Roaming: EU-Kommission will keine zeitliche Beschränkung, aber Nutzungsverhalten der Konsumenten überprüfen

Bis zum Sommer 2017 sollen innerhalb der EU die Roaming-Gebühren fallen. Um die Telekom-Industrie zu schützen, sieht ein neuer Vorschlag der EU-Kommission eine Überprüfung vor, wie die Kunden die SIM-Karten nutzen. Das könnte Datenschutzprobleme bringen.

Mobilfunkanbieter sollen künftig überprüfen, ob sich ihre Kunden auch tatsächlich im richtigen Netz aufhalten.
CC BY-SA 2.0, via flickr/Charles Clegg

Nach ihrem Rückzieher vor knapp zwei Wochen hat die EU-Kommission heute einen neuen Roaming-Vorschlag präsentiert. Grundsätzliches Ziel bleibt weiterhin, Roaming-Gebühren bis zum Juni 2017 EU-weit abzuschaffen. Konsumenten bleiben jedoch an ihren Wohnsitz gebunden und müssen dort ausgegebene SIM-Karten verwenden, um sie ohne Aufschläge nutzen zu können. Das soll verhindern, dass EU-Bürger billige SIM-Karten im Ausland kaufen und diese anschließend an ihrem eigentlichen Wohnort verwenden.

Nicht mehr enthalten ist die ursprünglich vorgesehene 30/90-Tage-Obergrenze, die unter anderem von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker stark kritisiert worden war und die letztlich zur Überarbeitung des Pakets geführt hat.

Anbieter sollen Nutzungsverhalten ihrer Kunden überprüfen

Statt „harter“ Limits enthält der neue Vorschlag eine Reihe an „weichen“ Bestimmungen, um den Missbrauch des versprochenen Wegfalls von Roaming-Gebühren zu verhindern. Künftig sollen Netzbetreiber in Eigenregie das Nutzungsverhalten ihrer Kunden überprüfen und Aufschläge verlangen dürfen, wenn sie ein Fehlverhalten vermuten. Derzeit nennt die Kommission drei Kriterien, die zur Überprüfung herangezogen werden sollen:

  • Unerhebliche Nutzung im Heimatnetz, verglichen mit Nutzung im EU-Ausland,
  • Lange Inaktivität von SIM-Karten, die vorrangig zum Roaming eingesetzt werden,
  • Der abwechselnde Einsatz mehrerer SIM-Karten eines Kunden abseits des Heimatnetzes.
  • Zudem sollen Netzbetreiber „sofort und angemessen“ handeln dürfen, wenn massenhaft SIM-Karten eingekauft und im EU-Ausland verkauft werden.

Laut Pressemitteilung sind noch weitere, jedoch ungenannt gebliebene Kriterien denkbar (eine Anfrage an die Kommission blieb bislang unbeantwortet). Unklar bleibt, ob es reicht, gegen eine der Vorgaben zu verstoßen, oder ob mehrere erfüllt werden müssen, bevor es zu Sanktionen kommt. Derzeit sieht der Vorschlag Aufschläge von maximal vier Cent pro Minute bei Telefonaten, einem Cent bei SMS-Nachrichten und 0,0085 Euro pro verbrauchtem Megabyte vor. Bei (vorprogrammierten) Streitigkeiten sollen sich betroffene Nutzer an die jeweilige nationale Regulierungsbehörde wenden. Diese soll dann auf einer Fall-zu-Fall-Basis entscheiden, ob das Nutzungsverhalten den Vorgaben genügt.

Datenschutzprobleme und Rechtfertigungspflichten

Details und weitere Kriterien soll nun die EU-Telekommunikationsregulierungsbehörde BEREC nachliefern, die in den nächsten Wochen „sachkundigen Rat“ geben werde, erklärte Digitalkommissar Günther Oettinger auf einer Pressekonferenz. Es sei davon auszugehen, dass Netzbetreiber die Überprüfung auf Missbrauch „automatisiert“ vornehmen werden, hieß es, ohne auf potenzielle Datenschutzprobleme und Rechtfertigungspflichten einzugehen.

Mobilfunkanbietern ist natürlich jetzt schon bekannt, wo sich eine bestimmte SIM-Karte aufhält. Wenn aber solche Informationen künftig in Datenbanken landen und systematisch ausgewertet werden, ergeben sich daraus weit größere Problemfelder als womöglich überhöhte Mobilfunkgebühren. „Wir glauben, dass wir in einem halben Jahr typisierte Fälle haben werden, an denen sich alle orientieren“, zeigte sich Oettinger optimistisch. Zieht die Kommission den aktuellen Vorschlag nicht wieder zurück, muss er noch von den EU-Mitgliedsländern sowie vom EU-Parlament abgesegnet werden, um in Kraft treten zu können.

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12 Ergänzungen

  1. Und dann in ein paar Wochen so: Upsi, das dürfen wir ja garnicht, den Aufenthaltsort unserer NutzerInnen auswerten.
    Aber was soll das eigentlich? Die ganze Übung ist dazu gut, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen. Ja, Markt, das ist das wo Konkurrenz herrscht zwischen Konkurrenten.
    Wenn also genau das ausdrücklich verhindert wird – what’s the point?
    Und: ist das dann formal überhaupt legal nach EU-Recht?

