Patentstreit um Flickr-Mobil-Upload: „Wir werden den Kampf fortsetzen“ (Update)

Das FBI bestätigt: Ganzen iPhone-Modellreihen ist nicht mehr zu trauen.. CC BY-NC-ND 2.0, via flickr/Christabelle‧迴紋針

flickr und twitter geolocationDas Hochladen von Bildern bei Flickr ist nur noch eingeschränkt möglich, betroffen sind die mobile App und die Mobilversion der Website. Ein Patent sei verletzt, wenn die Bilddateien von einem mobilen Gerät aus hochgeladen würden. Das teilte Flickr deutschen Nutzern per E-Mail mit:

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass das Hochladen von Bildern von Mobilgeräten auf Flickr ein Patent verletzt, weshalb wir die Funktion deaktivieren mussten. Ihr könnt Bilder aber weiterhin vom Desktop Computer hochladen.

Die Entscheidung bezieht sich auf ein Unterlassungsurteil des Münchner Landgerichts, an das sich Yahoo, der Mutterkonzern der Bilder-Plattform Flickr, zu halten habe:

As Yahoo is forced to comply with the German court order, you unfortunately cannot upload photos to Flickr via your mobile device while you are in Germany.

Deswegen sei der Upload von Bilder von Smartphones und Tablets aus nun vorerst nicht mehr möglich. Yahoo verlautbart aber, dass die Entscheidung für falsch gehalten werde und es geplant sei, Berufung einzulegen:

We also believe the infringement ruling itself is incorrect. We will appeal it but a decision will not be issued for at least a year.

Man rechne damit, dass frühestens in einem Jahr eine neuerliche Entscheidung gefällt werden wird. Das aktuelle Urteil hat die TLI Communications GmbH erstritten, die den Patentverstoß moniert.

Yahoo gibt sich aber kämpferisch und verspricht, den gerichtlichen Streit im Sinne der deutschen Nutzer fortzusetzen, da man nicht nur keine Patentverletzung erkennen könne, sondern das Patent auch für unwirksam halte:
TLI patent

Yahoo firmly believes that we do not infringe TLI’s patent and that the patent is invalid, and we’ll continue to fight this court decision for you and all of our users in Germany.

Die TLI Communications GmbH hat mehr als ein halbes Dutzend weitere Verfahren beim Münchner Landgericht sowie drei weitere Verfahren vor dem Bundespatentgericht in München zu laufen. Gegner sind neben Yahoo auch die sonstige Hautevolee des Silicon Valley: Facebook, Instagram, Google, Tumblr, Twitter und Pinterest.

Update: Wegen Nachfragen haben wir eine graphische Darstellung des Patents eingefügt: Das Patent schützt laut Urteil den dargestellten technischen Vorgang (eigene Darstellung):

Die roten Punkte auf dem Bild oben markieren Geolokationsangaben bei Flickr, die blauen Punkte bei Tweets auf Twitter, weiße Punkte bei beiden. Gezeigt ist das Stadtgebiet von Rom.

Bild von Eric Fischer, Bildlizenz: CC BY 2.0

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6 Ergänzungen

  1. Was soll daran denn ein Patent ergeben, das ist ja ein ganz normaler Vorgang in der digitalen Fotonutzung – ohne jegliche Schöpfungshöhe?!

    1. Patente haben mit Schöpfungshöhe ( das gehört zu Urheberrecht) nichts gemein. Patente schützen eine technologische Neu – oder Weiterentwicklung für 20 Jahre. Würde man das abstellen, würde nichts in den Fortschritt entwickelt werden. Rechnet man allein ca 5 jahre, die nötig sind nach Patent Einreichung eine Technologie auf den markt zu bringen, da sind 15 Jahre Wertschöpfungsphase nicht viel.

  2. TLI Communications GmbH ist eine Tochtergesellschaft des US-Patentverwerters Marathon
    https://www.platow.de/index.php?option=com_k2&view=item&id=112763:noerr-geht-fuer-tli-erfolgreich-gegen-yahoo-und-pinterest-vor&Itemid=142

    Das Original (PDF, 15 Seiten) findet sich beim EPO:

    (1) Klicken auf: Publication EP 0814611 B1 20020828 (DE)
    https://data.epo.org/gpi/EP0814611B1-Communication-system-and-method-for-recording-and-managing-digital-images

    (2) Klicken auf: Publication Type: B1 Patent specification
    Dokument enthält am Ende die Rechteinhaber seit 1997
    https://register.epo.org/application?number=EP97108926&tab=main

    (3) PDF, 15 Seiten. Auf Seite 14 kann man sich ansehen, was man alles patentieren kann
    https://data.epo.org/publication-server/pdf-document?pn=0814611&ki=B1&cc=EP

  3. Naja, etwas komplexer als die Grafik versucht zu banalisieren, ist die patentierte Technik dann doch…. Wo ist das Problem ? Die genannten Firmen haben die Option lizenzen zum Einsatz der ( annerkannt patentfähigen) Technologie zu erwerben. So wie es sich in der Geschäftswelt gehört. Das dem Trick sich fremde Geistesschöpfung und deren Wertschöpfung einfach kostenlos einzuverleiben, wie es z.b Youtube macht, einen Riegel vorgeschoben wird, ist zu begrüßen. KOsten all die Dienste Geld, da ja lizenzgeber bezahlt werden müssen, dann wird es vielleicht auch endlich mal den Nutzern klar, dass die Dienste nicht umsonst sind, sondern nur deshalb so billig, weil der Datenabgriff bislang als Zahlungsmittel genügte.

    1. Ist das Ironie oder sehe ich die Ironietags nicht?
      Der Vorgang eines Bilderuploads ist nicht patentierbar, das ist Alltagswissen.
      TLI Communications GmbH wegen Missbrauchs des Patentsystems die Betriebserlaubnis entziehen und Ende. Schadensersatzklagen gegen die TLI und deren Geschäftsführer zulassen. Dann können sie künftig im Jobcenter versuchen, den Vorgang des Antragausfüllens und Abgebens zu patentieren. Solche Unternehmen braucht kein Mensch.

    2. Das Patent ist in einem Jahr abgelaufen. Die offenen Verfahren haben meiner Meinung nach eher mit den Schadensersatzforderungen von TLI zu tun. Hier geht es um mehrstellige Millionenbeträge!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.