Sensburg will Beschwerde gegen Beschluss des Bundesgerichtshofs zu Snowden einlegen

Screenshot: Vorsitzender des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg im ARD-Morgenmagazin
Screenshot: Vorsitzender des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg im ARD-Morgenmagazin (Archivbild)

Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), will offenbar Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) einlegen. Das Gericht hatte am Montag entschieden, dass der NSA-Untersuchungsausschuss Edward Snowden einladen muss, um ihn in Deutschland zu befragen. Die Oppositionsfraktionen im Bundestag hatten im August einen Antrag an den Bundesgerichtshof (BGH) gestellt, um eine Anhörung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss zu erreichen.

Gegenüber dem „Kölner Stadtanzeiger“ sagte Sensburg: „Ich kann mir vorstellen, dass die Koalition Beschwerde einlegt. Ich würde das machen. Denn ich hätte gern ein rechtlich sauberes Urteil.“ Zudem fühle er sich durch die Gerichtsentscheidung in seinem Recht als freier Abgeordneter eingeschränkt.

Die Kläger von der Opposition sind empört. Martina Renner (Linke) kommentierte auf Twitter:

Wie grotesk! Sich 2,5 Jahre den Geheimdiensten beugen und dann zu BGH-Beschluss von Freiheit der Abgeordneten reden.

Ähnlich äußerte sich Konstantin von Notz (Grüne):

Es würde ins Bild passen, wenn #CDU #CSU #SPD das erbärmliche + zynische Zeitspiel gegen @Snowden fortsetzen

Die Große Koalition blockiert eine Vernehmung Snowdens in Berlin seit mehr als zwei Jahren.

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130 Ergänzungen

  1. Es gibt nichts, was er bei öffentlicher Vernehmung im PUAG sagen könnte, was er bei Befragung in Russland oder per Video-Konferenz nicht sagen könnte. Oder soll er nicht öffentlich vernommen werden? Das Recht auf Beweiserhebung ist Recht des PUAG ein Asylverfahren zu erzwingen – ferner gäbe es bei ihm auch kein Asylgrund wie der EuGH und VG München bei Deserteur Shepard festgestellt haben: Eine drohende Freiheitsstrafe kann nicht als Asylgrund im Sinne des europäischen Rechts gelten.

    1. Video-Konferenz: Vielleicht fragen Sie einfach mal einen Richter am Amts- oder Landgericht, weshalb er Zeugen nicht per Skype auf deren Sofa vernehmen möchte.

          1. Naja Herr Sensburg steht ja auf der Grundlage des Rechtstaates, der Verbrecher Snowdon aber eher nicht. Hoffen wir, dass er sich bald vor Gericht verantworten muss – dort kann ja versuchen, sich als Maertyrer darzustellen – nur glauben wird es ihm niemand.

          2. @Troll

            Nachdem über die Zusammenarbeit zwischen Bundesnachrichtendienst und NSA bekannt geworden war, dass auch 200 in Deutschland als Diplomaten akkreditierte Amerikaner für die NSA tätig sind, bemerkte Sensburg am 16. Juni 2014 im ZDF: „Wir haben achtzig Millionen Deutsche, da werden wir zweihundert Mitarbeiter der NSA ertragen können.“[19]

            Im August 2014 sprach sich Sensburg für einen Einsatz der Bundeswehr im Irak gegen die Organisation „Islamischer Staat“ aus.[22]

            https://de.wikipedia.org/wiki/Patrick_Sensburg#Politische_Positionen

            Der Typ gehört an die Front, da kann er sich mal so richtig austoben, der Schreibtischtäter.

        1. H. Andreesen: Ihr verqueres Verständnis von Rechtsstatlichkeit zeigt sich schon dadurch, dass Sie Herrn Snowden als Verbrecher bezeichnen, denn sowohl in Deutschland als auch in den USA gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Sie sollten also konsequenterweise von einem Verdächtigen oder mutmaßlichem Täter sprechen, bevor er rechtskräftig verurteilt wurde. Soweit ich weiß, ist er offiziell noch nicht einmal angeklagt.

          1. @Christian

            Nun, ich bin kein Richter und die Unschuldsvermutung gilt nur fuer diese. Aus gutem Grund. Ich fuer meinen Teil halte ihn fuer ueberfuehrt, diesen Verbrecher, der nur seine Publizitaet und Geldgeilheit im Blick hatte.

        2. “ …der Verbrecher Snowdon… Hoffen wir, dass er sich bald vor Gericht…“

          wer ist „snowdon“?!? und vor allem; wer ist „wir“?!?

        3. „der nur seine Publizitaet und Geldgeilheit im Blick hatte…“

          aha. also das speziell mit der geldgeilheit musst du uns nochmal erklären, schnegge.

          und was mit deiner tastatur los? plötzlich us-layout?

        4. Wenn das Aufzeigen von Verbrechen, wie ein begangenes Verbrechen verfolgt wird, dann werden wir von Verbrechern regiert.

  2. @Thomas Brück
    Welches Asylrecht soll bei Snowdon vorliegen. Der Kerl ist ein Verbrecher, der meinte Gott spielen zu koennen und dafuer gefeiert wird, dass er zu Recht schuetzenswerte Daten veroeffentlicht hat. Wenn er Mum in den Beinen haette, wuerde er sich dem Prozess stellen – der findet vor der Oeffentlichkeit statt in einem anerkannten Rechtsstaat und einer der aeltesten Demokratie.
    Ein Asylgrund liegt bei ihm nicht vor. Wer ansonsten meint, sich immer fuer Datenschutz auszusprechen, sollte dazu stehen …

    1. Nur zur Klarstellung, Datenschutz betrifft personenbezogene Daten, sprich die eines Individuums.
      Geheimschutz ist hingegen etwas gänzlich anderes und nur dagegen hat Snowden verstoßen.

      Die meisten Datenschützer setzen sich für den Schutz personenbezogener Daten ein und fordern mehr Transparenz im Rahmen des Geheimschutzes. Da in einer Demokratie die Macht vom Volke ausgeht, sollte das Volk auch so viele Informationen wie möglich erhalten, um den Staat kontrollieren zu können. Sei es direkt oder durch effektive parlamentarische Kontrolle.

      Warum Snowden nicht in Russland aussagen will? Mag dies etwas damit zu tun haben, dass er in Russland (ausgerechnet dort) Asyl „genießt“ und daran vielleicht gewisse Bedingungen geknüpft sein mögen? Sollte er sein Asyl verlieren, wird wohl kein Land in Europa ihn mal eben aufnehmen.
      Er schützt sich also nur selbst vor einer möglichen Todesstrafe in den USA.
      Und meiner Meinung nach, wäre die mögliche Todesstrafe in den USA auch ein Asylgrund für ihn bei uns in Deutschland.

      1. Sie koennen es sich natuerlich zu Recht biegen. Hilft Ihnen aber auch nicht, denn dieser Verbrecher hat nun einmal gegen den Datenschutz und gleich mit den Geheimschutz gehandelt und damit Menschen massiv gefaehrdert. Es ging ja hier nicht nur um das Handy der Kanzlerin …

        Und: Hier geht es nicht um Geheimdienste, die der deutschen Kontrolle unterliegen, sondern der NSA ist ein Geheimdienst der USA. Und dort hat zwar Snowdon sich zu Verbrecher gestempelt und wir zu Recht steckbrieflich gesucht, aber nicht die NSA. Und eine deutsche Weltjustiz nach dem Motto, am deutschen Antimerikanismus soll die Welt genesen ist mir bislang nicht bekannt.

