„Keine Erkenntnisse“ – Bundesregierung verwehrt klare Aussagen bei Nachfragen zu Selektorenlisten

Die NSA spioniert nicht gegen deutsche und europäische Ziele? Leider falsch. CC BY 2.0 via flickr/kalleboo

Vor etwa einem Monat haben wir darüber berichtet, dass die Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage von Martina Renner hin eingestand, einige Fragen im Rahmen der BND- und NSA-Überwachung falsch beantwortet zu haben – aus Erkenntnismangel zum Zeitpunkt der Fragen, aber immer „nach bestem Wissen und Gewissen“. Da stetig weiterhin neue Erkenntnisse ans Licht kommen, hat der Linkenabgeordnete André Hahn nochmals nachgefragt (Fragen und Antworten unten im Volltext). Im Großen und Ganzen lassen sich die Antworten mit „keine weiteren Erkenntnisse“ zusammenfassen, Fragesteller Hahn äußert sich gegenüber netzpolitik.org enttäuscht:

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren diverse parlamentarische Anfragen zu Aktivitäten von Geheimdiensten unvollständig und zum Teil falsch beantwortet.
Das müsste Staatssekretär Fritsche aus dem Bundeskanzleramt kürzlich kleinlaut zugeben. Konkrete Nachfragen dazu bleiben auch jetzt weitgehend unbeantwortet.

Die Bundesregierung gesteht ein, dass aus dem Abschlussbericht des Selektorensonderbeauftragten Kurt Graulich hervorgehe, dass einige der von der NSA an den BND übermittelten Selektoren gegen deutsche und europäische staatliche Institutionen und diplomatische Vertretungen gerichtet waren. Laut Graulichs Zählung seien 32 Telefonie- und Internetselektoren sowie Telekommunikationsmerkmale gegen deutsche Auslandsvertretungen in der Ablehnungsliste gefunden worden. Dabei ist zu beachten, dass es in den Kategorien Überschneidungen geben kann, weil Telekommunikationsmerkmale auch Teile von Selektoren sein können. Zu europäischen Regierungseinrichtungen fand man 26.146 Selektoren und Telekommunikationsmerkmale, gegen EU-Institutionen 1.949.

Die Bundesregierung bestreitet jedoch, Anhaltspunkte für die Spionage gegen die Bundesregierung oder den Deutschen Bundestag zu haben. Dass durch geleakte Dokumente einige Anhaltspunkte bestehen, wird nicht anerkannt. „Die Authentizität dieser der NSA zugeschriebenen Berichte“ könne grundsätzlich nicht beurteilt werden. Keine Erkenntnisse gebe es auch zur Zusammenarbeit deutscher Unternehmen mit der NSA zum Brechen von Verschlüsselung.

Hahn traut dieser Aussage nicht:

In der Antwort wird lediglich auf den Graulich-Bericht verwiesen, dass es unter den NSA-Selektoren keine Funde zu Mitgliedern der Bundesregierung oder des Bundestages gegeben habe. Daraus darf getrost geschlussfolgert werden, dass es im Bereich des EU-Parlaments und der EU-Kommission sehr wohl Ausspähungen gegeben hat, was die Bundesregierung schlichtweg verschweigt.

Interessant ist, dass die Bundesregierung keine direkte Stellung dazu bezieht, ob sie weiterhin glaubt, dass NSA und GCHQ sich an das berühmte „deutsche Recht auf deutschem Boden“ hielten. Statt eine eigene Meinung zu äußern wird wieder auf Graulichs Bericht verwiesen. Dieser drückt zwar aus, dass die NSA Abmachungen verletzt hätte. Aber ob es im Moment glaubwürdig ist, dass sich an deutsches Recht gehalten wird, dazu sagt Graulichs Bericht nichts. Indirekt hat die Bundesregierung die Antwort jedoch längst gegeben. Im Januar berichteten SZ, NDR und WDR, dass die Kooperation von BND und NSA in Bad Aibling fortgesetzt wurde. Das Vertrauen scheint wieder hergestellt, „[n]ach Angaben aus Regierungskreisen halten sich die Amerikaner nun an die geschlossene Vereinbarung“.

Hahn fragte noch, ob man nach der Anfrage Renners weitere Antworten geprüft habe und wo Korrekturen notwendig seien. „Bei der Antwort auf Frage 15 der Kleinen Anfrage 18/2474 der Fraktion Die Linke“ lautet die Antwort. Damals wurde gefragt, ob bekannt sein, „dass durch den BND Kommunikationsdaten des US-Außenministers John Kerry und dessen Vorgängerin Hillary Clinton erhoben und verarbeitet wurden“. Man habe „im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Spionageverdachts“ Kenntnis erlangt. Damit dürfte das Verfahren gegen Markus R. gemeint sein, dem vorgeworfen wird, Doppelagent für die CIA beim BND gewesen zu sein. Dieser sei dafür zuständig gewesen sein, den Mitschnitt dieses brisanten „Beifangs“ zu löschen.

