Neue TiSA-Leaks: Handelsinteressen gehen vor Datenschutz, Netzneutralität und IT-Sicherheit

Die Verhandlungen für das Freihandelsabkommen TiSA gehen in die letzten Runden. Wir veröffentlichen zusammen mit Greenpeace neue, bislang geheim gehaltene TiSA-Papiere. Das Abkommen torpediert in seiner jetzigen Form Datenschutz und Netzneutralität, öffnet privatisierter Zensur Tür und Tor und gefährdet die IT-Sicherheit.

tisaleaks

Die Auswirkungen von TiSA, dem Trade in Services Agreement, auf Datenschutz, Netzneutralität und andere netzpolitische Themenfelder werden chronisch unterschätzt. Die Verhandlungen zu dem Handelsabkommen für Dienstleistungen mit insgesamt 23 Verhandlungspartnern stehen jetzt kurz vor ihrem Ende. Wir veröffentlichen hier zusammen mit Greenpeace exklusiv neue Papiere, in denen sich bereits in vielen Teilen finale Formulierungen des Abkommens befinden. Es lässt sich ablesen, welche Konsequenzen TiSA für Onlinehandel und Dienstleistungen in der digitalen Welt haben wird.

Dieser Artikel ist eine ausführliche Analyse zu den TiSA-Papieren. Wer sich einen ersten Überblick über die wichtigsten Punkte verschaffen will, findet diesen in: „TiSA-Leaks im Überblick: Grundrechte sollen für den freien Handel ausgehebelt werden – auch im Internet“.

Überblick

„Verhandlungen nicht geheim, aber auch nicht öffentlich“

Die Auswirkungen von TiSA lassen sich nur durch Leaks verschiedener Organisationen im Vorfeld beurteilen, denn verhandelt wird wie bei TTIP geheim. Auch wenn die EU-Kommission das gerne anders darstellt:

Sind die Verhandlungen für TiSA geheim?

Nein. Handelsverhandlungen finden nicht öffentlich statt, aber sie sind nicht geheim.

Laut EU-Kommission informiere man regelmäßig den Rat der EU und das EU-Parlament. Die Öffentlichkeit wird über offizielle Positionierungen der EU hinaus im Unklaren gelassen. Daher sind wir, wie bereits beim Freihandelsabkommen TTIP für den Handel mit Waren, auf Leaks angewiesen.

Lobbyisten hautnah mit dabei

Während die Kritik aus der Zivilgesellschaft anhand bisher veröffentlichter Verhandlungsstände ignoriert wird, bekommt eine andere Gruppe mehr Gehör: Lobbyisten aus der Industrie. In einer Tagesordnung zu einem TiSA-Meeting am 17. und 18. Oktober wird klar, wie eng der Kontakt zwischen Dienstleistungsbranche und TiSA-Verhandlern ist.

Am 17. Oktober organisierte CSI, die Coalition of Services Industries in den Räumen von Microsoft einen Empfang. CSI ist ein Interessensverband der US-Dienstleistungswirtschaft und betreibt Lobbying für „einen wettbewerbsorientierten Dienstleistungshandel auf dem globalen Markt“. Zu den Mitgliedern von CSI gehören diverse Marktschwergewichte: Microsoft, MasterCard, Cisco, IBM und Facebook sind nur fünf aus fast 40 Teilnehmern.

Das Mittagessen der TiSA-Gruppe am zweiten Tag wurde von nicht näher genannten „Wirtschaftsakteuren“ veranstaltet – eine gute Gelegenheit um im informellen Rahmen für die eigenen Interessen zu werben. Die Zivilgesellschaft hingegen muss leider draußen bleiben.

Das waren längst nicht die einzigen Gelegenheiten für Wirtschaftslobbyisten, ihre Meinungen zu TiSA direkt an die Verhandlungspartner zu bringen. Aus einer Informationsfreiheitsanfrage im letzten Jahr gingen zahlreiche Dokumente zu Lobbytreffen im Rahmen der Verhandlungen hervor.

Netzpolitisch relevanteste Teile von TiSA befinden sich sowohl Kerntext, den Wikileaks im September veröffentlichte, als auch in den Anhängen zu Electronic Commerce und Telecommunications Services – also zu Onlinehandel und Telekommunikationsdienstleistungen. Mit Fortschreiten des Verhandlungsstandes kristallisiert sich heraus, welche und wessen Positionen die Teilnehmerstaaten vertreten.

Handelsfreiheit über alles

Nicht nur im Bereich Netzpolitik schränkt TiSA das Recht der teilnehmenden Staaten ein, Dinge selbst zu regeln. Im Kerntext steht zwar, dass die Teilnehmer „das Recht zur Regulierung“ anerkennen. „Anerkennen“ ist ein dehnbarer und unverbindlicher Begriff, der zusätzlich an vielen Stellen wieder relativiert wird: Die Regulierungen einzelner Staaten dürfen keine „nicht zu rechtfertigende Diskriminierung“ und kein „Handelshemmnis“ darstellen.

