Kuwait errichtet DNA-Datenbank aller Einwohner, in Kalifornien wird „genetisch diskriminiert“

Ob verurteilt oder unschuldig – in Kuwait wird die Abgabe von DNA-Proben verpflichtend | CC BY 2.0 by thierry ehrmann

Im Rahmen eines neuen Anti-Terror-Gesetzes verabschiedete das kuwaitische Parlament im Juli 2015 ein Gesetz, das alle 1.3 Millionen Bürger_innen und 2.9 Millionen Bewohner_innen verpflichtet, ihre DNA in eine nationale Datenbank eintragen zu lassen. Wie die Kuwait Times Ende Januar berichtete, laufen die Vorbereitungen, um die Datenbank noch dieses Jahr zu realisieren. Sie soll auch Besucher_innen umfassen, bei Weigerung drohen ein Jahr Haft und eine Strafe von fast 30.000 Euro. Gibt jemand eine falsche Probe ab, drohen sieben Jahre Haft. Das Gesetz war nach einem Anschlag auf eine schiitische Moschee verabschiedet worden, bei dem 26 Menschen getötet und 227 weitere verletzt wurden. Man sei „zu fast allem bereit, was die Sicherheit in diesem Land verbessert“, hieß es von von einem Parlamentsabgeordneten.

Im Interview mit der Kuwait Times erklären leitende Beamte des Innenministeriums die Pläne für die Datenbank und wieso sie keinen Angriff auf die Freiheit und Privatsphäre der Person darstellt. So ziehe Kuwait lediglich gleich mit Staaten wie Großbritannien und den USA, die seit den 90er Jahren DNA-Proben für strafrechtliche Ermittlungen nutzen. Die Proben sollen bei kuwaitischen Bürger_innen durch mobile und stationäre Center gesammelt werden, die sich an staatlichen Einrichtungen und Büros befinden sollen. Dies erlaube den Kuwaiter_innen, „während diverser Erledigungen Proben abzugeben“. Bei Einwohner_innen Kuwaits, die keine Staatsbürgerschaft besitzen, sollen die DNA-Proben bei der Ausgabe oder Erneuerung ihres Visums gesammelt werden. Für Besucher_innen schließlich soll es im Flughafen Kuwait ein spezielles Center geben, in dem sie „zu ihren Rechten und Pflichten bezüglich des DNA-Gesetzes beraten werden“ – an anderer Stelle wird wiederum betont, dass für alle drei Gruppen die Abgabe von DNA-Proben verpflichtend ist.

Datenschutz durch Haftandrohungen und „strenge Auflagen“

Da Datenschutz „zweifellos das Hauptanliegen“ des Innenministerium ist, wurde in dem Gesetz geregelt, dass die Herausgabe von Informationen aus der DNA-Datenbank mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden soll, die Beschädigung der Datenbank mit mindestens drei, maximal zehn Jahren Haft. Es gebe strenge Auflagen für die Beamt_innen, die mit den Proben hantieren, sowie einen speziellen Mechanismus zur Erschwerung der Zuordnung von Proben zu ihren Quellen. Zudem gehe es nur um die nicht-codierenden Bereiche der DNA, die keine Rückschlüsse etwa auf eventuelle Krankheiten zulassen, und auch für Fragen der Abstammung soll die Datenbank nicht genutzt werden – dies „sichere das Gesetz“.

Viele Maßnahmen könnten potenziell nützlich gegen Terrorangriffe sein, aber ein potenzieller Nutzen sei keine ausreichende Rechtfertigung für massive Menschenrechtsverletzungen, so Sarah Leah Whitson von Human Rights Watch. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2008 entschieden, dass die Speicherung von DNA-Proben von Verdächtigen, die nicht verurteilt wurden, gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt – der Artikel soll unter anderem die Privatsphäre sichern.

Schulverweis aufgrund der DNA

DNA-Informationen werden durch die sinkenden Kosten der Erfassung und Auswertung immer beliebter und können – wie so oft – wenn sie schon mal da sind, auch vielfältig genutzt werden. In Kalifornien wurde etwa der 12-jährige Colman Chadam der Schule verwiesen aufgrund seiner DNA. Er trägt genetische Marker für Mukoviszidose – diese sind keine Garantie dafür, dass er die Krankheit tatsächlich hat, und Colman zeigte nie Symptome. Seine Eltern gaben die Information dennoch bei seiner Einschulung an. Durch einen Lehrer gelang sie zu den Eltern zweier Geschwister, die ebenfalls an Colmans Schule gehen und an Mukoviszidose erkrankt sind. Da Kinder mit der Stoffwechselerkrankung sehr anfällig für ansteckende Infektionen sind, forderten die Eltern den Verweis von Colman Chadam, der – gegen den Willen des Kindes und seiner Eltern – folgte. Colmans Eltern verklagten den Schulamtsbezirk daraufhin wegen genetischer Diskriminierung. Nachdem die erste Klage abgewiesen wurde, legten die Eltern im Januar diesen Jahres Berufung ein.