        1. Ich muss Ihnen leider widersprechen. Denn was Datenschutz ist und was nicht, was Geheimschutz ist und was nicht (auch in den USA), ist wohldefiniert in Gesetzen.
          Gegen Datenschutz hat Snowden nicht verstoßen, auch wenn Sie sich auf den Kopf stellen.
          Wo Sie bei „zu Recht biegen“ sind, der NSAUA untersucht auch nicht die Verstöße der NSA in der Welt (von wegen „deutsche Weltjustiz“), sondern in Deutschland. Vielleicht mal bei Fakten bleiben und nicht nur griffige Worthülsen in die Welt pusten? Danke, ich verabschiede mich.

          1. Dies sind die Fakten. Der NSA war nach US-Recht autorisiert. Warum ermittelt wohl kein Staatsanwalt gegen die NSA-Chefs. Genuegend linke und gruene US-Feinde gibt es ja in den Regierungen, die ein solches Vorgehen unterstuetzen wuerden.
            Also: Bevor Sie mal wieder dem Antiamerikanismus froenen, bleiben Sie bei der Sachlage.

        2. Ah ja. Der geldgeile Verbrecher Snowdon und der Datenschutz.
          Bisher war’s lustig. Aber „Menschen massiv gefährden“ ist genau das, was Geheimdienste und ihre Abnehmer tun, indem sie allen die Sicherheit rauben.

    2. Wer sich die Augen zuhalten möchte oder
      lieber den Kopf in den Sand steckt,
      hat das mit der Demokratie noch nicht verstanden.
      … und hier ist dein Lohn: ><

    3. Eduard Snowden hat illegale Tätigkeiten aufgedeckt. Zur Aufdeckung dieser illegalen Tätigkeiten war es notwendig, die Vertraulichkeit zu brechen.
      Er ist damit ein klassischer Whistle-Blower. Der Schutz von Whistle-Blowern ist bei uns im Recht unvollständig. Leute, die in der Schweiz Bankdaten klauen und unserer Steuerverwaltung geben, werden mit Millionenbeträgen belohnt. Snowden, der in den USA Daten entwendet hat, um die Verfolgung der verdeckten Verbrechen zu ermöglichen, ist da in einer vergleichbaren Situation. Die Gewährung von Asyl wäre daher rechtlich durchaus möglich. Dazu kommt, dass der Datenklau von einer Schweizer Bank auch nach deutschem Recht strafbar ist. Dagegen ist der Datenklau von US-Geheimdienstdaten nicht nach deutschem Recht strafbar.
      Es ist der politische Wille, der hier den Unterschied macht. Der politische Wille, der ein Vergehen deutscher Steuerpflichtiger aufklären aber das Vergehen der US-Geheimdienste verdunkeln will.
      Die deutsche Staatsanwaltschaft ist nicht unabhängig und ermittelt daher nur dort wo die Regierung dies für richtig hält. Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft ist ein rechtstaatliches Defizit in Deutschland. Als kleines Korrektiv gibt es die Untersuchungsausschüsse, die unabhängig von der Regierung ermitteln. Daher ist das Recht der Untersuchungsausschüsse Delikte unabhängig von der Regierung zu verfolgen auch verfassungsrechtlich als besonders wichtig einzustufen.

      1. Nun, noch sind die USA ein Rechtstaat und eine Demokratie. Und die NSA hat auf dem Boden des Rechts agiert, zu dem sie verpflichtet ist. Dies mag einigen deutschen USA-Hassern ein Dorn im Auge sein … aber so ist es nun einmal.
        Asyl ist nur dann moeglich, wenn er politisch verfolgt wuerde. Dies wird er aber nicht, sondern er wird wegen eines Verbrechens steckbrieflich gesucht. Er kann sich vor Gericht verteidigen.

        Die Untersuchungsausschuesse als „unabhaengige Ermittlungsinstitution“ zu bezeichnen ist eine ziemlich lustige Sache. Selbst in dem fragwuerdigen Beschluss steht klar und eindeutig, dass es sich um ein politisches Kampfinstrument handelt … erst einmal nachdenken, bevor Sie wieder schreibseln.

        1. Ololol, die USA ist eine Oligarchie und keine Demokratie. Studie kannste selbst googlen. Außerdem wiedersprechen Geheimgerichte angelsächsischem Recht (Verurteil. nur durch peers).

          1. Oder vielleicht ein bezahlter Forenschreiber? Jedenfalls plappert er für mich schon etwas verdächtig die NSA Lügen nach. Snowden hat unzählige Rechtsbrüche der NSA auch nach US-Recht aufgedeckt.

            Ob man die USA noch als Rechtsstaat bezeichnen will, würde ich mittlerweile doch einige Fragezeichen dahinter setzen wollen. Stichworte wären da z.B.: Guantanamo, Drohnenmorde usw.

          2. Ist ihnen schon mal in den Sinn gekommen, dass man als Vertreter der fdGO auch Geheimdienste zur Sicherung des Bundes und zum Schutz seiner Bürger für notwendig erachtet? Das GG tut dies: BVerfG Beschluss vom 13. Oktober 2016 – 2 BvE 2/15: „Zur Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland lässt das Grundgesetz (Art. 45d, Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG) ausdrücklich die Errichtung von Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendiensten zu. Nachrichtendienste sind Ausdruck der Grundentscheidung des Grundgesetzes für eine wehrhafte Demokratie, des Selbstbehauptungswillens des Rechtsstaates und damit Bestandteil des Sicherheitssystems der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Ebert, in: Borgs-Maciejewski/Ebert, Das Recht der Geheimdienste, Kommentar zum BVerfSchG sowie zum G 10, 1986, Teil A, Vor § 1 Rn. 4).

        2. „…Und die NSA hat auf dem Boden des Rechts agiert…“

          JA EBEN GERADE NICHT! DU PSEUDO“FAKTEN“REITER! GENAU *DAS* WAR ESSENTIELLER BESTANDTEIL DER MOTIVATION VON SNOWDEN! CAPSLOCK, FUCK YEAH!

          was bist du? der deutsche praktikant in langley?

    4. Ist er ein Verbrecher, wenn er illegale Überwachungsmethoden offenlegt?
      Es war eine moralische Entscheidung die Snowden dazu bewegt hat, die illegalen Methoden der Überwachung öffentlich zu machen. Menschen wie James Clapper, welche unter Eid vor dem Kongress gelogen haben um diese Methoden zu vertuschen würde ich eher als Verbrecher bezeichnen. Einen fairen Prozess und menschenwürdige Haftbedingungen kann man nicht erwarten siehe Aaron Swartz, Bradley/Chelsea Manning & Co. Das „Land der Freiheit“, mit der prozentual höchsten Gefängnisquote, wo 1% aller Bürger im Knast sitzen, vor den Gerichten würde ich mich auch nicht stellen. Ich glaube Mumm hat Snowden genügend gezeigt, denn sonst hätte er einfach seine Stelle bei der NSA behalten können. Er hatte ein gutes Leben und hat seine Freiheiten gegen die Offenlegung der Wahrheit getauscht.