Bei einem Abkommen, dessen Hauptanliegen die Beseitigung von Handelshindernissen ist, ist ein Handelshemmnis durch nationale Regulierungen schnell herbeiargumentiert – nationale Regulierungsspielräume werden dann wirkungslos.

TiSA und Datenschutz

Die EU-Kommission versucht seit Beginn an den Eindruck zu erwecken, TiSA habe keinerlei negative Auswirkungen auf Datenschutzgesetze:

TiSA wird die Länder in keiner Weise an der Anwendung der Bestimmungen über Vertraulichkeit und Datenschutz hindern.

Was die Kommission nicht verrät: Das gilt nur, solange Datenschutz nicht den „freien Fluss von Daten“ behindert. Das ist nicht nur im Anhang zu „Electronic Commerce“ ausgeführt, sondern bereits im Kernteil des Handelsabkommens. Am weitesten mit ihrer Forderung nach freien Datenflüssen gehen die USA.

Freie Datenflüsse: Ohne Rücksicht auf Datenschutz

Bild: CC BY-SA 2.0 via flickr/Susanne Nilson, Bearbeitung von wetterfrosch
Bild: CC BY-SA 2.0 via flickr/Susanne Nilson, Bearbeitung von wetterfrosch

Diese Haltung der USA ist nicht neu. Auf einem Treffen des US Export Council drückten Noch-US-Präsident Barack Obama und Vertreter von Firmen wie Boeing und IBM Bedauern darüber aus, dass nach Snowden viele Länder den USA bezüglich des Datenschutzes skeptisch gegenüberstehen und daher vermehrt auf eigene Anbieter setzen anstatt die Daten ihrer Bürger den USA anzuvertrauen.

Im aktuellen Verhandlungsstand besteht der Artikel zu „Movement of Information“ im Anhang zu Onlinehandel aus drei Punkten. Jeder Teilnehmer soll das Recht haben, seine eigenen Bedingungen für elektronischen Datentransfer durchzusetzen. Was gut klingt, wird im zweiten Absatz wieder relativiert: Niemand soll einen Diensteanbieter dabei einschränken dürfen, Daten innerhalb und außerhalb des Staatsgebiets eines Teilnehmers zu übertragen, darauf zuzugreifen, sie zu verarbeiten oder zu speichern. Im dritten Teil wird noch einmal wiederholt, dass einzelne Teilnehmer Datenschutzmaßnahmen auferlegen können – solange sie keine Handelshemmnisse darstellen.

Den USA geht das nicht weit genug. Aus einem Non-Paper, das wir auch veröffentlichen, lässt sich ablesen, dass die USA den ersten Punkt des Artikels ersatzlos streichen wollen. Also: Keine Anerkennung, dass Staaten ihre eigenen Datenschutzregeln anwenden dürfen. Dieses Non-Paper wurde Ende Oktober von der EU-Kommission an den Ausschuss für Handelspolitik des Rates der EU weitergegeben. Noch findet sich diese Position nicht im Verhandlungstext, in der nächsten Runde könnte sich das bereits ändern.

Engagement aus der Schweiz

In dem Kampf um stärkere Datenschutzvorkehrungen gibt es einen unbeirrbaren Verhandler: die Schweiz. Auch wenn sie sich angesichts der Verhandlungsmacht größerer Staaten kaum durchsetzen können wird: Die Vorschläge der Schweiz sind die einzigen Lichtblicke in TiSAs Datenschutz-Artikeln. Die Schweiz will ihre eigenen Datenschutzregeln anwenden dürfen und plädiert dafür, dass alle Beteiligten ihre Möglichkeiten zur Durchsetzung von Datenschutzgesetzen und -regulierungen stärken und sich somit an starken Datenschutzregeln orientieren sollen.

Die Mehrheit verfolgt einen anderen Kurs. Es sollen „Prinzipien und Richtlinien relevanter internationaler Gremien“ berücksichtigt werden. Welche das sind, wird nicht definiert. Zu befürchten ist dadurch eine Orientierung nach unten, eine Orientierung an schwachen Datenschutzstandards. Eine Anpassung an den kleinsten gemeinsamen Nenner.

Die Haltung einzelner Länder drückt sich auch in vermeintlichen Kleinigkeiten aus. So will die Schweiz, dass die Beteiligten „umfangreiche“ Informationen über ihre Datenschutzmaßnahmen beim Onlinehandel veröffentlichen. Das Wörtchen „umfangreich“ gefällt nicht allen: Australien, Kanada, Südkorea, Neuseeland und die USA setzen sich gegen diesen Zusatz ein. Sie weigern sich so, Nutzer umfassend aufzuklären und ihnen verständliche und vollständige Informationen bereitzustellen, was mit ihren Daten passiert.

