Klage gegen den BND wegen Überwachung am Internetknoten DE-CIX

Der Betreiber großer Internetknoten DE-CIX wehrt sich gegen die Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst: Heute wurde eine Klageschrift beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. DE-CIX sieht das Telekommunikationsgeheimnis seiner Kunden verletzt und geht gerichtlich gegen den Geheimdienst vor. Das Bundesverwaltungsgericht soll nun Rechtssicherheit herstellen und die Praktiken des BND prüfen.

Der Neubau des BND in Berlin. CC-BY 2.0 Ralf Kothe

Es bestehen große Zweifel, ob die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach dem G10-Gesetz rechtens ist. Der BND wird jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verklagt, um die Rechtmäßigkeit der praktisch durchgeführten Massenüberwachung prüfen zu lassen.

Eingereicht hat die Klageschrift die DE-CIX Management GmbH, die das Telekommunikationsgeheimnis ihrer Kunden verletzt sieht. Der weltweit größte Netzknoten für Telekommunikationsdaten des DE-CIX in Frankfurt hat im letzten Jahr sein zwanzigjähriges Bestehen gefeiert, dort wird ein erheblicher Teil der europäischen Kommunikation abgewickelt. Alle großen Telekommunikationsanbieter sind dort Kunden, etwa zwei Drittel sind aus Deutschland und der EU. Das macht ihn zu einem attraktiven Ziel für Geheimdienste: DE-CIX erhält Überwachungsanordnungen des BND und muss sie technisch umsetzen.

Dass Kabel angezapft werden, um Daten aus dem In- und Ausland an die BND-Zentrale zu liefern, ist kein Geheimnis mehr. Fast zweihundert Länder, inklusive verbündeter Staaten, umfasst das Interessengebiet des BND. Wie weit das aber legal ist und in welcher Form, ist umstritten. Ob die Umsetzung der Anordnungen und damit die derzeitige Überwachungspraxis nach der heutigen Einreichung der Klage unverändert bestehen bleibt, ist nun Sache des Gerichts.

In einer Pressemitteilung betont DE-CIX das Ziel der Klage:

Mit der Klage beabsichtigen wir, die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 G10 bei unserem Unternehmen einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen.

Konkret geht es um die Überwachungsanordnungen, bei denen die Frage beantwortet werden soll, ob sie rechtmäßig sind und ob dafür Befugnisnormen bestehen. Die Klage soll dadurch Rechtssicherheit für die DE-CIX-Kunden herstellen und gleichzeitig die freihändige Interpretation des G10-Gesetzes beenden und damit möglicherweise den Datenabgriff reduzieren.

Das wäre allerdings genau das Gegenteil dessen, was die Bundesregierung plant: Sie will nicht etwa die Überwachungspraxis einschränken, sondern die gesetzlichen Möglichkeiten des BND weiter ausdehnen. Die Große Koalition möchte ein Gutteil der umstrittenen BND-Praktiken gesetzlich legitimieren und noch erweitern, auch wenn sie im NSA-BND-Untersuchungsausschuss für teils rechtswidrig und teils rechtlich fragwürdig erkannt wurden. Die heutige Klage des DE-CIX könnte diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung machen.

Ein illegales Massenüberwachungssystem

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, hat in einer gutachterlichen Stellungnahme die Rechtmäßigkeit der Anordnungen zur strategischen Fernmeldeaufklärung untersucht. In dem Gutachten sind neben den gesetzlichen Grundlagen und dem Verfassungsrecht auch Fragen in Bezug auf die Charta der Grundrechte der EU angesprochen. DE-CIX sieht sich durch das Gutachten bestätigt und verweist für die heutige Einreichung der Klage auf „gewichtige Zweifel“, dass die derzeitige Überwachungspraxis rechtmäßig ist.

greenwald-tweet
Wenn Du keine Leaks willst, dann errichte kein geheimes illegales Massenüberwachungssystem, verheimliche es nicht und belüge nicht die Öffentlichkeit darüber.

Auch die Weitergabe der am DE-CIX erlangten Daten an die NSA steht in Frage. Denn Zweifel an der Rechtmäßigkeit befielen auch schon die G10-Kommission des Deutschen Bundestages, die Überwachungsmaßnahmen des BND genehmigt hat und sich von der Bundesregierung hintergangen sah: Sie war nicht in Kenntnis gesetzt worden, dass der BND am DE-CIX abgegriffene Daten auch an die NSA leitet.

