Justizministerium präsentiert Zwischenerfolge der Hate-Speech-Taskforce

Das Bundesjustizministerium präsentierte gestern in Berlin eine Zwischenbilanz der Taskforce zu Hate-Speech. Wenn jugendschutz.net Meldungen über strafbare Inhalte an Plattformen schickt, werden die sogar bearbeitet und gelöscht. Ungeklärt ist leider bisher, ob auch der Rechtsweg verfolgt wird.

Gestern hat das Bundesjustizministerium mit einer kleinen Veranstaltung in seinen Räumen in Berlin eine Zwischenbilanz zu einem Jahr Hate-Speech-Taskforce gemacht und dazu die Unternehmen Google (Youtube) und Facebook mit an den Tisch geholt.

Um einen Fortschritt der Arbeit der Taskforce kommunizieren zu können, hatte man jugendschutz.net beauftragt, testweise bei Youtube, Facebook und Twitter über drei verschiedene Wege im August und September insgesamt 622 in Deutschland strafbare Inhalte zu melden und dann zu schauen, ob die Unternehmen und mit welcher Wahrscheinlichkeit reagieren.

Als Erfolg konnte dann kommuniziert werden, dass strafbare Inhalte tatsächlich zu großen Teilen gelöscht werden, wenn man diese sowohl als Nutzer meldet, dazu noch parallel über einen privilegierten Zugang als Organisation wie jugendschutz.net die Inhalte meldet und bei Youtube und Twitter sicherheitshalber nochmal eine weitere Mail verschickt. Klingt wie ein Erfolgsmodell. Da haben die Unternehmen nochmal Glück gehabt, dass sie auf die Mails bzw. privilegierten Meldungen reagiert haben, sonst wäre die Zwischenbilanz kein Erfolg geworden. Um die Unternehmen weiterhin zu motivieren, erklärte unser Justizminister Heiko Maas, dass man soziale Netzwerke auch gern kommendes Jahr im Rahmen der Reform der Audiovisuellen EU-Richtlinie als Medien definieren könnte und sie dann richtig haftbar gemacht werden könnten. Die anwesende EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte später aber, dass man keine konkreten Pläne in diese Richtung habe.

Aus der Pressemitteilung des BMJV: Löschung von strafbaren Hasskommentaren im Netz noch nicht ausreichend:

„Die Verbreitung von Hasskriminalität wird zu einer immer größeren Gefahr für die demokratische Streitkultur im Netz“, betont Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas. „Unternehmen, die mit ihren sozialen Netzwerken viel Geld verdienen, trifft eine gesellschaftliche Verpflichtung: Kein Unternehmen sollte zulassen, dass seine Dienste zur Verbreitung von strafbarem Hass, Rassismus, Antisemitismus oder islamistischen Terrorphantasien missbraucht werden. Der Test zeigt, dass die Lage zwar besser geworden ist, aber noch lange nicht gut ist. Strafbare Inhalte werden insgesamt noch immer zu wenig und zu langsam gelöscht. Das größte Problem liegt darin, dass die Beschwerden der Nutzerinnen und Nutzer von den Plattformen nicht ernstgenommen werden. Hier müssen die Unternehmen dringend besser werden.“

Für die Unternehmen sind Nutzermeldungen natürlich eine kleine Herausforderung, denn nicht alles, was gemeldet wird, ist auch justiziabel. Die Vertreterin von Youtube brachte als Beispiel Justin-Bieber-Videos, die auf ihrer Plattform am meisten gemeldet würden, aber wohl in keinem Land illegal seien. Facebook wiederum erklärte, man habe doch im August 100.000 Kommentare aus Deutschland gelöscht. Es gab dazu aber keine detaillierteren Informationen, ob es sich dabei um strafbare Inhalte oder um Inhalte handelt, die gegen die Community-Regeln von Facebook verstoßen, aber sonst von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Auf der Pressekonferenz konnte ich Heiko Maas fragen, wie viele der 622 strafbaren Inhalte denn zu einer Anzeige geführt hätten und wie viele Verurteilungen er nennen könne. Leider hatte er keine Antwort auf diese Frage parat und verwies auf jugendschutz.net. Hier hätte ich zu einem späteren Zeitpunkt noch gern eine Antwort, denn wenn es sich um strafbare Inhalte handelt, dann sollte auch unser Recht durchgesetzt und die Inhalte nicht einfach nur gelöscht werden.

Staatssekretär Gerd Billen forderte beim Abschluss der Veranstaltung die Unternehmen auf, über ihre Löschpraktiken einen Transparenz-Report zu erstellen. Richard Allen von Facebook erwiderte nur, dass es als Unternehmen schwierig sei, gegenüber jemandem transparent zu werden, der einen mit Regulierung bedrohe.

Wir lassen uns mal überraschen, was zum Abschluss der Arbeit der Taskforce präsentiert wird.

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7 Ergänzungen

  1. Unter Meinungsfreiheit versteht man was anderes. Gegen strafbare Inhalte kann man nach §xyz den Rechtsweg gehen. Genau so funktionierte der Gesinnungsterror der Nazis. Erst waren die Kommunisten dran. Man war ja keiner. Dann die Sozis ab ins KZ. Man war ja keiner. Und dann kam jeder, der sich wagte, überhaupt was zu sagen. Auf so eine „Regierung“ und ihre dümmlichen Helfershelfer kann man nicht stolz sein.

