Mehr parlamentarische Kontrolle für Europol: Geht das überhaupt?

Die neue Europol-Verordnung erweitert die Kompetenzen für die EU-Polizeiagentur – darunter mehr Zugang zu Datenbanken, mehr Datentausch mit privaten Stellen und eine Meldestelle zur Entfernung von Internetinhalten. Ein parlamentarischer Kontrollausschuss soll für Aufsicht sorgen, bleibt jedoch zahnlos.

Der bestimmt auf ewig letzte britische Europol-Präsident Rob Wainwright beim Weltwirtschaftsforum in Davos. (Bild: Europol)

Für die Zustimmung zur neuen Europol-Verordnung hat sich das Europäische Parlament im Trilog-Verfahren mehr parlamentarische Kontrolle ausbedungen. Laut der neuen Europol-Verordnung, die am 1. Mai 2017 in Kraft tritt, wird deshalb ein „Gemeinsamer parlamentarischer Kontrollausschuss“ („Joint Parliamentary Scrutiny Group“, JPSG) eingerichtet. Er soll aus Abgeordneten des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments plus den Abgeordneten nationaler Parlamente bestehen.

Die Ziele und Aufgaben des Kontrollausschusses sind in der neuen Europol-Verordnung fixiert, die Modalitäten ihrer Durchführung aber nicht. Bis in sechs Monaten muss also festgelegt werden, wie groß der neue Ausschuss werden soll und in welchem Verhältnis nationale und europäische Abgeordnete dort repräsentiert sind. Hierfür sollen die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten zunächst Vorschläge zu den zuständigen Ausschüssen, den Mitgliedern und zum Vorsitz des JPSG einreichen. Im Konsultationsverfahren sollen alle nationalen Parlamente bis 21. Oktober einen entsprechenden Fragebogen beantworten.

Wer darf rein?

Die vielleicht wichtigste Frage ist jene nach der zahlenmäßigen Zusammensetzung des JPSG. Um im Falle Deutschlands auch die Opposition im Kontrollausschuss zuzulassen, müssten mindestens vier Abgeordnete entsandt werden, aus anderen Ländern unter Umständen noch mehr. Hochgerechnet auf alle Teilnehmenden aus den Mitgliedstaaten und dem Europäischem Parlament hätte der JPSG dann um die 200 Mitglieder und wäre womöglich kaum arbeitsfähig.

Zu klären ist auch, ob der deutsche Bundesrat einbezogen werden soll. Die Bundesländer an der Aufsicht von Europol zu beteiligen würde den JPSG allerdings ad absurdum führen, denn die Landesregierungen würden sich auf diese Weise selbst kontrollieren: Alle Landeskriminalämter sind Partner bei Europol, einige führen dort sogar Projekte zum Ausbau der Fähigkeiten an.

Großbritannien muss raus

Die Antworten des Fragebogens werden schließlich von der Konferenz der Parlamentspräsidenten der EU beraten, die sich bereits in ihrer Sitzung im Mai mit dem Thema befasst hat. Für den Deutschen Bundestag sitzt Norbert Lammert (CDU) in dem interparlamentarischen Gremium. Zur Beratung eines Vorschlagsentwurfs hat die Konferenz der Parlamentspräsidenten eine Arbeitsgruppe („Troika“) eingesetzt, die aus den Parlamenten Luxemburgs, der Slowakei, Großbritanniens und dem Europäischen Parlament besteht.

Die Teilnahme Großbritanniens ist dabei grotesk. Die britische Regierung hat die neue Europol-Verordnung nicht anerkannt, angesichts des Brexit-Votums ist ein Einlenken auch nicht mehr wahrscheinlich. Sämtliche britischen Europol-MitarbeiterInnen müssen deshalb zum Inkrafttreten der Verordnung am 1. Mai 2017 ihren Sessel räumen, auch der Datentausch mit Großbritannien muss zunächst eingestellt werden. Der britische Staatsschutz wird seine Informationen dann unter Umständen über Kooperationsabkommen mit den USA bei Europol einspielen.

Der Zeitplan für die Erarbeitung und Verabschiedung der neuen Kontrollmöglichkeiten ist straff. Ein Vorentwurf zu den Modalitäten soll am 28. November auf einem interparlamentarischen Treffen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres beim Europäischen Parlament vorgelegt werden. Danach folgt die Beratung in den Parlamenten bzw. Kammern der Mitgliedstaaten. Bis zum 16. Dezember 2016 soll die Troika dann einen Textentwurf erarbeiten. Vor der nächsten Konferenz der Präsidenten der EU-Parlamente im Februar 2017 kann dieser abermals diskutiert und geändert werden. Die Parlamentspräsidentenkonferenz will den Text schließlich auf ihrer Konferenz Ende April annehmen.

Ein stumpfes Schwert

Fraglich bleibt aber, welche Möglichkeiten der neue JPSG überhaupt hat. Explizit soll Europol nicht in der täglichen Arbeit kontrolliert werden, vorgesehen ist lediglich eine „politische Kontrolle der Tätigkeiten“. Hierzu gehört die Untersuchung von Auswirkungen der Europol-Maßnahmen „auf die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen“. Werden die Abgeordneten dabei fündig, können sie „zusammenfassende Schlussfolgerungen“ erstellen und diese den Parlamenten übermitteln.