      1. Nach welchem Recht urteilen Sie? Deutsches? Dann sollten Sie vergegenwaertigen, dass dies fuer den NSA nicht gilt … und gegen US-Gesetze hat er nie verstossen.
        Bradley sitzt in Haft wie alle anderen Gefangenen und wird vor anderen Gefangenen geschuetzt, weil er sich zu seiner Transexualitaet bekannt hat. Sollten sie den Schutz einstellen? Dann wuerde ich Sie mal hoeren wollen.

        Und sorry, dieser Verbrecher hat keine „moralische Entscheidung“ getroffen. Dieser Verbrecher wollte ins Rampenlicht und hat wohl auch viel Geld bekommen – denn wie finanziert er sonst seinen aufwendigen Lebensstil und die vielen Anwaelte.

        1. Ich wiederhole meine Frage gerne, ob Sie sich auch einmal an Fakten bedienen oder nur an Worthülsen ohne faktischen Inhalt?

          Im Übrigen würde ich gerne wissen, welchen „aufwendigen“ Lebensstil sie meinen? Und im Weiteren erhält Snowden Unterstützung aus vielen Ländern von vielen Organisationen und Einzelpersonen.

          Als nächstes schreiben Sie noch, dass er freiwillig nach Russland ging, weil er ein russischer Agent sei.

        2. 2015 erklärte ein New Yorker Berufungsgericht die umfangreichen Datenbanken der NSA als illegal. Sie würden eindeutig gegen die Verfassung als auch gegen die herrschende Gesetzeslage verstoßen. Ohne Snowdens Aufdeckungen wäre es gar nicht erst dazu gekommen. Die Kompetenzen der NSA wurden bei weitem überschritten und die Rechtsauslegung der NSA total überdehnt. Snowden wurde durch Wikileaks und andere Bürgerrechtsorganisationen unterstützt, ich bezweifel, dass der auch nur von einem Staat Geld gesehen hat. Snowden versucht stets das Rampenlicht zu meiden und war anfänglich damit auch nicht sehr glücklich. Mittlerweile hat er sich daran aber gewöhnt, dieAnschuldigungen Ihrerseits sind haarsträubend und basieren nicht auf Fakten.

          1. @Koile: Um Fakten geht leider nicht mehr, Hauptsache es bleibt was hängen. Es gehört zur Arbeit von Geheimdiensten wie NSA und GCHQ: Diskreditieren Sie Personen und Organisationen!

          2. Er versucht, das Rampenlicht zu meiden? Es gibt einen ganzen Heroen-Film mit ihm, sein Twitter Account ist voll von Meldungen und ansonsten praesentiert er sich gerne mein anti-amerikanischen Veranstaltungen.
            Und EIN Bundesgericht hat entschieden … schoen, ist es rechtskraeftig?

  3. „Beschwerde“ gegen eine BGH-Entscheidung. Damit kann eigentlich nur eine Verfassungsbeschwerde gemeint sein – das sollte dann aber auch im Text stehen.
    Natürlich steht bei der Verfassungswidrigkeit eines höchstinstanzlichen Urteils der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht offen. Es ist aber schon sehr merkwürdig, wenn ein Untersuchungsausschussvorsitzender bis zum Verfassungsgericht rennt, um einen Zeugen nicht einzuladen. „Aufklärungswille“ kann da sicher nicht unterstellt werden. Es ist schon reichlich arrogant von einem Politiker ein höchstinstanzliches Urteil des BGH als „nicht rechtlich sauber“ zu bezeichnen. Die Entscheidung über Rechtsfragen obliegt der Judikative. Ob es dagegen vom Untersuchungsausschussvorsitzenden „rechtlich sauber“ ist, Zeugenvernehmungen durch juristische Verfahren so lange herauszuzögern bis der Untersuchungsausschuss seine Arbeit beendet hat, sollte dagegen diskutiert werden.
    Vermutlich wird Herr Patrick Sensburg für seine Verdunklungstätigkeit im Untersuchungsausschuss nach erfolgloser Beendingung der Ausschussarbeit mit einem Posten als Staatssekretär oder Minister belohnt. Denn solch destruktive demokratiefeindliche Tätigkeit macht bei der Wählerschaft unbeliebt. Ein Abgeordneter macht dies nur, wenn es der politischen Karriere dient. Daher ist es zum einen wichtig, das Verhalten von Herrn Sensburg publik zu machen. Wenn er Gefahr läuft, sein Direktmandat zu verlieren, könnte dies etwas bewirken. Zum anderen wird damit deutlich, dass hinter der Vertuschung kein einzelner Abgeordneter sondern die Führung der CDU und damit Frau Merkel steht.

    1. Nein, es geht um die „einfache“ Beschwerde nach § 36 III PUAG zum BGH und nicht um die VB zum BVerfG. Der Beschluss erfolgte nicht von einem Senat, sondern nur von einer Einzelrichterin und ist nicht rechtskräftig.
      Natürlich können auch Minderheiten Rechte missbrauchen und der Mehrheit muss dagegen Rechtsschutz möglich sein.
      Ferner steht der Regierung nach st. Rspr. des BVerfG aufgrund des GG die Außenpolitik und ein von dem Parlament nicht überprüfbarer Kernbereich exekutiver Befugnisse wie das BVerfG bei dem Selektoren-Urteil gerade wieder bestätigt hat. Die Regierung hat über das Rechtshilfeersuchen, das freie Geleit und die Auslieferung allein zu entscheiden.

    1. @Cookie Monster
      Da hat der Sensburg nicht nur seine Freundin bearbeitet,
      @ H.Andreesen und @ DiogenesVS scheinen auch etwas abbekommen zu haben,welches bleibende Schäden hinterlassen hat.

        1. @DiogenesVS
          Vielleicht sind Sie bewandert darin,die „stärksten Argumente“ zu verwenden ,defacto prädestiniert sind Sie aber im Gebrauch von Allgemeinplätzen.

          1. Ich habe mich juristisch mit dem Beschluss der Ermittlungsrichterin und mit den Erfolgsaussichten einer möglichen Beschwerde auseinandergesetzt – was daran ein Allgemeinplatz sein soll, kann ich nicht erkennen.
            Vergeben sie mir meine Kommentare auf persönliche Anfeindungen, die ich zwar nicht persönlich nicht, aber darauf kann man schwer sachlich antworten und ich bin auch nur ein Mensch.

  4. Hat schon seinen Grund, dass Whistleblower Snowden den Alternativen Nobelpreis bekommen hat und der Schutz von Whistleblower nun Thema ist. Snowden ist ein großartiger Amerikaner. Mehr davon!

      1. @Andreesen
        „Und hoffen mir mal, dass es nicht noch mehr Verbrecher in den USA gibt.“

        Der Satz deutet daraufhin ,dass Sie in einer Parallelwelt leben.

      2. Sicher gibt es in den USA echte Verbrecher, sogar Kriegsverbrecher wie Obama, Bush, und weitere US-Präsidenten ihren vielen Handlangern. Wegen der Durchführung von völkerrechtswiedrigen Angriffskriegen und illegalen Drohnenmorden. Wenn die USA eine echte Demokratie mit einer wirklichen unabhängigen Justiz wären, dann wären diese Leute zumindest lebenslang im Knast. Für Mord gibt es allerdings in den USA die Todesstrafe!

