Mobilfunk: Mit einem falschen Klick in die Abo-Falle

Besuchen Smartphone-Nutzer eine falsche Webseite, reicht oft ein simpler Klick, um unbemerkt ein teures Abo abzuschließen. Einige Netzbetreiber versuchen daher seit einigen Monaten, diesem Problem Herr zu werden – mit durchwachsenen Ergebnissen.

Mit einem falschen Klick riskieren Mobilfunknutzer, in den Abo-Abgrund zu fallen. CC0 1.0, via Unsplash/Rikki Chan

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich Beschwerden über Beträge auf Mobilfunkrechnungen, die von Drittanbietern stammen. Oft bemerken arglose Verbraucher gar nicht, dass sie durch einen unbedachten Klick oder gar nur den Besuch einer betrügerischen Webseite ein Abo abgeschlossen haben, und wundern sich dann zu Recht, wenn sie mit hohen Rechnungen konfrontiert werden. Laut einer aktuellen, noch unveröffentlichten Studie soll jeder achte deutsche Mobilfunkkunde bereits Opfer unzulässiger Abrechnungen geworden sein.

Bundesregierung will praktikable Lösungsansätze erarbeiten

Wie nun aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (PDF) der Bundestagsfraktion der Grünen hervorgeht, diskutiert die Bundesregierung derzeit ressortübergreifend „praktikable Lösungsansätze“, um diesem Missstand beizukommen. Dabei hat sie sich zum Ziel gesetzt, „Manipulationsmöglichkeiten bei der Zahlungsauslösung effektiv zu verhindern“, ohne das „unkomplizierte Geschäftsmodell des mobilen Bezahlens“ kaputtzumachen.

Bezugnehmend auf Statistiken der Bundesnetzagentur (BNetzA) scheint die Anzahl der Beschwerden zwar in den vergangenen Monaten spürbar zurückgegangen zu sein, schreibt die Bundesregierung, die Regulierer gehen jedoch von einer hohen Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorfälle aus. Untermauert werde dies auch durch die erwähnte Studie, die das Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durchgeführt hat. Das Problem bleibt also nach wie vor drängend.

Auffälliges Beschwerdeaufkommen bei Mobilcom Debitel

Bei Beschwerden unangefochten an der Spitze findet sich Mobilcom Debitel wieder. (Quelle: Bundesnetzagentur)
Bei Beschwerden unangefochten an der Spitze findet sich Mobilcom Debitel wieder. (Quelle: Bundesnetzagentur)

Besonders hervor sticht der virtuelle Betreiber Mobilcom Debitel, gefolgt von Vodafone und E-Plus. Freilich handelt es sich dabei um absolute Zahlen; gemessen am Marktanteil dürfte Mobilcom Debitel gemeinsam mit Aldi Talk an der Spitze liegen. „Der Anteil an Beschwerden zu Mobilcom Debitel ist dabei geradezu alarmierend hoch“, erklärte im vergangenen Juli Tom Janneck, Teamleiter des Marktwächters Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Werden die vier großen Mobilfunkprovider betrachtet, entfielen im vergangenen Mai und Juni allein auf Mobilcom-Debitel über 40 Prozent der Beschwerden“, so der Verbraucherschützer.

Diese Behauptung konnte die Bundesregierung aus den absoluten Zahlen der vorliegenden Beschwerden zwar nicht unmittelbar ableiten, spricht aber von einem auffälligen Beschwerdeaufkommen bei diesem Anbieter. Im Unterschied zu vielen anderen Mobilfunknetzbetreibern hat Mobilcom Debitel beispielsweise das sogenannte „Redirect-Verfahren“ noch nicht im Einsatz, welches zumindest einen gewissen Schutz vor untergejubelten Verträgen bietet.

Ein falscher Klick kann zu unerwarteten Kosten führen

Dabei werden Nutzer vor einem etwaigen Vertragsabschluss auf eine eigene Webseite umgeleitet, die der jeweilige Mobilfunkanbieter betreibt. Das macht nicht nur den Vertragsabschluss transparenter, sondern verhindert zudem betrügerische Praktiken wie mit Bildern oder Texten überlagerte Bezahlseiten. Eine hinterhältige Technik, deren Hintergrund die Bundesregierung in ihrer Antwort erläutert:

Dem User wird beispielsweise vorgetäuscht, dass er mit seinem Smartphone auf einen Videoplayer-Button klickt. Die oberste „Bildschicht“, auf die der Nutzer klickt, lässt den Klick quasi „durch“ – die entsprechenden klickbaren Flächen sind so angeordnet, dass der (unsichtbar) darunter liegende Aktivierungsbutton ausgelöst wird, der letztlich eine finanzielle Forderung nach sich zieht.