EU ist über Datenschutz in TiSA zerstritten

Was sagt die EU bei den Verhandlungen zum Datenschutz in TiSA? Welche Positionen bezieht sie? Bisher: Keine.

Das erstaunt, besonders vor dem Hintergrund der EU-Datenschutzgrundverordnung, die EU-Politiker als Meilenstein und als Garant für einen starken Schutz der Privatsphäre feiert.

Hinter den Kulissen sieht es anders aus: Laut einem Bericht von Borderlex ist die EU „gelähmt von internen Streitigkeiten über Privatsphäre“. Es ist noch nicht lange her, dass die Safe-Harbor-Vereinbarung zum freien Datenaustausch mit den USA vom Europäischen Gerichtshof gekippt wurde. Der Nachfolger Privacy Shield handelte sich Kritik von Datenschützern ein. Es wird schwierig, unter diesen Vorzeichen eine Vereinbarung zum freien Datenaustausch mit noch weiteren Handelspartnern zu rechtfertigen. Vor allem da diese zum Teil keinerlei Datenschutzgesetze und -regelungen erlassen haben, wie etwa der Verhandlungspartner Pakistan.

Eine Hauptrolle in den EU-Streitigkeiten spielt Frankreich. Dessen Regierung ist der Auffassung ist, dass die Haltung zu Datenschutzfragen in der EU und den USA deutlich divergiert und Datenschutz am besten überhaupt nicht in TiSA geregelt werden sollte.

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Am 17. November verkündete EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström ihren zukünftigen Kurs [Paywall] zu Datenflüssen bei den TiSA-Verhandlungen. Sie machte deutlich: „Keine Daten, kein Handel“ und kritisierte Beschränkungen als teilweise „rein protektionistisch“. Es wurde deutlich, dass sie die TiSA-Bestimmungen zum Datenschutz tolerieren will. Die EU solle lieber Vorbild sein und andere von ihren Datenschutzstandards überzeugen.

Daten müssen nicht mehr in der EU gespeichert werden

Direkt verknüpft mit Fragen des Datenschutzes sind auch die Standortbestimmungen in TiSA, oder besser: abgeschaffte Standortbestimmungen. Seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzrichtlinie 1998 mussten Daten von europäischen Bürgern in der EU gespeichert werden, es sei denn, das Empfängerland konnte gleichwertige Datenschutzstandards garantieren.

Laut dem derzeitigen Entwurf von TiSA dürfte niemand mehr verlangen, dass Daten auf dem eigenen Staatsgebiet gespeichert werden oder Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, einen Firmenstandort auf dem Territorium haben müssen.

Diese Regelung würde Unternehmen in der EU einen zentralen Wettbewerbsvorteil wegnehmen: Denn die profilieren sich derzeit damit, besseren Datenschutz als US-Unternehmen zu gewährleisten und versprechen sich davon einen Marktvorteil. Für die EU wäre die Aufweichung der Standortvoraussetzungen, ebenso wie die Unterhöhlung der Datenschutzvorschriften, demnach nicht nur ein Rückschritt beim Grundrechtsschutz, sondern auch ein möglicher wirtschaftlicher Nachteil.

Ein Nachteil für die Verbraucher entsteht auch dadurch, dass es deutlich erschwert wird, bei Datenschutzverstößen zu klagen. Schon jetzt ist der Klageweg außerhalb der EU langwierig und kompliziert. Der Anfang des Jahres verabschiedete US Judicial Redress Act sollte das Problem mindern und EU-Bürgern einen einfacheren Rechtsweg bei Datenschutzbeschwerden in den USA ermöglichen. Trotzdem bleibt der Weg steinig: Erst muss der Verwaltungsweg beschritten werden, um dann mit Glück vor ein Gericht ziehen zu können. Noch dazu ist es ein Leichtes für Ministerien in den USA, Europäern Klagerechte zu entziehen. Sollten Daten als relevant für Strafverfolger oder die – flexibel auslegbare – nationale Sicherheit eingestuft werden, ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Eine Klage wie die von Max Schrems gegen Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof würde ungleich schwieriger, sobald ein Unternehmen nicht mehr in Europa vertreten ist. Er klagte gegen Facebook aufgrund von Datentransfers in die USA, da dortige Geheimdienste so einfachen Zugriff auf die Daten europäischer Menschen bekommen. Mit europäischer Datenschutzgesetzgebung ist das heute nicht vereinbar – TiSA könnte diese Gesetzgebung hinfällig machen.

Freie Hand beim Schutz „wesentlicher Sicherheitsinteressen“

Ein von der USA eingebrachter und mittlerweile von Pakistan und Mauritius unterstützer Passus schleust den unbegrenzten Zugriff für Geheimdienste und Strafverfolger in TiSA ein:

Keine Regelung im Anhang zu Electronic Commerce soll irgendeinen beteiligten Staat daran hindern jedwede Maßnahmen zu ergreifen, den er für den „Schutz eigener, wesentlicher Sicherheitsinteressen“ als notwendig befindet.

