„Third-Party-Rule“: Keine Auskunft zur internationalen Zusammenarbeit des deutschen Inlandsgeheimdienstes

Mit einer Datenbank und einem „interaktiven Echtzeit-Informationssystem“ arbeiten die europäischen Inlandsgeheimdienste erstmals an einem Ort zusammen. Immer enger rücken die Dienste an die Europäische Union, die eigentlich über keine Kompetenz für die Geheimdienstzusammenarbeit verfügt

AIVD Jaarverslag 2015 (Bild: AIVD)

Anfang des Jahres wurden Pläne europäischer Inlandsgeheimdienste zur Einrichtung eines „Anti-Terror-Zentrums“ in Den Haag bekannt. Es gehört zur 2001 gegründeten „Counter Terrorism Group“, (CTG) die wiederum vom geheimnisumwitterten „Berner Club“ gestartet wurde. Ziel der Zusammenarbeit ist zunächst der Austausch und die Verarbeitung von Informationen zum Phänomenbereich „Islamistischer Terrorismus“ und „dschihadistische Gefährder“. Die CTG richtet dafür eine Datenbank ein, die beim niederländischen Geheimdienst AIVD geführt wird. Ein interaktives Echtzeit-Informationssystem ermöglicht die Kommunikation unter den Diensten.

Im „Berner Club“ und in der CTG sind die Geheimdienste aller EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens und der Schweiz vertreten. Weder die CTG noch ihre „operative Plattform“ gehören jedoch zur Europäischen Union, die über keine Kompetenz zur Koordination der Geheimdienste verfügt. Doch auch dieses Gebot bröckelt, denn über das Zentrum in Den Haag arbeitet die CTG mit EU-Einrichtungen zusammen.

Der EU-Anti-Terrorbeauftragte Gilles de Kerchove nimmt seit mindestens drei Jahren an allen Konferenzen der Geheimdienstchefs teil. Im Juni entschieden die EU-InnenministerInnen, die CTG fortan zu „relevanten Themen“ einzuladen. Die Polizeiagentur Europol, deren Zentrale auch in Den Haag angesiedelt ist, und die CTG wollen die „strukturelle Zusammenarbeit“ intensivieren.

Inbetriebnahme erfolgte planmäßig

Parlamentarische Anfragen zu dem Zentrum, zur CTG und zum „Berner Club“ laufen „aus Gründen des Staatswohls“ größtenteils ins Leere. Zuletzt teilte das Bundesinnenministerium lediglich mit, dass die Inbetriebnahme des „Anti-Terror-Zentrums“ planmäßig am 1. Juli erfolgte. Im Sprachgebrauch der Geheimdienste wird die Einrichtung als „operative Plattform“ bezeichnet. 23 der 30 an der CTG beteiligten Geheimdienste beteiligen sich daran und entsenden VerbindungsbeamtInnen. Alle drei Wochen finden gemeinsame Sitzungen statt. Aus Deutschland nimmt das Bundesamt für Verfassungsschutz teil.

Ein Sekretariat gibt es nicht, alle logistischen Aufgaben übernimmt der AIVD. In welchem seiner Gebäude die „operative Plattform“ logiert, wird wegen „möglicher Ausspähungsgefahr“ nicht offen gelegt. Auch welche Geheimdienste welcher Länder teilnehmen, bleibt geheim. Es gilt die „Third-Party-Rule“, die eine Weitergabe von Informationen verbietet, die ein Geheimdienst von einem Partner erhält. Die Bundesregierung beschreibt dies gewöhnlich als „Geschäftsgrundlage vertraulicher Zusammenarbeit der Nachrichtendienste“.

Späte Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums

Einige der teilnehmenden Geheimdienste (etwa in Österreich) besitzen jedoch Polizeivollmachten. Das könnte bedeuten, dass die Informationen für Exekutivmaßnahmen genutzt werden. In Deutschland wäre dies nach dem Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten nur über Umwege gestattet. Rechtsstaatliche Bedenken hat das Bundesinnenministerium diesbezüglich nicht. Die „Third-Party-Rule“ sieht vor, dass die übermittelten Informationen einer strengen Zweckbindung unterliegen und „lediglich zur nachrichtendienstlichen Aufklärung“ verwendet werden dürfen.