Begünstigt wurde der Einsatz dieser Praxis dadurch, dass entsprechende „Billing-Seiten“ zum Teil nicht von den Mobilfunkanbietern gehostet wurden. Das unterbindet nun das Redirect-Verfahren, das nach derzeitigem Kenntnisstand die Telekom, Telefónica (inklusive E-Plus) und Vodafone einsetzen. Gleichwohl gilt dies nur für bestimmte Dienstevarianten: Von den Mobilfunkbetreibern als seriös eingeschätzte Dienste wie Handytickets für Parkplätze oder besondere Vertragspartner wie Google oder Apple bleiben vom Redirect-Verfahren unberührt.

Anbieter verstecken sich hinter Abrechnungsfirmen

Heuer sind bislang 131 Anbieter auffällig geworden. (Quelle: Bundesnetzagentur)
Heuer sind bislang 131 Anbieter auffällig geworden. (Quelle: Bundesnetzagentur)

Auffällig geworden sind nach den Angaben der BNetzA in diesem Jahr bisher 131 Diensteanbieter. Für restlose Klarheit könne die Auflistung jedoch nicht sorgen, da zum einen nicht alle Beschwerdeführer den Diensteanbieter genannt haben und zum anderen auf den bemängelten Abrechnungen manchmal nicht der eigentliche Anbieter auftaucht, sondern bloß eine Abrechnungsfirma. In zwei Fällen sei es in diesem Jahr bereits zu einer Sperre von Anbietern gekommen, bei denen allein der Besuch einer präparierten Webseite ausgereicht hat, um die Kasse klingeln zu lassen.

Um das deutlich auszusprechen: Bei solchen fragwürdigen Praktiken verdienen Mobilfunkanbieter mit, die diese Beträge über die Handyrechnung eintreiben und trotz bestrittener Forderungen mit einer Anschlusssperre schnell bei der Hand sind. Betreibern wie Mobilcom Debitel, die dem augenscheinlich undifferenziert gegenüberstehen, sollte man deshalb lieber aus dem Weg gehen. Alleine steht dieser Anbieter aber keinesfalls da, berichten Verbraucherschützer.

Opt-In-Verfahren könnte Problem entschärfen

Nutzer sollten also im Zweifel eine Drittanbietersperre bei ihrem Mobilfunkbetreiber einrichten lassen, solange eine solche nicht standardmäßig aktiv beziehungsweise gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht von ungefähr fordern Verbraucherschützer – zuletzt etwa vor einem Monat bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages – eine voreingestellte Drittanbietersperre. Kunden, die bestimmte Dienste über ihre Mobilfunkrechnung bezahlen wollen, könnten die Sperre jederzeit aufheben lassen (Opt-In-Verfahren).

Auf eine solche Regelung drängt auch der Bundesrat, der die derzeit diskutierte Neugestaltung des Telekommunikationsgesetzes (PDF, ab S. 15) dazu nutzen möchte. Die Branche wiederum möchte lieber die „positiven Auswirkungen des Redirect-Verfahrens“ abwarten. Schließlich widerspreche ein Opt-In-Verfahren dem „Bestreben der Digitalisierung des öffentlichen Raums“, teilten sie den Bundestagsabgeordneten in ihrer schriftlichen Stellungnahme (PDF) mit.

Update, 8. Dezember: Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, schießt im Handelsblatt (Paywall) scharf gegen Mobilfunknetzbetreiber, die am verdorbenen Abo-Kuchen mitnaschen. Golem fasst zusammen:

Die Mobilfunkkonzerne hätten Betrug vielleicht „billigend in Kauf genommen“, sagte Staatssekretär Gerd Billen dem Handelsblatt. „Weil sie daran verdient haben, oder weil sie sich zu wenig Arbeit gemacht haben, die Betrüger aus dem Markt zu werfen.“

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19 Ergänzungen

  1. Mobilcom-Debitel kenne ich noch als Call-by-Call-Internetanbieter Freenet. Auch im Festnetzbereich sind damals gern komische Sachen auf der Rechnung aufgetaucht, hat also Tradition. Mein Vater stand damals im regen Kontakt mit der Rechnungsabteilung. Naja, Werbeblocker gab es noch nicht und Mozilla hieß noch Netscape.