    1. Der Wettbewerb unter den Providern ist der Haupt-Nutzen einer EU Regelung. Warum werden Erleichterungen für Unternehmen ohne große Verzögerung eingeführt, aber Erleichterungen für die Bürger auf die lange Bank geschoben.
      Mit den aktuellen Mini-Datenvolumen hat man von seinem Vertrag im Ausland, gerade fürs Internet, nicht viel. Ohne zusätzliche WLAN Nutzung ist das Datenvolumen schnell verbraucht.
      Nur mit mehr Wettbewerb entwickeln sich die Netze und das Preis-/Leistungsverhältnis wirklich weiter. Ohne Wettbewerb drehen wir uns weiter im Kreis.

  2. Ich habe eine Simkarte aus dem Ausland, gekauft anonym im Supermarkt. Der Netzbetreiber weiss nicht wer ich bin und ob ich Ausländer bin.
    Bin mal gespannt was da auf mich zukommt….

    1. … 5 Uhr Morgens … 5 Schwarze Männer öffnen deine Schlafzimmertür und kontrollieren deine Personalien, dann entschuldigen sie sich und buchen den Einsatz von deinem Konto ab …

      1. @Habo
        Der Gag beginnt anders.
        Als ich die Haustür aufschloss,sah ich noch den Umriss einer dunklen Gestalt aus dem Fenster meiner EG Wohnung verschwinden.
        Man hatte meine Wohnung durchsucht und dabei fast alles kurz und klein geschlagen,was mag wohl der Anlass für diesen Vandalismus gewesen sein,was hatten diese ungewünschten Besucher bloß gesucht ..?

  3. Kaufen Firmen im Ausland billig Güter, Rohstoffe und Arbeitskraft, nennt man es „Globalisierung“. Tut der Kunde das selbe, ist es „Missbrauch“. So dünn ist die Fassade, die die Bigotterie der Apologeten des freien Marktes überdeckt. Und die ganz große Ironie: Exakt die selben Leute, die bei der Netzneutralität Deregulierung und freie Hand der Provider in freien Märkten fordern, fordern nun beim Roaming die Regulierung des Marktes, damit auch bloß niemand zur Billig-SIM aus dem Ausland greifen kann.

    Da sind mir echte Turbokapitalisten fast noch lieber. Die versuchen wenigstens nicht, einen mit ihrem Bullshit-Doppeldenk für blöd zu verkaufen.

    1. Der Konsument an sich ist so dröge wie dumm. Man muss ihn schützen, vor allem aber vor sich selbst. Das Internet ist so ein Schutzraum WWW – Welt-Weit-Werben. Hier bekommt der Konsument für ihn zugeschnittene Kaufinstruktionen, und sein Fehlverhalten wird protokolliert.

  4. Künftig sollen Netzbetreiber in Eigenregie das Nutzungsverhalten ihrer Kunden überprüfen und Aufschläge verlangen dürfen, wenn sie ein Fehlverhalten vermuten.

    Dieser EU-Kommisionssprech entbehrt nicht einer gewissen Komik.

    In einem neoliberalen, globalisierten und radikal-kapitalistischen Wirtschafts- und Wertesystem soll der Konsument also ein Konsumverhalten dergestalt an den Tag legen, dass er, zu seinem eigenem wirtschaftlichen Nachteil, dafür Sorge trägt, dass sein Mobilfunkanbieter auf seine Gewinnspanne kommt.

    Alles andere ist dann nach Kommisionssprech also Fehlverhalten des Kunden.

    Die EU ist schon eine tolle Sache; es fehlt halt nur noch bei den 500 Mio. Binnenkonsumenten die richtige, nämlich EU-kompatible, wirtschaftliche Grundeinstellung.

    1. Was ist mit dem Fehlverhalten der EU-Kommission?
      Dieses Fehlverhalten führt zu stetig steigender Wahlbeteiligung bei EU-Wahlen.
      Gleich am Wahlabend wirft die EU-Kommission dann den Wählern Fehlverhalten vor.

    2. Fehlverhalten … einmal zu oft ins EU-Ausland gefahren, seid Schengen, eigentlich absurd!
      Ich bin mit meinem in Polen geklauten Saporoshez ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Saporoschez_(Automarke) ) bis nach Frankreich gefahren! Durch drei Roaminggebiete!
      Keine Kontrollen … wenn das die Terroristen wüssten!
      Jupp, auch durch Frankreich … nix …
      Bin letztens durch 2 Bundesstaaten der USA gefahren, wurde 5 x angehalten, ein defektes Rücklicht, dann haben sie einen gesucht, das KFZ das ich fuhr, passte auf die Beschreibung …
      Roaming … wer viel reist, soll also auch bespitzelt werden … die Dienste bekommen einsicht und sehen dann, in welchen Terrornetzen sich der deutsche Bürger aufhielt … welche Vorbereitungen er trifft, um eine Europaweite Revollte gegen die Kanzlerin anzustreben!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.