ Angaben, was z.B. Umweltbelastung (gr/km) Verbrauch (L/100km), Leistung (KW) und Kraft (Nm) angeht. Aber diese Angaben werden nur unter bestimmten Bedinungen erreicht. In der Innenstadt bei 50km/h hat ein Motor ganz andere Motorwerte, wie bei 250km/h auf der Autobahn. Aber um diese hohe Geschwindigkeit zu erreichen, muss es die Straße auch ergeben (glatter, flacher Asphalt, kaum Verkehr, kein Nebel, etc).

    Aber weder der Hersteller noch der Provider drosseln mit Absicht die Leistung, sondern diese „Bremsfaktoren“ sind auf die Umfeld zurück zu führen.
    Vielleicht sollte mehr verständnis für die Technik geschaffen werden, anstatt Unternehmen öffentlich zu brandmarken. Sollte ein Anbieter/Hersteller zu unrecht völlig realitätsferne Angaben machen, dann ist das was anderes.

    1. Dein Vergleich hinkt schon nicht mehr, der sitzt schon im Rollstuhl.

      Die Leitung zum Haus ist nämlich Teil der vom Provider verkauften Leistung, die Autobahn ist nicht Teil der verkauften Leistung, und wie lang, gestört, oder ausgelastet die Leitung von der Vermittlungstechnik zum Kunden ist, ist einzig und allein Entscheidung des Providers. Technisch könnte jeder ADSL2+-Anschluss 16 Mbit/s haben, der betreffende Provider müsste einfach nur einen DSLAM nah genug beim Kunden aufstellen und/oder halt eine bessere Leitung verlegen. Dass das nicht so ist, liegt daran, dass Provider, um Kosten zu sparen, nur an relativ wenigen Stellen DSLAMs aufstellen und bereits existierende Leitungen der Telekom nutzen, weil das billiger ist, als eigene Leitungen zu verlegen. Das hat mit der zugrundeliegenden Technik überhaupt nichts zu tun, sondern nur mit den Geschäftsentscheidungen der Provider, wieviel Geld sie wo in ihre Infrastruktur investieren.

      Analog wäre wohl eher, wenn Autohändler Autos mit „bis zu 300 km/h“ bewerben würden, und dann bei Bestellung immer das billigste Auto liefern würden, das sie gerade auftreiben können, weil der Trabbi vom Schrottplatz halt billiger zu beschaffen ist als ein neues Auto aus aktueller Produktion mit strenger Qualitätssicherung, das auf einer normalen Autobahn zuverlässig 300 km/h erreicht. Es liegt nicht an der Technik von Autos, dass der Trabbi keine 300 km/h fährt, sondern daran, dass der Händler einen Trabbi geliefert hat.

      1. Auch wenn man eine andere Meinung hat, muss man nicht gleich frech werden (Stichwort Rollstuhl).
        Vielleicht passt der Vergleich nicht 100%ig, aber er trieft das Kernproblem wie den Nagel auf den Kopf. Es werden keine Geschwindigkeiten verkauft (wie soll das auch gehen), sondern Netzanschlüsse bzw. technische Anschlüsse zu einem Netzwerk. Dieser technische Anschluss ist an physikalischen Naturgesetzen gebunden.
        Der Artikel suggeriert, dass die Provider mit Absicht falsche Angaben machen, was aber gar nicht so ist. Ein Provider stellt ein Angebot auf, bei dem es eine Mindest- und eine Maximalgeschwindigkeit gibt. Da der Kunde aber nur auf die MAX SPEED schaut, kann er in einigen Fällen durchaus enttäuscht werden.
        Wichtiger wäre es doch, Aufklärung zu betreiben und dem Kunden klar zu machen, was „bis zu“ eigentlich heißt und warum das so ist. Aber die Einstellung „ich habe bis zu 16MBit bestellt und bekomme nur 14Mbit“ ist doch falsch, wenn im Vertrag mindestens 6MBit versprochen werden.

        1. > Vielleicht passt der Vergleich nicht 100%ig, aber er trieft das Kernproblem wie den Nagel auf den Kopf.

          Nein, trifft er nicht, sonst würde der Vergleich ja nicht im Rollstuhl sitzen.

          > Dieser technische Anschluss ist an physikalischen Naturgesetzen gebunden.

          Nein, ist er nicht. Er ist einzig und allein an Geschäftsentscheidungen des Providers gebunden. Es gibt kein physikalisches Naturgesetz, dass ein ADSL2+-Anschluss an meiner Anschrift nur 12 Mbit/s übertragen kann. Es gibt allerhöchstens ein Naturgesetz, dass ein ADSL2+-Anschluss über eine 3 km lange Leitung (oder was auch immer genau) nur 12 Mbit/s übertragen kann. Aber es gibt auch kein Naturgesetz, dass ein Provider eine 3 km lange Leitung zu meinem Hausanschluss benutzen muss. Es ist ausschließlich die Entscheidung des Providers, wie lang die Leitung ist, die er nutzt, um meinen ADSL2+-Anschluss zu realisieren.

