Peter Schaar über Entwurf des neuen Datenschutzgesetzes: „europarechtswidrig, handwerklich schlecht gemacht und datenschutzfreundlich ist es auch nicht“

Auf unserer „Das ist Netzpolitik“-Konferenz hat der Ex-Datenschutzbeauftragte Peter Schaar am Freitag seine fundamentale Kritik am Entwurf des Innenministeriums für das „Allgemeine Bundesdatenschutzgesetz“ wiederholt und ausgeweitet.

Peter Schaar bei der "Das ist Netzpolitik"-Konferenz 2016
Peter Schaar bei der „Das ist Netzpolitik“-Konferenz 2016 CC BY-SA Melanie Tweele

Schaar, der heute Vorsitzender der Europäischen Akademie für die Informationsfreiheit und den Datenschutz ist, kritisierte, dass die Auskunftsrechte von Betroffenen eingeschränkt werden sollen. Zudem bemängelte er, dass die Datenschutzaufsicht von Seiten der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit massiv eingeschränkt werden soll. Diese dürfte sich nach dem Willen des Innenministeriums nicht mehr eigenständig an das Parlament wenden.

Auch, dass die Höhe möglicher Bußgelder bei Datenschutzverstößen entgegen einer explizit anders lautenden Regelung in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) nicht angehoben werden soll, bemängelte Schaar. Dies sei „europarechtswidrig, handwerklich schlecht gemacht und datenschutzfreundlich ist es auch nicht“.

Das „Allgemeine Bundesdatenschutzgesetz“ (ABDSG) ist Teil eines geplanten Gesetzespakets, mit dem das deutsche Recht an die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst werden soll. Anfang September war der Referentenentwurf des Innenministeriums öffentlich geworden – inklusive kritischer Stellungnahmen des Justizministeriums und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Sorge vor der Symbolwirkung eines datenschutzfeindlichen Datenschutzgesetzes

Insgesamt sei von dem viel zitierten hohen deutschen Datenschutzstandards in dem Entwurf nichts zu spüren. In der aktuellen Form würde das Gesetz den Datenschutz schwächen, wo es nur gehe, so Schaar. Die Öffnungsklauseln der Datenschutzgrundverordnung würden genutzt, um die Befugnisse von datenverarbeitenden Stellen auszuweiten und die Rechte von Betroffenen einzuschränken. „Mit der Verpflichtung zu einem möglichst hohen Datenschutzniveau hat das nichts zu tun.“ Seine Befürchtung: Wenn gerade Deutschland, dessen datenschutzrechtliches Niveau bislang als vergleichsweise hoch galt, jetzt ein solches Gesetz beschließt, das nicht nur unter das Schutzniveau der DSGVO sondern auch unter das bisherige deutsche Niveau falle, wird dies Signalwirkungen für andere Länder haben. Schaar:

Soll das bessere europäische Datenschutzniveau, das so schwer errungen wurde, nun bleiben oder wird es durch nationale Ausnahmen kaputt gemacht? Wenn Deutschland so ein Gesetz bekommt, wird das auch in den anderen europäischen Ländern kommen.

Der Datenschützer beendete seinen Vortrag mit der Hoffnung, das Bundesjustizministerium möge schlimmeres verhindern – und mit einem Appell an die Zivilgesellschaft, sich zur Not gegen das ABDSG zur Wehr zu setzen.

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3 Ergänzungen

  1. Zitat:“Soll das bessere europäische Datenschutzniveau, das so schwer errungen wurde, nun bleiben oder wird es durch nationale Ausnahmen kaputt gemacht?“

    Lieber Herr Schaar, wir müssen dem internationalen Terrorismus ein Opfer bringen, auf das dieser uns nicht mehr terrorisieren möge!
    Auf dem Altar der Dämonen werden wir unsere Errungenschaft, das hohe Datenschutzniveau, freudig Opferrnnn, auf das wieder Frieden in Europa einzieht!

  2. Lieber Herr Schaar,
    so langsam scharre ich auch mit den Füßen.
    Bitte schauen Sie sich einmal die Blinde Kuh aus dem Familienministerium an. Ich meine nicht die Familienministerin, sondern ihre Suchmaschine!
    Bitte betrachten Sie die Möglichkeit die Daten der Kinder (User) zu speichern und verarbeiten oder Userprofile anzulegen.
    Bitte betrachten Sie die Möglichkeit in 30 oder 40 Jahren hierüber Einfluss auf eventuelle Topmanager oder Politiker zu nehmen, weil deren Lieblingsmusik oder Surfgewohnheit bekannt ist.
    Ist das kein Thema für den Datenschutz?
    Lieben Gruß SUSI

  3. und noch etwas lieber Herr Schaar,
    bitte betrachten Sie den Stelleninput (automatisch) aus den Internetjobbörsen in das Portal der Agentur für Arbeit und der Jobcenter.
    Meines Erachtens haben die Angestellten der beiden oben genannten Behörden keinen Kontakt mehr zu Arbeitgebern und glauben vorbehaltlos den Angaben in ihrem System.
    Meines Erachtens (Erfahrungswert) sind nicht alle Stellen zu besetzen, welche ausgeschrieben sind.
    Meines Erachtens wird hierdurch auch die Statistik der Nürnberger Auskunft nicht korrekt geführt.
    Meines Erachtens haben wir in zwei Behörden massive Probleme im Bereich elektronische Datenverarbeitung und im Umgang und der Auswertung aus diesen Systemen.
    Hierzu müsste allerdings Kontakt mit den betroffenen Ministerinnen aufgenommen werden.
    Dies ist als Bürger unmöglich, ich hatte aber bereits den Datenschutzbeauftragten der Agentur für Arbeit auf Probleme aufmerksam gemacht. Der dort angesprochene Punkt wurde geprüft, für korrekt befunden und sowohl in der Agentur für Arbeit als auch im Jobcenter für meinen Datensatz berücksichtigt.
    Meines Erachtens kann es nicht Aufgabe der Bürger sein für ihre Datensicherheit sorgen zu müssen.
    Ich war davon ausgegangen, dass die Behörden ihren Verpflichtungen nachkommen, sehe aber dort in der Praxis Probleme.
    Mit freundlichen Grüßen
    SUSI

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