Das kam über den NSA-BND-Ausschuss allerdings ans Tageslicht und wurde als Missbrauch der Genehmigung der G10-Kommission zum Datenausleiten am DE-CIX gewertet, weil von einer Datenweiterleitung an die NSA nie die Rede gewesen sei.

Der Wille der Bundesregierung ist es nun allerdings, die erwiesenermaßen löchrige parlamentarische Kontrolle der BND-Massenüberwachung durch die G10-Kommission weiter einzuschränken. Die Aufsicht über die Überwachungsmaßnahmen bei der Ausland-Ausland-Kommunikation soll künftig nicht mehr die G10-Kommission, sondern ein neues Dreier-Gremium übernehmen.

Warum die Klage zum jetzigen Zeitpunkt?

Die heute mit der DE-CIX-Klage angegriffene „freie Interpretation“ der Gesetzeslage in Bezug auf die strategische Fernmeldeaufklärung ist schon vor längerer Zeit angekündigt worden. Klaus Landefeld vom DE-CIX-Aufsichtsrat erklärt, warum die Klage erst jetzt beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht wurde:

DE-CIX plant die Klage bereits seit letztem Jahr, nachdem Anfang 2015 klar wurde, dass das Vorgehen des Dienstes bei der Erhebung sowie der anschließende Umgang mit den Daten mehr als fragwürdig ist. Das in unserem Auftrag erstellte Gutachten von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier spricht eine sehr deutliche Sprache – trotzdem haben wir uns Ende letzten Jahres von dem Versprechen einer Reform des G10-Gesetzes vorübergehend ablenken lassen.

Die Hoffnung auf eine Reform, die wirklich eine ist, wurde allerdings enttäuscht:

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: CC-BY-SA 2.0 domjisch

Das Ergebnis dieser „Reform“ sehen wir jetzt: Keine Änderungen am G10-Gesetz, dafür gibt es einen neuen Entwurf zur „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“, welcher auf den Punkt gebracht alle der höchst umstrittenen Auslegungen, Interpretationen und Vorgehensweisen des Dienstes zu legitimieren versucht und dabei die bereits für G10 bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken nicht einmal adressiert. Der Zeitpunkt der Klage wurde also nicht allein durch uns bestimmt, sondern war aus aktuellem Anlass zwingend geboten.

Das Bundesverwaltungsgericht könnte nun helfen, Rechtssicherheit herzustellen. Die letzte Instanz ist das Gericht aber nicht, denn auch ein Gang nach Karlsruhe wäre möglich. Landefeld schließt das nicht aus:

Wer das Gutachten von Prof. Papier liest, stellt fest, dass nicht nur die Anordnungen im Speziellen, sondern die verfassungsmäßige Grundlage einer Durchführung von Maßnahmen zur strategischen Fernmeldeaufklärung im Inland im Allgemeinen in Frage gestellt werden. Wir wollen dies klären und gehen davon aus, dass dieser Sachverhalt vom Bundesverwaltungsgericht gebührend berücksichtigt und einer Klärung zugeführt wird – nicht zuletzt könnte das Gericht auch selbst Fragen in Karlsruhe vorlegen.

Telekommunikationsgeheimnis nicht nur für Deutsche

Es geht bei den rechtlichen Fragen insbesondere um den § 5 des G10-Gesetzes, der die verdachtslose strategische Überwachung des Telekommunikationsverkehrs regelt. Nur der BND darf diese Art der weitgreifenden verdachtsunabhängigen Kommunikationsüberwachung durchführen, dessen Grenzen das G10-Gesetz setzt.

Diese rechtlichen Grenzen sind aber alles andere als klar und unumstritten. Die großen Interpretationsspielräume und Grauzonen standen im NSA-BND-Untersuchungsausschuss vielfach auf dem Plan. Die sogenannte exterritoriale Geltungskraft von Artikel 10 des Grundgesetzes war dabei Thema, also die Frage, ob der Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses auf das deutsche Staatsgebiet und deutsche Staatsbürger begrenzt ist.