Nach Michelle Lewis vom Johns Hopkins Berman Institute of Bioethics wird genetische Diskriminierung zukünftig ein immer größeres Thema:

Da wir immer mehr Untersuchungen immer früher druchführen, besteht auch das Potenzial für den gefährlichen Missbrauch von Informationen, der Eltern möglicherweise von genetischen Tests abhält – auch wenn sie medizinisch angebracht wären.

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11 Ergänzungen

  1. Sie soll auch Besucher_innen umfassen, bei Weigerung drohen ein Jahr Haft und eine Strafe von fast 30.000 Euro.

    Die Welt wird immer kleiner. Aber im Taunus ist’s auch schön.

  2. Hallo. Mal abgesehen davon, dass dieser Lehrer an der kalifornischen Schule eigentlich seinen Hut nehmen müsste, verstehe ich nicht, wieso die erkrankten Kinder die Schule weiter besuchen dürfen, während das Kind, das erkranken könnte, gehen muss.

    Ein Punkt in eigener Sache: ich bin sehr für politische Korrektheit, aber das Anhängen von _ innen an jedes maskuline Hauptwort ist ein bisschen lächerlich, denn es macht den Bericht viel weniger lesefreundlich.

    1. > aber das Anhängen von _ innen an jedes maskuline Hauptwort ist ein bisschen lächerlich
      Vor allem da der Unterstrich anscheinden einfach irgendwo eingefügt wird und nicht einfach an die maskuline Form drangehängt wird. Oder ist Beamt neuerdings mask plural von Beamtinnen (Beamt_innen)? Dann einfach lieber komplett die feminine Schreibweise nehmen, dann kommen wenigstens keine Fantasiewörter bei rum…

    2. Das Binnen-I der anderen empfinde ich auch immer wieder als lesefreundlicher, was gerade bei langen und komplexen Artikeln wie diesem ins Gewicht fällt. Hier überfliege ich wegen der vielen Unterstriche nur (und Sternchen wären auch nicht besser).

  3. > ich bin sehr für politische Korrektheit, aber

    Die dialektische Alternative …. muhahaha

  4. Interessant wäre an dieser Stelle, inwieweit die DNA-Missverständnisse der Amis von Kreationismus geprägt sind. Gehört Kalifornien nicht auch zu den Staaten, in deren Schulen Kreationismus als seriöse Alternative zur Evolution gilt?

  5. Den Einsatz von bewährten Ohrmarken finde ich viel praktischer: „Zwei auf einen Streich“: der Kontrolleur kann gleich beim Einziehen der amtlichen Ohrmarken auch die Ohrgewebeprobe gewinnen.

    1. Wenn die *Ohr-Marken fürs Volk* so aussehen würden wie im Kuhstall, dann wäre dies KEIN Erfolgsmodell.
      Aber zum Glück begannen seit Mitte der 1990er Jahre Piercing-Studio’s wie Pilze aus dem Boden zu schießen.
      Wieso heist das eigendlich Percing-STUDIO ?
      Sind da Headset-Mikrofone oder sonstige Wanzen in den Piercings drinn?
      Dienen die vielen Metall-Ringe im Ohr als Antennen-Verstärker?

      Im Ernst jetzt:
      Sooo weit ist der Gedanke garnicht vom technologisch Machbaren entfernt, der technische Krempel wird ja immer kleiner.
      (genau wie unsere Gehirne)

      1. Die Vermessung der Welt

        So ein Stimmvieh sieht doch mit Ohrmarken schick aus, außerdem ist der Erkennungswert beträchtlich hoch. Schließlich ist jeder verdächtig, der über Ohren verfügt.

        Falls sich mal wieder einer in die L*ft spr*ng*t, braucht man nur die Ohren einzusammeln. Der Sicherheitsgewinn ist ungemein. Also hinterher. Wenn man den Pass hat. Und das Bekennerschreiben.

        Man muss halt nur noch nachträglich eine DNA-Probe nehmen, um sicher zu sein, dass man sie schon hat.

  6. Oh ha, was passiert eigendlich wenn mal jemand der Führungsschicht dieses nicht demokratischen Landes ein Ersatzorgan benötigt ?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.