    1. Mobilcom hat ein recht komisches Geschäftsmodell. Mir hatte jemand von Mobilcom, nachdem ich den Vertrag wegen einer regelrechten Preisexplosion in Papierform kündigte, eine Nachricht geschickt, dass man sich freue, das und das bestellt hätte. Hatte ich nicht und bin dem Link auch nicht gefolgt. Javascript war deaktiviert. Nach dem nochmaligen Kündigen per Einschreiben mit Rückschein kam ungefähr nach zwei Monaten die angeforderte Bestätigung der Vertragskündigung. Die Nachricht konnte ausschießlich vom Provider selbst stammen. Irgendwelche Apps htte ich ebensowenig, wie e-mail eingerichtet. Das ist auch heute noch, meines Wissens inzwischen zu Vodafone gehörend, ein ganz schön windiger Verein. Kann ich nicht weiterempfehlen.

  2. Gibt es noch eine Erklärung oder link zur Technologie?

    Wie soll eine Website nich oder mein Handyvertrag identifizieren? Wie wird ein Vertrag durch ein Klick ausgelöst?

    1. Ein Abriss des technischen Hintergrunds findet sich hinter dem ersten Link. Webseiten greifen dabei zunächst die eindeutige, jeder SIM-Karte zugeordnete „MSISDN“ ab.

      Mit dieser sogenannten „MSISDN-Nummer“ können die Betreiber der Seite an den Mobilfunkanbieter (etwa Telekom, Vodafone oder O2) herantreten und sich die Mobilfunknummer des „Kunden“ übermitteln lassen. Damit können Betrüger im Regelfall sehr einfach ihre Forderungen auf die monatliche Handyrechnung des Opfers schreiben und abrechnen lassen.

      1. Eine Webseite kann die MSISDN abgreifen? Das hört si´ch irgendwie verkehrt oder jedenfalls verkürzt an…

        1. Verkehrt ja, verkürzt nicht wirklich. Erinnern wir uns kurz zurück an die 1990er, in denen vertikal integrierte Mobilfunkanbieter ihre tollen WAP-Portale ausgerollt haben, um uns zB. überteuerte Klingeltöne oder andere Bezahldienste anzudrehen. Die Strategie ist zwar kolossal gescheitert, aber der WAP-Zombie wandelt nach wie vor unter uns und beißt schon mal zu, wenn man nicht aufpasst.

          Holger Bleich hat sich das mal für die c’t näher angesehen. Den technischen Hintergrund samt hübscher Infografik gibt’s hier.

          Der heute nur noch selten eingesetzte WAP-Standard (Wireless Application Protocol) sieht im Unterschied zu HTML vor, dass beim Request die MSISDN (Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number) der im Telefon befindlichen SIM-Karte zur Gegenstelle gesendet werden darf. Mit dieser Kennung lässt sich der Mobilfunk-Provider ermitteln, der wiederum in der Lage ist, damit den Kunden zu identifizieren.

          Diese Übermittlung ermöglicht das „WAP-Billing“.

          1. Danke, WAP als Technologie irgendwo im Artikel zu erwähnen wäre eventuell Hilfreich gewesen. Habe gedacht wir befinden uns im Web und da wäre es doch etwas abstrus wenn man die MSISDN abfangen könnte.

            Sprechen moderne Handybrowser noch WAP (ich vermute mal nicht)

  3. Bei fast allen Mobilfunkanbietern ist die ‚Option‘ des MOBILEN BEZAHLENS pauschal, bei Vertragsbeginn, aktiviert. Kunden sollten/müssen daher immer selbst aktiv werden und die Hotline anrufen, um diese ‚Option‘ deaktivieren zu lassen.

