Verbraucherschützer: Gesetz gegen Abmahnindustrie verfehlt seinen Zweck

Die Abmahnindustrie zeigt sich unbeeindruckt von Gesetzesänderungen, die ihre Geschäftspraxis eindämmen sollten. Weiterhin sehen sich Millionen Deutsche mit Abmahnungen konfrontiert. Die durchschnittlichen Vergleichsforderungen der Abmahnkanzleien sind in den letzten Jahren sogar um 15 Prozent gestiegen, wie eine Studie von VerbraucherschützerInnen zeigt.

Sechs Prozent der deutschen Bevölkerung haben in den letzten zwei Jahren eine Abmahnung in ihrem Briefkasten vorgefunden. Foto: Quinn Dombrowski unter CC BY-SA 2.0

Im Herbst 2013 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Begrenzung von Abmahnkosten. Damit wollte das Justizministerium ungerechtfertigt hohe Anwaltskosten und Abmahngebühren senken. Dies ist nur in Teilen gelungen, wie die VerbraucherschützerInnen des Bundesverbandes der Verbraucherschutzzentralen (VZBV) in ihrer nicht repräsentativen Studie (pdf) zeigen. Dazu verglichen sie Fälle aus der VerbraucherInnenberatung und führten eine Online-Umfrage durch.

Höhere Abmahngebühren als vor Gesetzesreform

Grundsätzlich setzen sich die Gesamtforderungen der Abmahnkanzleien aus den Anwaltskosten und dem Schadensersatz zusammen. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung bieten die Anwälte den Abgemahnten einen reduzierten Vergleichsbetrag an. Vor der Gesetzesreform wurden die fälligen Beiträge jedoch deutlicher verringert als derzeit, erklären die VerbraucherschützerInnen:

Von den durchschnittlich 1230,72 Euro an planmäßiger Gesamtforderung werden zur effektiven, das heißt zeitnahen außergerichtlichen Streitbeilegung durchschnittlich 872,09 Euro als Vergleichsbetrag geltend gemacht. Dies stellt einen Nachlass in Höhe von ca. 30 Prozent dar. Vor der Gesetzesnovellierung wurden hingegen durchschnittlich 2126,96 Euro als planmäßige Gesamtforderung kalkuliert und im Vergleichsweg hiervon durchschnittlich 756,61 Euro geltend gemacht, was einen Nachlass von ca. 64 Prozent beinhaltete.

Einige ausgewählte Zahlen erscheinen dabei auf den ersten Blick positiv. Beispielsweise sind Anwaltskosten und initiale Schadensersatzforderungen seit der Gesetzesreform deutlich gesunken. Aufgrund des verringerten Nachlasses im Falle einer außergerichtlichen Einigung haben sich die finanziellen Forderungen an die Verbraucher allerdings nicht vermindert. Im Gegenteil: Sie sind seitdem im Durchschnitt sogar von 757 Euro auf 872 Euro gestiegen.

VZBV-Studie: Überblick über die Durchschnittswerte von Altfällen (n1=301) und Neufällen (n2=2563). Grafik: VZBV
VZBV-Studie: Überblick über die Durchschnittswerte von Altfällen (n1=301) und Neufällen (n2=2563)
Grafik: VZBV

Anwaltskosten weiterhin hoch

Die Anwaltskosten sind zwar deutlich gesunken, liegen aber weiterhin über dem Betrag, den der Gesetzgeber für den Regelfall vorgesehen hat. Möglich macht dies eine Ausnahmeregel, die von den Abmahnkanzleien fleißig genutzt wird. Durch die Gesetzesreform ist der Streitwert im Regelfall auf 1.000 Euro gedeckelt, wodurch sich eine maximale Anwaltsgebühr pro Streitfall in der Höhe von 124 Euro ergibt. Infolgedessen sind die Anwaltsgebühren in den letzten Jahren gefallen. Soweit so gut. Doch es gibt eine Hintertür: Ist der Streitwert „nach den besonderen Bedingungen des Einzelfalls unbillig“, kann dieser angehoben werden – wodurch die Anwaltskosten ebenfalls steigen. Dies sollte nur in Ausnahmefällen geschehen.

Die genaue Definition von „unbillig“ bleibt das Gesetz jedoch schuldig, wie von uns, anderen Journalisten und Verbraucherschützern schon 2013 bemängelt wurde. Durch die Studie des VZBV gelangt nun das erste Mal an die Öffentlichkeit, wie oft Abmahnkanzleien von dieser Regelung Gebrauch machen: In 35 Prozent der untersuchten Fälle beziehen sich die Anwälte auf die Unbilligkeitsklausel. Von Ausnahmen kann hier nicht mehr die Rede sein.

Abmahnungen konstant: Sechs Prozent aller Deutschen betroffen

In einer zweiten Studie (pdf) haben die VerbraucherschützerInnen ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland bereits Abmahnungen erhalten haben. Geschlagene sechs Prozent der Befragten gaben in der repräsentativen Befragung an, seit 2014 abgemahnt worden zu sein. Laut VZBV sind das genauso viele wie vor der Gesetzesänderung.

Diese Zahlen machen deutlich: Die von der Bundesregierung im Jahr 2013 bezweckte Abnahme von Abmahnungen ist gescheitert. Die Abmahnindustrie besteht also weiterhin, auch wenn immer mehr Menschen auf die legalen Filesharing-Alternativen Spotify, Netflix und Co. setzen. Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien des VZB, fordert daher die Bundesregierung auf, die Abmahnkosten effektiv zu begrenzen:

Die Ausnahmeregelung der Unbilligkeit muss gestrichen werden. Der Streitwert muss insgesamt, also für die Anwaltsgebühren und die Schadensersatzforderung, gedeckelt werden. Wir brauchen eine klare und rechtssichere Regelung zur Eindämmung von Abmahnungen mit unverhältnismäßig hohen Abmahngebühren.