Hans-Jürgen Papier bezieht dazu in seinem Gutachten für das Telekommunikationsgeheimnis nach Artikel 10 eine klare Position:

Nach heute weit überwiegender Rechtsauffassung in der Literatur kommt gerade dem Grundrecht aus Art. 10 I GG keine auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland begrenzte Schutzwirkung zu. (NVwZ, S. 5)

Das bedeutet, dass das Telekommunikationsgeheimnis auch dann greift, wenn der BND ausländische Telekommunikation von im Ausland lebenden Menschen mitschneidet. Beschränkungen des Artikel 10 bedürfen aber eines Gesetzes, das hier nicht geschaffen wurde. Es ist schlicht ein Verfassungsbruch, wenn dieser Zustand bestehen bleibt.

Die Bundesregierung und die Geheimdienste selbst stellen sich allerdings derzeit auf den Standpunkt, dass nur die Kommunikation von Deutschen oder Personen innerhalb Deutschlands nicht unkontrolliert überwacht werden darf und daher gesetzlich geregelt werden musste. Mit dieser Rechtsauffassung steht sie jedoch ziemlich allein auf weiter Flur.

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Bundeskanzleramt. Foto: CC-BY 2.0 ikkoskinen

Ob es überhaupt Juristen jenseits von Bundeskanzleramt, BND und Roderich Kiesewetter gibt, die auch diese Auffassung der Bundesregierung vertreten, ist fraglich. Juristische Schriften, in denen die Überzeugung vertreten und begründet wird, dass sich das Fernmeldegeheimnis nicht auf alle Menschen erstrecken würde, sind jedenfalls Mangelware.

Außerdem kann sich auch das DE-CIX selbst als Betreiber der Internetknoten auf Artikel 10 berufen, denn das Telekommunikationsgeheimnis…

…schützt die Vertraulichkeit der Telekommunikationsverkehre nicht nur im Interesse der unmittelbar am Telekommunikationsverkehr Beteiligten, sondern auch im Interesse derer, die diese Dienste anbieten, vermitteln oder sonst an der Erbringung der Dienstleistung unmittelbar beteiligt sind. (NVwZ, S. 12)

Zustand nicht länger hinnehmen

Der massenhafte Datenabgriff am DE-CIX ist seit Oktober 2013 öffentlich bekannt, war vorher aber lange vermutet worden: Der BND hat mindestens seit dem Jahr 2011 eine Genehmigung für das Anzapfen der Kommunikationsleitungen. Er soll eine ganze Reihe der Internet-Service-Provider am Knotenpunkt DE-CIX in Frankfurt abschnorcheln, darunter 1+1, Freenet, Strato AG, QSC, Lambdanet und Plusserver.

Die Bundesregierung gibt mit den üblichen Begründungen wenig konkrete Information dazu, hat aber Angaben gemacht, in welcher Größenordnung aus dem „Rohdatenstrom“ in der Vergangenheit E-Mails abgegriffen wurden: In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (pdf, S. 5) gibt sie für das Jahr 2010 die Zahl von 37 Millionen E-Mails an, die anhand von Suchbegriffen herausgefiltert worden sind. Das Gerichtsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht könnte nun neue Fakten über Umfang und Art der Überwachung zutage fördern.

Weder die Bundesregierung noch der BND dürften sich wohl erfreut zeigen über die Klage des DE-CIX, dessen Kooperation aus Sicht des Geheimdienstes unverzichtbar ist. Jedoch sollte auch der Bundesregierung eigentlich daran gelegen sein, einen Zustand nicht länger hinzunehmen, bei dem eklatante Rechtsbrüche im Raum stehen, auf die das Gutachten von Hans-Jürgen Papier dringlich verweist.

Gegen die geheimdienstliche Massenüberwachung und vor allem gegen deren weitere Ausdehnung regt sich Widerstand, die DigiGes hat gerade eine Telefonaktion gestartet.

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22 Ergänzungen

  1. …die Klage wird unterm Strich/im Ergebnis kein Erfolg haben! Unsere Bundesregierung setzt doch alles dran, die teils massiven Rechtsverstöße gerade des BND nun zu legalisieren!
    Da werden dann auch Wege gefunden werden, um mögliche Urteile defacto auszuhebeln.

    Und wenn nicht legal, dann eben illegal – solange kein Whistleblower was verpfeift, wird gemacht, was die wollen.