    TIPP – wenn man eine solche Rechnung vor sich liegen hat:

    1) Treten Abrechnungen von Drittanbietern auf, umgehend diese Summen addieren und schriftlich (einfaches Einschreiben!) den Mobilfunkanbieter darüber informieren, dass:
    a) die bereits – zu Unrecht – abgebuchten (addierte) Summen als Schadensersatz geltend gemacht werden
    b) mit den aufgeführten Drittanbietern kein Vertragsverhältnis besteht
    c) bis zur Klärung, Sie nur die unstrittige Summe (abzüglich aller Drittanbieterkosten) überweisen werden

    2) NIEMALS solche Fälle versuchen ÜBER die HOTLINE zu Klären, da es nur schriftlich geht. Auf keinen Fall sich durch aktive Anrufe des Anbieters einwickeln lassen, denn die dort gemachten, mündlichen Ankündigungen /Aussagen sind in keinster Weise nachweisbar noch ein Beweis, den man später gegen den Anbieter nutzen könnte. Das ist absolut verschenkte Zeit, ehrlich, das geht NUR schriftlich.

    3) Parallel sollten Sie – als erstes – über die Hotline, diese unsägliche ‚Option‘ des MOBILEN BEZAHLENS deaktivieren lassen, was mitunter auch (meist gut versteckt) über das online Portal möglich ist, in der Regel unter erweiterte Einstellungen der SIM-Karte.

    4) AUF KEINEN FALL auf irgendein Inkasso des Mobilfunkanbieters oder der Drittanbieter bzgl. der strittigen Forderungen reagieren, da normalerweise in keinem einzigen Fall ein rechtsgültiger Vertrag nachgeweisen werden kann. Für keine der Forderungen der Drittanbieter gibt es eine Vertragsgrundlage, bei der Sie, als Verbraucher – bewusst – die Leistung/das Abo akzeptiert haben.

    5) Im Normalfall versucht der Mobilfunkanbieter alle Forderungen der Drittanbieter zu ‚übernehmen‘, um den Vertragsnachweis zu umgehen und gibt diese Summe an sein Inkasso bzw. nimmt diese Summe als eigene Position in die Rechnung auf, was unzulässig ist, da für diese Forderungen keine Vertragsgrundlage existiert, denn auch hier muss der Mobilfunkanbieter einen Vertrag nachweisen.
    Daher, auch in einem solchen Fall entsprechend a/b/c der Rechnung/Forderung SCHRIFTLICH widersprechen und sich durch Inkasso nicht veralbern lassen.

    6) Bei Uneinsichtigkeit bzw. bei Weigerung der Rückerstattung sollte zusätzlich eine Betrugsanzeige erfolgen und der Anbieter schriftlich darüber informiert werden, dass weitere Rechtskosten entstehen, die zu Lasten des Mobilfunkanbieters gerechnet bzw. in die Schadensersatzforderung übernommen werden. Er wird darauf reagieren müssen.

    7) Am Ende wird der Mobilfunkanbieter die Forderung meist – nach seiner Lesart, aus Kulanz- fallen lassen, doch meist KEINE GUTSCHRIFT oder RÜCKERSTATTUNG durchführen.

    8) Die Forderung der Rückerstattung zzgl. Auslagen erfolgt als Titel bei einem Gericht. Alle Kosten dafür wird der Mobilfunkanbieter – ohne Vertragsnachweis – letztendlich übernehmen müssen – auch wenn er sich ggf. 6 bis 12 Monate stur stellen wird.

    NUR SICH WEHREN BRINGT EHREN ( ;

    1. Ich habe Vodafone auf die Facebook-Seite geschrieben, hatte nach wenigen Tagen mein Geld zurück (Stolze 65 Euro). Finde es eine Frechheit, dass die Mobilfunkanbieter fleißig mitverdienen.

  4. Goldesel, man kann es auch kompliziert machen. Einfach schriftlich oder mündlich an den Mobilfunkanbieter wenden und die Drittanbieterbuchung reklamieren (sachlich, klare Forderung, dass die alle nötigen Schritte selbst einleiten sollen). Dann erhält man binnen Tagen bis zwei Wochen sein Geld zurück und das Ganze hat einen nur 5 Minuten seines Lebens gekostet.
    Es ist absolut nicht zu empfehlen seine Rechnung einseitig nicht zu zahlen, ausser man hat Langeweile und möchte noch zusätzliche Kosten und Ärger.

  5. @Jan: Das reicht bei Mobilcom-Debitel leider nicht. Ich kämpfe seit einem Jahr gegen eine unberechtigte Forderung von fast 100 € an. Ich habe denen angeboten, den Fall, der eindeutig betrügerisch ist, vor Gericht auszufechten. Das wollen sie aber nicht, vermute ich, denn dann würden ihnen diese Praktiken verboten. Es wäre schön, wenn es so einfach wäre, wie von dir beschrieben. Aber ich kann vor solcher Naivität nur warnen.