          Das Argument ist so sinnvoll wie zu behaupten, es sei ein Naturgesetz, dass das gelieferte Auto nur 150 km/h fährt. Ja, es ist den Naturgesetzen geschuldet, dass ein Trabbi nicht schneller fährt, aber es ist kein Naturgesetz, dass der Autohändler einen Trabbi liefert.

          > Wichtiger wäre es doch, Aufklärung zu betreiben und dem Kunden klar zu machen, was „bis zu“ eigentlich heißt und warum das so ist.

          Das mag zwar auch ein bisschen helfen, ist aber im Grunde vollkommen sinnlos.

          > Aber die Einstellung „ich habe bis zu 16MBit bestellt und bekomme nur 14Mbit“ ist doch falsch, wenn im Vertrag mindestens 6MBit versprochen werden.

          Damit hast du vertragsrechtlich recht, aber vollkommen verpasst, dass es hier nicht um Vertragsrecht geht. Wenn es ein (offensichtliches) vertragsrechtliches Problem gäbe, hätten wir ja auch nicht wirklich ein Problem, dann könnte man ja einfach auf Vertragserfüllung bzw. Schadensersatz klagen, und sobald das genug Leute getan hätten, würden die Provider die falsche Werbung sein lassen.

          Es geht darum, dass Werbung bzw. vor allem Vertragsinhalte der Art „bis zu“ verboten werden sollte, weil diese Art der Vertragsgestaltung eine massive Marktverzerrung verursacht, weil es dem Kunden unmöglich macht, ein Produkt nach qualitativen Merkmalden auszuwählen, und damit den Anreiz für die Anbieter beseitigt, gute Produkte anzubieten.

          Stell dir einmal vor, im Supermarkt stünden auf den Konservendosen aller Hersteller nur „bis zu“-Angaben, und auf allen Bohnen-Dosen stünde „bis zu 500 g“, und dazu unterschiedliche Preise. Wie soll der Kunde da die Dose finden, bei der er am meisten Bohnen pro Euro bekommt? Dass ein Kunde, der eine solche Dose kauft, sie zu Hause aufmacht, und darin nur Wasser findet, sich nicht wegen einer Vertragsverletzung beschweren kann, ist ja möglicherweise richtig, aber vollkommen am Problem vorbei.

          Und die Mär, dass der Provider ja nichts für die schlechte Leitung kann, ist genauso unsinnig wie wenn die Konservenhersteller sich hinstellen würden, sie könnten halt nichts dafür, dass ihre alten Abpackmaschinen so unzuverlässig seien. Die Provider haben da erfolgreich Propaganda betrieben, dass Leute diesen Unfug tatsächlich glauben. Es ist die gottverdammte Verantwortung des Konservenherstellers, sich neue Maschinen zu kaufen, wenn er weiter Konserven verkaufen will, oder halt irgendwie herauszufinden, in welchen Dosen wieviel Bohnen sind, und das draufzuschreiben, oder aber mindestens eine verbindliche Menge draufzuschreiben und falsch abgepackte Dosen zurückzunehmen.

          Die aktuelle Situation ist, dass ich zwar zwischen LTE, Breitbandkabel, Satellit, DSL vom Lokalprovider, der die Strassenverteiler erschlossen hat, oder DSL von der Telekom bzw. anderen Anbietern, die in der Telekom-Vermittlungsstelle Leitungen anmieten, die Wahl habe, aber alle mit der gleichen Art von „bis zu“-Angaben werben, und ich erst nach Bereitstellung feststellen kann, was ich tatsächlich geliefert kriege. Wo soll da bitte der Anreiz zum Netzausbau herkommen?

          Die Analogie würde funktionieren, wenn der Übergabepunkt für den Anschluss in der Vermittlungsstelle wäre und die Leitung von dort zu meinem Haus meine eigene wäre. Der Übergabepunkt ist aber bei mir im Haus, und was für eine Leitung der Provider benutzt, um dort hinzukommen, kann ich weder wissen noch beeinflussen. Ein kritischer Teil des Produktes, das der Provider auswählt und mitliefert, ist nicht „Teil des Umfelds“, sondern im Zweifelsfall schlicht im Ergebnis ein mangelhaftes Produkt.

  12. Jeder weiß, dass die Geschwindigkeit technisch bedingt unterschiedlich ist. Provider wie z.B. Easybell geben einem auf Wunsch eine Bandbreitengarantie! Ansonsten finde ich es ziemlich müßig auf der Qualität der letzten Meile rumzuhacken. Am Ende ist es eben so wie es physikalisch ist. Wir sollten lieber über Bremsen in den Backbones reden. Denn hier können Provider wirklich realistisch etwas tuen.
    Am der letzten Meile passiert ohne Straße aufreißen oder Outdoor DSLAM Ausbau doch eh nichts!