Wichtiger wären jedoch mehr Kontrollmöglichkeiten für die operativen Tätigkeiten von Europol. Im Monatsrhythmus werden neue Fähigkeiten zur Speicherung und Verarbeitung von Daten eingeführt, Europol wird auch auf EU-Ebene sowie im Rahmen des Berner Clubs enger mit Geheimdiensten zusammenarbeiten.

Europol ist vom neuen Kontrollausschuss auch nur wenig in der Administration und Organisation seiner Arbeit gestört. Zwar darf der JPSG an Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen, jedoch nur auf Einladung. Die Abgeordneten sind zudem nicht stimmberechtigt. Ähnlich mickrig fällt die Mitbestimmung bei der Wahl des Exekutivdirektors aus. Der vom Rat der Europäischen Union ausgewählte Kandidat kann vor seiner Ernennung aufgefordert werden, auch beim Kontrollausschuss vorzusprechen. Eine Entscheidung über eine solche Einladung liegt aber beim Rat, die Abgeordneten haben zudem lediglich die Möglichkeit einer unverbindlichen Stellungnahme.

Eingedampftes Fragerecht

Auch über größere Informationsrechte verfügt der JPSG nicht. Europol soll die Abgeordneten „informationshalber“ in den Empfängerkreis seiner Risikobewertungen, strategischen Analysen und Lageberichte aufnehmen. Wie das ebenfalls geforderte Arbeitsprogramm sind die Dokumente aber ohnehin auf den Webseiten der Polizeiagentur oder des Rates abrufbar. Einzig die Formulierung, der Kontrollausschuss möge auch „andere zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderliche relevante Unterlagen“ anfordern können, lässt auf etwas mehr Möglichkeiten hoffen.

Jedoch soll es auch hier nur um die „politische Überwachung“ der Tätigkeiten Europols gehen. Viel wichtiger wäre, wenn die Abgeordneten des JPSG beispielsweise über ein Fragerecht zu Tätigkeiten von Europol verfügen würden oder Sachstände von der Polizeiagentur anfordern dürften. Wenn sich die Europäische Kommission dann noch an die Fristen zur Beantwortung von Schriftlichen Fragen halten würde, könnte eine parlamentarische Kontrolle vielleicht mit dem rasanten Ausbau Europols Schritt halten.

Einblicke zu den alten und neuen Kontrollmöglichkeiten gibt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag zum Thema „Status der Parlamentarischen Kontrolle unter der neuen Europol-Verordnung“. Es ist allerdings vom Januar dieses Jahres. Deshalb ist dort der Entwurf der Verordnung berücksichtigt, nicht die schließlich verabschiedete (aber in wesentlichen Teilen nicht mehr überarbeitete) Version.

3 Ergänzungen

  1. Zahnlose kontrollen haben wir schon beim BND gesehen.
    Nur solange wir eine SED-Regierung (z.B. Zeit-Artikel zum NAZI-Mief im Justitzmimisterium) haben die ein GESTAPO-System als Zielführend ansieht und kriminelles Handeln (BundesDatenSchutzBeauftragte) nachträglich LEGALISIERT (BND-Gesetz) wird sich die Situation nur verschlimmern statt verbessern.

  2. Zahnlos ist ja nicht nur die geplante gemeinsame parlamentarische Kontrollkommission, sondern die gesamte „politische“ Kontrolle von Europol. Bei nationalen Behörden gibt es immer ein Ministerium, das die Fach- und Rechtsaufsicht über seine Behörden ausübt. Das verhindert auch keine Rechtsbrüche und Vertuschungen, aber sorgt doch immerhin dafür, dass eine irgendwie abgeleitete demokratische Legitimation hergestellt wird, und das Parlament in seiner Kontrollfunktion einen echten „Gegenspieler“ hat – eben das zuständige Ministerium. Aber wenn man sich die Europol-Verordnung mal anguckt, fällt doch auf, dass der Europol-Verwaltungsrat (gebildet von Kommission und Mitgliedsstaaten) kaum mehr kann als das geplante JPSG, lediglich die Haushaltskontrolle kommt hinzu, aber da geht es wie immer bei der EU ja auch nur um die richtige governance, nicht um politische Inhalte. Es wird sogar ausdrücklich die Unabhängigkeit des Exekutivdirektors betont (EG 22). Das heißt, die Lücke der politischen Kontrolle bei Europol entsteht schon im Verhältnis zur Kommission und den Regierungen, die allenfalls über die Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber ihren eigenen Polizeibehörden einen gewissen Einfluss ausüben können. Wie letztlich bei allen EU-Agenturen (bei Frontex ist es ja dasselbe) gibt es eine Diffusion politischer Verantwortung. Das Konzept der parlamentarischen Kontrolle in der Europol-Verordnung vergrößert letztlich nur diese Diffusion, weil da noch mal 100-200 mehr Leute über die Tätigkeit von Europol tratschen, ohne letztlich was entscheiden zu können und dementsprechend auch für nichts Verantwortung übernehmen zu müssen.

  3. Klar geht das. Engere Kooperation mit MS, Google, Facebook, Apple usw., so nach dem Schema Yahoo und alles wird gut.

    Europol soll auch alle möglichen Daten bekommen, selbstverständlich. Nicht nur der BND oder die NSA. Wie wärs, nicht interessiert auch politisch hochdekorierte Ämter zu besetzen in der EU? Da kann man dann noch schneller Grundrechte beschneiden und die Zwangsupdates weiter zuschneiden auf Bürger-ID 979526180.

    L M A A

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