Spitzeln durch Europa: Kaum Auskunft über Tarnidentitäten von Polizeien und Geheimdiensten

Urteile gegen Polizeispitzel, die vor der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht ihre wahre Identität geheim halten, haben Bestand. Diese Einschätzung vertritt der Berliner Senat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer. Gegenstand war der Einsatz des britischen verdeckten Ermittlers Mark Kennedy, den der Senat als Mr. „X“ bezeichnet.

Den britischen verdeckten Ermittler Mark Kennedy nennt der Berliner Senat nun Mr. "X". Im Auftrag der Metropolitan Police spitzelte "X" in mindestens zehn europäischen Ländern sowie in den USA.
Den britischen verdeckten Ermittler Mark Kennedy nennt der Berliner Senat nun Mr. „X“. Im Auftrag der Metropolitan Police spitzelte „X“ in mindestens zehn europäischen Ländern sowie in den USA.

Hintergrund der Anfrage war der mehrmalige Aufenthalt des britischen Polizeispitzels Mark Kennedy in Berlin, der nach offizieller Darstellung lediglich einer „Legendenbildung“ gedient haben soll. Der verdeckte Ermittler hatte hingegen der britischen Presse erklärt, auch Beweismaterial zu seinen Polizeiführern nach London geschafft zu haben.

Über mehrere Jahre hinweg besuchte Kennedy in Berlin Treffen der linken Szene, betrat Privatwohnungen und beging auch Straftaten. Nach Inbrandsetzen einer Mülltonne am Rande einer Demonstration wurde er festgenommen, kurz darauf aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegenüber der Festnahmeeinheit und der Staatsanwaltschaft hielt Kennedy seine wahre Identität geheim und wies sich als „Mark Stone“ aus.

Das Verfahren wurde schließlich mangels öffentlichem Interesse nach § 153 StPO eingestellt, ob Kennedy eine Geldbuße zahlen musste, ist nicht bekannt. Die Entscheidung blieb auch bestehen, nachdem die wahre Identität des Spitzels öffentlich wurde. Etwaige Vorstrafen für Taten, die er als Polizist oder in seiner Freizeit beging, wurden bei der Einstellung des Verfahrens also nicht berücksichtigt. Die Entscheidung ist endgültig, alle Akten zu Kennedy bzw. „Mark Stone“ wurden vernichtet.

Wann entschuldigt sich das Hamburger LKA?

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag kommt zu dem Schluss, dass Verurteilungen von Polizeispitzeln unter falscher Identität Bestand haben. Dies gelte auch für ausländische BeamtInnen. Das Bundesinnenministerium teilt diese Einschätzung.

Straftaten werden am Ort der Tat geahndet, disziplinarrechtliche Verstöße jedoch durch die verantwortliche Behörde. Die in diesem Fall zuständige Metropolitan Police hat jedoch kein Interesse an der Untersuchung etwaiger Rechtsbrüche. So wurde zum Beispiel bekannt, dass der Einsatz von Kennedy in Berlin nicht wie vorgeschrieben beim Berliner Senat angekündigt wurde. Auch auf das Verbot des Eingehens von Sexualität oder tiefgehender, emotionaler Beziehungen wurde Kennedy nicht hingewiesen.

In Großbritannien haben acht Frauen deshalb kürzlich eine offizielle Entschuldigung der Polizei und finanzielle Kompensationen erstritten. Das Verfahren betraf Einsätze mehrerer Polizeispitzel in den vergangenen Jahrzehnten, bei denen Beamte nach ihrem Abtauchen sogar Kinder hinterließen, ohne für diese Unterhalt zu bezahlen. Sechs Jahre nach Auffliegen von Mark Kennedy hat das Bundesinnenministerium nun verlangt, dass Einsätze britischer Polizeispitzel in Deutschland Gegenstand einer richterlichen Untersuchung werden.

Auch in Hamburg wurden zuletzt Fälle bekannt, in denen verdeckte Ermittlerinnen in der linken Szene Sexualität praktizierten und intime Beziehungen eingingen. Eine Entschuldigung oder Entschädigung hält das verantwortliche Landeskriminalamt nicht für nötig.

Keine Zahlen zu vergebenen Tarnidentitäten

In den Anfragen beim Berliner Senat für Inneres und Sport sowie beim Bundesinnenministerium ging es auch um die allgemeine Praxis zur Vergabe von Tarnidentitäten. Mehrere Bundes- und Landesbehörden sind zur Ausstellung befugt. Hierzu gehören die Verfassungsschutz- und Kriminalämter, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst, die Bundespolizei und das Zollkriminalamt.

Zahlen wollten beide Ministerien aber nicht nennen, vermutlich liegen diese (ohne Zeugenschutz) bundesweit im höheren vierstelligen Bereich.

11 Ergänzungen

  1. Das Verfahren wurde schließlich mangels öffentlichem Interesse nach § 153 StPO eingestellt,

    Auf diese Lüge wird gerne zurückgegriffen, selbst bei Fällen, die mit großer Aufmerksamkeit von der Presse verfolgt werden. Dabei stellt sich die Frage, wie man Staatsanwaltschaften, die mittels dieser Methode Verfahren einstellen Lügen strafen kann. Eigentlich geht das leicht, indem man sie mit Post und email eindeckt, bis sie ersticken.

  2. „Wann entschuldigt sich das Hamburger LKA?“

    Wann entschuldigt sich denn netzpolitik.org für die linksextreme Ausrichtung bestimmter Texte auf dieser Website?

    1. > linksextreme Ausrichtung
      Verändere deinen Blickwinkel und schon ist dein Problem gelöst.

    2. LM, tu bitte nicht so, als könnten wir hier für deine Entscheidungen irgendetwas. Es hat dich keiner gezwungen, einen totalitären Staatsdiener zum Ehemann zu nehmen, der unfähig ist, bestehende Glaubenssätze zu hinterfragen. Wir können übrigens auch nichts dafür, daß dir der intellektuelle Zugang dazu fehlt, auch nur ansatzweise irgendwie sinnvoll zum Thema zu antworten. Stupid is as stupid does.

    3. Ein Tommy besteigt unsere Frauen in unserem Vaterland! Wenn das der Führer wüsste! Mark Stein soll die stählerne Härte unserer Gerichte erleben und nie wieder in der Lage sein unser Vaterland betreten!

      besser so?

    1. @paola
      Die Frage war rethorischer Art,kein Ausdruck von Naivität

      Quelle Wikipedia.
      “ Durch den Kontext und die Betonung wird die rhetorische Frage kenntlich. Die Antwort auf eine rhetorische Frage ist demnach Zustimmung oder Ablehnung, nicht aber Informationsvermittlung.“

  3. Hm, war das Mister X Flucht durch Europa?
    Lieben Gruß SUSI
    P.S. Ihr findet Mister X bei Ravensburger.

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