Netzbetreiber klagt gegen Vorratsdatenspeicherung

Matthias Bäcker, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Verfasser der Klageschrift. (Quelle)

Der Münchner Internetprovider SpaceNet zieht vor das Verwaltungsgericht Köln, um gegen die letztes Jahr in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung zu klagen. Unterstützung erhält der Betreiber dabei von eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft. Abgesehen von der Unvereinbarkeit mit Grundrechten sehen die Kläger zudem sowohl die Berufsfreiheit als auch die unternehmerische Freiheit durch die Neuauflage der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung verletzt.

„Es ist an der Zeit für eine neue Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung“, sagt Prof. Dr. Matthias Bäcker, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Verfasser der Klageschrift.
Denn unklar ist nach dem Urteil des Gerichtshofs bis heute, ob die anlasslose Datenspeicherung – wie sie nun das deutsche Recht vorsieht- durch strenge materielle und prozedurale Anforderungen an die Datenverwertung kompensiert werden kann.

„Die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung wird sich jetzt sowohl am Grundgesetz als auch an den Unionsgrundrechten messen lassen müssen. Ich bin davon überzeugt, in der aktuellen Fassung widerspricht das Gesetz den Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens und informationelle Selbstbestimmung, außerdem ist es ein rechtswidriger Eingriff in die unternehmerische Freiheit und Berufsfreiheit der betroffenen Internetprovider“, sagt Bäcker.

Es handelt sich nicht um die erste Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung, gegen die bisher in erster Linie vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgegangen wird. So sind an entsprechenden Verfassungsbeschwerden unter anderem die FDP, die Piraten oder der Deutsche Journalisten-Verband beteiligt. Warum SpaceNet die aktuelle Klage vor dem Verwaltungsgericht ausfechten will, erklärte Bäcker gegenüber Heise Online so:

Den Gang vor das Verwaltungsgericht begründete Bäcker damit, dass dort im Unterschied zum Bundesverfassungsgericht „das gesamte maßgebliche Recht anzuwenden“ sei, also neben den Vorgaben aus dem Grundgesetz auch die Regeln für den Datenschutz und die wirtschaftliche Dienstleistungsfreiheit aus der EU-Grundrechtecharta. Vermutlich kämen die Kölner Richter so auch nicht darum herum, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.

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6 Ergänzungen

    1. Dazu mag man trefflich raten. Sei es das noch Telekom-Anteile im Staatseigentum stehen. Vielleicht auch weil sie sich mit „Specialservices“ eh schon weit aus dem Fenster lehnen und damit die Netzneutralität erdrücken. Oder man sieht darin keinen Sinn, wartet wie es läuft und springt dann auf. Ware ja wohl auch nicht das erste mal.

      Suche er sich was aus….

    2. Die Telekom hat bereits die nötige Infrastruktur. Durch millionenfache Abfragen und die fällige Vergütung lässt sich somit sicherlich ein netter Betrag erwirtschaften.

      1. Naja, die letzte Meile ist in Gefahr … LTE ist, trotz vieler Knüppel im Weg, auf dem Vormarsch!
        Man kann einem Lokalen Provider ja entsprechende Kapazitäten verkaufen … dann geht man zu einem dieser Provider und erhält dort eine entsprechende SIM und steckt diese in das LTE fähige Gerät, wie z.B. einem Router!
        Funkübertragungen benötigen keine einzeln verlegte Leitungen zum Endkunden … und … falls Speed und Datenmenge genügen/Konkurrenzfähig sind … laufen dem Pinken Riesen die Kunden weg!

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