Dass die Bundesregierung nun ankündigt, es seien Korrekturen bei ihrer früheren Aussage notwendig ist zwar interessant – es wäre jedoch hilfreich gewesen, gleich dazu zu sagen, in welche Richtung man die Aussage korrigieren muss. Die Bundesregierung beweist hier wieder einmal ihre Fähigkeit zur Wortklauberei und die Bestrebung, nur so wenig wie möglich preiszugeben – wenn überhaupt.

Aufklärung durch Fragen an die Bundesregierung im Themenkomplex der Überwachung ist beinahe unmöglich, solange diese mauert und sich der Aufklärung verweigert. Man benötigt einen direkteren Weg für Abgeordnete, an Informationen gelangen, ohne auf das Wohlwollen der Regierung angewiesen zu sein. Hahn kommentiert, was nun wichtig wäre:

Umso wichtiger ist, dass er NSA-Untersuchungsausschuss endlich uneingeschränkte Einsicht in die Selektoren, die Suchbegriffe der NSA erhält. Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht dazu bald eine Entscheidung trifft.

Wir sind gespannt. Eine Entscheidung in diesem Jahr ist angekündigt.


Antwort auf die Kleine Anfrage aus dem PDF befreit

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. André Hahn, Martina Renner, Frank Tempel, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Nachfragen zu den Selektorenlisten von NSA und BND

Vorbemerkung der Fragesteller:

In einer Pressemitteilung zur „Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“ vom 23. April 2015 teilt die Bundesregierung u.a. mit, dass das Bundeskanzleramt prüft, ob die Antworten der Bundesregierung zu den zu diesem Sachverhalt gestellten Fragen weiterhin uneingeschränkt Bestand haben.

In der Antwort des Bundeskanzleramtes auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) teilt der Staatssekretär und Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes. Klaus-Dieter Fritsche, am 5. Dezember 2015 mit, dass elf parlamentarische Anfragen zur sogenannten NSA-Selektorenliste geprüft worden sind. Die im Abschlussbericht der von der Bundesregierung eingesetzten Sachverständigen Vertrauensperson Dr. Kurt Graulich dargestellten Prüfungsergebnisse hätten bei sechs dieser Anfragen Auswirkungen. Diese Antwort wurde auf Nachfrage der Abgeordneten Martina Renner in einem Brief von Staatssekretär Fritsche bestätigt und präzisiert.

Mit der Kleinen Anfrage wird der Bundesregierung nunmehr die Möglichkeit gegeben, ihre Antworten auf parlamentarische Anfragen unter Einbeziehung neuer Erkenntnisse gegenüber dem Parlament und der Offentlichkeit zu korrigieren.

Antworten der Bundesregierung:

I. Kleine Anfrage der Fraktion der SPD, Bundestagsdrucksache 17/14456 vom 26.07.2013

1. Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, ob und inwieweit deutsche oder europäische staatliche Institutionen oder diplomatische Vertretungen Ziel von US-Spähmaßnahmen oder Ähnlichem waren?

Antwort zu Frage l:

Die Bundesregierung hat die Veröffentlichungen u.a. von Wikileaks zur Kenntnis genommen. Die Authentizität dieser der NSA zugeschriebenen Berichte kann grundsätzlich nicht beurteilt werden.

Im Juli 2014 wurde ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) wegen mutmaßlicher Spionageaktivitäten für einen US-amerikanischen Nachrichtendienst verhaftet und wegen Landesverrats u.a. angeklagt. Das Strafverfahren wird derzeit vor dem OLG München verhandelt. Ein Urteil wird für März 2016 erwartet.

Die Tätigkeit der NSA unter anderem auch in der Bundesrepublik Deutschland ist Gegenstand des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Im offenen Abschlussbericht der vom 1. UA der 18. WP benannten und von der Bundesregierung eingesetzten Sachverständigen Vertrauensperson, Dr. Kurt Graulich, wurden die vom BND für eine Steuerung und Erfassung in Bad Aibling abgelehnten US-Selektorenlisten geprüft. Der Abschlussbericht führt auf S. 154ff. die Anzahl der Selektoren auf, die deutschen oder europäischen staatlichen Institutionen und diplomatischen Vertretungen zuzuordnen waren. Eine Übersicht findet sich auf Seite 205.

Aus der Kenntnis über einzelne Steuerungsanfragen der NSA lassen sich jedoch weder Schlüsse auf Ziele der Strategischen Fernmeldeaufklärung im Sinne eines vollständigen Interessensprofils der Nachrichtendienste der USA noch Rückschlüsse auf die Gründe ziehen.

