Kommentar zur Störerhaftung: Rechtssicherheit sieht anders aus

Mehr war wohl einfach nicht drin: Die Reform des Telemediengesetzes ist ein Fortschritt, aber Rechtsunsicherheiten für Hotspot-Anbieter bleiben. Das Hin und Her um die WLAN-Störerhaftung ist symptomatisch für den Zustand der Digitalen Agenda der Großen Koalition.

Der Bundestag wird heute Mittag die Störerhaftung abschaffen. So lautet die Message der Großen Koalition, und eigentlich müssten wir das als Erfolg feiern, oder?! Immerhin fordern wir das seit sechs Jahren in zahlreichen Artikeln, damit wir endlich mehr offene WLANs in Deutschland bekommen. Leider sind wir immer noch nicht davon überzeugt, dass das Problem der kostenpflichtigen Abmahnungen bei der Öffnung von WLAN-Netzen jetzt eindeutig gelöst ist. Die versprochene Rechtssicherheit ist aus unserer Sicht einfach nicht gegeben, da können noch so viele SPD-nahe Juristen ein Gefälligkeitsgutachten bloggen und SPD-Abgeordnete versprechen, dass bald alle sorgenlos ihre WLANs öffnen können.

Das Problem der Abmahnindustrie geht zurück auf die alte Großen Koalition. Seitdem gab es mehrere Versuche, per Gesetz die kostenpflichtigen Abmahnungen zu deckeln, keiner davon war erfolgreich. Immer wieder interpretierten Gerichte die Gesetze anders als es die Pressemitteilungen des Gesetzgebers formulierten. Und auch bei dieser Gesetzesänderung ist das zu befürchten: Warum sonst hat man die wesentliche Änderung lediglich in die Gesetzesbegründung, aber nicht in den Gesetzestext geschrieben? Warum sonst heißt es, dass man spätestens in der zweiten Instanz Recht bekäme, wenn die Richter mal richtig die Gesetzesbegründung lesen würden? Und wievielen ist klar, dass man bis zur zweiten Instanz erstmal in der ersten Instanz vor Gericht verlieren wird und solange auf Anwaltskosten sitzen bleibt?

Willkommen in der Digitalen Agenda der Großen Koalition!

Die Befürworter der Abschaffung der Störerhaftung in der Großen Koalition sagen jetzt, mehr wäre nicht rauszuholen gewesen. Na, was glaubt ihr denn, warum das so ist?

Die Debatte um die Störerhaftung ist ein gutes Sinnbild für den Zustand der Digitalen Agenda in der Großen Koalition. Innenminister Thomas de Maizière und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel verkündeten bei der Vorstellung der Digitalen Agenda als Antwort auf die Frage, warum es in Deutschland so wenige offene WLANs gäbe, dass sie gegen anonyme Internetnutzung seien. Und schafften es anschließend, eine Lösung zu präsentieren, die den aktuellen Zustand sogar noch verschlechtert hätte. Danach wurde es noch absurder: SPDler verwiesen darauf, dass das federführende SPD-Bundeswirtschaftsministerium das so habe machen müssen, weil das CDU-Bundesinnenministerium sich querstellte und alles andere verhindert habe. Und anschließend zeigte das CSU-Verkehrsministerium mit dem Finger auf das Bundeswirtschaftsministerium, dass die nicht in der Lage seien, etwas Vernünftiges hinzubekommen.

Klares Versprechen des SPD-Bundestgsabgeordneten Jens Zimmermann
Klares Versprechen des SPD-Bundestagsabgeordneten Jens Zimmermann

Was jetzt als Erfolg verkauft wird, ist tatsächlich ein Fortschritt: aber vor allem gegenüber dem miserablen und realitätsfernen Gesetzentwurf der Bundesregierung – mit Vorschalte- und Verschlüsselungspflicht. Es kommt nicht häufig vor, dass der Bundestag Vorlagen der Bundesregierung so auseinandernimmt. Insofern Glückwunsch! Da können sich die Netzpolitiker um Thomas Jarzombek (CDU) und Lars Klingbeil (SPD) freuen, die noch Rückendeckung durch eine Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) bekamen. Zum Ende hin sprach Angela Merkel ein Machtwort, der es offensichtlich zunehmend peinlich wurde, überall darauf angesprochen zu werden, warum Deutschland sich eine so absurde Regelung zur Störerhaftung leistet.

Gut ist auch, dass das Hostproviderprivileg in § 10 des Telemediengesetzes nicht wie geplant angefasst wurde. Die Bundesregierung hat aber versprochen, sich dafür einzusetzen, dass das in der EU neu geregelt wird. Und das heißt nichts Gutes, weil die meisten EU-Themen kaum jemanden interessieren und die Zivilgesellschaft hier Mühe hat, mit den Firmen-Lobbyisten mitzuhalten.