    Wir schauen man in ein paar Jahren! Wetten werden angenommen! ;-)

    1. Nur hat das Volk irgendwann die Schnauze voll, und wenn doch mal eine Rot-rot-grüne Regierung drankommt, können schnell einige hohe Beamte im Knast sitzen, wenn sie zuoffen strafbare Dinge getan und gedeckt haben. Ich würde mich da bedeckt halten.

      1. Abgesehen davon, dass ich bzgl. der Prinzipientreue Der Grünen bei Regierungsbeteiligung spätestens seit ihrer Neuverortung als nicht-und-niemals-pazifistisch-gewesene¹ Partei Zweifel hege, die SPD den Beamtenapparat chronisch schont, und beide mit Der Linken keine Berührungspunkte haben:

        Wie sollte das mit der Verknastung hoher Beamter praktisch und im Rahmen der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung und unter Beachtung des strafrechtlichen Grundsatzes nulla poena sine lege (und zwar lex zum Zeitpunkt der Tat) bitte funktionieren?

        ¹ http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-10/die-gruenen-katrin-goering-eckardt-syrien

    2. @Jörg B.
      Leider kann ich ihre Wette nicht annehmen. Sie sehen die Sache einfach zu realistisch. Leider habe ich den Eindruck, dass die Bundesregierung nicht nur den totalen Überwachungsstaat, sondern den TOTALEN Kontrollstaat will. Die Menschen und ihre Gedanken sollen kontrolliert werden, und dazu braucht die Regierung eben die totale Überwachung.
      Gerichte stehen da nur im Weg, und was nicht passt, wird passend gemacht.

    3. Viel schlimmer: Maßgeblich für ein Urteil ist die Rechtslage am Tag der Verkündung, d.h. wenn die Bundesregierung noch schnell das G10-Gesetz ändert, läuft die Klage ohnehin ins Leere.

    4. Handelt es sich um rechtswidriges Handeln, dann wäre es grundsätzlich ja völlig legitim, den Urteilen mit einer gesetzlichen Änderung und somit Schaffung einer Rechtsgrundlage für dieses Handeln zu begegnen. Zu diskutieren ist natürlich wie bei allem rechtlich Möglichen, ob man das auch will.

      Anders wäre dies bei verfassungswidrigem Handeln. Dies gilt es hier zu untersuchen. Das ist der interessantere Punkt. Hier könnte man auch durch Gesetzesänderung nicht (so einfach) nachsteuern.
      An der undiffenzierten Verwendung der Begriffe krankt aber auch der obige Artikel

  2. Frage mich dabei, wie lange die Menschen hierzulande es noch mitmachen.
    Von den meisten hört man so etwas wie :,, Ich habe ja eh nichts zu verbergen“ oder ,, Ich kann doch eh nichts machen“.

    Keith Alexander erzählte von speziellen Analysesoftwaren, die gesellschaftliche-politische-und militärische Entwicklungen auswerten. Um so rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
    Also ist die Gesamtmasse schon mal wichtig, sie reflektiert und spiegelt Meinungsbilder.

    Zu viel zum Thema: ,, Ich hab ja eh nichts zu verbergen“.

    Datenschutz und Privatsphäre ist leider nicht allen so wichtig, dass sie dafür auf die Straße gehen würden.Grundrechtsabbau anscheinend für die meisten auch noch nicht… da ist wohl für einige Pokémon Go, EM gucken oder wer die 23. Freundin von Lothar Matthäus ist viel wichtiger.
    Davon profitiert natürlich auch die Regierung.

  3. Leider sind die KiPo-Ringe Organisation Gehlen, NSA, GCHQ und wie die Terroristen alle heißen schon zu mächtig. Es werden keine Köpfe rollen. Terroristen wie Schily, Schäuble, de Maiziere haben nichts zu befürchten.

  4. wer so manchen prozeß in der jüngsten vergangenheit und seinen ausgang beobachtet hat, kann zu dem schluß kommen, daß unsere gerichte nach den vorgaben unserer machthaber urteilen.
    als jüngstes beispiel betrachte ich da die abgewiesene klage der eltern, der auf der Gorch Fock ums leben gekommenen marine soldatin.