2. Inwieweit wurde die deutsche und europäische Regierungskommunikation sowie die Parlamentskommunikation überwacht?

Antwort zu Frage 2:

Der Abschlussbericht der Sachverständigen Vertrauensperson, Dr. Kurt Graulich, führt keine Funde auf, die Mitgliedern der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestages zuzuordnen waren (Abschlussbericht S. 205). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

3. Konnten die Ergebnisse der Gespräche der Bundesregierung dieses ausschließen?

Antwort zu Frage 3:

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage 17/14456 der Fraktion SPD wird verwiesen.

II. Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bundestagsdrucksache 17/14512 vom 02.08.2013

4. Werden Daten von Unternehmen mit Sitz in Deutschland für PRISM oder von vergleichbaren Programmen erhoben oder verarbeitet?

Antwort zu Frage 4:

Aus dem Abschlussbericht der Sachverständigen Vertrauensperson, Dr. Kurt Graulich, lassen sich Hinweise auf entsprechende Erhebungsabsichten herleiten.

Zur Frage, ob Daten von Unternehmen mit Sitz in Deutschland für PRISM oder von vergleichbaren Programmen durch die NSA erhoben oder verarbeitet werden, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

III. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/14302 vom 27.08.2013

5. Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte, dass Geheimdienste der USA oder Großbritanniens die Kommunikation in deutschen diplomatischen Vertretungen ebenso wie in EU-Botschaften überwachen (vgl. SPIEGEL ONLINE, 29. Juni 2013), und wenn ja, welche?

Antwort zu Frage 5:

Es wird aufdie Antworten zu Frage 1 und zu Frage 4 verwiesen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine etwaige Überwachung der Kommunikation der EU-Einrichtungen oder diplomatischen Vertretungen in Brüssel durch die NSA, die angeblich von einem besonders gesicherten Teil des NATO-Hauptquartiers im Brüsseler Vorort Evere aus durchgeführt wird (vgl. SPIEGEL ONLINE, 29. Juni 2013)?

Antwort zu Frage 6:

Es wird auf die Antworten zu Frage 1 und zu Frage 4 verwiesen.

IV. Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele. Bundestagsdrucksache 17/14803, Frage 23

7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der US-Geheimdienst NSA ebenso wie andere befreundete Staaten auch Deutschland heimlich ausspäht, insbesondere wie französische (vgl. SPIEGEL ONLINE, 1. September 2013/8:13) auch deutsche Ministerien, Botschaften, Vertretungen bei den VN und der EU überwacht, seine weltweit etwa 85.000 Trojaner (vgl. a. a. O.) auch in Computern deutscher Behörden sowie Bürger platzierte, wie mexikanische und brasilianische Staatschefs (vgl. SPIEGEL ONLINE. 3. September 2013/6:32) auch die Kommunikation der Bundeskanzlerin überwacht und systematisch entschlüsselt (vgl. SPIEGEL ONLINE, 6. September 2013/0:41), und haben sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung – angesichts des öffentlichen Eingeständnisses der Bundeskanzlerin (im TV-Kanzlerduell. 1. September 2013. 1:13:11: „das kann sein“) – auch aus Deutschland stammende oder hier tätige Unternehmen an den geheimen Entschlüsselungs-„Partnerschaften“ mit angloamerikanischen Geheimdiensten beteiligt (vgl. DIE WELT online, 6. September 2013/15:09), insbesondere von den 92 am 5. September 2013 durch Wikileaks veröffentlichten Spionage-Software-Produzenten (vgl. heise.de. 5. September 2013) wie die Münchener Trovicor GmbH, ELAMAN GmbH oder Gamma Group International GmbH, die Aachener Utimaco Safeware AG oder die Homburger (Uher-)ATIS Systems GmbH?

Antwort zu Frage 7:

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die NSA Deutschland, deutsche Ministerien oder Botschaften bzw. Vertretungen bei den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union überwacht. Ebenso wenig liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit deutscher Unternehmen bzw. in Deutschland tätiger Unternehmen mit anglo-amerikanischen Nachrichtendiensten im Rahmen von Entschlüsselungs-„Partnerschaften“ vor.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu Frage 1 und zu Frage 4 verwiesen.

V. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bundestagsdrucksache 18/38 vom 06.11.2013

8. Welche bisherigen deutschen Bundeskanzler außer Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Regierungsmitglieder, Vertreterinnen oder Vertreter nachgeordneter Behörden und diplomatischer Vertretungen wurden durch die NSA und andere Geheimdienste nach Kenntnis der Bundesregierung überwacht (bitte nach betroffenen Regierungsmitgliedern bzw. nachgeordneten Behörden oder Vertretungen, nach Zeiträumen und Urhebern aufschlüsseln)?