Man muss nur ganz fest an eine Verbesserung glauben…!

Was jetzt bleibt, ist Hoffnung darauf, dass der Formelkompromiss vor Gericht tatsächlich so funktioniert, wie es von der Großen Koalition versprochen wird. Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn das Gesetz im Herbst in Kraft tritt, wird es im Realitätstest spannend: Was passiert, wenn man dann noch eine kostenpflichtige Abmahnung bekommt, weil irgendwer über das eigene offene WLAN möglicherweise urheberrechtlich geschütztes Material geteilt hat? Muss man dann immernoch einen kostenpflichtigen Anwalt einschalten, um sich zu wehren, oder schickt man die Abmahnung dann zur weiteren Bearbeitung an das Wahlkampfteam der SPD? Oder muss man irgendwann auf seinem eigenen Router Netzsperren einrichten? Rechtssicherheit sieht auf jeden Fall anders aus.

Wir werden sehen, wer am Ende Recht hat. Ich möchte ungern Recht behalten, denn das Problem der Störerhaftung muss endlich richtig gelöst werden. Damit wir endlich mehr offene WLANs in Deutschland bekommen!

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12 Ergänzungen

  1. Wenn Rechtssicherheit für Sie bedeutet, dass nie wieder jemand eine Abmahnung verschickt – egal ob unberechtigt oder nicht – dann wäre jedes Gesetz aus ihrer Sicht gescheitert.

      1. weswegen eigentlich nicht allgemein?

        ein fortschritt wäre aus meiner sicht sich das wesen der mahnung zu eigen zu machen.

        erst eine erinnerung, dann die 1. mahnung, etc.

        für die anwaltskanzleien die das netz systematisch mit ihren spider und bots durchwühlen würde dies auf die IT bezogen folgendes bedeuten:

        kleines anschreiben, z. b. „Sie haben gegen dieses und jenes verstossen, stoppen Sie es bitte“; dannach und erst dannach darf die kanzlei mit ihren kosten user/In „abzocken“.

        eine einfache lösung oder etwa nicht?

        ach ja…
        ein inzwischen klassisches beispiel für die rechtssprechung im netz ist doch die „redtube“ affäre.

        und daher würde ich niemanden empfehlen einen kostenlosen hotspot zu etablieren.

  2. Ja meine ich ja. Gibt keinen Vorschlag, der ausschließt, dass Abmahnungen verschickt werden. Geht um die Frage ob berechtigt oder nicht.

  3. Lars Klingbeil, nicht Klingel ;)

    Werden wir wohl doch auf Tatsachen aus Brüssel warten müssen, auch wenn die Sache mit der Unterlassung auch dort nicht wegfallen wird.

    Oder es muss tatsächlich bis zum obersten Gericht durchgekaut werden. Das wird sich Lieschen Müller nur nicht leisten können.

    Vielleicht hat aber die Begründung zum Gesetzestext Auswirkungen auf Entscheidungen am EuGH. Dann wird’s halt in europäisches Recht gegossen. Die Hoffnung stirbt zuletzt…

  4. Hm, dann kann man ja auf die nächste Störwelle warten :-)
    Lieben Gruß SUSI

    P.S. Aufräumen muss mann erst, wenn das WOW Signal nicht mehr durchkommt.

  5. Das Hin und Her um die WLAN-Störerhaftung ist symptomatisch für den Zustand der Digitalen Agenda der Großen Koalition.

    Das Hin und Her um (… )ist symptomatisch für den Zustand von (…).
    Das ist ein Textbaustein, der beliebig verwendbar ist. Einfache Gemüter bevorzugen klare Verhältnisse. Wohin es führt, wenn Gemüter dieser Art bestimmend für die große Politik werden kann man hier aber auch in anderen Ländern derzeit bestens studieren.

    Demokratie lebt von Auseinandersetzung um einen Ausgleich von Interessen zu ermöglichen. Wen dieser Streit nervt, der hat Demokratie nicht verstanden oder bevorzugt andere Modelle.

    Es ist sicherlich ein zutreffendes Lebensgefühl vieler Menschen in diesem Land, dass Gesetzgebung immer öfter die Interessen der Bürgerschaft vernachlässigt zugunsten anderer elitärer Kreise. Da hilft es nicht zu lamentieren, sondern daran zu arbeiten, dass Bürgerrechte nicht geschleift werden.

    Es ist von großer Wichtigkeit Gesetze zu analysieren, um die Handschrift jener zuzuordnen, die Teile eines Gesetzes in die eine oder andere Richtung „geknetet“ haben. Besser noch sollten wir daran arbeiten, dass die Bürgerschaft endlich in angemessenem Umfang am „Knetprozess“ beteiligt wird.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.