Studie: Wer unterschreibt eigentlich E-Petitionen ?

Ein Autorenteam hat sich mit den Daten der E-Petitionen auseinander gesetzt, die im Deutschen Bundestag zwischen Oktober 2008 und Februar 2013 von Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet worden sind. Im Fokus standen dabei die Unterzeichnenden der Petitionen. Die Studie „Birds of a Feather Petition Together?“ geht dabei der Frage nach, ob nur spezielle Gruppen ihre Anliegen über E-Petitionen in die Politik einbringen.

Insgesamt wurden vier Gruppen unterschieden:

  • Singletons – unterzeichnen einmalig
  • Returnees – wiederkehrende Unterzeichnende, 2 bis 23 Petitionen
  • Highly Active Users – häufige Unterzeichnende, 24 bis 118 Petitionen
  • Hyperactive Users – sehr häufige Unterzeichnende, 119 bis 1981 Petitionen
  • Dabei beobachteten die Autoren, dass nur bei den einmaligen Unterzeichnern ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Unterzeichnern zu finden war. Mit steigender Anzahl von unterzeichneten Petitionen nahm der Männeranteil zu. 76,2% der Hyperactive Users waren Männer.

    Die Gruppen der Singletons und Returnees machten rund 90 Prozent der Nutzer von E-Petitionen aus.

    Überschwappeffekte und Binge-Petitioning

    Kaum überraschend: Unterzeichnende, die wegen einem speziellen Thema den Weg auf die E-Petition-Plattform gefunden hatten, schauten dann auch, welche weiteren Petitionen für sie interessant waren. Gut laufende E-Petitionen sorgten dafür, dass die Beteiligung an anderen Themen stieg (Co-signing overspill).

    Die Hyperactive Users ließen sich in zwei Gruppen unterteilen. Unterzeichnende mit einer generell hohen Beteiligung, die kontinuierlich viele Petitionen zeichneten und die „Binge-User“, die nur selten auf der Plattform waren, aber dann jeweils viele Petitionen zeichneten. Mit nur knapp 2% Anteil an den Gesamtnutzenden verschoben sie durch ihre häufige Teilnahme aber nur wenig am Gesamtbild.

    Relevanz und Themenverteilung

    E-Petitionen liegen von ihrer Relevanz für den demokratischen Prozess irgendwo zwischen dem Modell der direkten Demokratie und der repräsentativen Demokratie. Die Unterzeichnenden stehen jedoch nur selten für die Gesellschaft als Ganzes und sind an den jeweiligen Themen eher über- oder unterrepräsentiert.

    Die Autoren listen in ihrer Studie auch die 50 erfolgreichsten Petitionen. Interessant dabei ist das Verhältnis zwischen Singletons und Returnees an einzelnen Themen. So mobilisierte die Petition „Aufenthaltsrecht – Visumsfreiheit für türkische Touristen vom 18.02.2011“ den größten Anteil an Einzelzeichnenden.

    Themen rund um Krankenversicherung, Copyright, Tierschutz und Atomenergie werden häufig von Returnees gezeichnet. Die größte Beteiligung erzielte zwischen 2008 und 2013 die Petition Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009 mit über 130.000 Unterzeichnenden. Bisher erzielten nur vier Petitionen mehr als 100.000 Unterschriften.

    Link zur Studie „Birds of a Feather Petition Together? Characterizing E-Petitioning Through the Lens of Platform Data“

    Aktuelle E-Petitionen

    Auf den Seiten des Petitionsauschusses können aktuelle Petitionen gezeichnet, abgearbeitet Petitionen nachvollzogen und eigene Petitionen eingebracht werden. Die nächste öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses findet am 11. April 2016 statt. Besucher können sich über das Sekretariat anmelden. Die Sitzung wird auch im Parlamentsfernsehen übertragen.

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    15 Ergänzungen

    1. Wenn solche Studien mit dem Datenmaterial der E-Petitionen des Deutschen Bundestags möglich sind, dürfte der Datenschutz völlig versagt haben.

      Als E-Voter möchte ich es mir schwer verbitten, dass mir dabei jemand über die Schulter sieht!

      Ich fühle mich genötigt, mein affines Verhältnis zum E-Voting zu überdenken.

    2. Nach diesem Verdacht des Missbrauchs hat es auf E-Petitionen des Bundestages stets streng gerochen, darum habe ich mich bereits 2012 wieder davon verabschiedet.
      Und genau so wird es mit e-Perso, eGK, e-Führerschein, e-Pass, Smart Home und allem kranken Mist auch laufen, trotz aller gegenteiligen Beteuerungen. Wen interessieren Pharisäergesetze.
      mfg R.K.

    3. Worüber regt ihr euch auf, gerade wenn ihr einer der poweruser-Gruppen angehört. Wurde euch verschwiegen, was man dort offenbar einsehen kann. Und selbst wenn euch das nicht unter die Nase gehalten wurde, habt ihr das nicht nach eurem zigsten Vote selbst bemerkt?