        1. Das Strafrecht ist in den USA Sache der Bundesstaaten und es gibt 50 verschiedene Strafrechtsysteme + Federal Crimes. Nicht in allen gibt es die Todesstrafe und es gibt nicht in allen Staaten mit Todesstrafe für Mord die Todesstrafe, sondern es kommt auf den Einzelfall an.

          Was hat das mit der Vernehmung von Snowden in Deutschland zu tun? billiger Anti-Amerikanismus?

          1. Es wurde gefragt ob es in den USA noch mehr Verbrecher gibt. Ich habe darauf nur korrekt geantwortet. Wenn es eine echte Justiz im eigentlichen Sinn dort in den USA gäbe dann würden die genannten Kriegsverbrecher zumindest im Gefängnis lebenslänglich schmoren. In manchen Bundesstaaten schmoren diese dann eben auf dem elektrischen Stuhl!

          2. Was haben Kriegsverbrecher mit Snowden zu tun? Es geht um seine Vernehmung auf deutschen Boden. In den USA würde ihm auch weder nicht die Todesstrafe angewendet. Was soll das Herumspinnen?

          3. Was soll das Herumspinnen?

            Spinner spinnen eben. Es ist ihr Lebensinhalt und Lebenszweck.
            Das Internet ist Lebensraum der Webspinnen (Araneae).

  5. Ojeh, jetzt haben sich die Dienste echt ein paar Mietmäuler gegönnt, die hier „Kritik“ verbreiten sollen. Markus sollte die kommentarlos wegblocken, oder noch besser, ihre IP-Adressen veröffentlichen.
    Ist einfach verdammt schlechter Stil so etwas, und es wird auch nicht verhindern, dass Bürger die Geheimdienstzentralen stürmen und alle Tarnidentitäten und illegalen Machenschaften offenlegen.
    Die Herren und Damen Schlapphüte sollten sich darauf einstellen, dass ihre Kinder und Enkel sehr weit unten in der Gesellschaft anfangen und sie selbst ihren Lebensabend auf Staatsunterhalt verbringen werden. Jedenfalls wenn das so weitergeht und die Tatsache nicht länger verborgen werden kann, dass sich hier eine kleine Gruppe von Menschen eine quasi-despotische Machtposition geschaffen hat, um willkürlich über das Schicksal von Einzelnen zu entscheiden.
    Gut, dass das Recht auf Widerstand verbrieft ist, und man nicht bestraft wird wenn man ihn gegen diese Meute leistet.

    1. Ojeh, jetzt haben sich die Dienste echt ein paar Mietmäuler gegönnt, die hier „Kritik“ verbreiten sollen. Markus sollte die kommentarlos wegblocken, oder noch besser, ihre IP-Adressen veröffentlichen.

      Warum sollten wir andere Meinungen wegblocken und IP-Adressen veröffentlichen? Das entspricht nicht unseren Werten.

    2. Naja, so entlarven sich die selbsternannten Schuetzer der Demokratie und des Verbrechers Snowdon selbst. Wirklich Klasse … offenbar ist fuer Sie Demokratie und Meinungsfreiheit nur jenes, was Sie meinen.

    3. IPs veröffentlichen ist überhaupt nicht notwendig. Harald Andreesen spielt mit offenem Visier. Seine verquere Meinung ist wohl dem Umstand geschuldet, dass er gedient und dort sein Gehirn abgegeben hat. Man hat es ihm nicht mehr wiedergegeben. Seine IT-Kompetenz läßt sich durch seine AOL mail ableiten.

      1. Uups Tippfehler, man hat es ihm anscheinend nicht mehr wiedergegeben. Sollte keine Beleidigung oder Tatsachenbehauptung sein, die Signale kommen hier nur ganz komisch an-

      1. @cervo
        Beinahe wäre ich auf den verbitterten H.Andreesen hereingefallen,aber dann habe ich nachgelesen und festgestellt,das er einen Berg in Wales meint, den „Snowdon“ ,wo er sich bleibende Schäden am Gehirn zugezogen hat,jetzt kann ich seinen Hass verstehen.
        Seien Sie bitte nachsichtig zu den Menschen mit Handikap.

        “ H. Andreesen 23. Nov 2016 @ 14:49
        Naja, so entlarven sich die selbsternannten Schuetzer der Demokratie und des Verbrechers Snowdon selbst.“

  6. @ H Andreesen
    Danke für dir Bereicherung der Diskussion. Allerdings sehe ich ihre Argumentation völlig am Ziel vorbei. Es geht doch hier um das epochale Versagen des deutschen Geheimdienstes in Ausführung und Kontrolle und dessen möglichst Lücken lose Aufklärung. Diese zu behindern oder in Abrede zu stellen ist kein Standpunkt. Noch nicht einmal eine Meinung.
    Natürlich muss Herr Snowden unbehelligt eine Einlassung tätigen und dazu vor Ort sein. Das Bemühen der momentanen Regierung dieses zu verhindern deutet doch darauf hin , dass nicht nur verschleiert werden soll. sondern eine gezielte Strafverfolgung der Verantwortlichen verhindert werden soll.
    Die Rechtsbeugungen und die Verstöße gegen das Völkerrecht sind ja nur die Sahnehaube obenauf.
    Wenn sie andere als „Verbrecher“ bezeichnen dann fassen sie sich mal ganz schnell an die eigene Nase. Sie bewegen sich auf dünnem Eis.
    Es ist zwar gang und gäbe , seine sogenannte Meinung im Internet zu „posten“ aber jemanden als „Verbrecher“ zu verunglimpfen der noch nicht verurteilt wurde erfüllt den Tatbestand der Verleumdung.
    So einfach ist das. Also … eigene Nase und so … Herr Verleumder.

    1. Eine Meinung ist alles, was kein Tatsachenbehauptung ist – falls sie das nicht anerkennen, haben sie eine Problem mit Art. 5 GG.

      Es gibt nach der StPO keine Wahrheitsermittlungspflicht um jeden Preis. Das Aufklärungsinteresse muss mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen abgewogen werden, denn sonst würden wir zB foltern und waterboarden müssen. Auch die Außenpolitik Deutschlands ist ein Rechtsgut von Verfassungsrang und muss bei der Frage der Vernehmung abgewogen werden. Wenn man annimmt, dass Herr Snowden zu der Tätigkeit des BND nichts aussagen wird, als was durch die bisherigen Veröffentlichungen oder weitere von ihm kopierte Daten aufgedeckt werden kann, ist seine Vernehmung in D nicht erforderlich.

      Sie fordern für Herr Snowden die Unschuldsvermutung, aber denunzieren andere als Rechtsbeuger (Straftat) und Völkerrechtsverletzer (ggf. Straftat). Wie kann das sein? btw Völkerrechtlich ist Überwachung nicht verboten.

      1. Was haben denn die bisher nachgewiesenen Rechtsbrüche mit deutscher Außenpolitik zu tun ? Was hat Außenpolitik damit zu tun ein Präsidentenflugzeug zur Landung zu zwingen. Wenn hier kein besonderes Interesse gezeigt wird , bei Staatsorganen die an Totalversagen leiden, wo soll denn ein besonderes Interesse dann noch vorhanden sein ? Ich glaube hier braucht man auch kein Waterboarding um der Wahrheit näher zu kommen.

        „Sie fordern für Herr Snowden die Unschuldsvermutung, aber denunzieren andere als Rechtsbeuger (Straftat) und Völkerrechtsverletzer (ggf. Straftat). Wie kann das sein? “
        Gut erkannt.