Antwort zu Frage 8:

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Frage 1 und zu Frage 4 verwiesen.

9. Welche weiteren Regierungschefs und Staatsoberhäupter welcher anderen Staaten wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die NSA vergleichbar überwacht?

Antwort zu Frage 9:

Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

10. Bewertet die Bundesregierung die Versicherungen der NSA und des britischen Geheimdienstes GCHQ, auf deutschem Boden gelte deutsches Recht und die USA unternähmen nichts entgegen deutschen Interessen, immer noch als glaubwürdig (so Pressestatement von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla vom 12. August 2013)?

Antwort zu Frage 10:

Es wird auf die „Gesamtbewertung der Kooperation von BND und NSA in Bad Aibling“ im Abschlussbericht der Sachverständigen Vertrauensperson, Dr. Kurt Graulich, verwiesen (S. 203ff.).

VI. Schriftliche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Bundestagsdrucksache 18/268‚ Frage 28

11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass der britische Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ) sowie die US-amerikanische National Security Agency (NSA) – dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ vom 20. Dezember 2013 zufolge – zwischen 2008 bis 2011 die Telekommunikation von Hunderten prominenten Zielen in 60 Staaten überwacht haben (Bundesministerien, deutsche Botschaft in Ruanda, EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia, der UN-Landwirtschaftsorganisation FAO, von UNICEF – United Nations International Children’s Emergency Fund – Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen -‚ der Nichtregierungsorganisation „Ärzte der Welt“, der Unternehmen Thales Deutschland GmbH sowie TOTAL Deutschland GmbH), und welche Maßnahmen zu weiterer Aufklärung und Unterbindung dessen wird die Bundesregierung ergreifen, etwa durch Veranlassung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gemäß den Artikeln 258 bis 260 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gegen Großbritannien?

Antwort zu Frage 11:

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

VII. Weitere Fragen

12. Bei welche weiteren parlamentarischen Anfragen zur Thematik Selektoren der NSA sowie des BND aus der 18. Wahlperiode sind nach dem aktuellen Kenntnisstand der Bundesregierung, u.a. auch im Ergebnis der Prüfungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (siehe Öffentliche Erklärung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zum vorläufigen Ergebnis aus der Untersuchung der „BND-eigenen Fernmeldeaufklärung“ vom 16.12.2015) Korrekturen bei Antworten der Bundesregierung erforderlich?

Antwort zu Frage 12:

Bei der Antwort auf Frage 15 der Kleinen Anfrage 18/2474 der Fraktion Die Linke.

13. Welche Gründe waren dafür ursächlich, dass die in den Schreiben des Staatssekretärs und Beauftragten für die Nachrichtendienste Klaus-Dieter Fritsche vom 5.und 6. Dezember 2015 unter Ziffern 1.-3. und 6.-8. aufgeführten Kleine Anfragen und Schriftlichen Fragen nicht vollständig, umfassend bzw. sachlich richtig beantwortet wurde?

Welche dieser Fragen wurden wissentlich falsch beantwortet?

Antwort zu Frage 13:

Die Antworten erfolgten jeweils nach bestem Wissen und Gewissen.

14. Wer trägt für diese o.g. unzutreffenden Antworten die Verantwortung und welche Schlussfolgerungen / Konsequenzen wurden diesbezüglich in der Bundesregierung sowie den betroffenen obersten Bundesbehörden und Nachrichtendiensten gezogen?

Antwort zu Frage 14:

Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.

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Eine Ergänzung

  1. *Irrelevant* nenne ich eure Bestrebung nach einer Liste für Selektoren, die *abgelehnt* wurden.

    *Irrelevant* wäre ebenso die Liste für Selektoren, die *nicht abgelehnt* wurden.

    Warum? Weil diese Listen von einem Programm verarbeitet werden.
    Dieses Programm liest zunächst einmal *alle* Daten.
    Erst dann filtert dieses Programm nach der Liste für Selektoren, die *nicht abgelehnt* wurden.
    Und erst zuletzt filtert dieses Programm nach der Liste für Selektoren, die *abgelehnt* wurden.
    (Und selbst wenn dies eine Annahme/reine Spekulation ist, liest dieses Programm zunächst einmal *alle* Daten.)

    Von dem her sind all eure Listen HUMBUG.

    Nahezu uninteressant sind Listen, die abgelehnt wurden.
    Interessanter sind Listen, die nicht abgelehnt wurden.
    Besonders interessant sind vorallem die Ergebnisse, die ein solcher Selektor hervorbringt.
    Für interessant halte ich außerdem den Quelltext dieses Programms, bzw. dieser Programme.

    MfG

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.