Netzsperren-Urteil des Bundesgerichtshof: Etappensieg für die Musikindustrie

Ende November urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), das Netzsperren wegen Urheber- oder Leistungsschutzrechtsverletzungen erlaubt seien. Damals gab es nur die Pressemitteilung des BGH, aber keine Urteile im Wortlaut. Eine erste Einschätzung konnte aber bereits Ansgar Koreng von JBB im Netzpolitik-Interview machen: Was bedeutet das Netzsperren-Urteil?.

Der Heise-Justiziar Joerg Heidrich hat sich die beiden jetzt erschienen Urteile (BGH, Az. I ZR 3/14 und Az. I ZR 174/14) im Wortlaut durchgelesen und analysiert für die ct‘, was drin steht: Etappensieg für die Musikindustrie.

Die Entscheidung ist daher nur auf den ersten Blick eine Niederlage für die Vertreter der Musikindustrie. Denn grundsätzlich ist der Einsatz von Netzsperren nunmehr zulässig und es scheint nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Zugangsanbieter gezwungen werden, ihren Kunden den Zugang zu einzelnen Angeboten zu verwehren.

Aber nicht alles ist schlecht. Immerhin haben die Bundesrichter nebenbei noch geurteilt, dass „es sich bei IP-Adressen um „personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG“ handelt, da „der Access-Provider einen Bezug zwischen den IP-Adressen und der Person des Nutzers herstellen kann“.“

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11 Ergänzungen

  1. Herr Beckedahl, was stört Sie daran, dass erkennbar sehr üble Seiten abgeschaltet werden, um Contenwerte Geschädigter zu schützen ? Sie haben das Urteil doch gelesen, und dauraus auch richtig gefolgert, dass die Hürden sehr hoch sind, und ein sichers Erkennen von sehr üblen Machenschaften zwingend nötig ist, um eine solche Maßnahme durchzuführen. Wieso finden Sie das alles schlecht, und nur den Punkt gut, ass „es sich bei IP-Adressen um „personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG“ handelt. Könnten Sie erläutern, wieso Sie es besser finden, dass so krimellene Seiten wie Kinox.,,, oder movie4k…., meist betrieben von schmudelligen Typen aus der Ex Hallo oder so Pornoszene, Bestand haben, anstatt die Menschen die von der Erstellung von Filmem oder von Musik leben, ein Einkommen ? Das würde mich ernsthaft interessieren. Und nochmal, um was es geht, ist eindeutig, als bitte keinen Umweg über Prinzipien von „Bürgerrechten “ oder so, für andere bereiche legitime Einwände, führen. Vielen Dank dafür.

    1. Egal, muss alles open content sein. Wo das hinführt, zeigt Herr Beckedahl heute selbst sehr schön: Hohe Anzahl von Miniartikeln, lediglich Verweise auf andere Seiten, oft mit Fehlern und so wertvollen Informationen wie Memegeneratoren für Simpson, die nicht funktionieren.

      1. Das Fluten mit Nuller Beiträgen ist in der Tat auffällig. Vielleicht sollen die Leser weniger Zeit damit verbringen die Kommentare zu lesen. Diese sind nicht sleten weit interessanter als die Berichte selbst. Aber zunehmend konträr zur NP Linie.

    2. Wie kommen sie zur Annahme, dass die Sperrung einer IP für die Nutzer des Providers XY einer Abschaltung der „üble Machenschaften“-Seite gleichkommt? Beim „Beckedahl mag Schmuddeltypen und will Kreativen die Lebensgrundlage entziehen“-Rant wird’s dann echt peinlich. Das geht doch nahe an den Bereich behandlungswürdiger Wahnvorstellungen.

    3. Es geht um die Legitimierung von Zensur (nicht tatsächliche Abschalt), und das aus rein wirtschaftlichen Gründen.

      „Contentwerte“, schönes Wort. Bitte nicht mit ethischen Werten verwechseln.

      Liebe Grüße von einer von Kunst lebenden, die Urheberrecht einsetzt und korrekt findet, aber nicht mafiöse Strukturen ohne Realitätsbezug.