        „Völkerrechtlich ist Überwachung nicht verboten“
        Der BND darf nicht im Inland spionieren.
        Das ist verboten. Dagegen wurde verstoßen. Darum geht es hier doch.

        Einen Euro für jede geschwärzte Seite im Untersuchungsausschuss und ich könnte mich zur Ruhe setzen.

        1. Aber die Wahrheit wird Herr Snowden nicht bei persönlicher Einvernahme in D liefern können.

          Völkerrechtlich ist es dem BND auch nicht verboten im Inland zu spionieren.

          Das es ein Geheimhaltungsinteresse für Quelle, Verfahrensweisen, etc gibt, ist wohl unbestritten. Falls Geheimdienste alles offenbaren müssten, könnten sie ihre Aufgabe nicht erledigen und „zur Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland lässt das Grundgesetz (Art. 45d, Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG) ausdrücklich die Errichtung von Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendiensten zu. Nachrichtendienste sind Ausdruck der Grundentscheidung des Grundgesetzes für eine wehrhafte Demokratie, des Selbstbehauptungswillens des Rechtsstaates und damit Bestandteil des Sicherheitssystems der Bundesrepublik Deutschland“. BVerfG Beschluss vom 13. Oktober 2016 – 2 BvE 2/15
          Das hat alles nichts mit dem Völkerrecht zu tun.

          1. Ich habe nichts gegen das Grundgesetz und die damit verbundene freiheitlich rechtliche Grundordnung. Das was mich wirklich stört ist der Umgang damit. Da können sie noch mehr Seiten mit Gesetzestexten füllen. Nach der damalig geltenden Rechtsauffassung haben einige Menschen ganz menschliche Fehler gemacht. Nur sind diese Fehler halt ziemlich gravierend. Anstatt sich aber der ganzen Sache zu stellen wird ein Spielchen gespielt. Das ist keine gesetzliche Frage in diesem Fall. Das ist reine politische Feigheit.
            Ich verlange auch gar nicht , die betroffenen Personen sollten alles für ihre eigene Entlarvung unternehmen aber sie bei dieser Untersuchung an den Entscheidungen zu beteiligen ist fahrlässig.
            Deshalb gibt es diesen Untersuchungsausschuss schließlich.
            Glaubwürdigkeit nennt Glaube und Würde in einem Wort. Deshalb ist es so genial.

  7. Ich will angesichts einiger Meinungsäüßerungen zu diesem Beitrag ja nicht mit dem üblichen „Don’t feed the troll“ kommen … na gut, will ich doch. Nur etwas anders formuliert: Gewöhnlich zählen die Kommentatoren auf Netzpolitik.org doch zu den wachen, aufgeklärten, kritischen Geistern – da können wir es uns doch locker leisten, hin und wieder dumpfige Bekundungen auf Bild-Zeitungs-Niveau wegzustecken, ohne nach Zensur zu rufen. Aber sie schlichtweg zu ignorieren wäre schon eine gute Idee.

    1. Ihr Kommentar ist intellektuell nicht sehr anspruchsvoll und eher inhaltsleer und einige Kommentare, der Snowden-Befürworter haben auch keine sehr intellektuellen Kommentare abgegeben. Sie sind kenntnisfrei was das das PUAG, die StPO und das GG angeht; Kenntnisse des BND-Gesetzes, des FISA und der Funktionsweise von Geheimdienste sind sehr marginal, völkerrechtliche Kenntnisse sind Mangelware; die Durchführung von Rechtshilfeersuchen, Asylverfahren und Auslieferungen sind auf Laienniveau; Politik wird mit Recht vermischt; der Ton ist alles andere als sachlich. Teilweise wurde zu Blockaden und IP-Veröffentlichungen aufgerufen (rechtswidriger Pranger)

      1. „…die Durchführung von Rechtshilfeersuchen, Asylverfahren und Auslieferungen sind auf Laienniveau; Politik wird mit Recht vermischt;…“
        „Auch die Außenpolitik Deutschlands ist ein Rechtsgut von Verfassungsrang und muss bei der Frage der Vernehmung abgewogen werden.“

        Vermischung von Politik und Recht scheint doch bei diesem Thema genau der Punkt zu sein, oder nicht ?

        1. Es geht um die rechtliche Frage der Zuständigkeit für die Außenpolitik (Beschluss vom 13. Oktober 2016 – 2 BvE 2/15 Rn. 129: Der Bund hat gemäß Art. 32 GG die Zuständigkeit für die Ausübung der auswärtigen Gewalt (vgl. BVerfGE 2, 347 ). Außenpolitik ist eine Funktion der Regierung (so schon BVerfGE 1, 372 ; vgl. auch BVerfGE 68, 1 ; 90, 286 ).
          In Anknüpfung an die traditionelle Staatsauffassung hat das Grundgesetz der Regierung im Bereich auswärtiger Politik einen weit bemessenen Spielraum zu eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung überlassen. Die Rolle des Parlaments ist schon aus Gründen der Funktionsgerechtigkeit in diesem Bereich beschränkt (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 131, 152 ).)

          1. Das Parlament hat die Kontrollfunktion aufrecht zu erhalten wenn die höherinstanzlichen Personen, hier als Unterlasser , der Kontrollpflicht nicht oder in ungenügender Weise nachgekommen sind. Dazu besteht das Geheimhaltungsverbot.
            Das ist das rechtliche Problem. Sie haben den Umstand der Zuständigkeit erwähnt. Genau darum geht es hier auch.
            Das Versagen aller Instanzen fordert eine andere Herangehensweise. Das Entscheidende , die Kontrolle der Geheimdienste ( alle haben Geheimhaltungspflicht) , ist doch bisher auch nicht verbessert worden. Es sollen ja nicht alle Geheimnisse auf den Tisch.
            Nur reden wir ja nicht über ein Geheimnis. Nur über Konsequenzen.

          2. Die Konsequenzen sind mit dem neuen BND-Gesetz gezogen worden. Die Befugnisse des BND sind genauer umschrieben, die Regeln für die Zusammenarbeit mit Dritten überarbeitet und unabhängige BGH-Richter überwachen nun.

            Ehrlicher wäre es wohl gewesen, das BND-Gesetz schon vor Jahrzehnten den Realitäten anzupassen, aber dann hätten Leute wie sie laut geschrien und cervo (unten) hätte Leute als „Leichtfaschisten“ diffamiert.

    2. Word. Dachte auch sofort an Trolle. Andererseits, es gibt ja wirklich Menschen die an das „Gute“ in den Nachrichtendiensten glauben (und ähnliche autoritätsgläubige „Leichtfaschisten“). Nicht zu widersprechen fällt da schon sehr schwer. Aber Zensur ist in jedem Fall bullshit.

      1. Ist ihnen schon mal in den Sinn gekommen, dass man als Vertreter der fdGO auch Geheimdienste zur Sicherung des Bundes und zum Schutz seiner Bürger für notwendig erachtet? Das GG tut dies: BVerfG Beschluss vom 13. Oktober 2016 – 2 BvE 2/15: „Zur Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland lässt das Grundgesetz (Art. 45d, Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG) ausdrücklich die Errichtung von Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendiensten zu. Nachrichtendienste sind Ausdruck der Grundentscheidung des Grundgesetzes für eine wehrhafte Demokratie, des Selbstbehauptungswillens des Rechtsstaates und damit Bestandteil des Sicherheitssystems der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Ebert, in: Borgs-Maciejewski/Ebert, Das Recht der Geheimdienste, Kommentar zum BVerfSchG sowie zum G 10, 1986, Teil A, Vor § 1 Rn. 4).
        Was sollen diese pseudo-intellktuellen Verunglimpfungen Andersdenkender? („Leichtfaschist“) Ich verunglimpfe sie auch nicht als „Linksfaschist“ nur weil, sie Andersdenkende verunglimpfen!!!