  2. Ich kann euch versichern, dass auf dem rechtlichen Weg so gut wie nichts passiert. Diese Aussage fußt auf einem persönlichen Experiment: Ich habe für mehrere Anzeigen davon abgesehen strikt nicht mit der Polizei zu kooperieren. Dafür habe ich mehrere Personen für ihre Äußerungen auf Facebook angezeigt. Darunter war auch die Aufforderung ein Heim und die Bewohner anzuzünden. Ich habe sogar mit einem netten Beamten vom Staatsschutz (Abteilung gegen rechts) gequatscht. Das Ergebnis: Alle Verfahren wurden eingestellt, weil die Täter nicht ermittelt werden konnten oder sächsische Oberstaatsanwaltschaften es nicht als Volksverhetzung ansehen, wenn man bspw. nach den Anschlägen von Paris Bilder von Hitler in Paris postet und schreibt: ‚Endlich, Deutsches Antiterrorkommando in Paris eingetroffen.‘

    Nun aber zurück zur Aufforderung zur Straftat, namentlich das Heim anzuzünden. Ich habe mehrere Screenshots aufgenommen und den Seiteninhalt gesichert. Ich habe selbst versucht zu der Person zu ermitteln und alles was ich herausgefunden habe an die Polizei weitergegeben.

    Zwei Monate später wurde ich ins Polizeipräsidium eingeladen, das Heim wäre längst ausgebrannt, und durfte eine Zeugenaussage zu Protokoll gegen. Ich bezeuge, was ich da auf Facebook gelesen habe. Der nette Herr vom Staatsschutz meinte daraufhin: ‚Gut. Möchten sie noch was sagen? Aber es wird eh ohne Ergebnis bleiben… Ich habe in meiner Funktion die Freunde der Person auf Facebook angeschrieben und die wollten mir den Wohnort der Person nicht verraten. Naja – und von da drüben (meint facebook) bekommen wir eh keine Auskunft, wer sich hinter einem Account verbirgt.‘

    Ich habe sehr wohl dann noch einige Dinge, die ich selbst recherchiert habe, zu Protokoll gegeben. Anhand der Profilbilder ließ sich ein Bewegungsprotokoll erstellen und auf Hobbies schließen. Mit dasOertliche konnte ich zumindest zwei gleichnamige Personen ausfindig machen, die zum Bewegungsprofil passen. Usw. Der sichtlich genervte Beamte, der alles abtippen musste, hielt mir einen Wisch voller Rechtschreibfehler und sinnfalscher Aussagen hin, die ich erneut mit ihm korregierte. Daraufhin bedankte er sich und ich habe nie wieder etwas gehört. Das Verfahren wird vermutlich in den nächsten Tagen eingestellt.

    Bei der Polizei eine Anzeige und Aussage zu machen hilft lediglich der Statistik über rechte Straftaten. Leider werden die oft nicht als rechts verbucht, wenn der Täter nicht als rechter ermittelt wird. Alles landet auf einem Stapel auf dem Schreibtisch und diese Akten werden nach und nach ohne Ermittlungserfolg geschlossen.

    Die Taskforce gegen Hatespeech bedürfte einer Behörde für Hatespeech oder eine Stelle der Bundespolizei, die zwischen Facebook und Polizei vermittelt und gemeldete Fälle bearbeitet. Fast kein 0815 Toto und Harry ist nämlich in der Lage w, w und w zusammen zu zählen. Schon allein das Eintragen einer Straftat als Anzeige im Internet bei der Polizei dauert 30 Minuten. Es fehlen relevante Dinge wie Verbrechen im Web, Url, Bilder, … Wenn Facebook es übrigens löscht, sind die Beweismittel in den meisten Fällen futsch.

    1. Deine Zivilcourage … Hut ab!
      … und ja, ich kenne 2 Bekannte von mir, die genau dieses ebenfalls gemacht haben!
      Wer das ist möchte ich auf keinen Fall preis geben … die rechten Ortsgruppen werden es wohl wissen!
      Warum? Nun, die Polizei konnte die Hatespeaker nicht Dingfest machen … aber die Rechte Ortsgruppe meinem Bekannten sehr Wohl einen Besuch abstatten!
      Im Gegensatz zu dir, hat er weder Freunde noch Bekannte im Netz gewarnt, damit er seine Familie nicht gefährdet!
      … tjoooo … woher wusste diese Rechte Ortsgruppe denn nun, wer er war und was er getan hatte?
      Unsere Vermutung ist, das er einem der Führungsoffiziere des Verfassungsschutz auf den Schlips getreten war und der seine Kettenhunde losgeschickt hatte!

  3. Ich versteh gar nicht, warum Ihr das jugendschutz- tag immer mit einem Fragezeichen dekoriert.

    Irgendwer muss die Kiddies schließlich davor schützen, manipuliert zu werden, damit sie Zeit haben, weltanschaulich garantiert unbedenkliches Gedankengut, wie z.B. von der INSM
    gehörig zu internalisieren.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.