      1. Hochwertige Frau Frl.
        Ihr Post ist unverständlich. Verstehe ich Sie etwa richtig dass Sie das Abschalten von sehr offensichtlich illegalen Parasiten Schmarozerseiten als Zensur klassifizieren? Sie kennen doch das Urteil und die genau beschriebenen sehr hohen definierten Hürden die ein Blocken der IP voraussetzen. Sollten Sie das so meinen wo ziehen Sie die Grenze? Ggf. Lohnt es sich für Sie, sich näher damit zu befassen von welchen ekelhaften Menschen wir mit dem Portalbetreibern zu tun haben. Infos dazu bekommen Sie von den Personen selbst, auf Tarnkappe.info. Lesen Sie ruhig mal, wen Sie da gegen den Vorwurf der Zensur zu schützen gedenken. Die selbe Seite empfehle ich gtuser. Seit Jahren wird unzutreffend behauptet ein Abschalten ergäbe keinen Sinn. Stöbern Sie dort mal, und verfolgen Sie das bittere ängstliche Jammern der asozialen Parasiten, denen der Arsch auf Grundeis geht. Besonders bei den auch hier beliebten Spiegelbest, der natürlich auch der erste war, der andere Schmarotzer denunziert um seine eigene Strafe zu mindern. Da gibt es nicht schützen und schon gar nicht ein Rechtsstaat gegen „Zensur“

    4. Die Politik ist doch nicht am „Abschalten“ des „üblen Contents“ interessiert!
      Wo wären unsere Gesetzesmacher ohne diese Angebote?
      Würden „die Regierungen“ mal an einem Strang ziehen, hätte die Musikindustrie diese Problematik nicht!
      Wie komme ich darauf?
      Nun, „die Charts“ gibt es legal im Radio (Funkwellen) und mit dem Tablett meiner Tochter kann man diese auch aufzeichnen, in Stereo! Amazing Discoveries!
      … dann noch das Digital-Radio … via Internet, schafft das Tablett auch!
      Das Ding trennt sogar die Titel und macht auch die Meta Einträge!
      Video? Aufzeichnung des Screens bzw. des Bildausschnitts machen viele, wie z.B. oCam …
      OK, Kinofilme … aber da gibt es auch Lösungen , wie in Antigua praktiziert …

      1. Das machst Du und Deine Familie völlig legal. Der Gesetzgeber hat dazu bereits vor Jahrzehnten die Privat Kopie Schranke eingeführt. Bezahlt werden die Macher des Contens über Verrechnungen diverser Verwertungsgesellschaften, die wiederrum Du über dirverse Kanäle ( z.b Leermedenabgabe) als Ausgleich bezahlst. Alles völlig legal, bezahlt und gewollt. Die Parasiten und Schmarotzer jedoch, und allen voran YouTube als größtes Schmrotzerportal ,bezahlen aber O Cent an irgendwen, die für dioe Erstelleung des Contens verantwortlich sind, sondern schieben sich das ganze Geld in die eigene Tasche, ohne Ausgleich an die Rechteinhaber. Und noch ekelhafter, die stiften Dritte, die die Rechte an den content gar nicht haben, content hochzuladen und vergüten diesen illelgaln Upload sogar . Da gibt es also einerseits die Schmarotzer aus der kleinkriminellen Ex Porno Szene, meist über….to adressen zu finden, aber ebenso den größtern aller Parasiten YouTube. Da dieser im Interesse der US Wirtschaft als Schmarotzer agiert, wird der sogar geschützt, imden er sich über seine Haftung auschließen darf, für conten den „Dritte“ uploaden, und dies auch nciht prüfen muss.

  2. Bitte nicht durch kluge Sprüche verharmlosen wie einfach das zu umgehen ist. Die wissen das auch.
    Wenn das erst einmal etabliert ist wird nachgelegt und dann müssen so böse Dinge wie TOR oder VPNs selbstverständlich durch die Provider restlos gefiltert werden.

  3. Lieber Herr Holzschädel,

    haben Sie auch schon Vorsorge getroffen, für die sehr wahrscheinliche Invasion der Körperfresser ? Machen wir uns da nichts vor. Das wird kommen, da

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