          1. Nein, tue ich nicht. Es zeugt nur von ihrem Diskussionsverständnis, fehlender Sachlichkeit und ihrer Ignoranz Andersdenkender gegenüber.

  8. Ist ihnen schon mal in den Sinn gekommen, dass man als Vertreter der fdGO auch Geheimdienste zur Sicherung des Bundes und zum Schutz seiner Bürger für notwendig erachtet? Das GG tut dies: BVerfG Beschluss vom 13. Oktober 2016 – 2 BvE 2/15: „Zur Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland lässt das Grundgesetz (Art. 45d, Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG) ausdrücklich die Errichtung von Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendiensten zu. Nachrichtendienste sind Ausdruck der Grundentscheidung des Grundgesetzes für eine wehrhafte Demokratie, des Selbstbehauptungswillens des Rechtsstaates und damit Bestandteil des Sicherheitssystems der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Ebert, in: Borgs-Maciejewski/Ebert, Das Recht der Geheimdienste, Kommentar zum BVerfSchG sowie zum G 10, 1986, Teil A, Vor § 1 Rn. 4).

    Was sollen diese pseudo-intellktuellen Verunglimpfungen Andersdenkender? („Leichtfaschist“) Ich verunglimpfe sie auch nicht als „Linksfaschist“ nur weil, sie Andersdenkende verunglimpfen!!!

    1. Die Rechtslage ist ganz klar geregelt: Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. (Hervorhebung durch mich)

      Wer sich nicht an die Rechtslage hält begeht Rechtsbruch.

      1. Es geht hier um einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss nach Art. 44 GG iVm §§ 1ff PUAG und nicht um das parlamentarische Kontrollgremien (§§ 1ff PKGrG). Letzterer tagt geheim, die Mitglieder sind zur Geheimhaltung verpflichtet und die StPO ist nicht subsidiär anwendbar.

        Falsches Ausschuss/falsches Gesetz?!?

          1. So kann man auch versuchen völlige Unwissenheit zu kaschieren.

            Sie verwechseln Grundsatz und Ausnahme – wenn dem so wäre, hätte wir ja kaum Probleme bei der Beweiserhebung, was wiederum dem PKGr nicht obliegt.

        1. Sie glänzen vorwiegend mit Wissen um das copy/paste – Geheimnis und wo man dieses Geheimwissenschaft auf den hier unmaßgeblichen Beschluss des BVerfG anwenden kann, haben dabei aber immernoch nicht erklärt, warum der Beschluss des BGH den Sensburg als Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses mit insoweit konkretem Untersuchungsauftrag in seinem „Recht als freier Abgeordneter“ beeinträchtigen könnte. Der BGH zwingt Sensburg doch nicht, die Untersuchungsaufgaben des Ausschussvorsitzes weiter wahrzunehmen, falls der sich in seiner Freiheit nicht in der Lage sehen sollte, eine notwendige Beweisaufnahme durchzuführen.

          1. Ich habe die Anknüpfungspunkte des Beschlusses des BVerfG jeweils genannt und auch die Fundstelle, wo sie weitere Anknüpfungspunkte selbst finden können.

            Der BGH wird in der Beschwerde nicht auf das „frei Mandat“ eingehen, da der BGH nur das einfache Gesetz interpretiert und nicht die verfassungsmäßige Stellung des Abgeordneten im Ausschuss oder Bundestag austarieren wird. Dies kann und wird nur das BVerfG tun.

          2. Ok, Sie möchten die Antwort des BVerfG nicht vorwegnehmen. Aber Sie können dann ja vielleicht erklären, warum a.) Sie ständig aus einem nicht einschlägigem Beschluss zitieren, b.) Sie Sensburg in Ihrem 1. Kommentar mit seinem „verfassungsmäßig verbürgtem Recht“ verteidigen, wo Sie nun vorgeblich doch wissen, dass dieses Recht bei der in Bezug genommenen Beschwerde nicht relevant sein dürfte? Die Stellungnahme von Sensburg ist rechtlich gesehen nicht ernstzunehmen und entfaltet politisch gesehen vollkommen desaströse Auswirkungen, weil grotesk und nicht vermittelbar ist, wenn der Untersuchungsausschussvorsitzende mitteilt, er möchte aus Lust und Laune nicht untersuchen.

          3. Was sie als nicht „einschlägig“ ansehen, stimmt nicht zwingend mit dem überein, was juristisch als „einschlägig“ angesehen wird. Der BGH wird in seinem Beschluss, falls Beschwerde erhoben wird natürlich sich auf die Entscheidung des BVerfG beziehen.

            Natürlich ist das Recht verfassungsmäßig verbürgt: falls es nicht in § 36 PUAG einfach gesetzlich geregelt wäre, wäre das Organstreitverfahren nach Art. 93 Nr. 1 GG iVm Art. 44 GG, Art. 20 II GG, Art. 65 GG anwendbar.

            Es geht auch nicht darum, was Herr Sensberg sagt und ich verteidige ihn und seine Aussagen nicht. Sondern es geht um die verfassungsmäßige Verteilung der Zuständigkeiten von Regierung und Parlament und der Mehrheitsrecht in Bundestag und im PUA.

          4. Ich kann ihnen versichern, dass Ihnen noch reichlich juristischer Erkenntnisgewinn offen steht, wenn Sie sich ernsthaft und ausdauernd weiterhin mit der Juristerei beschäftigen. Wenn Sie herausbekommen sollten, warum der BGH sich selbstverständlich nicht auf die von Ihnen herausgestellte Entscheidung des BVerfG beziehen kann, dann blicken Sie gern zurück an Ihre hiesigen Kommentare und lächeln wissend vor sich hin. MfG

          5. Dann lesen Sie bitte nochmal ganz aufmerksam die Ausführungen in Ihrem Link: „Anders als im Fall der NSA-Selektorenlisten wurde also kein Streit zwischen Bundesregierung und Parlament entschieden, sondern ein innerparlamentarischer Streit zwischen Minderheit und Mehrheit im NSA-Untersuchungsausschuss.“ <– das trifft zu. Muss ich jetzt noch einmal fragen, warum die von Ihnen ausdauernd zitierte Entscheidung für hiesige Fragen irrelevant sind?

            Darüber hinaus sind die Argumentation und die Schlussfolgerung des verlinkten juristischen Beitrages angreifbar (siehe hier):
            "Die andere Extremlösung ist jedoch ebenso unbefriedigend: Der Auslandszeuge kann zusammen mit der Minderheit den Vernehmungsort bestimmen, indem er sich nur an einem Ort zur Vernehmung bereit erklärt. Wenn man sagt, nur dort sei die Vernehmung „möglich“, verwendet man einen Möglichkeitsbegriff, der vom Willen des Zeugen abhängt. Der Auslandszeuge kann die – ebenfalls im Demokratieprinzip verankerte – Verfahrenshoheit der Mehrheit aushebeln.
            Der Auslandszeuge bestimmt nicht "mit" der Ausschussminderheit sondern unabhängig von jener den Vernehmungsort. Der Wille des Auslandszeugen hebelt auch nicht die Verfahrenshoheit der Mehrheit aus. Es macht schlicht keinen Unterschied, ob der Wille eines Auslandszeugen oder andere Umstände die objektiven Bedingungen und Möglichkeit einer Beweiserhebung vorgeben.