Gegenstimmen gibt es bisher nicht, nur Japan will den gummiartigen Begriff der „wesentlichen Sicherheitsinteressen“ näher definiert wissen. Damit würden die USA es weiter schaffen, vorbehaltlos und durch ein Handelsabkommen legitimiert, Personen und Firmen zu überwachen.

Netzneutralität: Ein kleines Wort macht einen großen Unterschied

Datenschutz ist längst nicht das einzige Thema, dass in TiSA Bauchschmerzen bei netzpolitischen Themen verursacht. Genauso wie die Privatsphäre ist auch die Netzneutralität in Gefahr. Ein Bekenntnis, dass Netzneutralität wichtig sei, findet sich bereits als finalisiert gekennzeichnet im Text.

Soll es Überholspuren im Internet geben oder werden alle Daten gleich behandelt? USA und EU sind sich nicht einig - CC BY-NC-SA 2.0 via flickr/tico_josefco
Soll es Überholspuren im Internet geben oder werden alle Daten gleich behandelt? USA und EU sind sich nicht einig – CC BY-NC-SA 2.0 via flickr/tico_josefco

Wie so oft steckt der Teufel im Details. In nur einem einzigen Wort werden die unterschiedlichen Interessen der EU und USA deutlich. Während die EU ein Gebot von non-discriminatory – nicht-diskriminierendem – Netzwerkmanagement verankern will, stellen sich USA (und Kolumbien) dagegen. Sie wollen die Beschränkungen von Netzwerkmanagement nur mit dem Ausdruck reasonable – begründet – einschränken. Und Begründungen für sogenannte Überholspuren im Internet und die Bevorzugung von kostenpflichtigen Spezialdiensten dürften die Anbieter schnell finden. Auch das Blockieren und Filtern von Inhalten wird dadurch zwar prinzipiell verboten, ein Schlupfloch bleibt bestehen.

Die EU will im Text die Anerkennung der Wichtigkeit verankern, dass Nutzer auch selbst frei Inhalte im Internet verbreiten dürfen. Thomas Lohninger, Autor bei netzpolitik.org und Geschäftsführer des Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich, kommentiert:

Internetnutzer sollten nicht nur die Freiheit haben Dienste zu nutzen, sondern auch selbst Dienste anzubieten. Schließlich sind wir im Internet nicht nur Konsumenten, sondern können auch selbst unsere eigenen Dienste betreiben. Die andere Änderung ist noch wichtiger. Sollte „non-discriminatory“ gestrichen werden, wäre die Tür für das Drosseln von Diensten geöffnet und auch das Verbot von Zero-Rating könnte damit argumentiert werden.

Dass die USA eine eindeutige Verankerung von Netzneutralität verhindern wollen, kommt unerwartet. Im Sommer hatte ein US-Bundesgericht eine Klage der Telekom-Branche abgewiesen, die sich gegen starke Regeln zur Netzneutralität zu wehren versuchte. Im Sommer 2015 in den USA erlassene Regelungen stärkten die Netzneutralität. Nach der Wahl Donald Trumps zum zukünftigen US-Präsidenten wurde Besorgnis geäußert, dass er diese in seiner kommenden Amtszeit wieder kippen wird.

Der Vorschlag der USA für den TiSA-Abschnitt zur Netzneutralität zeigen, dass schon in der Amtszeit Obamas eine Schwächung der Netzneutralität geplant war – durch die Tür des Handelsabkommens.

Intransparenz von Quellcode: Gefahr für IT-Sicherheit

Mit TiSA würde auch verboten werden, die Offenlegung von Quellcode von Software-Anbietern zu verlangen. Das birgt Potenzial für Sicherheitslücken. Gerade bei Netzwerkinfrastruktur wie Routern können sich lange unentdeckte Sicherheitslücken drastisch auf viele Verbraucher zur gleichen Zeit auswirken. Dazu kommen mögliche Hintertüren. Es ist bekannt, dass sich Geheimdienste wie die NSA gern durch die Manipulation von Standards und die Nutzung von Sicherheitslücken Zugang zu Sytemen verschaffen.

Bild: CC BY-SA 2.0 via flickr/MarcelG, Bearbeitung von wetterfrosch
Bild: CC BY-SA 2.0 via flickr/MarcelG, Bearbeitung von wetterfrosch

Noch deutlicher wird das Sicherheitsrisiko, wenn man an Software in kritischen Infrastrukturen denkt. Für diese gab es in vorigen Versionen von TiSA den Vorschlag, eine Ausnahme zu machen. Im aktuell veröffentlichten Vorschlag ist diese Ausnahme nicht mehr zu finden. Eine Atomkraftwerkssteuerung, deren Software nicht mehr am Quellcode überprüft werden darf, ist ein nicht hinnehmbares Sicherheitsrisko. Dass Veränderungen an Programmen zur Sicherstellung nationaler Gesetzesvorschriften verlangt werden dürfen, beruhigt bei der teilweisen Unüberprüfbarkeit der Umsetzung kaum.