Eine parlamentarische Überprüfung ist jedoch kaum möglich. Seit über einem Jahr wurde die Einrichtung der „operativen Plattform“ in Den Haag vorbereitet, im Februar berichteten Medien erstmals. Im Eiltempo peitschte die Koalition das erforderliche Gesetz zum internationalen Datentausch des Inlandsgeheimdiensts durch. Dessen ungeachtet wurde das Parlamentarische Kontrollgremium für die Nachrichtedienste (PKGr) erst Ende April diesen Jahres über das Zentrum in Den Haag unterrichtet.

4 Ergänzungen

  1. Und wie praktisch, dass die NATO-CIA auch gleich dort in Den Haag sitzt. :)

    NATO Communications and Information Agency  
    Adresse: Oude Waalsdorperweg 61, 2597 AK Den Haag, Niederlande

  2. ja ja, fsk irgend was – und daannnn, kommt ein sek!
    was soll der schmarrn.
    Wer noch an den Weihnachtsmann glaubt, fuehlt sich hier gut aufgehoben!
    gelebte „markt- und poltikspektakelkonforme“ Lebenslaeufe“ – da wird alles GUT aber nicht besser!
    …… … ……. ……. …. …….. ……. .. …….

    ciao, denkt bevor es uns alle hackt!
    vg Ralf

  3. „Auch WELCHE Geheimdienste welcher Länder TEILNEHMEN, bleibtGEHEIM. Es gilt die „Third-Party-Rule“, die EINE Weitergabe von Informationen verbietet, die EIN Geheimdienst von EINEM Partner erhält. Die Bundesregierung beschreibt dies gewöhnlich als „Geschäftsgrundlage vertraulicher ZUSAMMENARBEIT der Nachrichtendienste““

    AHa, und das soll genau WAS verbieten? Blaah-Blubber-Bluna-Regel? Ein überspezifisches Dementi
    Wenn das genau so darin steht, wird der RINGTAUSCH logísch überhaupt nicht
    verboten? Praktisch eine willkommene Aufforderung?
    Ist das so?

  4. Randbemerkung: Bayerische „Oberbehörden“ wie z.B. das LKA holen sich zunehmend Informationen aus Österreich. Wie wir im Artikel oben lernen durften, bezieht der „österreichische Geheimdienst“ alle Informationen vom „Geheimdienstverbund“ UND darf diese Informationen ungefiltert den österreichischen Polizeibehörden zur Verfügung stellen.
    Die österreichischen Polizeibehörden wiederum versorgen ihre europäischen Polizeikollegen mit Infos,die diese von ihren „eigenen Geheimdiensten“ – jedenfalls im Fall Deutschland – nach Gesetzeslage nicht bekommen dürften.

    Dieses „Ringverfahren“ ist sehr beliebt.
    Wird auch entsprechend angewandt beim eigentlich nicht erlaubten Abhören der eigenen Bürger ohne richterlichen Beschluss.
    Bsp: Die NSA hört einen deutschen Journalisten ab. Nach „deutschsprech“ darf die das zwar „eigentlich“ nicht, aber wie Prof.Foschepoth ja nachgewiesen hat,aufgrund des NatoTrupennstatutes/i.V, mit Art 10 GG etc, dann doch irgendwie(dazu „Die Anstalt“ ZDF,dort auch Fakencheck)
    Die NSA gibt dann diese Daten,-soweit sie lustig ist natürlich nur,denn der Hegemon entscheidet was gut für ihn ist, – ggf. weiter an irgendeinen und/oder den „betreffenden“ Geheimdienst.
    Dies erfolgt in diversen „Freigabekaskaden“
    Wie dann die Informationen ggf. Eingang in den polizeilichen Alltag finden, — siehe oben.

    So ist recht viel erklärbar.
    z.B. wieso bestimmte Bürger dauernd von der Polizei mit irgendwelchen „Maßnahmen“(Autoleerräumen wegen Sprengstoffsuche, etc.pp.)“betroffen“ sind. Fragt der betroffene Bürger die Polizeibeamten was das soll, erhält er bisweilen ein bedauerndes Schulterzucken des Beamten,der sich auch nicht so wohl in seiner Haut fühlt weil im klar ist,dass er die Maßnahmen auf Infos hin betreibt,die ihm selbst nicht ganz geheuer sind.

    Das geht sogar soweit,dass teilweise hohe Beamte, z.b. des LKA Bayern,zwar feststellen können, dass eine bestimmte Person auf einer „bestimmten Liste“ steht, aber keine Auskunft erhält, wieso eigentlich.

    Das ist dann unter Umständen doch wieder geheim.

    Wir leben schon lange in keinem duchgängig funktionierenden Rechtsstaat mehr.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.