Verbraucherzentrale siegt vor Gericht: WhatsApp muss AGB auf Deutsch bereitstellen

Das Berliner Kammergericht verpflichtet WhatsApp zu (etwas) mehr Transparenz. Unter anderem muss der Messenger seine komplexen Nutzungsbedingungen nun auch in deutscher Sprache zugänglich machen.

Das Verbraucherschutzprojekt „Markwächter Digitale Welt“ mahnt WhatsApp wegen Datenschutzverstäßen und Täuschung seiner Nutzer ab. Foto: CC-BY 2-0 Sam Azgor

Das Kammergericht Berlin hat im einem heute bekannt gewordenen Urteil vom April 2016 verfügt, dass der Messenger WhatsApp seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf Deutsch zur Verfügung stellen muss. Außerdem muss das Unternehmen mindestens zwei unmittelbare Kontaktmöglichkeiten angeben, unter denen es für Verbraucher erreichbar ist. Bislang ist dies ausschließlich über eine E-Mailadresse möglich. Sollte das Unternehmen diese verbraucherschutzrechtlichen Mängel nicht beheben, können ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft für Whatsapp-CEO Jan Koum angeordnet werden.

Das Gericht bezeichnet die Nutzungsbedingungen in seiner Urteilsbegründung als „umfangreiches, komplexes Regelwerk von sehr, sehr vielen Klauseln“. Nutzer des Messengers, der 2014 von Facebook Inc. gekauft wurde, müssen den AGB zwangsläufig zustimmen. Sie erlauben dem Unternehmen durch ihre Zustimmung, gepostete Status-Texte und Profilbilder für gewerbliche Zwecke zu nutzen und auf die Telefonkontakte zuzugreifen. Außerdem stimmen sie der Analyse ihres Nutzungsverhaltens sowie einer Übertragung ihrer Daten an einen neuen Eigentümer zu, sollte das Unternehmen übernommen werden. Whatsapp wird auch auf einer deutschsprachigen Website beworben, die AGB sind wie die Datenschutzhinweise jedoch nur auf Englisch vorhanden. Vertragssprachliches und juristisches Englisch seien in Deutschland jedoch nicht gängig, so die Richter. Die Allgemeinen Geschäftsbedingung seien gegenüber Verbrauchern deshalb intransparent und benachteiligend.

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) bereits 2014, damals vor dem Landgericht Berlin. Nachdem die Richter dem Anliegen der Verbraucherschützer zunächst gefolgt waren, wies das Landgericht die Klage des VZBV aufgrund mangelnder Klagebefugnis im Frühjahr 2015 dann jedoch ab. Der Verband hatte daraufhin Berufung beim Kammergericht – in Berlin die nächste Instanz – eingelegt und nun größtenteils Recht bekommen. VZBV-Vorstand Klaus Müller bezeichnet das Urteil als „ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen“.

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11 Ergänzungen

  1. Außerdem stimmen sie … einer Übertragung ihrer Daten an einen neuen Eigentümer zu, sollte das Unternehmen übernommen werden.

    Dies ist ein wichtiger Aspekt, denn Kunden wählen ein Produkt auch weil sie sich bewußt gegen einen Konkurrenten (aus welchen Gründen auch immer) entscheiden. Bei einer Firmen-Übernahme werden die Kunden buchstäblich mit-verkauft.
    Gibt es eine Möglichkeit, wie man es verhindern kann, dass Kundendaten bei einer Firmenübernahme an den Übernehmer übergeben werden?

  2. Sie erlauben dem Unternehmen durch ihre Zustimmung, gepostete Status-Texte und Profilbilder für gewerbliche Zwecke zu nutzen
    Ich dachte, WhatsApp sei jetzt Ende-zu-Ende-verschlüsselt? Wie kann dann das Unternehmen die verschlüsselten Inhalte für gewerbliche Zwecke nutzen?

    1. Naja… Profilbilder und Stati sind ja offensichtlich öffentlich, nur die Gesprächsinhalte sind verschlüsselt. Ich frag mich trotzdem was das langfristige Geschäftsmodell von Whatsapp ist, wenn sie die Inhalte nicht auswerten. Soll das nur über Werbekanäle funktionieren? Whatsapp bietet Unternehmen X die Möglichkeit zu so und so vielen Nutzern per WA Kontakt aufzunehmen wobei die Nutzer nur anhand ihrer Stati und Metadaten ausgewählt werden?

      1. Genau so ist es – Profilbild, Statusnachricht und Onlinestatus (sofern nicht ausgeschaltet) sind quasi öffentlich.

        Womit das Unternehmen Geld verdienen soll, kann ich auch nicht sagen. Bislang läuft es jedenfalls mit Venture- bzw. Facebook-Kapital. Und bislang sagt der CEO, WhatsApp solle werbefrei bleiben, auch eine Zusammenlegung der Datenbanken mit Facebooks Atlas-Netzwerk solle es nicht geben. Als Möglichkeit, Gewinne zu erzielen, wird immer wieder die Möglichkeit kostenpflichtiger gewerblicher Accounts genannt.

    2. Das sind unterschiedliche Dinge. Zum einen gepostete Statusmeldungen und Profilbilder. Diese dürfen laut AGB weiter verwendet werden. Zum anderen Nachrichteninhalte. Diese werden – zumindest laut Whatsapp – End-to-end verschlüsselt.

  3. > Wie kann dann das Unternehmen die verschlüsselten Inhalte für gewerbliche Zwecke nutzen?
    Die verschlüsselten nicht, aber alle Links die du anklickst und mit dem Browser öffnest sind bares Geld. Das gilt insbesondere bei den WA-Browser Plug-Ins. Stichwort Tracking.

  4. Whatsapp verschlüsselt zwar die Inhalte, sammelt aber die Metadaten weiter und wertet diese auch aus. Diese Informationen können dann zur Profilbildung mit Werbenetzwerken, Facebook, etc. verwendet und verkauft werden.

    «Metadaten verraten Ihnen absolut alles über das Leben einer Person. Wenn Sie genug Metadaten haben, brauchen Sie den Inhalt nicht wirklich.» (Stewart Baker, früherer NSA General Counsel)

  5. Das ist jetzt die erste Seite, die darüber aufklärt, dass die Profilbilder nicht Ende zu Ende verschlüsselt sind, worüber ich sehr dankbar bin. Vor einem Monat habe ich genau das gegoogelt und absolut NICHTS gefunden.
    Also, herzlichen Dank, nach dieser Information habe ich schon lange gesucht!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.