Interaktive Computerdienste: Freifahrtschein für privatisierte Zensur

Im aktuell geleakten TiSA-Verhandlungsstand ist ein neuer Artikel im Anhang zu Electronic Commerce aufgetaucht. Auf alleinige Initiative der USA enthält der bisher nicht einmal nummerierte Artikel zu „Interactive Computer Services“ Regelungen zur Haftung von Serverbetreibern für Inhalte auf ihren Webseiten. Oder genauer: Für die Löschung von Inhalten.

Der Begriff der interaktiven Computerdienste ist dabei extrem breit definiert:

Interaktive Computerdienste sind alle Systeme oder Dienste, die elektronischen Zugang mehrerer Nutzer zu einem Server bereitstellen oder ermöglichen.

Die Anbieter und auch Nutzer solcher Dienste sollen nicht wie Inhalteanbieter behandelt werden und wie solche haften, wenn sie die Inhalte der Plattformen nicht selbst erstellt haben. Zusätzlich bekommen Anbieter und Nutzer einen Freifahrtschein dafür, Inhalte zu löschen oder zu blockieren, die sie als subjektiv „schädlich oder anstößig“ befinden – mit selbst gewählten technischen Mitteln.

Das öffnet Tür und Tor für die Privatisierung von Zensur. Das prominenteste Beispiel dafür ist sicherlich Facebook. Schon oft entspann sich eine Debatte um Facebooks Löschpraktiken und Community-Standards. Das führt dazu, dass Hasspostings teilweise lange stehenbleiben, während Darstellungen von Brüsten und Nacktheit keine Chance haben, selbst wenn sie keinen pornographisches Charakter haben.

Eine neue Stufe der Absurdität erreichte die Nacktheitszensur durch Facebook als das ikonografische und mit dem Pulitzer-Preis prämierte Foto des „Napalm-Mädchens“ gelöscht wurde. Dass nach massiver öffentlicher Kritik von Facebook eingelenkt wurde, löst das Problem des intransparenten Monopols für die Definition angemessener Inhalte nicht. Mit dem TiSA-Artikel zu interaktiven Computerdiensten müssten sich Anbieter in Zukunft nicht einmal mehr für ihre Löschpraktiken rechtfertigen, Willkür wäre durch einen Vertrag als Konsens manifestiert. Sie hätten die Macht, selbst zu definieren, welche Inhalte und Meinungen erwünscht sind – und welche nicht.

Werbe-Spam: Opt-In, Opt-Out oder nur „minimieren“?

spam

Zu Onlinehandel gehören auch Werbenachrichten und Spam. Die gute Nachricht: Spam soll eingedämmt werden. Die Verhandlungspartner haben sich auf Regeln geeinigt, laut denen unverlangte Werbe-Nachrichten dem Empfänger die Möglichkeit geben müssen, den weiteren Empfang der Nachrichten zu unterbinden, also sich aus dem Werbeverteiler auszutragen. Alternativ zu dieser Opt-Out-Option besteht auch eine Opt-In-Variante, sodass der Versand von Nachrichten erst nach vorheriger Zustimmung erfolgen darf.

Ein Vorschlag, der unter anderem von den USA eingebracht wurde und von der EU abgelehnt wird, besteht darin, festzuschreiben, dass unaufgeforderte Werbemails minimiert werden sollen Das würde einen großen Interpretationsspielraum bieten. Nutzer wären so nicht vor weiteren Werbespam-Schwemmen geschützt.

Die EU will vorausschauend auch die Verbreitung von Werbung über Kanäle außerhalb der klassischen Mails regulieren. Mails sind längst nicht mehr die einzigen Kanäle, über die Werbung verteilt wird. Whatsapp ist vor kurzem dazu übergegangen, Nutzerdaten an Facebook weiterzugeben, um Nutzern personalisierte Werbung senden zu können. Diese Änderung der Geschäftsbedingungen hat Widerstand hervorgerufen, unter anderem von der Artikel-29-Datenschutzgruppe, die aus Vertretern nationaler Datenschutzbehörden in der EU besteht.

Authentifizierung und Signaturen: Spielraum für nationale Regelungen

Der Abschnitt zu Authentifizierungen und Signaturen ist bereits fertig verhandelt. Im Grundsatz legt er fest, dass Signaturen nicht mit dem Argument abgewiesen werden dürfen, dass sie in elektronischer Form erfolgen. Transaktionspartner erhalten die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, welche Authentifizierungsmethoden sie für angemessen halten.