            Ob es am Ende zu einer Entscheidung des BVerfG kommen kann, hängt von vielfältigen Bedingungen ab und ist offen.
            "Die Entscheidung würde davon abhängen, ob die Bundesregierung eine Gefährdung ihrer außenpolitischen Handlungsfähigkeit plausibel darlegen kann." meint der Autor der von Ihnen verlinkten Auffassung und er hat grundsätzlich recht. Die Einschränkungen der außenpolitischen Handlungsfähigkeit hatte das BVerfG darin gesehen, dass Verträge mit den USA geschlossen wurden, in denen ein Geheimhaltungsinteresse der USA anerkannt wurde, wogegen die Untersuchung/Herausgabe der Selektorenliste den Bruch dieser Verträge bedeutet hätte. Wer außenpolitische Kooperationsverträge bricht, wird außenpolitisch handlungsunfähiger, Kooperationsverträge danach weiterhin überhaupt noch abzuschließen zu können. Aber eben diese Argumentation greift hier nicht, denn über ein Abkommen mit den USA darüber, dass Snowden vor dem UA nicht aussagen wird, ist nichts bekannt. Es ist auch gar nicht zu erwarten, dass die BR solch einen Vertrag zugeben würde, selbst wenn ein solcher existierte, denn dies wäre innenpolitisch dem Wahlvolk nicht vermittelbar.

          6. Das Urteil ist wird der BGH bei der Beurteilung der Frage zu rate ziehen. Wie auch den anderen Beschluss des BVerfG zum PKGr.

            Natürlich ist der Sachverhalt und das rechtliche Problem nicht identisch, denn wenn die Frage bereits entschieden wäre, gäbe es keinen Streit. Das ist banal.
            Die Beschlüsse legen aber die ständige Rechtsprechung und die Leitlinien des BVerfG dar und der BGH wird sich daran orientieren.
            Natürlich können sie die Ausführungen für „angreifbar“ halten, aber das nimmt den Beschlüssen nicht die Relevanz.

          7. Ach so… na dann Entschuldigung. Ich konnte angesichts Ihrer andauernden Zitierungen nicht ahnen, dass Sie die Erkenntnis unterschiedlichen Sachverhalts und abweichender rechtlicher Fragestellungen dennoch für banal halten. Ich hatte angesichts Ihrer Kommentare gemutmaßt, dass Sie sich persönlich mit den Grundsätzen bundesdeutscher Gerichtsbarkeit tatsächlich bereits auseinandergesetzt hätten.

          8. Ich kann weder in die Zukunft sehen noch bin ich der BGH oder das BVerfG, sondern habe bescheidene Kenntnise im Staatsorganisations- und Völkerrecht und habe mir die Entscheidung der Ermittlungsrichterin am BGH und die Beschlüsse des BVerfG aus verwandten Themengebieten der letzten Zeit durchgelesen.

  9. @ „DiogenesVS“ und „H. Andreesen“

    Sie machen Ihre Sache gut. In meiner Zeit bei den Diensten habe ich ähnliche Instrumente gelernt. Bitte schalten Sie sogar noch einen Gang hoch. Ihre Kontrahenten haben wenig Format. Da können Sie ruhig die etwas schärferen Instrumente auspacken, um die Meinungshoheit endgültig zu gewinnen.

    Zu meiner aktiven Zeit bei den Diensten hätte ich mich sicherlich für Ihre Beförderung eingesetzt. Es beruhigt mich, dass gerade in der heutigen Zeit helle und versierte Köpfe die Interessen des deutschen Staates kompromisslos und hart verteidigen. Wir dürfen nicht zulassen, das die deutschen Nachrichtendienste geschwächt werden. Wenn wir nicht mit linken Kampfblogs wie Netzpolitik.org fertig werden würden, wäre ich ernsthaft besorgt.

    1. Irgendwie scheinen Sie nicht akzeptieren zu koennen, dass es noch Menschen gibt, die mitdenken … alle die nicht Ihre Meinung teilen, sind fuer Sie bezahlte Schreiber. Sehr erbaermlich.

      1. Die Erbärmlichkeit liegt ganz auf Ihrer Seite. Mitdenkende oder überhaupt Denkende mit einer Mindestausstattung von Medienkompetenz können/dürfen/sollen durchaus auf den Gedanken kommen, ob sie es mit einem Bezahling/Helpling einer Trollfabrik/regierungsnaher Einrichtung zu tun haben. Das soll es ja geben.

        Wenn Sie schon für sich beanspruchen, dass ihre Ansichten und Einstellungen mit Seltenheitswert respektiert werden, dann sollten auch Meinungsbeiträge unbeanstandet bleiben können, die sich kritisch mit Ihren Einlassungen befassen.

        1. Was für eine Diskussion ist es, wenn man Meinungsbeiträge unbeanstandet lässt? Wollen sie jede Diskussion unterbinden? Man soll ihre oder andere Beiträge, die in Bezug auf mich nicht der Wahrheit entsprechen, unwidersprochen lassen. Was ist das für ein Diskussionsverständnis und eine Diskussionskultur. Oben wurde schon mal für Blockade und Zensur geworben.

          Ich habe kein Problem damit, dass meinen Beiträgen widersprochen wird. Darum diskutiert man. Ihr Beitrag ist aber wenig bereichernd.

        2. Sie koennen gerne Ihre Meinung aeussern – dies steht Ihnen frei und es waere mir neu, dass ich dies beanstandet haette.
          Nur werden Sie, dies nennt man gepflegte Auseinandersetzung, akzeptieren muessen, dass ich darauf reagiere.

          1. Geht ein Troll in ein Forum. Au weia.
            Was war den bis jetzt der nennenswerte Beitrag eines H. Andreesen zur Sache?
            H. Andreesen plappert die wahnsinnig originellen Ergüsse der Geheimdienstmarionette Julian Reichelt nach?
            Oder hat H. Andreesen irgendwelche eigenen Einblicke gewonnen, die er vielleicht genauer darlegen möchte?

      2. @H.Andreesen
        Und das Mitdenken ist also Ihr Alleinstellungsmerkmal. :-)
        Sie sind ja immer noch nicht über dem Berg „Snowdon“ .
        Wenn Sie über das Thema „Snowden“ reden möchten,lassen Sie es die Community wissen.
        Bis dahin gute Genesung und kurieren Sie Ihr Bergleiden ordentlich aus, Herr „Snowdon“ Hasser.

    2. die meinungshoheit kann ich bei den rechtsschaffenden herren vom dienst nicht ausmachen. zum einen haben wir einen mediokeren juristen im logik-loop, der uns aber bestimmt erklären kann warum es die fdGO (lulz) befördert, wenn sein kollege, „der kliene adolf“, türkischen kaffeebesitzern in den kopf schießt. zum anderen den kartoffelzähler, der über bloat-und-boaden-landser-scheiße nicht hinaus kommt. natürlich bedient der herr gewöhnlich das publikum mit den kurzen haaren und den langen gedankengängen, deshalb wirkt das hier eher befremdlich. alles in allem ein sehr trauriges bild.

