Sperrung von Euro-Meme durch die UEFA: Im Zweifel gegen die Kunstfreiheit

Die Sperrung des 14 Sekunden langen Videos aller deutschen Elfmeter im EM-Viertelfinale durch die UEFA belegt einmal mehr den Bedarf nach einem Recht auf Remix für digitale Meme-Kultur. Außerdem dokumentiert es, wie Plattformbetreiber immer noch im Zweifel lieber sperren. Und dass auch Justizminister Maas damit keine Freude haben dürfte.

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Ende Mai diesen Jahres entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) überraschend eindeutig, dass im Fall von Sampling kurzer Musiksequenzen Kunstfreiheit Vorrang vor Urheber- und Leistungsschutzrechten haben kann. Das BVerfG verwies in diesem Zusammenhang auf die in § 24 Urheberrechtsgesetz (UrhG) eingeräumte Möglichkeit der „freien Benutzung“ von Werken auch „ohne Zustimmung des Urhebers“. In der Besprechung des Urteils habe ich am Ende die Frage gestellt,

wenn Sampling im Musikbereich in bestimmten Grenzen möglich ist, warum sollte eine freie Benutzung dann nicht auch in anderen Bereichen, in denen ein neues Werk unter Verwendung bestehender Werke entsteht, möglich sein?

Angesichts der Sperrung des 14-sekündigen Videos des Netzkünstlers Kurt Prödel, in dem dieser sämtliche Elfmeter deutscher Schützen des EM-Viertelfinales gegen Italien übereinander gelegt hatte, ist die Aktualität dieser Frage noch einmal gestiegen.

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In den USA wäre der Fall eindeutig, das Video erfüllt alle Kriterien von Fair Use des US-Copyrights. Es werden nur kleine Teile eines Werkes verwendet, es entsteht dabei ein neues Werk und die herkömmliche Verwertung der genutzten Werke wird in keinster Weise beeinträchtigt. In Europa fehlt jedoch eine derart offene Ausnahmeregelung im Urheberrecht.

Die eingangs erwähnte Entscheidung des deutschen BVerfG ist deshalb auch nur mit (EU-)Vorbehalt zu genießen: es ist durchaus denkbar, dass der jetzt zur neuerlichen Entscheidung aufgeforderte Bundesgerichtshof (BGH) den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegt. Sollte dann der EuGH den § 24 des deutschen UrhG als eine nach EU-Urheberrechtsrichtlinie unzulässige Ausnahmebestimmung klassifizieren, wäre zerronnen, was noch nicht einmal wirklich gewonnen war.

Unabhängig davon macht der Fall aber auch deutlich, wie restriktiv Plattformbetreiber wie YouTube bzw. deren automatisierte Rechtsdurchsetzungsinstrumente – „Content ID“ bei YouTube – das Urheberrecht auslegen. Zumindest nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung in Deutschland ließe sich nämlich sehr gut argumentieren, dass das Video von Kurt Prödel im Lichte der jüngsten BVerfG-Entscheidung keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dennoch wird auch in diesem wie in vielen anderen Fällen im Zweifel erstmal gesperrt.

Echte Rechtssicherheit für digitale Remixkunst und -kultur bringt deshalb weiterhin nur ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Remix. Bis es soweit ist, werden Fußball-Meme weiterhin von Sperrung bedroht sein. Ein Verbündeter in dieser Hinsicht sollte jedenfalls der deutsche Justizminister Heiko Maas sein, der das kurze Video von Prödel ebenfalls via Twitter verbreitet und als „tolle Idee“ mit „krasser Umsetzung“ gelobt hatte.

Bereits gestern hat auch Jöran Muuß-Merholz mit mir für seinen Kurz-Podcast „Jöran ruft an“ über die Sperrung des Prödel-Videos gesprochen.

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4 Ergänzungen

  1. Lenido meint also YouTube würde kein Geld machen, und wäre irgendwie ein gemeinnütziges Non Profit „Art Portal“ ….. Das Video kann der Küstler in vielfältiger Art und Weise zeigen, verbreiten und einsetzen. Ebenso wie jede Privat Person dies kann. Sogar völlig legal, und Privatteiler bezahlen sogar dafür. Was der Künstler, oder eher andere nicht machen dürfen ist die die Arbeit abgreifen, und die Wertschöpfung illegal kommerziellen Portalen wie YouTube zuführen. Ganz einfach. Da Leonidio das sicher weiß, zeigt sich einmal mehr des Geites Kinde, und die Hand die füttert, und so Zueg.

  2. Das Problem mit dem Urheberrecht und dem Recht auf Remix ist doch, dass es auf der einen Seite die Leute gibt, die in der Materie sind und voll dafür sind. Und dann den Großteil der anderen, die nicht wirklich verstehen, um was es geht und dann solche Sachen sagen wie „Und wer bezahlt dann die Künstler, wenn alles geklaut werden darf?“

    Ich arbeite an einer Hörbuchversion von #incommunicado, einem Roman über das Urheberrecht und dessen Entstehung. Wie es sich entwickelt hat und wieso es heute nicht mehr funktioniert. Ich hoffe, damit mehr Menschen zu erreichen und für dieses Thema zu sensibilisieren. Um das professionell produzieren zu können, läuft derzeit eine Crowdfundingkampagne. https://www.startnext.com/incommunicado

    Bitte, Danke, Lächeln, Fabian

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