        1. Da steht aber auch „Veröffentlicht werden … Vor- und Zuname, soweit nicht pseudonymisiert“, wenn du dort wie hier mit deinem Namen/Pseudonym abstimmst, tauchst du eben als „Mann“ mehrfach auf. Abwarten, was die Nachfrage des Autors (s.u.) ergibt. Vielleicht kein Grund zur Aufregung …

    4. Hallo,

      zunächst vielen Dank für Ihr/Euer Interesse an unserer Studie. In den Daten, die uns zur Verfügung gestellt wurden, waren folgende Felder zu den Nutzern enthalten:
      – Geschlecht (m/w/keine Angabe)
      – die Postleitregion, das sind die ersten zwei Ziffern einer Postleitzahl (00-99, keine Angabe)
      – die ID der Petition
      – der Tag der Zeichnung

      Nicht enthalten waren Klarnamen, User-Namen, Altersangaben oder Ortsangaben. Die Nutzen werden lediglich durch eine laufende Nummer identifiziert, die nicht mit der ID in der Petitionsplattform übereinstimmt, sondern zufällig verteilt wurde.

      In unserer Analyse gehen wir auf aggregierte Ergebnisse ein, die sich auf die oben beschriebenen vier Gruppen beziehen. Die Postleitregionen fassen wir in der Studie selbst nochmals zu der Kategorie „urban/sub-urban“ zusammen.

      Wir möchten den Artikel selbst gerne via Open Access zugänglich machen, müssen das aber noch mit den Verlag besprechen.

      1. Ich glaube, das ist grenzwertig. In dem Papier von Schmidt und Johnson
        http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2444672
        stehen ja die gleichen Angaben. Da steht aber auch, dass der private Betreiber Condat AG auf Geheiß des Petitionsausschusses die Daten zu Forschungszwecken heraus gegeben hat, obwohl auf dem Server behauptet wird, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.

        Wenn die Telekom IP-Adressen herausgeben würde (ohne Namen und Anschrift), damit Forschungsinstitute, die von Google bezahlt werden, herausbekommen können, wie oft jemand bei Amazon kauft, würden 17 Datenschutzbeauftragte im Dreieck springen wegen des Personenbezuges und der Personenbeziehbarkeit der Daten. Hier geht es zusätzlich noch um den besonders geschützten Bereich politischer Meinungen (§3, Ziffer 9 BDSG).

        Da noch alle Petitionsdaten online sind (z.B. je Petition Tabellen mit ggf. Klarnamen und Zeichnungsdatum) , ist es relativ einfach, die meisten Daten, insbesondere bei den Mehrfachzeichnern, mit ein bisschen Big-Data-Aufwand auf bestimmte Personen zurückzuführen. Ich zum Beispiel bin in der Kategorie 13 Mitzeichnungen zu finden. :-) Zudem könnte auch der Dienstleister ggf. die Rücktransformation durchführen.

        Wenn die Condat AG auch Zugang zu Klardaten hat, lässt das möglicherweise auch auf Lücken in der Auftragsdatenverarbeitung nach §11 BDSG schließen. Besonders abstrus ist, dass der Bundestag verkündet: „Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur im Rahmen der Petitionsbearbeitung weitergegeben oder sonst übermittelt.“ und dann seinen Auftragnehmer anweist, Daten an Dritte herauszugeben. Zumal auch noch IP-Adressen ebenfalls gespeichert werden.

        Ich glaube, solche Untersuchungen sollten man nicht machen, ohne die Mitzeichner vorher darüber aufzuklären, dass ggfs. ihre personenbeziehbare Daten für wissenschaftliche Untersuchungen genutzt werden könnten. So hat es erst mal Geschmäckle.

    5. Und noch ein Nachtrag zu diesem Beitrag:

      „Da steht aber auch „Veröffentlicht werden … Vor- und Zuname, soweit nicht pseudonymisiert“, wenn du dort wie hier mit deinem Namen/Pseudonym abstimmst, tauchst du eben als „Mann“ mehrfach auf. Abwarten, was die Nachfrage des Autors (s.u.) ergibt. Vielleicht kein Grund zur Aufregung …“

      In den Daten enthalten war lediglich ein Feld dazu, ob der User die Petition mit Klarnamen gezeichnet hat oder nicht (ja/nein).

      Der Datensatz wurde in dieser Form, also nur unter der Voraussetzung, dass eine Identifikation der Nutzer unmöglich ist, durch den Petitionsausschuss nach vorausgegangener Prüfung zur Verfügung gestellt.

    6. Wie wird bei Online-Petitionen eigentlich verhindert, dass nur Stimmen abgegeben werden, die zur Abgabe berechtigt sind? Wie werden Mehrfachabstimmungen verhindert?

    7. Das Thema „E-Petitionen“ wird zunehmen immer aktueller. Ich habe allerdings auch so meine Bedanken ob da immer alles mit rechten Dingen zugeht was die Überprüfung der berechtigten Unterzeichner angeht. Sehr viele der eingereichten Petitionen sind aber ohnehin schwachsinnig und nicht der Rede wert. Versteht mich nicht falsch, ich finde es grundsätzlich eine gute Sache, dass Bürger auf diesem Wege ihre Anliegen einbringen können, finde es aber mittlerweile auch sehr nervig, ständig über Facebook und co mit größtenteils lächerlichen Petitionen überflutet zu werden.

    8. leider nutzen immer weniger leute das bundestagsangebot. dabei handelt es sich um das einzige rechtsgueltige onlineangebot. angebote von dritten, etwa change.org, wuerde ich nicht empfehlen. die sind nicht rechtsverbindlich und sind datensammler.

      im uebrigen: ja, kann man sich die liste der mitzeichner online ansehen. die mitzeichner haben die moeglichkeit entweder mit klarnamen oder als anonymisierten nummer in der oeffentlichen liste angezeigt zu werden.

    Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.