    1. Ich denke, es geht nicht nur darum, ob der jeweilige Provider etwas tun kann (was er natürlich immer kann, er muss halt nur das Geld in die Hand nehmen), sondern auch darum, dem Kunden überhaupt die Möglichkeit zu einer informierten Produktwahl zu geben.

      Dass wohl kaum ein Provider meine Kupferdoppelader durch eine dickere ersetzen wird, ist ja wahr. Allerdings ist diese Kupferdoppelader ja nicht meine einzige Möglichkeit, eine Internetverbindung zu kaufen, hier liegt auch Breitbandkabel, oder ich könnte LTE nutzen, oder Internet per Satellit, und sogar auf der Kupferdoppelader habe ich die Wahl zwischen Produkten, die die Leitung bis zur DTAG-Vermittlungsstelle nutzen und dem Lokalprovider, der hier die Strassenverteiler erschlossen hat, und der damit deutlich höhere Bandbreiten erreichen kann als die Konkurrenz, die die Leitung bis zur Vermittlungsstelle nutzt.

      Wenn alle diese Provider nun mit „bis zu 100 Mbit/s“ werben, ich aber erst nach Bereitstellung merke, wieviel Bandbreite ich tatsächlich bekomme, wie soll ich da das Produkt mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis auswählen? Und wo sollte der Anreiz zum Ausbau der Netze herkommen, wenn der Billigheimer mit der 10 km-Leitung genauso mit „100 Mbit/s“ wirbt wie der Lokalprovider, der seinen DSLAM quasi vor meine Haustür gebaut hat? Vor allem, wenn man davon ausgehen muss, dass einem zunehmenden Teil der potentiellen Kunden die technischen Zusammenhänge nicht so klar sind, dass sie aus der Baustelle auf der Strasse schließen können, dass der Lokalprovider der Anbieter ist, der tatsächlich 100 Mbit/s liefern würde.

  13. Als ich 2000 in mein Haus einzog, hatte ich 1.5 MBit/s (das erste Haus in meiner Straße), nachdem immer mehr Häuser gebaut wurden, blieben zum Schluss noch 384 KBit/s, ohne das sich am Preis etwas änderte.
    Irgendwann hieß es dann, ich müsse mir einen neuen Router kaufen, da die Dämpfung zu hoch sei.
    Die ganze Geschichte findet Ihr hier: http://blog.mjanssen.de/?p=51

  14. Wie immer, unsere Politik versagt. Wieso auch etwas für ein ganz unteres Individuum tun?

  15. Super Beitrag, sehr ausführlich und leider auch wahr, denn die Netzabdeckung ist und bleibt ein Problem, wenn man sich mal auf den verschiedenen Seiten umschaut https://www.allnet-flatrate.net/lte-netzabdeckung-2018.html Allerdings finde ich gut, dass die Regierung und auch das Regulierungsgesetz endlich einmal Druck machen, denn mir bleibt so die Hoffnung, dass die Willkür der Provider ein Ende hat und der Kunde wirklich mal „König“ ist. Schließlich bezahlen wir ja auch für die Tarife, da sollte ein stabiles Netz oder mehr Transparenz doch nur fair sein

  16. Öffentlicher Druck soll Qualitätswettbewerb Meinen herzlichen Dank für die Tipps zur Messung und Überprüfung, sowie auch für die nüchternen Gedanken zum Internetprovider! Nach solchem suche ich im Moment. Früher habe ich mobiles Netz genutzt. Vielleicht soll auch Datenvolumen nicht vergessen werden.

  17. Das es an überbuchte Leitung liegt, oder die lange Leitung von Kunden und Backbone oder was auch immer glaube ich einfach nicht! Mal angenommen ich nutze den 100er DSL Vertrag und ich habe laut Messung dann 54 Mbit minimal Bandbreite, da die Leitung angeblich stark ausgelastet ist. Aber, wieso ist dann der 250 DSL bei 100 Mbit/Sek minimale Bandreite möglich? Dann würde letztere gar nicht funktionieren? Läuft doch über die selbe Leitung? Dann wäre doch die minimale Bandbreite von 105 Mbit/sek gar nicht möglich! Ist sie da nicht mehr ausgelastet die Leitung oder wie soll ich das verstehen? In Wirklichkeit drosselt der Provider absichtlich runter! So sieht das für mich aus. Es ist einfach nur eine verteckte Preiserhöhung!

  18. Ergänzend muss ich noch dazu sagen, ich war bei Unitymedia und hatte 120 Mbit Internet über Kabelanschluß. Nie Probleme gehabt mit niedriger Geschwindikeit, ganz im Gegenteil sie lag weit drüber bei 150 Mbit/Sek! Nun wurde sie von Vodafone gekauft und Vodafone macht genau die selbe Masche mit „Bis zu 250 Mbit „oder „bis zu 500 Mbit“ und man bekommt am Ende weniger Leistung geboten! Das ist nur eine Masche! Das hat mit Überlastung gar nichts zu tun!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.