  5. Von wegen nichts ist los, ich fühle mich bedroht/
    Das kommt so, wenn man mitten unter Terroristen wohnt/
    Guck mal der da hinten, ja man der Bartträger/
    Man das sieht man gleich, da braucht man keinen Ratgeber/
    Sie sind unter uns, mein Nachbar ist ein Schläfer/
    Ein Täter, setzt ihr besser jetzt fest als später/
    Es wird gefährlich, man merkt es doch überall/
    „Die Terroristen sind inzwischen in der Überzahl/
    Sie unterwandern uns, denkt doch mal andersrum/
    In diesen wirklich schweren Zeiten braucht das Land Vernunft/
    Und das sagt uns, wir brauchen Infos/
    Oder wir sind tot, Warten wär sinnlos/
    Denn jeder hat das Potential zum Staatsfeind/
    Jeder ist allein verdächtig durch sein Dasein/
    Wir müssen über alle alle alles wissen/
    Denn sie sitzen zwischen uns, dass sie nicht entwischen/“
    Zitat aus „Herr von Grau, Schnappsiedir“

  6. „Ein illegales Massenüberwachungssystem“

    Illegal alle Deutschen belauschen?
    Als ob die das stören würde. Staatsinteressen stehen in der Realität nahezu über alles, solange es nicht herauskommt. Wenn doch, blubberplappernder PR-Nebel, dessen Plausibilität nicht debil genug sein kann.
    Ein winziger Ausschnitt:’Ausversehen‘ gelöschte Bänder, total ‚zufällig‘ geschredderte Akten, offen krass lügende Beamte die befördert werden und vom Richter zum glaubwürdigen Zeugen berufen werden, es kann nicht unglaubwürdig genug sein; eine klare primitive MACHTDEMONSTRATION des Staates.
    Hallo NSU …………schon vergessen?
    Und jetzt der BND, die im Inland spionierende Auslandsspionageorganisation der Bundesregierung, soll demokratisch rechtskonform gemacht werden?
    Ich bin gespannt.

  7. Es begrüßenswert, dass ein IT-Elephant von der Schulterhöhe des DE-CIX mit dem BND in den Ring steigt.

    Nur – warum sollte die Klage wegen dieser Beschwer

    DE-CIX sieht das Telekommunikationsgeheimnis seiner Kunden verletzt

    eigentlich überhaupt zulässig sein?

    Das TK-Geheimnis seiner Kunden ist imho kein eigenes Recht des DE-CIX und gem §42 Abs. 2 VwGO

    (2) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.

    brächte es dann zur Zulässigkeit eine andere gesetzliche Norm als Klagegrundlage.
    Welche sollte das sein?

    1. Zum einen kann sich DE-CIX selbst auf das Telekommunikationsgeheimnis berufen (siehe Artikel, die Stelle im Gutachten ist zitiert), zum anderen ist DE-CIX der direkte Empfänger der Anordnungen. Die Betroffenheit wird unstrittig sein, denke ich.

      1. Ja, gut, das ist Prof. Papiers Rechtsauffassung in einem Gutachten für den Kläger, jene muss das Gericht nicht teilen.

        Es wäre der Rechtsstaatlichkeit zwar zuträglich, wenn das Gericht diese Rechtsauffassung teilen, und somit ein faktisches Rechtsdurchsetzungshindernis gleichfalls faktisch aufheben würde.

        Aber da hegt man sehr große Hoffnungen an die vorangehende Zulässigkeitsprüfung, und gerade Zulässigkeitsprüfungen i.A. recht restriktiv gehandhabt.

        Ausserdem räumt Prof. Papier auch selbst ein, dass engere Rechtsauffassungen des Art des Art 10 I GG denkbar sind und stellt dann hilfsweise auf die Berufsfreiheit ab.

        Es ist bereits dargestellt worden, dass selbst dann, wenn man einer engeren Auffassung vom personellen Schutzbereich des Art. 10 I GG folgte, die Diensteanbieter sich jedenfalls auf das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 I GG berufen könnten, der hier iVm Art. 10 I GG eine Verstärkung erführe.

        Da gibt aber nicht nur den Art. 12 I Satz 1 GG, sondern auch Satz 2

        Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

        Und damit ist die hilfsweise Kontruktion imho im Wesentlichen freischwebend.

  8. Gut, dass die Constanze auch in der FAZ publiziert hat. Den Spaten muss man derb auf die Glatzen klopfen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.