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15 Ergänzungen

  1. 6 Millionen Urheberdiebe sind nur die Spitze des Eisbergs. In einer Gesellschaft die offensichtlich so unverfroren tauscht sollte jeder Bürger mindestens eine Solidaritätsabmahnung jährlich abdrücken! Man könnte das über die GEZ einsammeln und die Gelder dann gezielt an die zuständigen Anwälte verteilen.

    1. Sie sind sicherlich Praktikant einer Abmahnkanzlei,der seinen Vorgesetzten zeigen möchte,dass er nicht nur Müll rausbringen und Fotokopieren ,sondern auch schlaue Texte verfassen kann.
      Bei allem Verständnis für ihr Streben nach intellektueller Anerkennung, bleiben Sie bitte bei Ihrer Kernkompetenz,mit Fotokopieren haben Sie die Grenze Ihres kognitiven Leistungsvermögens volkommen erreicht.

      1. Es mag Dich intellektuell überfordern, dennoch ein Versuch. Tatsächlich gibt es hier eine Zwangsabgabe! Die Urheber MÜSSEN ihre eigene Verwertung zwangsabgeben, damit Kopien Ihrer Arbeit privat kopiert und getauscht werden können, ohne dass die dies Verhindern dürfen. Erfunden hat diese Enteignung Goebbels, im bestreben das Volk mit Musik breit beglücken zu können, damit das Volk noch williger als Kanonenfutter herhalten konnte, oder die SS mit Mitträllern des Schlagers aus dem Funkempfänger Menschen in die Kammer schickte. Immerhin konnte Goebells davon überzeugt werden, dass es dafür einen pauschalen Ausgleich für die Enteignung gibt. Außer für Juden versteht sich, deren Ausgleich wurde der Reichskulturkammer zugeführt. Immerhin hat Goebbels im gegensatz zu manch minderbemittelten heute verstanden, dass es einen Ausgleich geben muss, da es sonst schnell keine Komponisten und texter mehr geben würde, die weiterhin in der Lage wären, volksbespassende Musik herstellen zu können.

  2. Besonders erwähnenswert wären aber auch z.B. die Geschäftsmodelle – ich erzähle jetzt allen Rechtsverletzern welche bösen Menschen die Rechteinhaber und Abmahner sind und gehe mit dem Tenor auf Mandantenfang im Internet. Dann schreibt man hin und her, lasse den Rechteinhaber seinen Anspruch gegebenfalls einklagen. Und schon dreht sich die Gebührenspirale nach oben. Im Fall des Falles sitzen die Justizkasssen mit im Boot und da wird auch kräftig abgesahnt. Da sind Interessenketten – wer nun glaubt man würde diesen immensen Geldfluss abklemmen dürfte wohl etwas Naiv sein. Zusätzlich können wir davon ausgehen, das die Lobby derer die an diesem System verdienen und auch gleichzeitig die mächtige Gilde sind welche die Gesetzesentwürfe einbringen, darüber höchst erfreut sein dürften.

  3. Das Abmahnwesen ist ein moderner Ablasshandel. In einem Rechtsstaat würde man das abschaffen.

    Man sollte das Bestellerprinzip anwenden, wie das bei den Maklern inzwischen der Fall ist. Wer eine Dienstleistung, wie eine Abmahnung, in Auftrag gibt, muss sie auch bezahlen. Das würde die Flut der Abmahnungen drastisch reduzieren. Bei einer Deckelung sehe ich die Gefahr von „Erpresserbriefen“. D.h. der Abgemahnte wird den Forderungen der Abmahner ungeprüft nachkommen, weil es billiger ist die 100 Euro der Abmahnung zu bezahlen, als zum Anwalt zu gehen. Abmahner werden auf diesen Effekt spekulieren und wahllos abmahnen, mit dem Wissen, das die Opfer bezahlen.

  4. Die richtig große Abmahnwelle kommt erst noch, Dann werden all die naiven Lämmer zur Kasse gebeten werden, die sich von der kalifornischen Digital Sekte die creative commens Nutzung haben aufquatschen lassen. Gäb es Aktien, würde ich in dafür spezialisierte Abmahnanwälte investieren.

  5. Es erscheint mir so, das es unsere Regierung darauf anlegt,
    Gesetze zum Schutz der Verbraucher oder Umwelt, so anzulegen,
    die sie vollkommen wirkungslos bleiben.
    Mein aktuelles Beispiel ist die Preisauszeichnung/Grundpreis.
    Der Gesetzgeber hat keine Schriftgröße festgelegt und
    die Richter halten eine 2-Punkt Schrift für „gut lesbar/erkennbar“.
    Schweinezucht, Gitterstände viel zu klein, egal,
    sind die Schweine doch irgendwie selber Schuld, oder was?
    Grenzwerte für Abgase in der Stadt.
    Auto stoßen das 3 bis 30fache der erlaubten Emissionen aus.
    Das gibt’s wohl auch kein Problem;
    Fahrverbote – Fehlanzeige.

    diese Liste ist aktuell endlos fortzuführen ….

    1. … Verbraucher oder Umwelt haben keine Pöstchen/Beraterverträge, die unsere Regierung nachhaltig entlohnen könnte …
      Lustig beim Auto ist doch, warum der Diesel so wenig CO2 ausstößt!
      … schaut man sich die hingegen Stickoxid Bilanz an, kann man sehen, das nicht nur der Kohlenstoff an der Verbrennung beteiligt ist!
      Rechnet man die Stickoxide hinzu, fängt die Bilanz an … sich umzukehren!
      … der Benziner ist da ehrlicher …

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.