Im Klartext heißt das: Findet eine Transaktion – beispielweise beim Onlinekauf – statt, ist es Sache der Beteiligten, wie sie sich gegenseitig identifizieren und authentifizieren.

Den einzelnen Staaten wird hier vergleichbar viel Spielraum gegeben, nationale Regelungen und Voraussetzungen anzuwenden. Sie dürfen für „eine bestimmte Art von Transaktionen“ verlangen, dass Zertifikate von zugelassenen Organisationen ausgestellt sein müssen oder bestimmten Standards genügen müssen. Das schließt Anforderungen an kryptographische Methoden oder Schlüssellängen ein. Was diese „bestimmten Arten von Transaktionen“ sein dürfen, spezifiziert der TiSA-Text nicht. Es liegt jedoch nahe, dass vor allem bei rechtlich bindenden Vorgängen Vorgaben gemacht werden.

Roaming soll transparenter werden

Der Anhang zu Telekommunikationsdiensten regelt nicht den Onlinehandel sondern vor allem die Arbeit von Telekommunikationsprovidern. Er enthält sowohl positive als auch kritische Punkte. Problematisch ist, dass nicht eindeutig definiert ist, was unter die Kategorie „öffentliche Kommunikationsdienste“ fällt, für die der Anhang gilt. Explizit genannt sind Anbieter von Telefon- und Internetzugängen, aber der Zusatz „unter anderem“ lässt Interpretationsspielraum. Vorstellbar ist auch, dass Voice-over-IP-Dienste und Instant-Messaging-Anbieter unter die Definition fallen könnten.

Aus Gründen der Dienstleistungsfreiheit sollen Anbieter in allen teilnehmenden Ländern ihre Dienste anbieten können und zu angemessenen, nicht-diskriminierenden und transparenten Preisen auch Zugriff auf Telekommunikationsinfrastruktur bekommen können, beispielsweise auf Glasfaserleitungen.

Wie ein Fortschritt klingen die Bestimmungen für Roaming und internationale Standards. Roaming im internationalen Raum soll für die Endkunden transparenter und vergleichbarer werden. Ebenso soll es für Nutzer einfacher werden, die Geräte ihrer Wahl zu nutzen. Standards für Telekommunikationsnetze sollen kompatibel sein. Das Problem, dass man beispielsweise in Japan nur mit manchen Mobiltelefonen kommunizieren kann, da es keine durchgängige GSM-Unterstützung gibt, dürfte damit passé sein.

Wie geht es weiter?

Die TiSA-Verhandlungen sollten ursprünglich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Laut einem Dokument des Rates der EU sieht der Zeitplan die nächste Verhandlungrunde Anfang Dezember bei einem Treffen in Genf vor. Berichten zufolge sollte dies die finale Verhandlungsrunde werden, in denen letzte strittige Punkte ausdiskutiert werden. Doch danach sieht es mittlerweile nicht mehr aus.

Ein wichtiger Grund dafür sind die oben beschriebenen Spannungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Punkt des Datenschutzes, aufgrund derer eine EU-weite Positionierung nicht möglich war. Ein weiterer Punkt spricht für Verzögerungen: Die Wahl Donald Trumps zum nächsten US-Präsidenten.

USA: Donald Trump und TiSA

Trump hat wärend seines Wahlkampfes aggressiv gegen das Handelsabkommen TTIP gewettert und angekündigt, das Abkommen platzen zu lassen. Trumps Meinung zu TiSA ist unklar. Ein Handelsvertreter aus den USA äußerte gegenüber POLITICO eine Vermutung:

Ich bezweifle, dass die Trump-Regierung sich besonders viele Gedanken über TiSA gemacht hat.

Die Neue Züricher Zeitung berichtete davon, dass im November die TiSA-Verhandlungen aus diesem Grund ins Stocken gerieten. Laut einigen an den Verhandlungen beteiligten Diplomaten waren sich die US-Vertreter plötzlich nicht mehr sicher, ob ihr Verhandlungsmandat weiterhin Bestand habe. Die ursprünglich finale anvisierte Verhandlungsrunde im Dezember ist daher laut Insidern in Genf [Paywall] abgesagt.

Eine Weigerungshaltung Trumps wie gegenüber dem Handelsabkommen für Waren, TTIP, befürchtet man jedoch nicht. Trumps Abneigung gegen TTIP „beträfe vor allem Massnahmen zur Liberalisierung des Güterhandels, die der amerikanischen Industrie zusetzten“. Von TiSA, dem Dienstleistungsabkommen, sei das nicht zu befürchten.

EU: TiSA ist ein deutlicher Rückschritt

TiSA ist eine Gefahr für Datenschutz, Netzneutralität, IT-Sicherheit und einiges mehr – nicht nur für das Internet. Viele dieser Punkte werden von den USA vertreten. Die USA und die EU sind die zwei größten Handelsräume der Welt und damit die schwergewichtigsten Verhandlungspartner. Für die EU stellt sich bei TiSA nur immer wieder die Frage: Was hat die EU überhaupt davon, ein solches Abkommen wie TiSA einzugehen?