        1. @ DiogenesVS 24. Nov 2016 @ 17:33

          „Selten so sinnfreie Entgleisungen gelesen.“

          Welches sind denn sinnvolle Entgleisungen?
          Ihr Satz ist „sinnfrei“ in Reinform.

          1. @DiogenesVS
            Offensichtlich fehlt Ihnen Hirn um Ihren eigenen verzapften Blödsinn zu erkennen.
            „Sinnfreie Entgleisung“ ,was für ein Geschwurbel.

            Sie haben mir meine Frage nicht beantwortet,was sind sinnvolle Entgleisungen ,da Sie anderen Foristen sinnfreie Entgleisungen vorgeworfen haben?

          2. Was ist so schwer daran zu verstehen?

            sinnfrei: Antonym ist sinnvoll
            Entgleisung: Antonym ist taktvoller Beitrag

            Also, ist damit ein sinnvoller und taktvoller Beitrag gemeint.

            Ich beantworte die Frage, die ich beantworte möchte. Was ist ihr Problem?

            (persönliche Beleidigungen, die ich nicht persönlich nehme, führen sie nicht weiter)

          3. @ DiogenesVS
            Ihre Antworten sind genauso schlecht,wie Ihre Aussagen.
            Sie sind sehr selbstgefällig,demzufolge auch erkenntnisresistent.

            „„Selten so sinnfreie Entgleisungen gelesen.“

            Der Satz ist sprachlicher Müll.

            In diesem Satz ist genau das zu kritisieren,was Sie anderen vorwerfen,aber Sie werden das naturgemäß nicht so sehen.

          4. Der Kommentar von blustigt verunglimpft Andersdenkende als Nazis, beschimpft sie in vulgärster Sprache, assoziert ohne Zusammenhang Verbrechenstatbestände und trägt auch sonst nichts zur Diskussion bei. Was soll man sachlich darauf antworten?

          5. @ DiogenesVS
            Der Kommentar von @B.Lustigt ist gewollter Blödsinn,ohne Nährwert,Ihrer Kritik pflichte ich bei,dessen Kommentar sollte man mit Humor begegnen,jedoch wenn Sie Ihn tadeln,sollte der Tadel schlüssig sein,ohne Geschwurbel und Ihr Satz ist mehr als kritikwürdig.

          6. Nichts anderes hat er getan. Ich tadele auch niemand. Er hat das Recht Blödsinn zu verbreiten. Ob man das lustig oder sinnvoll findet, ist eine andere Sache. Ich habe es für Blödsinn abgetan und erwarte nicht, dass er durch eine sachliche und fachliche Kommentierung seine Ausführungen versachlicht. Wenn sie sich davon betroffen fühlen, war das nicht meine Intention, aber es bleibt dabei, dass diese Art von Beiträge für eine Diskussion wenig bereichernd sind, aber natürlich kann er seine Ergüsse verbreiten.

  10. mooin,
    trotz der traurigen botschaft, war das ein kurzweiliges spiel, wo ich zwischendurch
    auch herzhaft lachen konnte.
    Also wirklich, wenn sich geheimdienstler selbst auf so eine weise dekonspirieren,
    gute nacht. Sie merkten noch nicht mal, als sie wie ein „gockel“ auf einem berg standen,
    an denen die hühner fehlten.
    Nein, ich glaube nicht an geheimdienste in diesem Fall, eher armee, polizei o.ä., ach ja n‘ paar juristen.
    Wenn dienste soviel zeit haben, sich in blogs rumzuschleichen, dann haben sie nicht zu wenig zeit, nicht zu wenig geld, sondern von ALLEM zu viel. Denn ansonsten würden sie einfach ohne ideologische scheuklappen ihre arbeit machen.
    Insofern wird das o.gen gesetz m. e. das gegenteil des beabsichtigten erzielen.

    Ihr/ euer carlo caperchiper

  11. Ich habe doch einiges mitgenommen von dieser Seite. Es ist immer wieder schön zu sehen wie „Diskussionspartner“ zwar auf einen vermiedenen Konjunktiv reagieren und ihn auch identifizieren können, aber diese Logik nicht auf sich selbst anwenden.
    Fürderhin sind es ja nicht nur die überreiche Zurschaustellung rechtlicher copy and paste Kenntnisse die so abstoßend wirkt, also Menschen gar nicht erreicht. Zumal der verinnerlichte Politikbegriff genau so ohne die Menschen auskommt. Diese Schwäche und die gleichzeitige Nutzung der Alternierung der Schutzgesetze erfahren letztlich noch ein Selbstbeweihräucherungsszenario welches sich selbst ein angebliches Niveau zu gute hält, das bei näherer Betrachtung einfach nur auf Überheblichkeit und Hochmut deutet, da es das Gesamtbild und den Souverän nicht berücksichtigt.
    Man kann ja ruhig der Meinung sein , Herr Snowden solle nicht in D. aussagen.
    Man kann auch der Meinung sein er hätte nichts mehr zu sagen.
    Jeder Mensch , der sich fundierte Kenntnisse auf die Fahnen geschrieben diese aber nicht in Worte unter seinem „Niveau“ fassen kann wird politisch nichts erreichen. Und Politik wird hier ja auch betrieben.
    Und wer seine angeblich fundierten Kenntnisse dazu anwendet da an zu knüpfen, einen U-Ausschuss des deutschen Bundestages dabei zu unterstützen seine Hände in den Schoß zu legen, der kann noch so viele Gesetze herunter rattern. Es wirkt immer sehr merkwürdig wenn Gesetze die zum Schutze der Bevölkerung erlassen wurden , argumentativ dazu benutzt werden sie genau in das Gegenteil zu verkehren.
    Doch die Schriftgelehrten haben , wie seit tausenden von Jahren, das gleiche Problem. Nach zwei Sätzen weiß man dass das Herz fehlt. Und Herz kann man nicht ersetzen. Auch , oder gerade nicht durch Gesetze.

    1. Haben Sie die Aufklärung mitbekommen? Wir betreiben Politik und Verwaltung nicht mehr mit glühendem Herzen, sondern nach rationalen und interpersonellen Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Gewaltenteilung, Grundrechten, Demokratie, etc. Wenn sie nach dem Herzen regieren möchten, müssen sie sich ein populistisches und volksnäheres System suchen

  12. Auch auf Heise gibt es gerade einige „Snowden ist Verräter, Verbrecher“-Posts. Auweia.
    Der Staat hat für seine Bürger da zu sein und dessen Grundrechte zu schützen. Wenn er das unterläuft oder gar ins Gegenteil verkehrt gehört das an den Pranger. Danke Snowden!

  13. „Zudem fühle er sich durch die Gerichtsentscheidung in seinem Recht als freier Abgeordneter eingeschränkt.“

    Zudem fühlte er sich durch die Straßenverkehrsordnung un seinem Recht als freier Falschparker eingeschränkt“.

    Ist schon doof, wenn man sich nun auch noch an Gesetze halten soll, die man doch eigentlich nur für die blöden ‚Bürger‘ macht.

  14. Weiß jemand, wie der aktuelle Stand des Beschwerdeverfahrens ist? Immerhin sind seither zwei Monate vergangen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.