Verbraucherzentralen schießen scharf gegen Microsoft und Facebook

Foto: CC-BY 2.0 brar_j (Flickr)

Windows 10 telefoniert deutlich häufiger und umfangreicher nach Hause als die Vorgängerprodukte. Weil dies so ist, schreibt die Verbraucherzentrale NRW:

[..] können bei der Benutzung von Windows 10 und seiner Dienste wie der Sprachassistentin „Cortana“ oder dem Edge-Browser insbesondere in den Standardeinstellungen und bei der Anmeldung mit einem Microsoft-Benutzerkonto eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzerdaten an die Microsoft-Server übertragen werden: etwa Spracheingaben, Kalendereinträge, Kontakte, Standort oder auch der Browserverlauf.

Microsoft legte Umsteigern, die ein Upgrade auf Windows 10 machten, diese weitreichenden Änderungen nur unzureichend – nämlich „zu lang, unübersichtlich und unbestimmt“ – dar. Deswegen hatte die Verbraucherzentrale NRW Microsoft abgemahnt. Die brisanten Klauseln bedürfen nach Meinung der Verbraucherzentrale einer optischen Hervorhebung, so dass Nutzer transparent erkennen können, welchen Bedingungen sie zustimmen sollen.

Da Microsoft sich weigerte, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, haben die Verbraucherschützer jetzt Klage vor dem Landgericht München I (Az.: 12 O 909/16) eingereicht.

Facebook muss 100.000 Euro zahlen

Dass Verbraucherzentralen mit ihren Klagen durchaus Erfolg haben können, zeigt eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Facebook. Der hatte den Konzern verklagt, weil die so genannte „IP-Lizenz-Klausel“ in Facebooks Nutzungsbedingungen zu unbestimmt formuliert sei. Facebook räumt sich mit dieser „IP-Lizenz“ – IP steht hier für Intellectual Property – nichtexklusive, weltweite Rechte zur Verwendung aller Inhalte ein, die Mitglieder des sozialen Netzwerks dort posten.

Facebook unterlag zweimal vor Gericht, änderte die Klausel aber nur unzureichend. Der Verbraucherzentrale Bundesverband beantragte deshalb ein Ordnungsgeld gegen den Konzern. Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation (Az. 16 O 551/10, PDF) und beschloss am 11. Februar ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut heise.de akzeptiert Facebook jedoch die Zahlung des Ordnungsgeldes.

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5 Ergänzungen

  1. Ich frag mich, warum bisher kein Datenschutzbeauftragter juristisch forderte, dass sämtliches „Nachhausetelefonieren“ zumindest für den Nutzer so mitprotokolliert wird (in lesbarer Form), dass dieser nachvollziehen kann, welche Informationen den Rechner verlassen. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Anwendungssoftware. Nicht nur von MS. Man könnte ein dafür transparentes Format vorschreiben, z.B. auf Basis von XML, sodass zumindest Spezialisten eine detaillierten Auswertung der Nachrichten ermöglicht wird. – Allein die Möglichkeit würde die Datensammelwut der Hersteller beschränken. Denn sie müssen auf ihren Marktwert achten. Und damit rechnen, dass die Daten jemand untersucht und das veröffentlicht.

  2. wenn Mark Zuckerberg immer reicher werden sollte, soll der zahlen bis zum umfallen.

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