Für die digitale Welt und Wirtschaft in der EU wäre TiSA in seiner jetzigen Form ein Hindernis. In Hinblick auf wirtschaftliche Aspekte, aber auch auf Grundrechtsschutz. Viele der Fortschritte, die in den letzten Jahren in der EU-Datenschutzgrundverordnung und den Regeln für Netzneutralität erstritten wurden, würde die EU aufgeben. Sie würde Grundrechte dem Freihandel mit Dienstleistungen opfern und sich unglaubwürdig machen.


Tagesordnung

TiSA meeting, October 17-18, 2016

Washington, DC

Monday, October 17, 2016

USTR Annex
1724 F Street, NW
Washington, DC

10:00 – 13:00 Morning session

13:00 – 14:00 Light lunch to be provided

14:00 – 17:30 Afternoon session

18:00 – 19:30 Reception hosted by CSI – Microsoft Innovation & Policy Center, 901 K Street, NW, 11th floor, Washington, DC 20001

Tuesday, October 18, 2016

American Foreign Service Association
2101 E Street, NW
Washington, DC

09:00 – 12:00 Morning Session

12:30 – 14:00 Luncheon hosted by business stakeholders at the Ronald Reagan Building, International Gateway Room

14:30 – 18:00 Afternoon session


Non-Paper der USA

Article 2: Movement of Information

1. No Party may prevent a service supplier of another Party from transferring or processing information, including personal information, within or outside the Party’s territory, where such activity is carried out in connection with the conduct of the service supplier’s business.

2. Notwithstanding paragraph 1, a Party may adopt or maintain any measure that imposes conditions on the transfer of personally identifiable information, provided that the measure is necessary for the protection of personal privacy and is not applied in a manner which would constitute a means of arbitrary or unjustifiable discrimination or a disguised restriction on trade.

30 Ergänzungen

  1. Das mit den Spezialdiensten habe ich jetzt gar nicht in dem PDF gefunden. Werden in den Papieren wirklich Spezialdienste als Transportklasse innerhalb des Internet definiert? Also abweichend von der geltenden EU-Verordnung 2015/2120 wo ja Spezialdienste als TK-Dienste neben dem Internetzugangsdienste definiert sind – also gerade keine Überholspuren im Internet sind?

    Das wäre ja mal interessant, dann würde die EU ja entgegen der eigenen Verordnung verhandeln.

    1. Es findet sich ja nichtmal das Wort „net neutrality“ explizit, aber Article 7 regelt genau das. Und klar, da steht nichts von Spezialdiensten im Text, aber wenn „non-discriminatory“ wegfiele, wäre das ein Freischein, Spezialdienste einzuführen.

      1. Ah. Das ist der Spin.

        Aber dennoch, momentan sind gemäß Verordnung 2015/2120 Überholspuren im Internet verboten. Das würde sich also beißen.

        1. Jap, das beißt sich. Genau wie die Datenschutzregelungen. Und die Gefahr ist, dass im internationalen Handel TiSA die Verordnung überschreiben könnte.

          1. Allerdings: Sie haben ja den „reasonable network management“ drin. Falls der so verstanden wird wie der „reasonable traffic management“ in der EU-Verordnung, wäre das ja ganz in Ordnung, da der ja „application-agnostic“ unabhängig Sender Empfänger usw. sein muss.
            Dass man mit dem Begriff „non-discriminatory“ aus technischer Sicht Probleme haben kann, verstehe ich. Schließlich ist ja das Traffic Management per se immer diskriminierend (Warteschleifenmanagement + Routingentscheidungen). Könnte zu endlosen Diskussionen und Beschwerden führen.
            Aber klar kann auch ein Einfallstor sein, dass weiter ausgebaut werden könnte/wird.

  2. Es gilt eine einfache Grundregel. Abkommen mit den USA sind neuerdings nicht freiheits,- und demokratiefördernd, sondern damit behaftet diese Grundrechte einzuschränken, zu unterwandern und für eigene Interessen auszuschlachten.

    Oder ganz einfach gesagt, nach dem großen Lauschangriff der USA und der jetzigen Machtverschiebung darf man den USA, bzw. der Regierung in keisterweise trauen. Alles ist darauf ausgelegt den großen Skandal ganz einfach zu legalisieren.

    Das Internet nähert sich somit wieder ein ganzes Stück seinem eigenen Scheitern durch politisch ganz üble Einflüsse und Vernichtung der Privatsphäre und dem Respekt gegenüber seinen Nutzern.