  6. Sorry, aber statt sich zu beschweren, wäre es wichtiger
    eine Anzeige bei der Polizei zu machen.
    Wenn das nicht passiert, können die Verbrecher auch nicht verfolgt werden,
    da diese im Ausland sitzen und nur bei einer entsprechenden Anzahl von
    Anzeigen aktiv werden können (selbst erlebt!).

    Ein anderes Problem sind die sog. Hosentaschengespräche (selbst erlebt!).

    Und immer kassiert der Provider mit,
    was für ein Zufall, dass es schon seit Jahren diesen Betrug gibt.

    1. Da hier Abbuchungen ohne gültigen Vertrag erfolgen, schiebt der Mobilfunkanbieter die Schuld einfach erstmal auf den Drittanbieter, der selbst nicht erreichbar ist oder schon längst seine Firma umbenannt hat – oder eine kostenpflichtige Hotline geschaltet hat, um nochmal zusätzlich – legal – zu kassieren. Nein, die Betrugsanzeige geht erstmal gegen den vermeindlichen Verursacher, den Mobilfunkanbieter. Da die Ihr Geschäftsmodell aber genau kennen bzw. das Risiko, nehme die das locker in Kauf, denn wer klagt wegen <=100€ schon bzw. nimmt sich einen Anwalt und investiert da soviel Zeit, wo einen die Hotline doch schon mürbe gemacht hat. Aber, wie Goldesel schon sagt, der fehlende Vertrag ist der Schlüssel hier, denn die ggf. NICHT existierende Drittanbietersperre ist kein Freibrief für beliebige Rechungsstellung. Das ist der Stolperstein, den man dem Mobilfunkanbieter direkt in's Gesicht zurückwerfen kann, egal was er da an Drohkulissen und Floskeln auffährt. Es gibt hier einfach keinen rechtsgültig, einvernehmlich enstanden Vertrag.

  7. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Betrug gar nicht „effektive verhindern“ lässt. Solange die Gebühren über die Telefonrechnung und damit über ein TK-Unternehmen eingezogen werden, wird sich das auch nicht ändern. Erst wenn das betrügerische Unternehmen für eine Bestellung eine Rechung stellen und eine Auftragsbestätigung (E-Mail-Bestätigung über einen abgeschlossenen Kaufvertrag) verschicken muss, wie es im Handel üblich ist, hört das auf. Einer E-mail Bestätigung kann man widersprechen. Liegen diese kaufmännischen Transaktionen nicht vor, gibt es auch keinen gültigen Kaufvertrag.

    Die Ausweisung eines Betrages auf der Telefonrechnung ist kein Kaufvertrag. Wer Probleme mit einem solchen Betrug hat, sollte die Vorlage eines Kaufvertrages für das angeblich abgeschlossene Abo verlangen.

    1. … NaJa, wie es ausschaut,
      hast Du es bisher noch nicht versucht.
      Was Du schreibst, hört sich gut an,
      hat mit meiner Realität aber nicht viel zu tun.

      Kannst ja mal versuchen, die T-Com zu verklagen ;-).
      Weil, darauf läuft Dein Vorschlag hinaus.

  8. In dem Zusammenhang möchte ich auch mal loswerden das mir diese „klick fallen abos“ bisher nur mit dem Chrom Browser erschienen sind und das so knapp verzögert das ich beinah mehrmals auf die Felder „bestellen“ und co. gedrückt hab. Die Seite war fertig geladen, ich will dann mit dem Finger nach unten scrollen und kurz bevor ich mit dem Finger das Display erreichte kommt diese klick falle als popup. Das kam mir so merkwürdig vor das ich den Browser gewechselt habe und seit dem keine weitere dieser popup klick fallen hatte… Ich wollt das nur mal loswerden.

    Danke

  9. Nutzer sollten also im Zweifel eine Drittanbietersperre bei ihrem Mobilfunkbetreiber einrichten lassen, solange eine solche nicht standardmäßig aktiv beziehungsweise gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Genau so ist es! Dazu geht man in sein Onlineportal oder schreibt dem Anbieter eine kurze Mail oder ruft ihn an. Die Sperre ist kostenlos.

    1. Am Ende ist man immer schlauer … nur warum sagt es der Mobilfunkbetreiber nicht schon bei Vertragsabschluss – oder lässt die Option pauschal deaktiviert – Vorsatz?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.