  3. Was ist an dem Vertrag so schlimm. Es werden doch dadurch die Dienstleistungen für die NSA, die unser BND erbringt doch nur legalisiert. Den Punkt hatten wir doch gerade erst im Bundestag. Ein Datenschutz in diesem Gewerbe gibt es eh nicht und wie wir alle wissen hat Mutti gesagt, „Spionieren unter Freunden geht mal gar nicht“. Also sind wir doch safe!!!

    1. Bundesrat und Parlament müssen nach Abschluss der Verhandlungen das Abkommen genehmigen. Wird es genehmigt untersteht es gemäss Bundesverfassung Art. 141 dem fakultativen Referendum. Damit die Schweizer Stimmbürger über TiSA abstimmen können bedarf es dieses Referendums, dazu müssen 50’000 Unterschriften in 100 Tagen gesammelt werden.

  4. Was sagen die Parteien im Bundestag dazu? Genauer, die SPD?
    Bei der CDUCSU gehe ich, leider, davon aus, die Antwort schon zu kennen… .

    1. Die SPD wird die Basis befragen und dann mit Bauchschmerzen ignorieren. Nennt sich „Projekt 10%“.

  5. „18:00 – 19:30 Reception hosted by CSI – Microsoft Innovation & Policy Center, 901 K Street, NW, 11th floor, Washington, DC 20001“

    Wer ist denn CSI?

  6. Dank an euch … werde nun zunächst mal wieder einen Brief an meine Abgeordneten verfassen, wozu ich auch alle anderen Leserinnen und Leser auffordern möchte.

  7. Wenn ich so was lese, sorry ich habe grade nicht wirklich gute Laune, dann irritiert es mich maßlos, dass jemand es erlaubt haben könnte, dass solche Leute, in unserem Namen, solche Entscheidungen, in dieser Form, vorbereiten dürfen. Es kommt mir immer absurder vor, dass es dann doch in ziemlicher Breite so ist, dass irgendwelche Leute irgendwo hingewählt werden und dann 4 oder 5 Jahre einfach so munter frei über Dinge entscheiden können, ohne dass man, als Bestimmter nennenswerte objektiv und spontan wirkungsvolle Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung hätte.

  8. „Zusätzlich bekommen Anbieter und Nutzer einen Freifahrtschein dafür, Inhalte zu löschen oder zu blockieren, die sie als subjektiv „schädlich oder anstößig“ befinden – mit selbst gewählten technischen Mitteln.“

    Wer sonst sollte schädliche Inhalte löschen?

  9. „Zusätzlich bekommen Anbieter und Nutzer einen Freifahrtschein dafür, Inhalte zu löschen oder zu blockieren, die sie als subjektiv „schädlich oder anstößig“ befinden – mit selbst gewählten technischen Mitteln.“

    Wer sollte solche Inhalten denn sonst löschen? So wie netzpolitik.org:

    „Wir löschen wenige Kommentare. In der Regel fallen darunter Beiträge, die gegen die Menschenwürde verstoßen (rassistisch, frauenfeindlich, behindertenfeindlich etc.), andere Menschen beleidigen oder Spam sind.“ (FAQ)

  10. CETA, TTIP, TISA, NAFTA, TPP, ESM sind keine demokratischen Verträge sondern im Grunde Dogmen, ähnlich Konkordate, da sie nur Minderheiten dienen und undemokratisch zumeist im geheimen(auch geheime Quellen, gekaufte Studien) zustandegekommen sind. Das ist eh alles nur Papiergeschwurbel. Keine Minderheit(Totalitär) hat das Recht über eine Mehrheit zu entscheiden. Wenn das passiert dann nur mit Gewalt wie Politik genießt Immunität gegenüber der Bevölkerung(dann Sklaven), Militär, Polizei, Geheimdienste, Propagandamedien, Justiz(römisches Recht) und ist dann eine Diktatur. Damit das funktioniert gibt es ein Belohnungssystem wie Geld, Status arme Frauen benutzen usw. Weiterhin sind solche Leute Gehirngewaschen durch Religion, Ausbildung, es wird ihnen eingewaschen sie seien Elite und das niedrigste Niveau wird halt genommen also Characktere zumeist ohne Fähigkeiten weil die dankbar sind. Kritiker werden erst entmenschlicht wie Heide, Häretiker, Solzialschmarotzer, Kommunist, FakeNews, landen dann in Hartz4 es wird immer schlimmer weil erst stirbt das Recht dann jede Ethik und Moral dann werden alle gefoltert und ermordet. Siehe Inquisition hatten wir alles schonmal!

  11. Das Beispiel „kein GSM in Japan“ ist schon extrem albern. Sicher wird in keinem Land jetzt eine komplett veraltete Technik (2G: GSM) nachgerüstet, wo die verlinkte Übersicht doch zeigt, dass dort UMTS (3G) und LTE (4G) längst – mit internationalen Geräten kompatibel – ausgerollt ist!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.